Fischer
Electronicsysteme GmbH + Co. KG
Villingen-Schwenningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.405,00 |
17.312,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.498,00 |
470,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.907,00 |
16.842,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.519.722,30 |
1.495.734,00 |
| I.
Vorräte |
1.075.847,62 |
800.782,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.895,65 |
224.457,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
263.979,03 |
470.493,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.866,00 |
4.497,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.576.993,30 |
1.517.543,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| I.
Kapitalanteile |
51.129,19 |
51.129,19 |
| B.
Rückstellungen |
74.065,00 |
130.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.451.799,11 |
1.335.793,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.576.993,30 |
1.517.543,00 |
Anhang
Die Fischer Electronicsysteme GmbH & Co. KG hat
ihren Sitz in Villingen-Schwenningen und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRA
602268 eingetragen.
A. Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Fischer Electronicsysteme GmbH & Co. KG ist
zum Bilanzstichtag eine kleine Personengesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende wesentliche
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt:
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Dabei werden die
Zugänge pro rata temporis abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie
folgt vorgenommen:
Anlagenposition
|
|
Abschreibungs- methode
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
linear
|
|
Sachanlagen
|
|
degressiv/linear
|
|
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei
Neuanschaffungen nach dem 31.12.2010 erfolgt eine lineare
Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800 € wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand an
Büromaterial) werden mit einem Festwert angesetzt.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit
Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem
niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der Waren erfolgt mit den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen aus Lieferungen aus Lieferungen unter
Leistungen erfolgte die Bewertung unter Abzug von
erforderlichen Pauschalwertberichtigungen.
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum
Nennwert.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag für Aufwand nach dem
Bilanzstichtag ausgewiesen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. Angaben zur Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenstände sind
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von € 966,00 (Vorjahr: € 966,00)
enthalten.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 3.322,66 (Vorjahr:
€ 99.551,92).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren
Besicherung sind wie folgt:
|
Bilanz
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
mehr als 1 Jahr
|
|
T€ (Vj.)
|
T€ (Vj.)
|
T€ (Vj.)
|
Summe Verbindlichkeiten
|
1.452
|
1.452
|
0
|
|
(1.336)
|
(1.336)
|
(0)
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren liegen nicht vor. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
teilweise übliche Eigentumsvorbehalte.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
1.247.137,41 (Vorjahr: € 1.209.646,89) enthalten.
C. Sonstige Angaben
I. Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin der
Gesellschaft ist die Fischer Electronic Systeme Verwaltungs
GmbH, Villingen-Schwenningen, deren gezeichnetes Kapital
€ 25.564,59 (DM 50.000,00) beträgt.
II. Hafteinlage
Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage von
€ 51.129,19 wurde in voller Höhe geleistet.
III. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.
IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. S. d.
§ 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen
und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB
anzugeben sind, betragen insgesamt 138,2 T€. Es
handelt sich um die Verpflichtung aus Miet- und
Leasingverträgen, davon Grundstücksmieten (inkl.
Nebenkosten-VZ) 108,2 T€ p. a. und Kfz-Leasing 30,0
T€ insgesamt (für die Laufzeit bis Juli und
September 2025 sowie Juli 2026).
V. Anzahl Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 18 Mitarbeiter
(einschließlich einem Geschäftsführer),
davon 14 gewerbliche Arbeitnehmer.
VI. Mitglieder der Geschäftsführung der
persönlich haftenden Gesellschafterin
Der Geschäftsführung der persönlich
haftenden Gesellschafterin gehörten im
Geschäftsjahr an:
Herr Dipl.-Ing. Lutz Klusekemper, kaufmännischer
Geschäftsführer
Die Angabe der Gesamtbezüge wird unter Hinweis
auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse und
Kredite wurden dem Geschäftsführer nicht
gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten des
Geschäftsführers wurden nicht eingegangen.
Villingen-Schwenningen, 07.
April 2025
Fischer Electronic Systeme
Verwaltungs-GmbH
gez.
Lutz Klusekemper, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
|