Pommern Gut GmbH
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Pommern Gut GmbHPastinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
Anhang1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Pommern Gut GmbH zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§ 267 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht angepasst. Ausweis in der Bilanz Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkosten-verfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Ausweis im Anhang Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen. 2. Vorjahresabschluss, Bestandsnachweise Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12. des Vorjahres wurde von der Gesellschafter-versammlung genehmigt und festgestellt. Er bildete die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Berichtsjahres. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen mit Hilfe eines Hauptabschlussübersichtsprogrammes EDV-gestützt entwickelt. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft. Zu- und Abgänge sind lückenlos durch Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt. Das Vorratsvermögen ist in Inventurlisten aufgeführt. Eine rechnerische und bestandsmäßige Prüfung erfolgte nicht. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus Kontenstandsmitteilungen ersichtlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet und belegmäßig nachgewiesen. Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen. 3. Ansatz und Bewertung Erläuterungen zur Bilanz Sachanlagen Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden An-schaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um die plan-mäßigen Abschreibungen verringert. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vorräte Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet. Bonusgutschriften und Skonti sind abgesetzt worden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,00 EUR wurden einzelwertberichtigt. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen. Kassenbestand Der Kassenbestand wurde zum Nennwert am Bilanzstichtag ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 4. Sonstige Angaben Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR. Am Abschlussstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB . Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Andreas Lengert. 19406 Pastin, 14.12.2011 gez. Lengert _____________ Geschäftsführer (Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 14.12.2011 festgestellt.) |
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