Berger
Zahntechnik GmbH
Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
634.205,40 |
563.819,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.826,00 |
15.398,00 |
| II.
Sachanlagen |
569.146,00 |
483.723,00 |
| III.
Finanzanlagen |
59.233,40 |
64.698,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.496.752,13 |
2.865.481,32 |
| I.
Vorräte |
171.344,71 |
102.798,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
473.233,19 |
465.126,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.852.174,23 |
2.297.556,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.900,00 |
1.560,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.132.857,53 |
3.430.861,27 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.072.727,58 |
1.599.709,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
42.500,00 |
42.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.030.227,58 |
1.557.209,62 |
| B.
Rückstellungen |
1.736.520,00 |
1.750.901,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
323.609,95 |
80.250,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.132.857,53 |
3.430.861,27 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Berger Zahntechnik GmbH,
eingetragen beim Amtsgericht Hanau unter der Nummer HRB
1878, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler
Abschläge berücksichtigt.
Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Das
gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach dem des
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck
ermittelt.
Für die Abzinsung wurde pauschal der
durchschnittliche Marktzinssatz mit einer Restlaufzeit von
10 Jahren von 1,78 v. H. gemäß § 253 Abs. 2
HGB verwendet. Der Rententrend wurde bei der Berechnung mit
1,0 v. H. berücksichtigt. Ein Gehaltstrend sowie
Fluktuation wurden nicht berücksichtigt.
Die Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6
HGB beträgt zum 31. Dezember 2022 Euro 31.078,00.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Gesellschaft verzichtet gemäß
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
auf die Darstellung des Anlagevermögens in einem
Anlagenspiegel.
Der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr beträgt EUR 7.250,00 (Vorjahr: EUR
2.250,00).
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr beträgt EUR 323.609,95 (Vorjahr: EUR
80.250,65)
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR
1.557.209,62 enthalten.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die
Geschäftsführung durch Herrn Jan
Karl-Heinz Berger, Zahntechnikermeister.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen,
von dem Jahresüberschuss von EUR 773.017,96 zzgl.
Gewinnvortrag von EUR1.257.209,62 eine
Gewinnausschüttung von EUR 300.000,00 vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Jan Berger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023
festgestellt.
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