Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yves Matuschek seit 11.10.2023 | Geschäftsführer |
Ursel Wolfram seit 7.8.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbHLohmarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben Die Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH (Amtsgericht Siegburg, HRB 13585) mit Sitz in Lohmar wurde am 1. September 2015 gegründet und ist zu 100 % ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung wurde auf der Passivseite um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter" erweitert. Die Gliederung der Gewinnund Verlustrechnung wurde um den Posten "Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn" erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen bemessen sich nach den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und orientieren sich an der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Die Nutzungsdauer betragen zwischen 15 und 60 Jahren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt und haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen, die am Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die empfangenen Baukostenzuschüsse werden als passiver Abgrenzungsposten bilanziert und über 20 Jahre ertragswirksam aufgelöst. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. 3. Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus Stammkapital in Höhe von TEUR 25,0 (im Vj. TEUR 25,0) und Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 15.330,0 (im Vj. TEUR 15.330,0) zusammen. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betreffen in Höhe von TEUR 1 (im Vj. TEUR 255) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von TEUR 11.000,0 (im Vj. TEUR 10.000,0) Verbindlichkeiten aus der Gewährung eines Darlehens. Verbindlichkeitenspiegel der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2023
6. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich im Geschäftsjahr durch erhaltene Baukostenzuschüsse in Höhe von TEUR 133 sowie um ertragswirksame Auflösungen in Höhe von TEUR 67 verändert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Die übrigen Erlöse der Stromsparte enthalten die an den Konzessionsgeber abzuführende Konzessionsabgabe des Jahres 2023 in Höhe von TEUR 956 sowie in der Gassparte in Höhe von TEUR 71. In den übrigen Erlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 54 enthalten. 2. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Aufgrund des zwischen der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH und der Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Gewinn von TEUR 335 an die Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG abgeführt. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Konzessionsabgaben des Jahres 2023 in Höhe von TEUR 1.027 sowie Aufwendungen aus Dienstleistungen in Höhe von TEUR 163. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe in TEUR 101 enthalten. V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht mit dem Gesellschafter Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG ein Dienstleistungsvertrag für die Leistungen Finanzbuchhaltung, Gremienbetreuung und sonstiges über TEUR 168 für 2024. 2. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
3. Organe Die Organe der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführung. Geschäftsführung Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1. Januar 2023 - 31. März 2023 war Herr Michael Hildebrand, Beamter in Pension, Lohmar. Seit 01. April 2023 hat Frau Sonja Kreikemeyer, Amtsleiterin, Stadt Lohmar die Nachfolge von Herr Michael Hildebrand als Geschäftsführerin angetreten. Herr Gregor Laarmann, Abteilungsleiter, RheinEnergie AG, Köln war im abgelaufenen Geschäftsjahr Geschäftsführer vom 01. Januar 2023 - 30. September 2023. Mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 trat Herr Yves Matuschek, rhenag, die Nachfolge von Herrn Gregor Laarmann als Geschäftsführer an. Die Geschäftsführer erhalten keine Bezüge. 4. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 163 an Dienstleistungen (im Wesentlichen aus den Tätigkeitsbereichen Finanzen, Gremienbetreuung) in Anspruch genommen. 5. Mitarbeiter Die Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH verfügt über keine eigenen Mitarbeiter. 6. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Es ergaben sich keine zu nicht marktüblichen Konditionen zustande gekommenen Geschäfte. 7. Nachtragsbericht Anfang des Jahres 2022 hat sich mit dem Krieg in der Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise ein Zustand mit besonderer Bedeutung ergeben, auf den an dieser Stelle hinzuweisen ist. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2023 ergibt sich daraus keine Änderung. Eventuelle negative Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und der Krise auf dem Energiemarkt auf Investitionen und damit auf die Pachterlöse sind für 2024 nicht auszuschließen, aber derzeit noch nicht zu beziffern. 