Beckhoff Automation GmbH & Co. KG

33415 Verl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRA 7075
Eingetragen
19.11.2014

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

1 von 3 angezeigt

Beckhhoff Automation GmbH
Kommanditist

Beteiligungen

NameAnteil
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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beckhoff Automation GmbH & Co. KG

Verl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

"Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Bei der Offenlegung wurde auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet und entsprechend § 9 Abs. 2 PublG wurden die Angaben nach § 5 Abs. 5 Satz 3 in eine Anlage zur Bilanz aufgenommen."

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Beckhoff Automation GmbH & Co. KG, Verl

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Beckhoff Automation GmbH & Co. KG, Verl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 6 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern falschen Darstellungen ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bielefeld, den 29. Februar 2024

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Cebulla, Wirtschaftsprüfer

Heidbrink, Wirtschaftsprüfer

Bilanz

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 22.350,52 7.002,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte auf fremden Grundstücken 1.171.604,40 1.508.154,39
2. technische Anlagen und Maschinen 13.714.029,69 13.443.806,55
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.536.024,61 38.445.195,40
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.089.074,38 4.255.127,06
59.510.733,08 57.652.283,40
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.613.198,87 2.613.198,87
1. sonstige Ausleihungen 4.756.620,94 7.369.819,81 9.509.082,71
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 613.929.028,41 437.243.406,80
2. In Arbeit befindliche Aufträge 17.344.775,67 11.046.900,47
3. fertige Erzeugnisse und Waren 196.220.571,15 126.979.872,69
4. geleistete Anzahlungen 1.014.959,09 5.855.378,67
5. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - 9.342.980,45 - 5.587.111,07
819.166.353,87 575.538.447,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 317.128.824,29 295.783.270,68
2. sonstige Vermögensgegenstände 19.837.341,39 24.563.760,45
336.966.165,68 320.347.031,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 115.253.517,81 107.904.711,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.355.777,02 3.417.770,72
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus einer Vermögensverrechnung 411.988,45 395.312,47
Summe 1.342.056.706,24 1.077.384.840,57

Passiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
767.142.310,74 547.142.310,74
A. Eigenkapital
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 44.285.678,16 13.730.177,11
2. sonstige Rückstellungen 48.007.535,89 41.913.540,24
92.293.214,05 55.643.717,35
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.021.490,62 37.041.154,73
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 16.021.490,62 (EUR 37.041.154,73)
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern 1.926,82 2.085,13
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.926,82 (EUR 2.085,13)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten 438.019.535,92 411.963.852,60
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 438.019.535,92 (EUR 411.963.852,60)
4. sonstige Verbindlichkeiten 28.578.228,09 25.591.720,02
482.621.181,45 474.598.812,48
- davon aus Steuern EUR 11.288.054,90 (EUR 9.828.705,65)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.542.015,78 (EUR 2.296.127,43)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 28.578.228,09 (EUR 25.591.720,02)
E. Rechnungsabgrenzungsposten - -
Summe 1.342.056.706,24 1.077.384.840,57

Angaben unter der Bilanz

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Betrag
EUR
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 687.420,80
gesichert durch: ungesichert
Summe 687.420,80

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Verl, den 31.01.2024

gez. Hans Beckhoff als Geschäftsführer für die BA Komplementär GmbH

Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 und 3 PublG in Anspruch genommen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB

Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr T€ 1.474.264 (VJ: T€ 1.207.246).

2. Löhne und Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

An Personalaufwendungen wurden im Geschäftsjahr aufgewendet:

2023 2022
Löhne und Gehälter T€ 222.052 T€ 192.019
soziale Abgaben T€ 34.308 T€ 29.757
Altersversorgung und Unterstützung T€ 1.972 T€ 1.758

3. Bewertungs- und Abschreibungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte lineare bzw. degressive Abschreibungen angesetzt, die Nutzungsdauer beträgt zwischen zwei und zwanzig Jahren. Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind zu Anschaffungskosten aktiviert und in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder, soweit geboten, zum niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos erfolgt eine Pauschalabwertung der Forderungen.

Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit diese erst zu Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach Abschlussstichtag führen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr sowie das laufende Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern, sowie Steuern aus der Betriebsprüfung für Vorjahre in den Fällen, in denen Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden hierbei berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Tagesmittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden gem. § 256 a S. 2 HGB das Anschaffungskostenprinzip sowie das Realisationsprinzip nicht beachtet.

4. Zahl der Beschäftigten

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 3.187 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Verl, den 31. Januar 2024

gez. Hans Beckhoff als Geschäftsführer für die BA Komplementär GmbH

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