Rieß Familienholding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Schäfer seit 10.8.2020 | Prokura |
Andreas Rieß seit 10.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Riess-Landtechnik GmbHHomberg (Ohm)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023In dem nachstehenden, zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Der nachstehende Bestätigungsvermerk vom 15. September 2024 bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und nicht auf den verkürzt offengelegten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 09. Dezember 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Verzeichnis der AnlagenBilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Riess-Landtechnik GmbH hat ihren Sitz in Homberg (Ohm). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 10185 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags beachtet. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften erfolgt. Die Gesellschaft liegt am Abschlussstichtag 2023 bei den Umsatzerlösen und bei der Bilanzsumme am zweiten Abschlussstichtag hintereinander über den Größenkriterien einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 i. V. m. § 264a HGB und ist daher als mittelgroße Gesellschaft gemäß §§ 316 ff. HGB prüfungspflichtig Die Gliederung der Bilanz folgt dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich beibehalten und gehen von der Unternehmensfortführung aus. Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen Möglichkeiten abgeschrieben. Falls beim beweglichen Anlagevermögen die degressive Abschreibungsmethode angewendet wird erfolgt der Übergang zu linear ermittelten Beträgen, sobald diese höher liegen. Bei beweglichen Anlagegegenständen sind die Jahresabschreibungen auf Zugänge monatsgenau verrechnet worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu € 800,00 wurde im Berichtsjahr von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Die unter den Vorräten ausgewiesenen Landmaschinen und Teile werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen (Boni, Skonti) und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden entsprechend ihrem jeweiligen Fertigungsgrad mit den Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen, dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Soweit im Bereich der Rückstellungen Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und den Steuerbilanzwerten bestehen, die auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB beruhen, wurde in Ausübung des Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB auf die Aktivierung latenter Steuern verzichtet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. IV. Angaben zu Posten der Bilanz Die horizontale Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens zeigt der folgende Anlagenspiegel: Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten debitorische Kreditoren (T€ 20), Steuererstattungsansprüche (T€ 10), Forderungen aus einem Darlehen (T€ 114), Bonusgutschriften (T€ 42), einen Mietzuschuss (T€ 12) und übrige sonstige Vermögensgegenstände (T€ 3). Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 50 und ist voll eingezahlt. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 208 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 zusammen mit dem Gewinnvortrag zum 31.12.2023 von T€ 448 (= Bilanzgewinn) auf neue Rechnung vorzutragen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten unter Angabe der jeweiligen Restlaufzeiten ergibt sich aus nachstehender Aufstellung:
(Vorjahreszahlen in Klammern) Die Gesellschaft hat eine Globalabtretung für den Warenbestand (T€ 6.393)und den Forderungen aus Lieferung und Leistungen (T€ 1.793) abgegeben. Eingetragene Grundschulden bestehen nicht. V. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. VI. Ergänzende Angaben Leasingverpflichtungen Zur Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit hat die Gesellschaft Büroräume und Lagerflächen, Personenkraftwagen, Stapler, einzelne Büromaschinen sowie Anlagentechnik gemietet bzw. geleast. Aus diesen Leasingverträgen ergeben sich am Abschlussstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.687. Vom Gesamtbetrag entfallen T€ 396 auf Laufzeiten bis zu einem Jahr und T€ 1.291 auf mehrjährige Verpflichtungen. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 42 (i. V. 38) Arbeitnehmer. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2023 von Herrn Andreas Rieß, Landmaschinenmechanikermeister und KFZ-Betriebswirt (BFC), wahrgenommen. Herr Andreas Rieß ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB wird angewendet.
