Meter Group
AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2021
EUR |
31.8.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
950.764,73 |
957.555,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
83,42 |
814,17 |
| II.
Sachanlagen |
950.681,31 |
956.741,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.113.090,13 |
5.678.636,18 |
| I.
Vorräte |
1.649.529,41 |
1.860.715,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.900.052,31 |
1.133.570,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.563.508,41 |
2.684.350,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.666,64 |
41.526,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.113.521,50 |
6.677.718,35 |
Passiva
|
|
31.8.2021
EUR |
31.8.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.057.341,83 |
4.017.638,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
5.002.341,83 |
3.962.638,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.454.097,24 |
876.224,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.602.082,43 |
1.783.855,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.113.521,50 |
6.677.718,35 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Meter Group AG hat ihren Sitz in München und
wird beim Registergericht München unter
HRB 223356 geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 264 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
AKTIVA
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Preisnachlässen bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 1.000,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr vollabgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
253 Abs. 4 HGB). Die Bewertung zu Anschaffungskosten
erfolgt dabei grundsätzlich zu durchschnittlichen
Einstandspreisen (§ 256 S. 2 i.V.m. § 240 Abs. 4
HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Für die
Ermittlung der Anschaffungskosten wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet
(§ 256 S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen und Verbindlichkeiten, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs, d.h. zum Euroreferenzkurs, am
Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Wertpapiere und flüssige Mittel werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
PASSIVA
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 S. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zu dem
der vergangenen sieben Jahre gem. § 253 Abs. 6 HGB
beträgt 76.971 EUR (Vorjahr: 81.882 EUR). Dieser
Unterschiedsbetrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB
einer Ausschüttungssperre.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
50.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1 je
Stückaktie.
Gewinnrücklagen
Die gesetzlichen Rücklagen sind vollständig
dotiert.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR
3.962.638,56 einbezogen.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Bewertung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
Marktzins von 2,01 % für
eine Laufzeit von 15 Jahren auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10
Geschäftsjahre
|
| • |
Rentensteigerungen von 1,50 %
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 1.239.315,12 EUR (Vorjahr: 1.439.611,40
EUR) haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus
Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von
125.331,20 EUR.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Position
Sonstige betriebliche Erträge enthält
Erträge aus der Währungsumrechnung von 0 EUR
(Vorjahr: 19.643,48 EUR).
Die Position
Sonstige betriebliche Aufwendungen enthält
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von 12.642,97
EUR (Vorjahr: 55.905,33 EUR).
Die Position
Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet
Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in
Höhe von EUR 62.343,00 (Vorjahr: 40.722,00 EUR).
V. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug
50 (Vorjahr: 45).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Diplom-Ingenieur
Georg von Unold.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahrs folgende
Mitglieder an:
Vorname, Name
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Funktion im Aufsichtsrat
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Beruf
|
Florian von Unold
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Vorsitzender
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Data Scientist, M.Sc.
|
Scott Campbell
|
Stellvertretender
Vorsitzender
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Kaufmann
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Andrea Hellmann
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Mitglied
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Rechtsanwältin
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Colin S. Campbell
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Mitglied
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Ingenieur
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Patty Bordelon Takuya
Ohki
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Mitglied Mitglied
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Kaufm. Angestellte
Kaufm. Angestellter
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München, den 18. Oktober 2021
Georg von Unold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2021 festgestellt.
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