ILKAZELL GmbH Zwickau Kältetechnik
Selbe AdresseHerstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion Grabert seit 30.1.2023 | Prokura |
Steffen Kehle seit 17.9.2013 | Geschäftsführer |
Steffen Kähle seit 3.9.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 53.00% | |
| 40.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
ILKAZELL Isoliertechnik GmbH ZwickauEigenbeteiligung | 7.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 7.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ILKAZELL Isoliertechnik GmbH ZwickauZwickauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die ILKAZELL Isoliertechnik GmbH Zwickau mit ihren 3 Hauptgeschäftsbereichen (Kühl- und Tiefkühlzellen, Reinraumsysteme und Isolierkammern für die Umweltsimulation) gehört zu den wenigen Firmen in Europa, welche dieses Produktportfolio anbieten können. Das Angebot von kundenspezifischen Produktlösungen ist das Hauptmerkmal des Unternehmens. Von der Produktentwicklung, Projektierung, Fertigung und Montage erhalten die Kunden Komplettleistungen aus einer Hand. Die Projektverfolgung ist für die Auftraggeber transparenter und der schnelle Informationsfluss zwischen den Kunden und uns ist gesichert. 2. Forschung und Entwicklung Aufgrund der positiven Einschätzung der Projektskizze aus dem Jahre 2022 für die Weiterführung des Projekts Hybrid FHKL wurde zusammen mit den Partnern Technische Universität Dresden und Fraunhofer IFAM Dresden der Projektantrag eingereicht. Die Bewilligung wird für das erste Halbjahr 2024 erwartet. Nach Anforderungen aus dem Kundenkreis wurde eine Therapiekammer für Wärme- und Lichtanwendungen entwickelt. Nach abgeschlossener Entwicklung und Herstellung eines Prototyps, konnte bereits die Serienfertigung gestartet werden. Die "konstruktive Neugestaltung Kühl- und Tiefkühlzellen" wurde erfolgreich in die Produktionsphase überführt. Die schrittweise Markteinführung ist 2023 angelaufen und soll weitestgehend in 2024 abgeschlossen werden II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin von den Auswirkungen des Konfliktes in der Ukraine und den damit verbundenen Unsicherheiten am Markt geprägt. Die Preise für wichtige RHB-Materialien (Stahlblech, Kunststoffe, Aluminium und Holzerzeugnisse) verzeichneten im Vergleich zu 2021 und 2022 weiterhin einen Anstieg, der sich jedoch im Laufe des Jahres 2023 deutlich verlangsamt hat. Die durch die Corona-Pandemie stark gestörten Lieferketten erholten sich im Laufe des Jahres 2023 allmählich, was zu einer besseren Verfügbarkeit von RHB-Materialien führt. Die Nachfrage im Geschäftsbereich Umweltsimulation hat auch im Jahr 2023 keine Belebung erfahren, was aber auf die gesamtunternehmerische Entwicklung keinen wesentlichen Einfluss hatte. 2. Geschäftsverlauf und Lage Trotz der weiterhin angespannten geopolitischen Lage und der damit verbundenen Unsicherheit im Marktumfeld, konnten wir sowohl unseren Umsatz als auch die Betriebsleistung gegenüber dem Jahr 2022 weiter steigern. Auch 2023 konnte der Auftragseingang weiter gesteigert werden. Gegenüber 2022 konnte ein Zuwachs von ca. 7 % erreicht werden. Der Auftragsbestand ist unverändert hoch und sichert dem Unternehmen theoretisch eine Auslastung von > 8 Monaten. a) Ertragslage
Das Betriebsergebnis konnte, trotz des unsicheren Gesamtmarktes sowie der weiterhin angespannten Beschaffungs- und Personalmarktsituation, weiter ausgebaut werden. Sehr gute Projektfinanzierungen sowie die weitere Ablösung von langfristigen Verbindlichkeiten konnten den Zinsaufwand auf dem niedrigen Niveau des Vorjahreszeitraumes etablieren. b) Finanzlage Die Eigenkapitalquote hat sich insbesondere durch den Abbau von Rückstellungen sowie durch den Jahresüberschuss erhöht. Die Finanzschulden wurden durch weitere Tilgung von lang- und kurzfristigen Darlehen reduziert. Mit dem erwirtschafteten Cashflow, dem bankseitig bereitgestellten kurzfristigen Kontokorrentrahmen und dem langfristigen Betriebsmitteldarlehen steht das Unternehmen auf einer sehr guten finanziellen Basis. c) Vermögenslage Wesentliche Bilanzpositionen Aktiva