Homberg (Ohm), den 12. August 2024 Andreas Rieß, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Geschäftsmodell der Riess-Landtechnik GmbH Die RIESS-Landtechnik GmbH ist ein familiengeführter Landtechnikfachbetrieb mit den Bereichen Verkauf, Ersatzteil- und Reparaturservice sowie Vermietung von namhaften Landmaschinen. Seit nun schon über 100 Jahren sind wir Ansprechpartner und Landtechnikspezialist in Mittel- und Osthessen. Seit der Firmengründung im Jahre 1920 in Maulbach, hat sich die RIESS-Landtechnik GmbH im Laufe der Zeit von einem Kleinbetrieb zu einem mittelständischen Unternehmen entwickelt. Einen weiteren Meilenstein für unser Unternehmen konnten wir in 2022 mit der Übernahme des neuen Standortes in Hünfeld - Michelsrombach verzeichnen. Mittlerweile tragen circa 50 Mitarbeiter zu dem Erfolg unseres Unternehmens bei. 2. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Überblick Markt, Branche, Konjunktur Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die ökonomische Regeneration im Jahr 2023 jedoch geringer aus. Branchenentwicklung Die Land- und Baumaschinenbetriebe sowie Motorgeräte-Fachbetriebe vermeldeten im vierten Quartal 2023 deutliche Umsatzverluste im Maschinenhandel und einen anhaltend hohen Kostendruck. Die Branchenstimmung ist eingetrübt. Die Branchenkonjunktur im Land- & Baumaschinenhandel und -handwerk zeigt im vierten Quartal 2023 erneut ein Negativergebnis. Nach einem Rückgang von 0,7 % im Herbst ging der Branchenumsatz gegenüber dem Vorjahresquartal im Winter sogar um 2,7 % zurück. Das ergab eine Umfrage des Bundesverbandes LandBau Technik bei der fast 6.000 Land- und Baumaschinen- sowie Motorgeräte-Fachbetriebe in Deutschland befragt wurden. Nur 13 % der befragten Mitglieder verzeichneten noch Umsatzzuwächse, bei 15 % gab es keine Veränderung und drei Viertel der Mitglieder hatten Umsatzverluste zu beklagen - und das trotz der Agritechnica im November, die in der Vergangenheit zumeist noch einmal für eine positive Sonderkonjunktur stand. War es bisher nur die Warnung vor einer fatalen Entwicklung, stehen wir heute trotz abnehmender Kostenzuwächse vor einer schwierigen Situation. Noch nie war der Abstand von Umsatz- zu Kostenentwicklung so groß und das zu Ungunsten der Umsatzseite, so Ulrich Beckschulte von der Fachberatungs- und Informationsstelle (FIS) im LandBauTechnik-Bundesverband. Dabei ist der Maschinenhandel (-3,8 %) ganz klar der Verlierer, Werkstattumsatz (+6,5 %) und Teileumsatz (+5,7 %) wuchsen davon unbeeindruckt weiter. Die Kostenentwicklung zeigt sich mit plus 6,7 % beim Personal und mit plus 5,2 % bei den Betriebskosten leicht eingebremst, aber unvermindert hoch. Hinzu kommt eine bedenkliche Situation in den Maschinenlagern, wo sich vor allem Neu-, zunehmend aber auch Gebrauchttechnik türmt, deren schleichender Abfluss bei gestiegenen Zinsen zu immensem Druck auf die Liquidität in den Fachbetrieben führt. Demgegenüber ist der Beschäftigtenstand mit plus 1,8 % erneut leicht gestiegen. Die Investitionsneigung war im vierten Quartal 2023 ausgeglichen. Zum Jahreswechsel erwarten 75 % der Fachbetriebe Umsatzverluste. In den Bereichen Werkstattumsatz und Ersatzteileumsatz geht etwa die Hälfte der Fachbetriebe von einer positiven Entwicklung aus. 3. Geschäftsverlauf und Lage der RIESS-Landtechnik GmbH Die Geschäftsjahre 2021 und 2022 waren mehr oder weniger stark von der Corona- Krise, dem Ukraine-Krieg und den daraus resultierenden Zins- und Preissteigerungen im Energie-, Ersatzteil- und Landmaschinenbereich geprägt. Die Übernahme des Standortes in Michelsrombach in 2022 hat zu einer deutlichen Zunahme der Gesamtleistung und zu einem Anstieg des Rohertrags gegenüber 2021 um T€ 1.273 bzw. 60,1 % geführt. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen sind ebenfalls überproportional gestiegen, so dass sich das Betriebsergebnis um T€ 64 verringert hat. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 spiegelt den gewöhnlichen Geschäftsverlauf der RIESS-Landtechnik GmbH nach Übernahme des neuen Standortes wider, der nicht von außergewöhnlichen, periodenfremden und einmaligen Geschäftsvorfällen geprägt war und im Wesentlichen dem Verlauf der Vorjahre entsprach. Dennoch war der Geschäftsverlauf 2023 von hohen Finanzierungskosten geprägt, die sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Die RIESS- Landtechnik GmbH hat in 2023 Umsatzerlöse von T€ 15.926 (i.V. T€ 15.581) erwirtschaftet. Die RIESS-Landtechnik GmbH blickt für das Jahr 2023 auf einen positiven Geschäftsverlauf zurück. Die Umsatzerlöse werden voraussichtlich auch in 2024 wieder steigen. Aufgrund gestiegener betrieblicher Kosten wird 2024 von einem sinkenden Ergebnis ausgegangen. 4. Investitionen Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von rund T€ 400 vorgenommen. Zu den größten Einzelinvestitionen zählten unter anderem folgende Positionen:
