bfw
tailormade communication gmbh
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
892.734,70 |
905.057,26 |
| I.
Sachanlagen |
90.788,50 |
90.958,50 |
| II.
Finanzanlagen |
801.946,20 |
814.098,76 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
729.305,15 |
722.766,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
799.122,19 |
1.118.415,71 |
| I.
Vorräte |
127.300,00 |
125.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
270.687,88 |
523.777,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
401.134,31 |
469.138,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
833,33 |
2.833,33 |
| Aktiva |
1.692.690,22 |
2.026.306,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
444.807,62 |
667.259,17 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.817,70 |
12.817,70 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Bilanzgewinn |
431.989,92 |
654.441,47 |
| davon
Gewinnvortrag |
654.441,47 |
769.905,88 |
| B.
Rückstellungen |
1.125.886,00 |
1.090.682,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.996,60 |
268.365,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.996,60 |
268.365,13 |
| Summe
Passiva |
1.692.690,22 |
2.026.306,30 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: bfw tailormade
communication gmbh
Firmensitz: Neustadt an der Weinstraße
Registergericht: Ludwigshafen
Registereintrag Handelsregister: Register-Nr.
HRB 41940
Geschäftsführung im Berichtsjahr
Die Geschäftsführung im Berichtsjahr
erfolgte durch Herrn Philip Wessa. Der
Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Herrn Detlef Bucks wurde Einzelprokura erteilt.
Der Jahresabschluss der bfw tailormade communication
gmbh ist im Geschäftsjahr nach den
Vorschriften der
§§ 238 ff HGB sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften der §§ 264 ff HGB
erstellt.
Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich
beigefügt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn-
und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in
der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
B.
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen wurden die
folgenden Grundsätze angewendet:
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten aktiviert. Bei zeitlich begrenzter
Nutzung erfolgt eine planmäßige
Abschreibung über den Zeitraum, in dem die
Vermögensgegenstände jeweils
voraussichtlich genutzt werden. Die
Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils
kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen
Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen,
uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf
die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der
Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)
durchgeführt. Den Berechnungen
liegen die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Dr. Klaus
Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 %
zugrunde.
Die Bewertung erfolgte anhand des, nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung,
notwendigen Erfüllungsbetrages der bestehenden
Altersversorgungsverpflichtung i.S. des § 253 HGB.
Dabei wurden insbesondere die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
berücksichtigt, nach denen Rückstellungen zum
abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen
sind. Maßgeblich ist der in ihrer Restlaufzeit
entsprechende Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre. Für Geschäftsjahre nach
dem 31.12.2015 erfolgt die Durchschnittsbildung über
einen Zeitraum von zehn Jahren.
Der Differenzbetrag, der sich aus der
Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur
Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes, im
Vergleich zum Erfüllungsbetrag ergibt, unterliegt
einer Ausschüttungssperre. Die
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6
HGB beträgt € 7.257,00.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind solche mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
T€ 15 (Vorjahr: T€ 0) enthalten.
In den sonstigen Ausleihungen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von
T€ 705 (Vorjahr: T€ 720) enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum
Bilanzstichtag T€ 268 (Vorjahr: T€
263).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
D.
Sonstige Angaben
Die Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeitern betrug 25 (Vj: 25)
sonstige Berichtsbestandteile
Neustadt/Wstr., 4. Dezember
2024
bfw tailormade communication gmbh
gez.
Philip Wessa, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
|