Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 8880
Eingetragen
4.7.2005
Branche
Großhandel mit GetränkenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Gegenstand
Der Vertrieb von Lebensmitteln, insbesondere Wein, sowie Produkten aus dem Bereich Lebensmittel und Wein.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Haack
seit 10.2.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
20.00%
20.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
S****** H****
5.000 €
20.00%
H**** P******
5.000 €
20.00%
S****** W****
5.000 €
20.00%
C******** R****
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vinux.de GmbH i.L.

Essenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 117,00 317,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 117,00 317,00
C. Umlaufvermögen 7.107,68 17.362,45
I. Vorräte 989,32 8.126,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.630,54 832,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.487,82 8.403,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.724,68 30.179,45

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 17.610,68 25.741,57
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 741,57 1.016,42
III. Jahresfehlbetrag 8.130,89 274,85
B. Rückstellungen 2.114,00 2.914,17
C. Verbindlichkeiten 0,00 1.523,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.724,68 30.179,45

Anhang


Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Vinux.de GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Außerdem besteht eine Rückstellung für die Aufbewahrungskosten von Geschäftsunterlagen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Haack, Herrn Pflüger, Herrn Rubin, Herrn Worf und Herrn Wirth.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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