A. Eckholt GmbHLiquidiert
48157 Münster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea, Münster Eckholt seit 5.1.2022 | Liquidator |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
A.Eckholt GmbH i.L.AschebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Gesamtbetrag der Stammeinlagen stimmt mit dem Stammkapital überein. Sacheinlagen wurden nicht geleistet. Der Geschäftsanteil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrag, der von ihm übernommenen Stammeinlage. Die Geschäftsanteile sind veräußerlich und vererblich. Die Stammeinlagen sind vollständig eingezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2021 war zur Geschäftsführerin die Gesellschafterin, Frau Andrea Eckholt, bestellt. Die Bestellung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der A. Eckholt GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Steuergesetze aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen der Vorjahre. Bei den Vorjahreszahlen wurden die Wertberichtigungen zu Vergleichszwecken ebenfalls aktivisch abgesetzt. Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens entsprechen sämtlich den tatsächlichen historischen Anschaffungskosten laut Eingangsrechnungen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang der degressiven zu linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Abschreibungsbeträge werden pro rata Temporis ermittelt. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden bei den Wirtschaftsgütern vorgenommen die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und wie in den Vorjahren gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von Euro 250,01 bis zu einem Wert von Euro 1.000,00, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde bis zum Kalenderjahr 2009 im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EstG gebildet. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Ermittlung der Herstellungskosten der Bestände von den in Ausführung befindlichen Bauaufträgen entspricht den Richtlinien in R 6.8 EStR. Abschreibungen auf unfertige und fertige Erzeugnissen waren nicht erforderlich. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht pauschal wertberichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00. Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2022 beschlossen, dass der Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2021, mit einer Bilanzsumme von Euro 373.095,68, und einem ausgewiesenen Jahresfehlbetreag von Euro 197.119,47, genehmigt wird. Der Geschäftsführerin wurde Entlastung erteilt. sonstige Berichtsbestandteile
Münster, den 28.12.2022 gez. Andrea Eckholt
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