5. Finanzierungsmaßnahmen Die bereits seit Jahren gute Finanzierungsstruktur blieb auch im Jahr 2023 bestehen. Die Gesellschaft finanziert sich zu 10,6 % durch Eigenkapital und zu etwa 89 % durch Fremdkapital. Desweitern verfügt die RIESS-Landtechnik GmbH über flüssige Mittel in Höhe von T€ 3, Bankverbindlichkeiten in Höhe von über T€ 5.020 und Lieferantenverbindlichkeiten von T€ 1.413. Dies entspricht ca.72,5 % der Bilanzsumme. 6. Personalbereich Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl lag im Jahr 2023 bei 52 Mitarbeitern. Darin enthalten ist ein Geschäftsführer sowie neun Auszubildende. 7. Qualitätsmanagement Wir legen sehr großen Wert auf einwandfreie Qualität unserer Produkte und bemühen uns fortwährend diese aufrechtzuerhalten. Unser Qualitätsmanagement kümmert sich weiterhin darum, dass unsere Arbeit jeden Tag noch besser wird. So werden Prozesse und Abläufe regelmäßig geprüft, überwacht und weiterentwickelt. Die aufgestellten Ziele zu erreichen bleibt immer unser größter Anspruch. B. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Die RIESS-Landtechnik GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 eine um 3,1 % höhere Gesamtleistung als im Vorjahr. Begründung des Anstiegs der Gesamtleistung sind vor allem die Umsatzerlöse, die um 2,2 % gestiegen sind (Preisanstieg). Der Materialaufwand ist um -T€ 301 oder -2,4 % gefallen. Die Personalaufwendungen sind um T€ 336 oder 16,9 % gestiegen. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der Mitarbeiteranzahl sowie entsprechende Lohnanpassungen. Die Abschreibungen sind durch Investitionen um T€ 15 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um T€ 293 gestiegen. Ursächlich hierfür sind höhere Mietaufwendungen, EDV Kosten und Einzelwertberichtigungen. Aus Betriebsergebnis, Finanzergebnis und Steuerergebnis verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 208. Bei einem Anstieg der Umsatzerlöse um T€ 345 sowie einer Steigerung des Rohergebnisses um T€ 783 gegenüber dem Vorjahr und den um T€ 644 gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigt das Betriebsergebnis lediglich um T€ 139 auf T€ 557. Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2023 um -T€ 138 verschlechtert. Ein wesentlicher Treiber ist das Zinsniveau gekoppelt mit dem Finanzierungsgeschäft der Landmaschinen. Der Ertragssteueraufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um T€ 8. Aus Betriebsergebnis, Finanzergebnis sowie den Ertragsteuern errechnet sich das Ergebnis nach Steuern mit T€ 210, das im Vergleich zum Vorjahr um T€ 7 gesunken ist. Nach Abzug der sonstigen Steuern von T€ 2 verbleibt ein Jahresergebnis in Höhe von T€ 208. Die handelsrechtliche Ergebnisstruktur ist durch folgende Ertragskennzahlen gekennzeichnet:
2. Finanzlage Die Finanzlage wird als moderat eingeschätzt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -T€ 1.599. Trotz der Zahlungsmittelabflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit können mittels der Kreditlinien die notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen an Kapitalgeber bedient werden. Die Finanzierungsstruktur, die durch das Verhältnis von Aktivposten und Passivposten mit gleicher Fristigkeit geprägt ist, stellt sich wie folgt dar:
Das Anlagevermögen war, wie vorstehend dargestellt, vollständig durch Eigenkapital sowie lang- und mittelfristiges Fremdkapital gedeckt. Für die Liquidität ergibt sich durch Gegenüberstellung des verfügbaren Vermögens und des Fremdkapitals (working capital) folgendes Bild:
Vorstehende Übersicht zeigt, dass das kurzfristige Vermögen am Abschlussstichtag ausgereicht hat, um sämtliche kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Zur Beurteilung der Finanzierungsstruktur dient die Ableitung des Cash-Flow aus dem Betriebsergebnis sowie die Darstellung verschiedener in Kennzahlen ausgedrückter Liquiditätsgrade:
Der Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare Mittel abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten) hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
3. Vermögenslage
Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 309 gestiegen. Dabei stehen den Investitionen in Höhe von ca. T€ 404 Abschreibungen in Höhe von T€ 95 gegenüber. Im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte sind die Vorräte um T€ 1.192 und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 773 gestiegen. Ein Rückgang um -T€ 36 ist bei den sonstigen Vermögensgegenständen und dem aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten zu verzeichnen. Die bilanzielle Eigenkapitalquote ist von 11,2 % auf 10,8 % gefallen, insbesondere durch den überproportionalen Anstieg des Fremdkapitals. Die Vermögensstruktur stellt sich in Kennzahlen ausgedrückt wie folgt dar:
