BS
Kretschmar GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.11.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
21.120,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
723,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.396,52 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
986,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.107,01 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.683,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.316,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.136,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.287,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.287,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.107,01 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Der handelsrechtliche Jahresabschluß der BS
Kretschmar GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Zu aktivierende entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände waren am Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 wurden wegen
Geringfügigkeit und einer fehlenden nennenswerten
Auswirkung auf die Wirtschafts- und Ertragslage des
Unternehmens vollständig als Aufwand behandelt.
Ein nennenswerter Bestand an Verbrauchs- bzw.
Büromaterial lag zum Bilanzstichtag nicht vor.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken
bewertet (§ 253(3)Satz 2 HGB). Eine Wertkorrektur war
nicht erforderlich, da die Forderungen bis zur
Bilanzaufstellung in ungekürzter Höhe eingegangen
sind.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
betreffen Steuerrückforderungen.
Nennenswerte Ausgaben, die folgende Wirtschaftsjahre
betreffen, wurden aktiv abgegrenzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen
Verpflichtungen, die wirtschaftlich bereits bestanden und
erst nach dem Bilanzstichtag rechtswirksam wurden.
Sie betreffen z.B. die zu erwartenden Kosten für
die Erstellung des Jahresabschlusses (§ 249(1)Satz 1
HGB).
Sie wurden mit dem durch die Wertaufhellung (§
252(1)Nr.4 HGB) beeinflussten und nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Wert im Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung angesetzt (§ 253(1)Satz 2 HGB).
Weitere erkennbare Risiken, insbesondere Verluste aus
schwebenden Geschäften (§ 249(1) Satz 1 HGB) und
unterlassene Instandhaltungsarbeiten (§ 249(1)Nr.1
HGB), wurden nicht festgestellt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
bzw. mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. (§
253(1)Satz 2 HGB).
Im Wirtschaftsjahr wurde die Gesellschaft durch den
Geschäftsführer Michael Kretschmar vertreten.
gez.: Michael Kretschmar
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2013 festgestellt.
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