DE PEDRO Werbeagentur GmbH

Haferweg 26, 22769 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 54377
Eingetragen
30.11.1993
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
die Erstellung von Werbekonzepten und die Erarbeitung von Werbemaßnahmen sowie Handel und Beratung in den genannten Marktsegmenten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

DE PEDRO Werbeagentur GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.427,00 24.267,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 630,00 1.277,00
II. Sachanlagen 10.797,00 22.990,00
B. Umlaufvermögen 67.843,85 57.287,57
I. Vorräte 7.098,90 7.279,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.829,44 44.572,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.127,91 3.581,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.915,51 5.434,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 931,71 213,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.202,56 81.768,51

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 15.961,71 35.232,93
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 300,95 0,00
III. Bilanzverlust 9.903,83 -9.668,34
B. Rückstellungen 5.173,65 5.715,00
C. Verbindlichkeiten 59.067,20 40.820,58
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 59.067,20 38.703,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.202,56 81.768,51

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der De Pedro Werbeagentur GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die für kleine Kapitalgesellschaften gewährten größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 Abs. 1 und 288 Abs. 1 HGB wurden grundsätzlich in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung erfolgte im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen und Methoden:

- Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgten planmäßig linear nach Maßgabe der voraussichtlichen bzw. vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgten planmäßig linear entsprechend der voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool) angewandt.

- Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

- Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet.

Ferner wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für das allgemeine Kreditrisiko eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0% auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand gebildet.

- Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

- Die Verbindlichkeiten und passive latente Steuern wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den Positionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen an Gesellschafter (§ 42 GmbHG) im Berichtsjahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) auszuweisen.

Forderungen an Geschäftsführer sind nicht gegeben.

3. Eigenkapital

- gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00 und ist noch nicht auf Euro umgestellt.

- Bilanzverlust

In den Bilanzverlust wurde ein Gewinnvortrag in Höhe vonEUR 9.668,34 (Vorjahr EUR - 18.365,70) einbezogen.

4. Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR 3.149,51 (Vorjahr EUR 11.155,89) enthalten.

5. Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern ergeben sich aus zeitlichen Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz unter Anwendung des unternehmensindividuellen Steuersatzes und betreffen die sonstigen Rückstellungen.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind als sonstige finanzielle Verpflichtungen, soweit sie für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, diverse kurzfristige Leasingverträge anzugeben.

2. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist

Herr Friedemann de Pedro, Werbegrafiker.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Hamburg, den 09. Juni 2011

Friedemann de Pedro

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2011 festgestellt.

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