Maisch GmbH
Umwelttechnik
Monheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.343,00 |
88.338,00 |
| I.
Sachanlagen |
81.343,00 |
88.338,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
905.644,03 |
763.797,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
802.328,69 |
644.104,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
602.074,59 |
550.993,45 |
| davon
gegen Gesellschafter |
593.547,81 |
543.911,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.315,34 |
119.692,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.100,00 |
3.259,41 |
| Aktiva |
991.087,03 |
855.394,45 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
490.313,46 |
429.017,23 |
| I.
eingefordertes Kapital |
20.778,00 |
20.778,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-4.222,00 |
-4.222,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
408.239,23 |
272.005,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
61.296,23 |
136.234,10 |
| B.
Rückstellungen |
150.702,21 |
120.709,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
350.071,36 |
305.667,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
287.689,77 |
212.045,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.381,59 |
93.621,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
38.400,00 |
38.400,00 |
| Passiva |
991.087,03 |
855.394,45 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma:
|
Maisch Umwelttechnik
GmbH
|
Sitz:
|
Monheim
|
Registergericht:
|
Amtsgericht
Düsseldorf, HRB 65725
|
Der Jahresabschluss der
Maisch Umwelttechnik GmbH wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des BilRUG sowie der
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde
teilweise Gerbrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines
Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz
der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von Euro 150,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 bis
Euro 1.000,00 wurden im Jahr der Anschaffung in einen
Sammelpool eingestellt und planmäßig über
fünf Jahre abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Alle Positionen
haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer
als einem Jahr bestehen nicht.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs.3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
nicht relevant
|
Forderungen
|
593.547,81
|
Verbindlichkeiten
|
38.400,00
|
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB)
beträgt 6.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Michael Maisch
|
ausgeübter Beruf:
|
Kauffmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Monheim, 18. März
2024
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gez. Michael Maisch
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Datum der Feststellung gemäß § 328
Ziffer 1 Satz 2 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
lautet: 18. März 2024
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024
festgestellt.
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