Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 1878
Eingetragen
23.6.1977
Branche
Zahntechnische LaboratorienHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahnarztpraxen
Gegenstand
Der Betrieb eines Dental-Labors sowie die Herstellung und der Vertrieb von Dentalzubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hanau
94.000 €
91.71%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Berger Zahntechnik GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 634.205,40 563.819,95
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.826,00 15.398,00
II. Sachanlagen 569.146,00 483.723,00
III. Finanzanlagen 59.233,40 64.698,95
B. Umlaufvermögen 3.496.752,13 2.865.481,32
I. Vorräte 171.344,71 102.798,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 473.233,19 465.126,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.852.174,23 2.297.556,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.900,00 1.560,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.132.857,53 3.430.861,27

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 2.072.727,58 1.599.709,62
I. gezeichnetes Kapital 42.500,00 42.500,00
II. Bilanzgewinn 2.030.227,58 1.557.209,62
B. Rückstellungen 1.736.520,00 1.750.901,00
C. Verbindlichkeiten 323.609,95 80.250,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.132.857,53 3.430.861,27

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Berger Zahntechnik GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Hanau unter der Nummer HRB 1878, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bewertet.

Die Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften gebildet worden.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem des Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt.

Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren von 1,78 v. H. gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet. Der Rententrend wurde bei der Berechnung mit 1,0 v. H. berücksichtigt. Ein Gehaltstrend sowie Fluktuation wurden nicht berücksichtigt.

Die Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2022 Euro 31.078,00.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz 

Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Darstellung des Anlagevermögens in einem Anlagenspiegel.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 7.250,00 (Vorjahr: EUR 2.250,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 323.609,95 (Vorjahr: EUR 80.250,65)

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 1.557.209,62 enthalten.

IV. Sonstige Angaben 

Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Jan Karl-Heinz Berger, Zahntechnikermeister.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hanau, 11. Dezember 2023

Jan Karl-Heinz Berger




Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, von dem Jahresüberschuss von EUR 773.017,96 zzgl. Gewinnvortrag von EUR1.257.209,62 eine Gewinnausschüttung von EUR 300.000,00 vorzunehmen.

 

 Hanau, 11. Dezember 2023

Jan Karl-Heinz Berger


sonstige Berichtsbestandteile


Jan Berger


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023 festgestellt.

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