RPD
Zweiwegetechnik GmbH
Hohnstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.615.409,87 |
2.720.710,22 |
| I.
Sachanlagen |
2.615.409,87 |
2.720.710,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.332.655,89 |
1.159.683,22 |
| I.
Vorräte |
10.792,00 |
11.613,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.475,46 |
336.679,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
566,83 |
4.106,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
16.728,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.145.388,43 |
811.390,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.800,37 |
46.465,80 |
| Aktiva |
3.993.866,13 |
3.926.859,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.758.672,98 |
2.535.431,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.500.000,00 |
2.300.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
233.672,98 |
210.431,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.431,78 |
29.551,51 |
| B.
Rückstellungen |
282.350,89 |
200.124,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
952.842,26 |
1.191.303,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
636.493,55 |
627.032,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
316.348,71 |
564.271,07 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
147.437,88 |
74.072,41 |
| Passiva |
3.993.866,13 |
3.926.859,24 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die RPD Zweiwegetechnik GmbH hat Ihren Sitz in
Hohnstein und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Dresden unter Registernummer HRB 25969.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend
wurden die Vorschriften des Gesetzes betreffend der
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages
berücksichtigt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen erfolgten linear entsprechend der
vorraussichtlichen Nutzungsdauer.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 800,00 €
wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6
Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Gebrauch gemacht.
Die in den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der in Ausführung befindlichen
Aufträge erfolgt zu Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Bildung von
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Bewertung des Kassenbestandes und der Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalbetrag.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen/Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand/Ertrag für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Stammkapital wird als Gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und ist zum Nennbetrag bewertet. Es ist in
voller Höhe eingezahlt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Rückstellung für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung "Projected-Unit-Credit-Methode" (Methode
der laufenden Einmalprämien) ermittelt. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2018G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren und ein
Rententrend in Höhe von 1,0% p.a.unterstellt. Als
Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank
für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet,
um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende
Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig
abzumildern. Der Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag
1,82%. Der Vergleichswert aus der Basis der vergangenen
sieben Jahre betrug zum Bilanzstichtag 1,74%.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen besteht der übliche
Eigentumsvorbehalt.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die unter den Rückstellungen ausgewiesene
Pensionsrückstellung ist teilweise durch
Vermögensgegenstände gesichert. Die
Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und ist dem
Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Sie wurde
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der
Verpflichtung verrechnet. Der Erfüllungsbetrag betrug
zum Stichtag 68.633,00 €. Die Zeitwert der
Rückdeckungsversicherungen betrug 65.793,00 €.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich in Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 72,00
€. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von
260.857,39 € sind mit Buchgrundschulden gesichert.
Davon hat der Betrag von 58.824,20 € eine Restlaufzeit
von über fünf Jahren. Für
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 301.346,62
€ erfolgte die Sicherungsübereignung der
zugehörigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens.
4. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im
betriebsgewöhnlichen Umfang in Form von Miet- und
Leasingverträgen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
16.
Als Geschäftsführer sind die Herren Thomas
Protze und Steve Reinsdorf bestellt.
Hohnstein, 17.12.2024
gez.
Th. Protze, S. Reindorf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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