ISOHEAT
GmbH
Ubstadt-Weiher
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
541.435,88 |
678.161,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.683,00 |
150.272,00 |
| II.
Sachanlagen |
396.596,63 |
427.733,63 |
| III.
Finanzanlagen |
100.156,25 |
100.156,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.970.930,06 |
2.569.049,04 |
| I.
Vorräte |
1.347.939,16 |
843.083,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
634.776,12 |
801.554,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
988.214,78 |
924.411,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.343,11 |
25.105,24 |
| Aktiva |
3.527.709,05 |
3.272.316,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.805.611,37 |
2.522.467,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.692.467,29 |
1.308.394,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.083.144,08 |
1.184.072,78 |
| B.
Rückstellungen |
266.364,76 |
282.546,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
455.732,92 |
467.302,24 |
| Passiva |
3.527.709,05 |
3.272.316,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ISOHEAT GmbH, Ubstadt-Weiher
(Amtsgericht Mannheim, HRB 725867) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Es liegen Umstände vor, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss keine den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2
S. 2 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen
Vermögensgegenstände (EDV-Software,
Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und
5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt
linear. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und
unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im
jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
In den
Finanzanlagen wird ein Wertpapierdepot ausgewiesen,
das der langfristigen Anlage liquider Mittel dient. Die
Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt grundsätzlich
zu Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren
des Anlagevermögens werden Kursschwankungen um den
Bilanzstichtag nicht berücksichtigt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten
bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB,
die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen
Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von 0,00 EUR ausgewiesen.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 10.911,69 (Vorjahr: Euro 188.121,68).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 HBG)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 0,00 Euro (VJ 0,00
Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Es
handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 197.900,00
(Vorjahr: Euro 171.843,30).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
46.571,86 (Vorjahr: Euro 69.567,95).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht unter
Haftungsverhältnisse anzugeben sind, beläuft
sich am Bilanzstichtag auf T€ 212.562,73
(Vj. T€ 208.584,94). Diese bestehen aus Miet- und
Leasingverpflichtungen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 65.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Herr Norbert Baumann
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Herr Emil Schmidt
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Herr Walter Wagner
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ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Der Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Ubstadt-Weiher , den
28.10.2024
gez. Norbert Baumann,
Geschäftsführer
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gez. Emil Schmidt,
Geschäftsführer
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gez. Walter Wagner,
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Siehe Anhang.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2024
festgestellt.
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