RÖ-Systems GmbH
Hilpoltstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
199.199,00 |
147.764,00 |
| I.
Sachanlagen |
199.199,00 |
147.764,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
221.052,72 |
213.136,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.006,35 |
153.961,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82.046,37 |
59.175,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.138,54 |
3.303,45 |
| Aktiva |
424.390,26 |
364.203,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.088,20 |
141.739,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
13.088,20 |
116.739,26 |
| B.
Rückstellungen |
42.115,77 |
11.442,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
344.186,29 |
211.022,53 |
| Passiva |
424.390,26 |
364.203,79 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Rö-Systems GmbH GmbH hat ihren Sitz in
Hilpoltstein. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Nürnberg unter HRB 26263 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie
Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansantz der neuen HGB Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Anlagevermögen
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie
die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der
sofortige Abgang unterstellt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Euro 250,00
bis Euro 1.000,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
Die betreffenden Vermögensgegenstände werden am
Ende des Geschäftsjahres, in dem der Sammelposten
vollständig abgeschrieben wurde, im Anlagengitter als
Abgang erfasst.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen
werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichneteKapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB auzuweisende Differenz
zwischen der Höhe der bewerteten Versorgungsleistungen
und dem Wert des Kassenvermögens beträgt per
31.12.2023 Euro 35.468,95 (Vorjahr Euro 28.248,99).
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungensind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Bei der Bewertung von Rückstellungen werden
erwartete Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen Euro 31.980,00 (Vorjahr Euro 25.980,00)
Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro
78.384,25 (Vorjahr Euro 51.861,00). Es handelt sich dabei
um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von Euro 78.384,25 (Vorjahr Euro 51.861,00) und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00). Bei den Forderungen gegen
Gesellschafter handelt es sich in gleicher Höhe um
Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von Euro 0,00 enthalten.
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in
Höhe von Euro 123.471,18 (Vorjahr Euro 100.216,04)
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen Euro 157.476,20 (Vorjahr Euro
107.785,50).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen Euro 186.710,09 (Vorjahr Euro
103.237,03).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 3.942,94 (Vorjahr Euro 842,49). Es handelt
sich dabei um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von Euro 1.940,24 (Vorjahr Euro
833,00) und sonstige Vermögensgegenstände in
Höhe von Euro 2.002,70 (Vorjahr Euro 9,49).
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Darüber hinaus bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
V. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 18
Arbeitnehmer beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
(Nachtragsbericht)
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach
Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht
eingetreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Hilpoltstein, 05.08.2024
gez.
Eva Friedrich, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2024
festgestellt.
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