SchwarM
GmbH
Dietmannsried
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.473,00 |
5.306,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.473,00 |
5.306,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.735,52 |
27.192,26 |
| I.
Vorräte |
7.653,04 |
11.578,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.306,04 |
6.257,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.776,44 |
9.356,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.208,52 |
32.498,26 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.939,74 |
18.726,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
9.439,74 |
6.226,79 |
| B.
Rückstellungen |
6.962,46 |
3.526,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.306,32 |
10.245,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.208,52 |
32.498,26 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
-
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen betragen 12.500,00 Euro.
Gezeichnetes Kaptial 25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
12.500,00 Euro
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 7.306,32 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren 0,00 Euro
Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 0,00 Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten
Steuern übersteigen 0,00 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
Zeitwert (Betrag der
die Anschaffungskosten übersteigt)
abzüglich der hierfür gebildeten 0,00 Euro
passiven latenten Steuern
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen 0,00
Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Tobias Schwarz-Gewallig
Marktoberdorf, den 20.12.2012
gez. Tobias Schwarz-Gewallig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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