KraLos GmbH
10mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jannien Sandbrink-Klaproth seit 7.6.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jannien Sandbrink-Klaproth | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Trend Optik GmbHBurgdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz p. 31. Dezember 2011Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2011Allgemeine AngabenGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten gewesen. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Trend Optik GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über einem Jahr wurden gem. § 6 Abs. 3 a EStG bewertet. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem vorstehend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist die Januarmiete für das Ladengeschäft abgegrenzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Angaben der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Personalaufwand ist das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt incl. Altersversorgung in Höhe von T€ 72 enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Kosten in Höhe von 680 € für ein Gesellschafterdarlehn in Höhe von T€ 31. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
Sonstige AngabenPersonalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich drei Personen beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. ErgebnisverwendungVorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt 420,04 €. Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrags von 8.436,65 €, ergibt sich ein Betrag von -8.856,69 €, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden -8.856,69 € vorgetragen.
Burgdorf, 01. Februar 2013 gez. Henning Ernst, Geschäftsführer |
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