Erni
Consulting GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.885,00 |
29.670,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
510,00 |
788,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.375,00 |
28.882,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
271.231,94 |
344.236,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.505,62 |
105.510,51 |
| II.
Wertpapiere |
49.986,93 |
49.986,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
191.739,39 |
188.738,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
281.116,94 |
373.906,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.949,96 |
125.179,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
23.949,96 |
100.179,40 |
| B.
Rückstellungen |
220.624,77 |
229.096,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.542,21 |
19.630,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
281.116,94 |
373.906,18 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der nachstehende Anhang ist der Anhang in der Fassung
für Offenlegungszwecke.
Der Jahresabschluss der Erni Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr auf Grund der erstmaligen
Anwendung der neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
verändert worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 410,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre
abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
III.
Rückstellungen
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden
pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren und dem
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins nach § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
IV.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zu den Posten der Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen
wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
|
Richttafeln 2005 G
für die Pensionsver-
|
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
sicherung von Dr. Klaus
Heubeck, Köln
|
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
282.016,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
69.345,61
|
verrechnete Aufwendungen
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum
31.12.2010 auf insgesamt Euro 11.542,21 (Vorjahr: Euro
19.630,78), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 11.542,21 (Vorjahr:
Euro 19.630,78) bzw. mit einer Restlaufzeit über
fünf Jahre Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
D.
Sonstige Angaben
I.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Eugen Erni, Rastatt
ausgeübter Beruf: Kaufmann
II.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
|
Vorjahr
|
|
Betrag
|
Betrag
|
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
|
10.521,13
|
27.972,40
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Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
III.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Rastatt, 21.12.2011
(gez. Eugen Erni)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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