Das Anlagevermögen hat sich auf Grund der Neuinvestitionen gegenüber dem Vorjahr auf 5.301 TEUR (Vorjahr 5.236 TEUR) erhöht. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die Tilgung von Darlehen um 144 TEUR verringert. d) Investitionen Im Jahr 2023 wurden zielgerichtete Investitionen im Fertigungsbereich getätigt, um die Effizienz und Sicherheit zu erhöhen. Diese umfassten die Anschaffung von Hebezeugen und Flurförderfahrzeuge für Baustelleneinsätze und interne Logistikprozesse sowie die Erneuerung von Transport- und Verladeflächen. Mit der Installation/Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 534 Kilowattpeak (kWp) setzt das Unternehmen ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Energieunabhängigkeit. Die Anlage produziert sauberen Solarstrom, der sowohl für den Eigenbedarf als auch für die Einspeisung ins Netz genutzt wird. Dies trägt nicht nur zur Senkung der Energiekosten bei, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Vermeidung von CO 2 -Emissionen schont die Anlage die Umwelt und fördert eine nachhaltige Zukunft. Die Investition in die Photovoltaikanlage ist ein langfristiges Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten Energieversorgung. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auch weiterhin auf: - Umsatzentwicklung - Betriebsleistung (aufgrund Anlagenbau) - Betriebsergebnis Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir die Kennzahlen Betriebsleistung pro Mitarbeiter und den Cashflow heran. Die Betriebsleistung pro Mitarbeiter beträgt 164 TEUR gegenüber 145 TEUR zum Vorjahr. Aufgrund der weiterhin stabilen Entwicklung konnte ein Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 484 TEUR erwirtschaftet werden. Dem gegenüber stand ein Cashflow aus der Investitionstätigkeit von -709 TEUR und ein Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von -294 TEUR. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als sehr gut ein. Die Ergebnisentwicklung 2023 entspricht den Erwartungen. Die Finanzierung der laufenden Geschäftsprozesse sowie speziell von Großprojekten wird weitestgehend durch vertraglich vereinbarte Zahlungspläne abgesichert. Anzahlungen sowie Abschlagszahlungen, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln, minimieren das Ausfallrisiko und sorgen für eine ausgeglichene Projektfinanzierung. Die stets fristgerechte Begleichung aller Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele, wird nahezu 100-prozentig unter Inanspruchnahme von Skontoabzügen umgesetzt. Für bestehende Ausfallrisiken hat das Unternehmen zusätzliche Sicherheiten, in Form einer Warenkreditversicherung geschaffen. III. Prognosebericht Nach den deutlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre zeichnet sich nun eine Stabilisierung der Einkaufspreise ab. Diese Entwicklung kann zu einer weiteren Verbesserung der Ertragssituation des Unternehmens führen. Des Weiteren werden Preisabsicherungsstrategien eingesetzt, um das Unternehmen gegen starke Preisschwankungen zu schützen. Der Markt für Reinraumtechnik befindet sich im stetigen Wachstum. Treiber dieser Entwicklung ist die steigende Nachfrage aus den Bereichen Pharma, Biotechnologie und Automotive, Hier insbesondere in der Batteriefertigung und -forschung. Das Unternehmen ist Dank seiner guten Positionierung in diesem Markt bestens gerüstet, um von diesem Wachstum zu profitieren. Das neue Geschäftsjahr 2024 steht unter dem Vorzeichen des weiteren Wachstums. Auf Grund der positiven Auftragsentwicklung gehen wir von einer Steigerung der Betriebsleistung aus. IV. Chancen- und Risikobericht Die geopolitische Lage birgt Risiken, die auf Investitionsentscheidungen, Lieferengpässe und Preissteigerungen bei Materialien Einfluss nehmen können. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen verfolgt das Unternehmen kontinuierlich eine Strategie der Lieferanten-Diversifizierung sowie auf Vertriebsseite einen konsequenten und kontinuierlichen Aufbau neuer und langfristiger Geschäftsbeziehungen in allen Geschäftsbereichen. Die Kombination aus sich stabilisierenden Einkaufspreisen und einem dynamischen Marktumfeld im Bereich Reinraumtechnik bietet die Chance, sowohl das Betriebsergebnis als auch die Produktivität des Unternehmens zu verbessern. Unkalkulierbare Risiken liegen weiterhin im anhaltenden Konflikt in der Ukraine und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Energie- und Rohstoffsektor. Das Unternehmen geht für das Jahr 2024, trotz der bestehenden Herausforderungen, von einem steigenden Betriebsergebnis aus.
