VLE Traffic & Solution GmbH
Sachsenstraße 8, 04749 Jahnatal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcel Bastisch seit 21.12.2016 | Prokura |
Eyk Richter seit 8.8.2012 | Geschäftsführer |
Anja Reinke seit 8.8.2012 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VLE Traffic & Solution GmbHJahnatalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022HandelsbilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss ist entsprechend der Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt. Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 266 HGB für die Bilanz § 275 Abs. 2 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung für die "kleine" Kapitalgesellschaft beachtet. Auf die in § 266 Abs. 1 und § 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde wie folgt durchgeführt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i. S. v. § 285 Nr. 13 HGB ist nicht erfolgt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Dabei wurde Artikel 67 Abs. 4 EGHGB angewendet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellkosten bis 150,00 € wurden im Geschäftsjahr 2018 direkt als Aufwand erfasst; für Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellkosten zwischen 150,01 € und 1.000,00 € die nach dem 01.01.2008 und vor dem 01.01.2012 angeschafft wurden, wurde der gebildete Sammelposten weiter einheitlich mit 20% pro Jahr abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurde gem. § 268 Abs. 5 S 2. HGB offen von dem Posten Vorräte aktivisch abgesetzt und nicht als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Wertberichtigungen für das allgemeine Ausfallrisiko waren nicht zu bilden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Die Rechnungsabgrenzungsposten (§250 Abs. 1 und 2 HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand und auf der Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Anschlussstichtag sind. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €. Passive latente Steuern i.S. v. § 274 Abs. 2 HGB waren zu bilden. Das Wahlrecht aktive latente Steuern zu bilden wurde nicht in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB waren nicht zu bilden. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen i. S. § 251 HGB ist nicht zu rechnen. Ausschüttungssperre Ein ausschüttungsgesperrter Betrag i. S. v. 268 Abs. 8 HGB liegt zum Bilanzstichtag nicht vor. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 120.630,00 EUR (Vorjahr: 70.000,00 EUR). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 6.446.756,67 EUR (Vorjahr: 4.912.786,95 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 987.495,29 EUR (Vorjahr: 1.209.585,06). Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024 festgestellt. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 40. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024 festgestellt. |
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