Betec Electronic GmbHLiquidiert

72622 Nürtingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 223838
Eingetragen
21.12.1994
Branche
Herstellung von bestückten LeiterplattenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Lohn- und Auftragsfertigung elektrotechnischer Komponenten und Baugruppen, die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb elektrotechnischer Geräte sowie die Beratung in fertigungstechnischen Fragestellungen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Betec Electronic GmbH

Nürtingen

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

31.12.2006 31.12.2005
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.178,06 4.208,00
II. Sachanlagen 661.217,44 289.942,06
III. Finanzanlagen 91.500,00 91.500,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.921.313,40 1.710.061,12
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.264.349,61 1.136.954,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
8.823,80 217.080,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.552,61 4.624,71
4.970.934,92 3.454.371,30

PASSIVA

31.12.2006 31.12.2005
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Gewinnvortrag 1.303.785,10 628.576,23
III. Jahresüberschuss 1.164.762,72 675.208,87
B. Rückstellungen 375.012,64 389.393,63
C. Verbindlichkeiten 1.827.374,46 1.461.192,57
- davon aus Steuern
Euro 529.472,47(Euro 329.015,38)
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit Euro 0,00 (Euro 37.281,60)
4.970.934,92 3.454.371,30

A n h a n g

Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung.

1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses.

1.1.1 Gliederung (§ 265 I S. 2)

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1)

1.2.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsmethoden sind beibehalten worden.

1.2.1.2 Bewertungsmethoden

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.


Bei der Berechnung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind grundsätzlich zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sofern der Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag, war auf diesen abzuschreiben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist gegebenenfalls auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen
von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

2.1 Erläuterungen zur Bilanz

2.1.1 Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten
§ 285 Nr. 2
Gesamtbetrag
EUR
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Art und Form
der Sicherheit
§ 285 Nr. 1 b

Verbindlichkeiten

1.827.374,46

1.187.057,90

404.000,00

236.316,56
übliche
Sicherheiten

3. Sonstige Angaben

3.1 Organe (§ 285 Nr. 10)

Geschäftsführer

Jörg Beutel, Techniker

Dr. Matthias Maier, Dipl.-Kaufmann

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