Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 4002
Eingetragen
5.8.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Betrieb eines Ingenieurbüros im Bereich des allgemeinen Hochbaus, insbesondere im Bereich Flachdach und Fassade. Weiterhin das Projektmanagement und Controlling aller Art von Hochbauprojekten. Ferner die Ausführung von Gebäudemesstechniken (z.B. Leckagemessungen, Feuchtigkeitsmessungen usw.) und die Erstellung von Gutachten im Bereich Abdichtungen und Fassaden.

Historie

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Management

NameRolle
Direktor

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

01454 Radeberg, Markt 10
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ingenieurbüro FMP GmbH

Kulmbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.098,00 6.108,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 250,00 580,00
II. Sachanlagen 3.848,00 5.528,00
B. Umlaufvermögen 128.044,93 178.623,67
I. Vorräte 15.141,50 20.629,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.814,19 22.522,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 66.089,24 135.471,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.467,00 2.097,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 134.609,93 186.829,34

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 64.280,22 57.399,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 39.280,22  
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 32.399,15
B. Rückstellungen 2.500,00 5.507,50
C. Verbindlichkeiten 67.829,71 123.922,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 134.609,93 186.829,34

Anhang

A. Allgemeine Angaben

a. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 I HGB.

b. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.

c. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

d. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein außerordentliches Ergebnis bilanziert.

e. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar.

f. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich linear und auch bei unterjährigen Zugängen stets zeitanteilig vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.

Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt.

"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h. bewegliche Anlagegegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 150,- (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 150,- und bis 410 EUR betragen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 410,- und bis EUR 1.000,- betragen, werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die allgemeinen Nutzungsdauern und Abschreibungssätze betragen:

Maschinen 6 Jahre
Werkzeuge 4 Jahre
Fahrzeuge 6 Jahre
Geschäftsausstattung 6 Jahre
EDV Hardware 3 Jahre
EDV Software 3 Jahre
Möbel 13 Jahre
Büroeinrichtungen 7 Jahre

Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden mit einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren Abschreibungssatz angesetzt.

Unfertige Leistungen werden angabegemäß mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) einbezogen. Bei den unfertigen Leistungen wird der niedrigere Wert angesetzt, wenn der Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten geringer als die Herstellungskosten ist.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen in anerkannter Höhe unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vergangenheit berücksichtigt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Rückstellungsbeträge beinhalten die künftigen Preissteigerungen und werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr besitzen.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen sind keine Beträge enthalten, die Ausleihungen oder Forderungen gegen Gesellschafter sind.

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € ist in voller Höhe eingezahlt.

Verbindlichkeiten

a. Von den Verbindlichkeiten haben 42.829,71 € eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Vorjahr: 98.922,69 €).

Für Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

b. In den Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind:

  2010 2009
Gesellschafterdarlehen E. Pohl    
(Erbengemeinschaft Jens u. Peter Pohl) 25.000,00 25.000,00
  25.000,00 25.000,00

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

D. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung:

  Zugehörigkeit von/bis
Dipl.-Ing. Detlev Dauphin, Architekt seit 16.08.2004

 

Kulmbach, 26. Oktober 2011

Die Geschäftsführung

Dipl.-Ing. Detlev Dauphin

Weitere Angaben

Feststellung des Jahresabschlusses 2010

Der Jahresabschluss des Jahres 2010 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober 2011 festgestellt.

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