GSF Gastro
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.706,41 |
12.706,41 |
| B.
Anlagevermögen |
81.289,00 |
113.271,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.495,00 |
8.833,00 |
| II.
Sachanlagen |
74.794,00 |
104.438,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
55.545,38 |
77.524,59 |
| I.
Vorräte |
21.210,03 |
17.721,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.586,50 |
51.127,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.816,76 |
14.164,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.748,85 |
8.676,32 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
109,09 |
79,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
149.649,88 |
203.581,60 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.001,21 |
57.412,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.412,84 |
28.915,88 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
50.411,63 |
-2.496,96 |
| B.
Rückstellungen |
6.805,80 |
12.750,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.642,87 |
121.417,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.680,46 |
80.143,11 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.200,00 |
12.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
149.649,88 |
203.581,60 |
Anhang
A) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Firma GSF
Gastro GmbH ist nach den für die Erstellung von
Jahresabschlüssen geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach dem Wahlrecht gemäß § 268 HGB
werden Pflichtangaben, die nicht in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung vermerkt sind, im Anhang angegeben. Die
Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Gesellschaft erfüllt im Jahre 2011 die
Voraussetzungen für eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Demnach besteht für
die GSF Gastro GmbH keine Prüfungspflicht des
Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer
(§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Gemäß § 326
Satz 1 HGB besteht somit nur eine Offenlegungspflicht
bezüglich der Bilanz und des Anhanges.
Die für diese Betriebsgröße
bestimmten Erleichterungen wurden nicht in vollem Umfang in
Anspruch genommen.
B) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
Jahresabschluss wurde entsprechend den allgemeinen
Ansatzvorschriften gemäß
§§ 246 - 250 HGB und den allgemeinen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie
der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff
HGB erstellt.
Die
Bilanz ist in der gemäß § 266 HGB
vorgeschriebenen Form für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist der in der
gemäß § 275 HGB vorgeschriebenen Form
für große Kapitalgesellschaften in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind
erworben, sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden
entsprechend ihrer vertraglichen Nutzungsdauer auf 5 Jahre
linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die
Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der
linearen Methode mit Beginn des Monats des Zuganges
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 150,00
€ werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs.2 a EStG mit Anschaffungskosten von 150,00
€ bis zu1.000,00 € werden linear auf 5 Jahre
abgeschrieben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung der Fi-Fo-Methode bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, auf der Passivseite zugeflossene Einnahmen vor
dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist und entsprechen den bis zur
Bilanzerstellung zu erwartenden Ausgaben und erkennbaren
Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C) Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagenvermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen
für das Jahr 2011 (2,8 Tsd €) und für die
Aufbewahrung von Unterlagen (4,0 Tsd €) .
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren liegen nicht vor.
Avalkonten-Stand zum 31.12.2011. Bank 5.000,00 €
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (Sparkasse Mainfranken) bestehen
Sicherheiten in Form von
1. selbstschuldnerische Bürgschaft des
Gesellschafters, zeitlich unbegrenzt,
2. Abtretung von
Lebensversicherungsansprüchen
Für sonstige Verbindlichkeiten (Brauerei +
Getränkelieferant) bestehen Sicherheiten in Form von
selbstschuldnerische Bürgschaft des
Gesellschafters, zeitlich unbegrenzt,
D) sonstige Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet: GSF Gastro GmbH
Sitz: 97070 Würzburg
Gegenstand: Betrieb von Gastronomieobjekten
jeglicher Art
Stammkapital: 26.000,00 €
Das Stammkapital ist zur Hälfte eingezahlt.
Die Gesellschaft wurde am 30.03.1999 mit Urkunde des
Notars Dr. Ludwig Hofstetter, Marktheidenfeld, UR-Nr. 459
L/99, gegründet und am 03.05.1999 in das
Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der
Nummer HRB 6544 eingetragen.
Die Gesellschaft wird zum Zeitpunkt der Erstellung
des Jahresabschlusses von einem Geschäftsführer
vertreten:
Herrn Matthias Sauer, Bahnhofstr. 1,
97070 Würzburg,
Gastronomiegeschäftsführer
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Vergütung des
Geschäftsführers wird von § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse für fremde
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und nicht in den
Haftungsverhältnissen anzugeben sind, bestehen
in Höhe von 90.050 €.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2013 festgestellt.
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