Liesegang
Filialen GmbH
Schleswig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.780,00 |
87.463,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.000,00 |
12.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
66.780,00 |
75.463,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
357.920,26 |
208.764,48 |
| I.
Vorräte |
124.288,86 |
103.084,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.826,09 |
22.866,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
194.805,31 |
82.812,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
270,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
433.970,26 |
296.227,48 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.228,45 |
29.458,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
16.958,23 |
| III.
Bilanzgewinn |
23.728,45 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
14.077,00 |
18.681,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
383.664,81 |
248.088,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
433.970,26 |
296.227,48 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 10879 unter der Firma
Liesegang Filialen GmbH eingetragen. Der Sitz der
Gesellschaft ist in Schleswig.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum
von 5 Jahren abgeschrieben.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt (Buchhandel
Abwertung 60%).
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr sind in Höhe von € 400,00
enthalten.
5. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 27.825,14 ist ein Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 16.958,23 enthalten.
8. Die Steuerrückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
9.Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
10. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre sind in Höhe von € 0,00
enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
1 Jahr sind in Höhe von € 383.664,81 enthalten.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 248.088,23 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 19.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Christian Liesegang (§ 285 Nr.
10 HGB).
Schleswig, den 22. November
2017
gez.
Christian Liesegang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2017
festgestellt.
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