Pichler
Haushaltswaren GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.401,00 |
26.697,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.401,00 |
26.697,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
255.154,80 |
281.148,83 |
| I.
Vorräte |
245.466,02 |
253.395,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.687,78 |
13.252,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.001,00 |
14.501,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.175,11 |
1.287,69 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
50.016,66 |
27.207,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
328.747,57 |
336.340,62 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
87.207,10 |
27.275,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.809,56 |
59.931,67 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
50.016,66 |
27.207,10 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
3.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
323.747,57 |
333.190,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
328.747,57 |
336.340,62 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Pichler Haushaltswaren
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
2. Besondere Umstände, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2
HGB), konnten im Rahmen der Bilanzerstellung nicht
festgestellt werden.
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2012 mit 50.016,66 EUR
buchmäßig überschuldet. Die bilanzielle
Überschuldung wurde durch einen Rangrücktritt des
Gesellschafters mit bedingtem Verzicht auf Geltendmachung
von Darlehensforderungen beseitigt.
3. Bezüglich der Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1. Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten und, soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben. Außerplanmäßige
handelsrechtliche Abschreibungen waren nicht veranlasst.
2. Vorratsvermögen
Die Bestände an Handelswaren werden zu
Anschaffungskosten bewertet. Der Warenbestand wurde durch
körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
Grundlagen für die Umrechnung in Euro (§ 284
Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Zahlungen in Fremdwährungen wurden am Tag des
Zahlungsausgangs bzw. -eingangs zum Tageskurs in Euro
umgerechnet.
C.
Erläuterungen zu ausgewählten Posten der
Bilanz
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (§
268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
2. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Verbindlichkeiten beinhalten eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse (§ 268 Nr. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen nicht.
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführerin der Gesellschaft im
Geschäftsjahr ist:
Frau Christine Witzelsperger, Straubing
Die Geschäftsführerin ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Straubing, den 25. April 2013
gez. Christine Witzelsperger
Geschäftsführerin
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 253.900,00 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 250.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2013 festgestellt.
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