Haufler
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.070,89 |
69.524,87 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
723,50 |
| II.
Sachanlagen |
48.685,00 |
61.591,50 |
| III.
Finanzanlagen |
7.383,89 |
7.209,87 |
| B.
Umlaufvermögen |
597.701,23 |
637.526,53 |
| I.
Vorräte |
257.146,53 |
241.434,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.850,02 |
92.961,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
301.704,68 |
303.129,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.343,96 |
11.807,28 |
| Aktiva |
655.116,08 |
718.858,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
203.950,58 |
239.283,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
151.950,58 |
187.283,83 |
| davon
Gewinnvortrag |
87.283,83 |
144.484,72 |
| B.
Rückstellungen |
167.400,46 |
145.132,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
283.765,04 |
334.442,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
283.765,04 |
334.442,17 |
| Passiva |
655.116,08 |
718.858,68 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Haufler GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.1
Bilanzierungsgrundsätze (Bilanzierungsmethoden)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
2.1.2
Bewertungsgrundsätze (Bewertungsmethoden)
a) Allgemeines zu den Bewertungsmethoden
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag enstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
b) Bewertung einzelner Posten
ANLAGEVERMÖGEN
Im Anlagevermögen werden nur Gegenstände
ausgewiesen, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
UMLAUFVERMÖGEN
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt und bewertet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode angewendet.
Nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt der
Unterschiedsbetrag zum Bilanzstichtag 227,00 Euro.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,78
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck
|
|
3.2
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
3.3
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung
aufgestellt.
3.4
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2024 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Peter Haufler
|
Geschäftsführer
|
Ingo Haufler
|
4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG /
§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
5.
Erklärung zum Jahresabschluss / Unterschrift der
Geschäftsleitung
Ich bestätige die Vollständigkeit und
Richtigkeit der vorstehenden Angaben nach § 245 HGB.
Haufler GmbH
Stuttgart, den
|
06.08.2024
|
|
|
|
Peter und Ingo Haufler
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024
festgestellt.
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