8. Schuldbeitritt Die Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH (LoNEG) hat im Jahr 2020 eine Vereinbarung eines Schuldbeitritts mit Wirkung zum 01. Januar 2020 mit der RheinEnergie AG geschlossen. Die Regelungen ergänzen den Netzpachtvertrag zwischen der RheinEnergie AG und der LoNEG. Die LoNEG und die RheinEnergie AG sind im Außenverhältnis beide Schuldner gegenüber dem Netznutzer (Schuldbeitritt). Die RheinEnergie AG entrichtet an die Netzeigentümerin (Verpächterin) die bisher eingenommenen BKZ in Höhe ihrer Restbuchwerte in der Bilanz der RheinEnergie AG (571.054 €, Elektrizität 414.620 €, Gas 156.434 €) sowie alle zukünftig zu vereinnahmenden BKZ als Gegenleistung für den Schuldbeitritt. Im Gegenzug erhält RheinEnergie AG alle bisher geleisteten Pachtvorauszahlungen, soweit diese nicht bereits pachtmindernd verbraucht wurden, zurück. Durch den Schuldbeitritt liegen die aus den BKZ resultierenden Leistungsverpflichtungen für Wartung und Instandhaltung nun bei der LoNEG (Verpächterin), die mit der Erfüllung der Verpflichtungen wiederum RheinEnergie beauftragen. Denn daraus resultierenden Aufwendungen der Verpächterin stehen Gutschriften der RheinEnergie AG über die diesen zuzuordnenden Netzentgelten in gleicher Höhe gegenüber. Somit ergeben sich hieraus für keine Parteien ergebniswirksame Veränderungen. Die LoNEG (Verpächterin) erstattet die Auflösung der weitergeleiteten BKZ wie bisher im Rahmen der Pachtzahlungen an RheinEnergie AG. Die Vereinbarung wird den relevanten Vorschriften aus Energiewirtschafts-, Handels- und Steuerrecht gerecht.
Lohmar, 14. Oktober 2024 Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH gez. Sonja Kreikemeyer gez. Yves Matuschek Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH, Lohmar
sonstige Berichtsbestandteile Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH, Lohmar, für das Geschäftsjahr 2023 I. Buchhalterisches Unbundling Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts‐ und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zum buchhalterischen Unbundling verpflichtet. Hierunter ist die interne Aufstellung jeweils einer Bilanz und Gewinn‐ und Verlustrechnung für die in § 6b Abs. 3 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Die im Anhang der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH genannten Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden finden auf den Tätigkeitsabschluss entsprechende Anwendung. Unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften sind u. a. jeweils ein Anlagenspiegel zu erstellen, Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten und Angaben über die finanziellen Haftungsverhältnisse zu machen. Für die Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH, Lohmar, ergeben sich folgende Tätigkeitsbereiche: ‐ Elektrizitätsverteilung ‐ Gasverteilung Dem Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" ist das Stromverteilnetz zugeordnet. Dem Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" ist das Gasverteilnetz zugeordnet. Vermögen und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen werden innerhalb der Finanzbuchhaltung direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, sind Schlüsselungen und Kostenumlagen vorgenommen. Dieses betrifft ausschließlich die Position der sbAs und hier im Wesentlichen die Jahresabschlusskosten, Beratungskosten und die Dienstleistungen. Die Aufteilung erfolgt nach einem Anschlagenschlüssel: Verteilung Strom 46 %, Verteilung Gas 54 %. Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft
mbH, Lohmar
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| Stand am 31.12.2023 | Stand am 31.12.2022 | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 619.466,00 | 618.304,63 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 12.161.049,00 | 11.862.264,33 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 267.570,00 | 372.180,18 |
| 13.048.085,00 | 12.852.749,14 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 42.183,33 | 8.730,11 |
| 2. Forderungen gegen Gesellschafter | 119.162,07 | 0,00 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 65.000,00 | 0,00 |
| 226.345,40 | 8.730,11 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.057,80 | 6.123,13 |
| 13.278.488,20 | 12.867.602,38 | |
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Passiva |
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| Stand am 31.12.2023 | Stand am 31.12.2022 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 11.500,00 | 11.500,00 |
| II. Kapitalrücklage | 7.051.800,00 | 7.051.800,00 |
