lamela
GmbH
Heroldsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.554,88 |
18.787,67 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.554,00 |
2.573,00 |
| III.
Finanzanlagen |
11.999,88 |
16.213,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.780,62 |
67.352,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.665,68 |
39.823,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.114,94 |
27.528,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
300,00 |
300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.635,50 |
86.440,21 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.489,61 |
78.058,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
26.489,61 |
53.058,79 |
| davon
Gewinnvortrag |
53.058,79 |
53.404,27 |
| B.
Rückstellungen |
3.708,67 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.437,22 |
5.381,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.437,22 |
5.381,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.635,50 |
86.440,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma lamela GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches, nach dem Rechtsstand vom 25.05.2009
(BilMog), aufgestellt.
Bei der GmbH handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Bei Aufstellung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
abweichend zur Verfahrensweise beim Anhang von den
Erleichterungsvorschriften für kleine und
mittelgroße Kapitalgesellschaften kein Gebrauch
gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung
aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und pro rata temporis
vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt. Hierbei wurde nach der
Spiegelbildmethode vorgegangen.
Forderungen wurden zum Nennwert bewertet. Für
das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine pauschale
Wertberichtigung gebildet.
In den sonstigen Rückstellungen wurden
mögliche Einzelrisiken angemessen und ausreichend
berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Abzinsungen waren nicht
erforderlich.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht
erforderlich.
Die Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz vermerkt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführerin: Frau Michaela Keck
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der Gesellschafterin bestand eine
Forderungen in Höhe von 30.083,93 € (Vorjahr
26.139,35 €).
Angaben über den Anteilsbesitz
Von der Regelung des § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Heroldsberg, 24.07.2012
gez. Michaela Keck, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2012 festgestellt.
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