Elektra XIII GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
1 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Beckhoff Automation GmbH & Co. KGVerlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023"Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Bei der Offenlegung wurde auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet und entsprechend § 9 Abs. 2 PublG wurden die Angaben nach § 5 Abs. 5 Satz 3 in eine Anlage zur Bilanz aufgenommen." BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Beckhoff Automation GmbH & Co. KG, Verl Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Beckhoff Automation GmbH & Co. KG, Verl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 6 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern falschen Darstellungen ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 29. Februar 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer BilanzAktiva
Passiva
Angaben unter der Bilanz Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Unterschrift der Geschäftsführung
Verl, den 31.01.2024 gez. Hans Beckhoff als Geschäftsführer für die BA Komplementär GmbH Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG Für die Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 und 3 PublG in Anspruch genommen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr T€ 1.474.264 (VJ: T€ 1.207.246). 2. Löhne und Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung An Personalaufwendungen wurden im Geschäftsjahr aufgewendet:
3. Bewertungs- und Abschreibungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte lineare bzw. degressive Abschreibungen angesetzt, die Nutzungsdauer beträgt zwischen zwei und zwanzig Jahren. Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind zu Anschaffungskosten aktiviert und in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder, soweit geboten, zum niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos erfolgt eine Pauschalabwertung der Forderungen. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit diese erst zu Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach Abschlussstichtag führen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr sowie das laufende Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern, sowie Steuern aus der Betriebsprüfung für Vorjahre in den Fällen, in denen Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden hierbei berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Tagesmittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden gem. § 256 a S. 2 HGB das Anschaffungskostenprinzip sowie das Realisationsprinzip nicht beachtet. 4. Zahl der Beschäftigten Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 3.187 Arbeitnehmer beschäftigt.
Verl, den 31. Januar 2024 gez. Hans Beckhoff als Geschäftsführer für die BA Komplementär GmbH |
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