Zwickau, den 2. August 2024 gez. Steffen Kehle, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 264 i.V. m. § 267 Abs. 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden die Posten "Genossenschaftsanteile", "Sonderposten für Zuschüsse" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" hinzugefügt. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet und linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Zuschüssen und unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250,00 EUR wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben gebucht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden zugegangene Vermögensgegenstände von 250,00 bis 800,00 EUR Anschaffungs- oder Herstellungskosten voll abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der geleisteten Anzahlungen erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Der Ansatz der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt retrograd, ausgehend von Verkaufspreisen abzüglich noch anfallender Kosten und Gewinne. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden entsprechend des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beim Ansatz der Gegenstände des Vorratsvermögens beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio in Höhe von 42,00 EUR (Vorjahr: 542,00 EUR). Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden sich daraus ergebende Steuerbelastungen und Steuerentlastungen als latente Steuern abgegrenzt. Erhaltene Investitionszuschüsse wurden bis zum Jahr 2009 in den Sonderposten für Zuschüsse eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst. Ab dem Jahr 2010 erfolgte die aktivische Absetzung von Investitionszuschüssen. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 3. Angaben zur Bilanz Zum 31. Dezember 2023 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 87.611,81 EUR (§ 285 Nr. 28 HGB). Diese entfallen auf die Aktivierung von Entwicklungskosten nach Abzug der darauf entfallenden passiven latenten Steuern. Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beträgt 3.007,34 EUR. Davon sind im Geschäftsjahr 3.007,34 EUR aktiviert worden. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im folgenden Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) eine Laufzeit von über 1 Jahr. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Januar 2024 hat eine Gewinnausschüttung in Höhe von 300.000,00 EUR beschlossen. Von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter (teilweiser) Ergebnisverwendung wurde diesbezüglich kein Gebrauch gemacht. Die wesentlichen Posten bei den sonstigen Rückstellungen sind Kosten für Gewährleistungen, Urlaubsansprüche sowie Tantiemen und Sonderzahlungen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Nr. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Aus immateriellen Vermögensgegenständen ergibt sich eine passive Steuerlatenz in Höhe von 40.438,19 EUR sowie aus Sachanlagen eine aktive Steuerlatenz in Höhe von 1.085,72 EUR. Der Überhang aus passiv latenter Steuer beträgt somit 39.352,47 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Verringerung der passiven latenten Steuern von 14.097,24 EUR sowie eine Verringerung der aktiven latenten Steuern von 1.185,51 EUR. Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) aus Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 248 TEUR und aus Mietverträgen in Höhe von 4 TEUR jährlich. 4. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 117 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 62 gewerbliche Arbeitnehmer und 55 Angestellte. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Steffen Kehle, Dipl. -Wirtschaftsingenieur, geführt. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge in Anspruch genommen. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Zwickau, den 2. August 2024 gez. Steffen Kehle, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung und Ergebnisverwendung: Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 02.10.2024 festgestellt. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. BestätigungsvermerkDer vorstehende zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde in Anwendung des § 327 HGB verkürzt. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat Herr Wirtschaftsprüfer Lutz Reichelt den folgenden Bestätigungsvermerk erstellt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ILKAZELL Isoliertechnik GmbH Zwickau Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der ILKAZELL Isoliertechnik GmbH Zwickau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der ILKAZELL Isoliertechnik GmbH Zwickau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Chemnitz, den 30. September 2024 Lutz Reichelt, Wirtschaftsprüfer |
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