| 7.063.300,00 | 7.063.300,00 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 4.716,28 | 4.340,00 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 748,83 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 5.061.164,65 | 4.928.543,65 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Verrechnung gegenüber anderen Unternehmensbereichen | 450.000,00 | 228.294,78 |
| 5.511.913,48 | 5.156.838,43 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 698.558,44 | 643.123,95 |
| 13.278.488,20 | 12.867.602,38 |
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen in Höhe von EUR 5.060.000,00 ((Vorjahr EUR 4.600.000,00) Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme eines Darlehens mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
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2023
EUR |
2022
EUR |
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| 1. Umsatzerlöse | 2.094.293,31 | 2.042.183,98 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 20.050,77 | 24.582,22 |
| 3. Abschreibungen | 515.552,14 | 503.394,76 |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.179.940,29 | 1.134.733,94 |
| 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 227.700,00 | 148.580,00 |
| 6. sonstige Steuern | 313,72 | 313,72 |
| 7. Aufwand aus Gewinnabführung | 190.837,93 | 279.743,78 |
| 8. Jahresergebnis | 0,00 | 0,00 |
Aktiva
| Stand am 31.12.2023 | Stand am 31.12.2022 | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 359.766,00 | 362.127,91 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 12.951.494,00 | 13.087.462,76 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 203.830,00 | 184.064,55 |
| 13.515.090,00 | 13.633.655,22 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 644,80 |
| 2. Forderungen gegen Gesellschafter | 562.910,33 | 78.437,45 |
| 3. Forderungen aus der Verrechnung mit anderen Unternehmensbereichen | 450.000,00 | 228.294,78 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 |
| 1.012.910,33 | 307.377,03 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 881,64 | 40.271,03 |
| 14.528.881,97 | 13.981.303,28 | |
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Passiva |
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| Stand am 31.12.2023 | Stand am 31.12.2022 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 13.500,00 | 13.500,00 |
| II. Kapitalrücklage | 8.278.200,00 | 8.278.200,00 |
| 8.291.700,00 | 8.291.700,00 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 5.536,72 | 5.095,00 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.044,72 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 5.940.000,00 | 5.404.407,33 |
| 5.941.044,72 | 5.404.407,33 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 290.600,53 | 280.100,95 |
| 14.528.881,97 | 13.981.303,28 |
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme eines Darlehens mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.
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2023
EUR |
2022
EUR |
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| 1. Umsatzerlöse | 1.096.566,87 | 1.121.390,26 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 3.462,46 |
| 3. Abschreibungen | 474.570,22 | 458.007,74 |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 210.837,39 | 203.096,96 |
| 5. Zinsen und Ähnliche Aufwendungen | 267.300,00 | 174.420,00 |
| 6. sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 |
| 7. Aufwand aus Gewinnabführung | 143.859,26 | 289.328,02 |
| 8. Jahresergebnis | 0,00 | 0,00 |
An die Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH, Lohmar:
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH, Lohmar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH, Lohmar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Bezeichnung der Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. |
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriftendes § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Koblenz, 14. Oktober 2024
Mittelrheinische
Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Brocker, Wirtschaftsprüfer
Weist, Wirtschaftsprüfer
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 3.190.860,18 | 3.163.574,24 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 20.050,77 | 28.044,68 |
| 3. Abschreibungen auf Sachanlagen | 990.122,36 | 961.402,50 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.390.777,68 | 1.337.830,90 |
| 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 495.000,00 | 323.000,00 |
| - davon an verbundende Unternehmen | 495.000,00 | 323.000,00 |
| 6. sonstige Steuern | 313,72 | 313,72 |
| 7. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn | 334.697,19 | 569.071,80 |
| 8. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Lohmar, den 14. Oktober 2024
gez.
Sonja Kreikemeyer
Yves Matuschek
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. November 2024
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