Wohlert
Transport GmbH
Bollingstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
86.176,00 |
85.973,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.776,00 |
5.973,00 |
| II.
Finanzanlagen |
82.400,00 |
80.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.091.485,42 |
1.936.339,88 |
| I.
Vorräte |
28.064,18 |
24.420,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.995.558,96 |
888.417,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.862,28 |
1.023.502,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
44.750,03 |
43.340,21 |
| Aktiva |
3.222.411,45 |
2.065.653,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.256.153,64 |
1.359.022,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.216.153,64 |
1.319.022,93 |
| B.
Rückstellungen |
493.602,97 |
150.293,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
472.654,84 |
556.336,19 |
| Passiva |
3.222.411,45 |
2.065.653,09 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
II. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Gesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem.
§ 252 (1) Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Erworbene oder selbst hergestellte immaterielle
Anlagewerte wurden -sofern vorhanden- zu
Anschaffungskosten/ Herstellungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten)
bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmetho- den
Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
3. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Besondere Bewertungsvereinfachungen wurden nicht
vorgenommen.
4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen nicht
vorgenommen.
III. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Die Gesellschaft mit Sitz in 24855 Bollingstedt ist
beim Amtsgericht Flensburg unter der Nummer HRB 425 SL
eingetragen.
Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 472 haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Gem. § 285 Nr. 7 HGB waren während des
Geschäftsjahres waren durchschnittlich 77 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gem. § 42(3) GmbHG bestehen zum
Abschlussstichtag nicht.
Gem. § 285 Nr. 3a HGB ist der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz enthalten sind, zu nennen. Anzugeben sind dabei
lediglich ungewöhnliche Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind und die
aus dem Jahresabschluss des Berichtsjahres nicht
hergeleitet werden können. Im Falle der Gesellschaft
bestehen solche Verpflichtungen nicht.
Bollingstedt, den
29.08.2023
gez.
Hans-Joachim Wohlert, Hannelore Nicolaisen-Wohlert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024
festgestellt.
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