Manjana GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Richter seit 2.2.2026 | Geschäftsführer |
Carola, geb. Horstmann Landhäuser seit 12.3.2018 | Geschäftsführer |
Stefan Beke-Bramkamp seit 26.7.2016 | Prokura |
Jürgen, Diplom-Kaufmann Horstmann seit 24.5.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Krause-Biagosch GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Krause-Biagosch GmbH ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bielefeld unter der Nummer HR B 7020 eingetragen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Von den Befreiungsmöglichkeiten des § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem in der Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel. Die Anschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB ermittelt. Die Abschreibungen erfolgten zeitanteilig planmäßig über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer. Soweit der beizulegende Wert den Buchwert unterschreitet, werden bei dauerhaften Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurde ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Innerhalb der Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen mit den Anschaffungskosten oder - soweit eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist - mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt worden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag bewertet. Die fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Bei der Bewertung werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Für Verwendungsrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen auf die Vorräte vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Berechnung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Es wurde ein Rechnungszins von 1,82 % p. a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.) sowie eine Fluktuation von 0,0 % angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Darüber hinaus wird in einer Nebenrechnung weiterhin eine Bewertung mit dem Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz (1,74 % - Vorjahr: 1,44 %) geführt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 4.913 (Vorjahr: EUR 23.280) und ist grundsätzlich ausschüttungs- aber nicht abführungsgesperrt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit sie passivierungspflichtig sind. Sie sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. III. Bilanzerläuterungen 1. Anlagenspiegel Hierzu verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. 2. Anteilsbesitz der Krause-Biagosch GmbH am 31. Dezember 2023
*1
mit diesen Gesellschaften besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Daneben ist die Gesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage bei der Karl Krause GmbH & Co. KG, Bielefeld. 3. Mitzugehörigkeitsvermerk nach § 265 Abs. 3 HGB In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 540 enthalten (Vorjahr: TEUR 236). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 322 (Vorjahr: TEUR 304) enthalten. 4. Gezeichnetes Kapital Die Gesellschaft ist mit einem Stammkapital von EUR 1.790.000,00 ausgestattet, das voll eingezahlt ist. 5. Gewinnrücklagen und Gewinnvortrag Die Gesellschaft hat Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 1.483 und einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 20. Es handelt sich in beiden Fällen um vororganschaftliche Posten. Die Gewinnrücklagen sind „andere Gewinnrücklagen“ im Sinne von § 266 Abs. 3 A III. Nr. 4 HGB. 6. Sonstige Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen sind als wesentliche Posten Rückstellungen für den Personalkostenbereich, Verpflichtungen aus Gewährleistungen, kostenlose Instruktionen und Restmontagekosten ausgelieferter Maschinen, Provisionen sowie für ausstehende Rechnungen ausgewiesen. 7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten:
davon aus gesamtschuldnerischer Haftung für Kreditlinien verbundener Unternehmen:
davon aus gesamtschuldnerischer Haftung für Avalkredite verbundener Unternehmen:
Das Risiko aus der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten und deren Bonität als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Die Anteile an der indischen Tochtergesellschaft Krause Biagosch India Pvt. Ltd. werden treuhänderisch für die Krause-Biagosch GmbH gehalten. Das genehmigte Kapital beträgt 7.000.000 indische Rupien, worauf bisher von den Gesellschaftern insgesamt 2.000.000 indische Rupien eingezahlt wurden. Damit besteht noch eine rechnerische Einzahlungsverpflichtung für uns in Höhe von 2.500.000 indischen Rupien, was am Bilanzstichtag einem Gegenwert von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 28) entspricht. IV. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
Außerdem wurden im Jahresdurchschnitt 6 (Vorjahr: 6) Auszubildende beschäftigt. 2. Geschäftsführung Geschäftsführer ohne gesonderte Ressortzuordnung waren im Berichtsjahr:
Frau Diplom-Kauffrau Carola Landhäuser ist einzelvertretungsberechtigt. Herr Diplom-Kaufmann Jürgen Horstmann ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen haben:
3. Gesamtbezüge der Geschäftsführung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Für die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 4. Mutterunternehmen Hauptgesellschafterin am Bilanzstichtag war die Technoprint Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Bielefeld. Seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 5. Honorar des Abschlussprüfers Eine Angabe der Aufwendungen für Leistungen des Jahresabschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB unterbleibt mit Hinweis auf die Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB. 6. Konzernabschluss Wir sind ein unmittelbares Tochterunternehmen der Technoprint Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Bielefeld. Der Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen wird von der Technoprint Gesellschaft für Informationstechnologie mbH aufgestellt und im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. Wir machen bezüglich der Aufstellung des Lageberichts und der Offenlegung des Jahresabschlusses von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. 7. Ergebnisverwendung Das Ergebnis des Geschäftsjahres wird auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der Technoprint Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Bielefeld, übernommen. 8. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Bielefeld, den 5. Juni 2024 Die Geschäftsführung |
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