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.207 auf T€ 9.118 erhöht. Die Gründe dafür liegen im Wesentlichen in der Erhöhung Vorräte sowie den Bankverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nehmen mit T€ 5.020 (55,1 %) den größten Posten ein. Von den Bankverbindlichkeiten haben T€ 525 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist als moderat einzuschätzen. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr stark erhöht. Auf der Vermögensseite entfallen T€ 545 bzw. 6,0 % auf die langfristig gebundenen Vermögensgegenstände und T€ 8.573 bzw. 94,0 % auf die kurz- und mittelfristig gebundenen Vermögensposten. Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 309 erhöht. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf Umsatzentwicklung, Betriebsergebnis und Branchenentwicklung. 5. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. Für 2024 wird die Auszahlung eines KFW-Darlehns in Höhe von T€ 640 mit einer Laufzeit von max. 96 Monaten zu 5,69 % für die Finanzierung von Betriebsmittel zum Tragen kommen, um die kurzfristige Liquiditätslage zu stützen. Mittelfristig ist ein Bestandsabbau von Umlaufvermögen angestrebt, um Kosten zu senken. Durch zusätzliche Liquidität im Zuge von Bestandsbau soll dieses Darlehen mit Sondertilgungen zurückgeführt werden, wenn die Situation dies zulässt. C. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 1. Chancen- und Risikobericht Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung der Geschäftsführung, mit Ausnahme der im Prognosebericht erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2023 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens sind aus Sicht der Geschäftsführung jedoch mit dem Aufbau von Projekten im Eigenbestand/Portfolio-Projekte und den zu erwartenden Meilenstein-Zahlungen gut. Somit ist nach Einschätzung der Geschäftsführung auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich. 2. Prognosebericht Die Branchenkonjunktur im Land- & Baumaschinenhandel und -Handwerk zeigte sich im ersten Quartal 2024 erneut deutlich im Minus. Dies zeigt die Umfrageauswertung des Bundesverbandes LandBau Technik. Im Durchschnitt bedeutet das einen Umsatzverlust um 4,7 % pro Fachbetrieb. Die Erwartungen der Unternehmer an die Umsatzentwicklung in näherer Zukunft sind noch immer zurückhaltend, aber langsam wieder optimistischer. Etwa 48 % der Fachbetriebe erwarten ein Umsatzwachstum, ebenso 48 % erwarten eine Stagnierung und nur noch 4 % einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresquartal. Trotz der vollen Lager bei den Händlern und der zurückhaltenden Stimmung im Markt geht die Geschäftsführung für 2024 davon aus, dass die Gesellschaft ihren Umsatz um 1,6 % auf T€ 16.350 steigern kann. Dies ist im Wesentlichen auf die gute Kundenbindung und den guten Vorlauf aus 2023 zurückzuführen, so dass per 30.04.2024 ein Umsatz von T€ 6.200 erzielt werden konnte. Die Umsätze verteilen sich mit rd. 10 % auf den Gebrauchtmaschinenverkauf, mit 60 % auf den Neumaschinenverkauf, mit 28 % auf Erlöse aus Werkstattleistungen und Ersatzteilverkauf und mit 2 % auf die Maschinenvermietung und übrige Umsätze. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Durchschnitt der vereinnahmten Versicherungsentschädigungen für die Planjahre 2024 bis 2026 fortgeschrieben. Bei den Sachbezügen und den übrigen betrieblichen Erträgen wird das Inflationsziel der EZB von 2 % zugrunde gelegt. Die Materialeinsatzquote hat sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,2 %-Punkte auf 74,3 % reduziert. Dafür waren die Übernahme von "Altpreismaschinen" am neuen Standort in Michelsrombach und der Abverkauf von Lagerware mit hohen Margen ursächlich. Aufgrund moderater künftiger Preissteigerungen der Hersteller, voraussichtlicher Sonderaktionen, der verbesserten Einkaufskonditionen aufgrund des deutlich gestiegenen Absatzes sowie deutlichen Margensteigerungen in bestimmten Segmenten (bspw. Reifen) kalkuliert die Geschäftsführung für 2024 bis 2026 mit einer gegenüber 2023 auf ähnlichem Niveau. Die Personalkosten wurden mit Steigerungen von 2,5 % für 2024 und jeweils 8,0 % für 2025 und 2026 geplant. Dies soll zum einen die Gehaltsanpassungen und steigenden Verkaufsprovisionen (2025 und 2026) des Eigenpersonals als auch einen mit der gestiegenen Gesamtleistung korrespondierenden höheren Mitarbeiterbestand abdecken. Es wird für 2024 mit einem Betriebsergebnis von TEUR 718 und einem Jahresergebnis von TEUR 317 geplant.
Homberg (Ohm), den 12. August 2024 Andreas Rieß, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Riess-Landtechnik GmbH, Homberg (Ohm) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Riess-Landtechnik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Riess-Landtechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gießen, den 15. September 2024 ANDAMOS
Uwe Hohn, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
3 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Betrieb von Baumschulen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen