Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 6234 PI
Eingetragen
30.6.2006
Branche
Wärme- und KältehandelBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Elektrizitäts-, Gas-, Wasserund Wärmeversorgung, Telekommunikations- und kommunale Dienstleistungen, die Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermietung eigener Liegenschaften, sowie alle seinen Geschäftszweck fördernde Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jeannine Müller
seit 15.4.2025
Prokura
Marielle Hinrichs
seit 7.5.2024
Prokura
Clemens Brinkmann
seit 6.6.2023
Prokura
Ulrike Fölsch
seit 15.10.2014
Prokura
Panagiotis Memetzidis
seit 12.1.2011
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Quickborn
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Quickborn
Germany
4.700.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Quickborn GmbH

Quickborn/Krs. Pinneberg

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023


Stadtwerke Quickborn GmbH
0. Präambel

Der Lagebericht ist nach den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt.

I. Grundlagen

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Stadtwerke Quickborn GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Quickborn. Als rein kommunales Unternehmen sind wir uns der Verantwortung für die Kunden und für die Einwohner in der Stadt und in den Umlandgemeinden besonders unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge bewusst. Die ökologische Orientierung und die umweltschonende Ressourcennutzung bestimmen dabei maßgeblich die strategische Ausrichtung der Gesellschaft. Die Stadtwerke Quickborn GmbH versorgt dabei mit ca. 75 Mitarbeitern und einem Umsatz von ca. 58 Mio. EUR, die Kunden in der Stadt Quickborn sowie einiger Nachbargemeinden zuverlässig mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser sowie über das Tochterunternehmen tel.quick GmbH & Co. KG mit Telekommunikationsprodukten und -dienstleistungen.

2. Ziele und Strategien

In 2023 wurde turnusgemäß die Strategie der Stadtwerke Quickborn einer Evaluierung unterzogen. Mit der mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Strategie werden die Eckpunkte für die Entwicklung der Stadtwerke Quickborn in den 2020er Jahren gesetzt. Aus der Strategie leiten sich die drei strategischen Handlungsfelder ab.

Vor dem Hintergrund der sozialen und regionalen Verantwortung sind gut ausgebildete Mitarbeiter auf hochwertigen Arbeitsplätzen erforderlich. Im Sinne der Nachhaltigkeit spielen die Themen Ausbildung, Ausbildungsplätze, Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz eine wichtige Rolle.

Die Herausforderungen der Energiewende und Digitalisierung werden dabei als Chance für neue Geschäftsmodelle bzw. Produkte gesehen. Die guten und stabilen Kundenbeziehungen bilden dabei die Grundlage für die künftige Vermarktung von u.a. zusätzlichen Energiedienstleistungsangeboten in Ergänzung der Commodity-Produkte.

Zur Bewältigung der Aufgaben verfolgt das Unternehmen im Rahmen des Nachhaltigkeitsgedankens auch den verantwortungsvollen Umgang mit dem Überlassenen betrieblicher Einrichtungen und Ressourcen sowie die Erwirtschaftung eines positiven Gesamtergebnisses.

Mit der tel.quick GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Quickborn ist schrittweise die Stadt Quickborn mit Internet, Fernsehen und Telefonie über das schnelle Glasfasernetz erschlossen worden . Aus dem Telekommunikationsbereich heraus werden auch aufgrund der durch die Pandemie beschleunigten Digitalisierung ebenfalls neue Produkte/Dienstleistungen das Gesamtpaket aus sog. Kombiprodukten mit den Stadtwerken ergänzen und abrunden.

Klimawandel, Energiewende und Strukturwandel waren auch in 2023 bedeutsame Themen. Die Stadtwerke Quickborn stellen sich mit ihrer breiten Aufstellung in allen Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung, der Beschaffung, den Netzen bis hin zum Endkundengeschäft sowohl den vielfältigen Markteinflüssen als auch der Herausforderung, eine zukunftsfähige Energieversorgung sicherzustellen.

3. Steuerungssystem

Das Steuerungssystem umfasst alle Komponenten des eingerichteten internen Kontrollsystems.

Die Weiterentwicklung des Steuerungssystems in den folgenden Jahren wird im Wesentlichen in der weiteren Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen aber auch z.B. durch gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit gesehen.

4. Forschung und Entwicklung

Die Stadtwerke betreiben aufgrund ihres Unternehmenszwecks und Aufgabenspektrums her keine Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Es besteht indes eine Kooperation über unseren Verband mit den beiden Hochschulen in Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Bereitstellung von Praktikumsplätzen und der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten leisten Studenten dieser Hochschulen innovative Beiträge zu aktuellen Aufgabenstellungen und Vorhaben des Unternehmens. So werden reale betriebswirtschaftliche und technische Herausforderungen des Unternehmens in die Hochschulen getragen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die Energiemärkte im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich beruhigt. Die zu Rekordpreisen führenden hoch volatilen Preisentwicklungen konnten im zurückliegenden Jahr nicht beobachtet werden. Dennoch haben die noch laufende kriegerische Auseinandersetzung im Herzen Europas wie auch andere bestehende oder drohende Kriegs- und Krisenherde weltweit durch die von ihnen verursachten Unsicherheiten insgesamt dazu beigetragen, dass das Niveau und die Volatilität der Preise auf den Energiemärkten immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau des Jahres 2020 lagen.

Beruhigende Auswirkungen für den deutschen Energiemarkt hatten insbesondere die Kompensation der weggefallenen russischen Gaslieferungen durch alternative Bezugsquellen und die damit einhergehenden frühzeitigen Füllungen der Gasspeicher. Speziell im Strommarkt war der zunehmende Einfluss der Erzeugungskapazitäten durch regenerative Energien auf die Preisentwicklung zu beobachten. Das klassisch vorherrschende Modell von Base- und Peak-Preiszeiten wurde teilweise aufgehoben. Bereits in den verbrauchsstarken Mittagszeiten waren negative Preise, in den Nachtstunden stark gestiegene Preise zu beobachten.

Für das Unternehmen galt es, die sich aus der Entwicklung des Energiemarkts ergebenden Handlungsoptionen zu bewerten und in die zu treffenden operativen unternehmerischen Entscheidungen einfließen zu lassen. Nach wie vor sind die Themen Klimawandel, Energiewende und Strukturwandel von hoher Bedeutung.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zur Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 sind dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) Mittel in Höhe von bis zu 60 Mrd. € entzogen worden. Die Auswirkungen dieses Urteils auf das Unternehmen, im Speziellen auf die vorgesehene Umsetzung des Transformationspfades, können noch nicht abschließend bewertet werden. Hier gilt es, die von der Politik geschaffenen Rahmenbedingungen laufend zu beobachten und zu prüfen. Es ist ständige Aufgabe und Ziel der Stadtwerke Quickborn, eine zukunftsfähige, nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.

Die vom Gesetzgeber noch im Jahr 2022 auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen als Reaktion auf die Energiekrise haben im Jahr 2023 ihre Wirkung entfaltet. Im Strommarkt hat das energiepolitische Ziel des letzten Jahres, Erdgas in der Stromerzeugung einzusparen, auch im Berichtsjahr auf die Erzeugungsseite eingewirkt. Im Jahr 2023 war die wirtschaftliche Attraktivität des Einsatzes von Kohlekraftwerken, gestützt durch die Preisentwicklung an den Energiemärkten, ungebrochen.

Mit den zum März 2023 eingeführten und rückwirkend auch für Januar und Februar geltenden Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme sind die Bürger und Unternehmen vom Gesetzgeber entlastet worden. Für die gesamte Branche und wie auch für das Unternehmen bedeutete die Umsetzung dieser Gesetzespakete eine große Herausforderung, die das Unternehmen angenommen und erfolgreich gestaltet hat. Die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der Preisbremsen für Erdgas und Fernwärme über den 31. Dezember 2023 hinaus ist im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 gesetzgeberisch nicht umgesetzt worden. Auch die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Erdgas und Fernwärme ist zum 31.03.2024 beendet.

Obgleich medial nicht immer so präsent wie in den Vorjahren, haben die Themen Klimawandel und Energiewende und Strukturwandel nicht an Bedeutung verloren. Die Dynamik der Digitalisierung ist noch weiter gestiegen.

Die Energiebranche ist nach wie vor geprägt von starken Veränderungen. Die Energiewende in Deutschland mit dem Umbau des gesamten Energieversorgungssystems und damit einhergehenden wechselnden wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen führt zu sich stetig ändernden Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer und damit verbundenen Chancen und Risiken. Die Stadtwerke Quickborn GmbH trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie auf eine diversifizierte Strategie setzt: Das Unternehmen bedient einerseits die etablierten Geschäftsfelder wie die Strom-, Wasser,- und Gasgeschäfte (Netz und Vertrieb), investiert aber auch in neue Technologien und Produkte und damit zukünftige Geschäftschancen. Hinzu kommt das Geschäftsfeld Telekommunikation über die Tochtergesellschaft tel.quick GmbH & Co. KG, welches u.a. Synergiepotentiale für zukünftige Herausforderungen im Energiebereich wie z.B. dezentraler Erzeugung und E-Mobilität schafft. Dabei achten die Stadtwerke Quickborn im Einsatz ihrer Ressourcen auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen klassischem Kerngeschäft und Zukunftsinvestitionen. Auf diese Weise wird eine Risikostreuung erreicht, die es dem Unternehmen ermöglicht, als risikoavers agierender und regionaler Akteur in volatilen Zukunftsmärkten aktiv zu sein und wichtige Impulse für den Standort Quickborn zu setzen.

2. Geschäftsverlauf

Das Preisniveau speziell für die Erdgasbeschaffung ist insbesondere im letzten Quartal des Jahres 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gefallen. Diese Preisentwicklung ist im Wesentlichen auf die gelungene Kompensation der weggefallenen russischen Gaslieferungen und dem damit verbundenen frühzeitigen Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Füllstände der Gasspeicher zurückzuführen. Dementsprechend hat sich im Durchschnitt des Berichtsjahres der Spread zwischen Spot- und Terminpreisen wieder deutlich verringert. Gleichwohl lagen sowohl der Gas- als auch der Strompreis im abgelaufenen Geschäftsjahr immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau.

Auf der vertrieblichen Seite wurden sowohl die Absatz- als auch die Umsatzerwartungen im Strom- und Gasbereich im Wesentlichen erreicht. Die Beschaffungssituation am Markt hat die Beschaffungsstrategie des Unternehmens mehr noch als im Vorjahr vor hohe Herausforderungen gestellt. Durch die risikoorientierte Bewirtschaftung des Kundenbestandes konnte wie bereits im letzten Jahr über alle Portfolien hinweg eine sehr solide Gesamtergebnissituation erzielt werden.

Die Entwicklung des Geschäftsbereichs Telekommunikation über das Tochterunternehmen tel.quick GmbH & Co. KG knüpfte kontinuierlich an die Vorjahre an. Die geplanten Umsatzerwartungen konnten genauso erreicht werden wie die gesetzten strategischen Zielgrößen. Somit sind die Stadtwerke Quickborn weiterhin auf einem guten Weg, nach der flächendeckenden Erschließung der Stadt nach und nach die bereits heute hohen Anschlussquoten Jahr für Jahr weiter auszubauen.

Die Absatzwerte bei der Fernwärme lagen witterungsbedingt leicht unter dem Vorjahr und die Absatzzahlen im Wasserbereich sind auch leicht zurückgegangen.

Kundenentwicklung

Leicht rückläufige Kundenzahlen sowohl im Gas- als auch Stromvertrieb sind durch zunehmenden Wettbewerb speziell durch Discounter und deren wieder erstarkendes Geschäftsmodell bei fallenden Preisen zu verzeichnen.

Investitionstätigkeiten

Auch 2023 standen umfangreiche Investitionen sowohl in den Netzneubau als auch in die Netzsanierung und -verstärkung an.

Die Investitionen lagen bei 5.593 T€.

III.  Lage des Unternehmens

1. Ertragslage

Mit einem Jahresüberschuss von 1.799 T€ wurde ein Gewinn erzielt, der 200 T€ unter dem Vorjahresgewinn von 1.999 T€ und 770 T€ über dem geplanten Ergebnis von 1.029 T€ liegt.

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres stiegen preisbedingt um 21,2 Mio. €. Während im Energieversorgungsbereich eine Steigerung in Höhe von 19,3 Mio. € zu verzeichnen war, stiegen die Erlöse in den Nebengeschäften um 1,9 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 752 T€, maßgeblich bedingt durch geringere Auflösungen von Rückstellungen auch aufgrund von Saldierungen.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen und sonstige betriebliche Erträge) stieg gegenüber dem Vorjahr um 20,3 Mio. € auf 59,6 Mio. €.

Nach Abzug des um 21 Mio. € erhöhten Materialaufwands von 43,6 Mio. € ergibt sich mit 16,0 Mio. € ein Rohergebnis, das unter Vorjahresniveau liegt (16,7 Mio. €).

Der Personalaufwand ist maßgeblich als Folge der Inflationsprämie tarifvertragsbedingt um 300 T€ auf 5,3 Mio. € gestiegen.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0,7 Mio. € auf 4,9 Mio. € resultiert u.a. aus geringeren Zuführungen zu Rückstellungen für Beschaffungsrisiken aufgrund von Saldierungen in den Sparten Strom und Gas.

Die saldierten negativen Sondereinflüsse von 1,0 Mio. € entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen für Beschaffungs- und Vertriebspreisrisiken (1,3 Mio. €) und Erträge aus der Preisbremse für den Eigenverbrauch (0,1 Mio. €) sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (0,3 Mio. €).

2. Finanzlage

Es wurde ein Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit von 6,7 Mio. € (Vj. 9,7 Mio. €) erzielt. Dieser reichte aus, um die Investitionsauszahlungen (Investitionen zzgl. Anlagenabgängen und abzgl. Investitionszuschüssen) von 3,4 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) in voller Höhe zu decken. Mit den Kreditaufnahmen zusammen entstand insgesamt ein Mittelzufluss von 9,2 Mio. €, der zum Stichtag zu einem Bankguthaben von 12,7 Mio. € (Vj. 3,5 Mio. €) führte. Anfang 2024 kam es jedoch wieder zu hohen Mittelabflüssen infolge der Auszahlung von Kundenguthaben.

Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke Quickborn war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet.

Die Stichtagsliquidität 3. Grades (Indiz für einen ggf. kurzfristigen Finanzierungsbedarf) ist mit 8,1 Mio. € (Vj. - 0,3 Mio. €) stark positiv, so dass in 2024 ggf. nur geringere kurzfristige Kreditaufnahmen notwendig werden.

3. Vermögenslage

Das Eigenkapital konnte wiederholt durch die Thesaurierung von Gewinnen gestärkt werden. Die Rücklagen stiegen dementsprechend. Rückstellungen wurden nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht gebildet. Sie verringerten sich nach sehr starken Erhöhungen im Vj. zum Stichtag um 1,4 Mio. € auf 10,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten stiegen zum Stichtag um 7,6 Mio. € auf 37,0 Mio. €.

Die Eigenkapitalquote beträgt lt. reiner Handelsbilanz 28,5% (Vj. 29,2%) 7und bei wirtschaftlicher Betrachtung 35,3% (Vj. 37,3 %).

Zur Herleitung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote wurden der Sonderposten aus Investitionszuschüssen mit dem Anlagevermögen, die Kundenüberzahlungen mit den Forderungen gegen Kunden, die Umsatzsteuerforderungen mit den Umsatzsteuerverbindlichkeiten, Forderungen aus Mehr-/ Mindermengen mit korrespondierenden Rückstellungen und die Emissionszertifikate (CO2-Abgabe) des Vorratsvermögens mit der Rückstellung für die abzurechnende Vertriebsmenge verrechnet. Zudem wird das Eigenkapital um den voraussichtlichen Ausschüttungsbetrag bereinigt.

Der Bankenverschuldungsgrad beträgt bei wirtschaftlicher Betrachtung 38,4% (Vj. 33,2%) der bereinigten Bilanzsumme.

Das langfristige Vermögen ist zum Stichtag vollständig durch mittel-/langfristiges Kapital gedeckt bzw. finanziert (117,8%, Vj. 99,3%).

IV.  Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

1. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresüberschuss in Bezug auf das wirtschaftliche Eigenkapital per 1. Januar 2023) liegt im Berichtsjahr bei 9% (Vj. 10,7%).

Es entstand ein EBIT vor Sondereinflüssen von 3,5 Mio. € (Vj. 3,2 Mio. €). Die Umsatzrentabilität (EBIT vor Sondereinflüssen in Bezug auf die Umsatzerlöse) beträgt 6,1% (Vj. 8,7%).

Der vereinfachte Cashflow (Jahresüberschuss zzgl. Abschreibungen, abzgl. Auflösung Sonderposten aus Investitionszuschüssen sowie bereinigt um die Veränderung der mittel-/ langfristigen Rückstellungen) beträgt unverändert 6,0 Mio. € (Vj. 6,0 Mio. €).

2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wie im Abschnitt "Geschäftsverlauf" bereits berichtet, sind keine grundsätzlichen Veränderungen in der Kundenstruktur und dem Kundenstamm zu verzeichnen. Leichte Kundenverluste aufgrund zunehmenden Wettbewerbs in Folge von fallenden Einkaufspreisen speziell im Bereich der sog. Discounter verändern die Gesamtsituation dabei nicht erheblich.

V. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Resultierend aus den fallenden Preisen auf den Energiemärkten, erwarten die Stadtwerke Quickborn für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz, der mit 45,9 Mio. € deutlich unter dem des Vorjahres liegen wird. Wie in den Vorjahren stellt dabei das Strom- und Gasendkundengeschäft den größten Teil der Umsatzerlöse dar.

Das rückläufige Umsatzvolumen zieht absolut niedrigere Beschaffungskosten für Gas- und Strombezug nach sich. Die Stadtwerke verfolgen dabei eine risikoaverse Beschaffungsstrategie mit dem Ziel, von negativen Marktentwicklungen möglichst in nur geringem Umfang betroffen zu sein.

Aufgrund der leicht steigenden Mitarbeiterzahl des Unternehmens und Tarifanpassungen wird ein gegenüber dem Vorjahr höherer Personalaufwand erwartet. Die Abschreibungen auf im Wesentlichen die Anlagen von Netzen erreichen in 2024 einen gegenüber dem Vorjahr einen leicht sinkenden planerischen Stand von rund 3,6 Mio. €.

Daraus ergibt sich eine Ergebniserwartung für das Unternehmen, die planerisch bei 1.205 T€ und damit krisenbedingt deutlich unter dem Ergebnis des abgeschlossenen Jahres liegt. .Die damit mögliche Thesaurierung eines wesentlichen Ergebnisanteils erlaubt einen Ausbau der Eigenkapitalausstattung, der die Risikotragfähigkeit des Unternehmens weiter stabilisiert und dessen Finanzierungsfähigkeit stärkt.

Energiewende und Klimaschutz führen unter anderem zu sinkenden Energieverbräuchen und verändertem Nachfrageverhalten. Damit einher gehen ein wieder schärfer werdender Wettbewerb und zunehmende staatliche Regulierung. Diese Gemengelage ist prädestiniert für abgeschwächte Ergebnisse. Dem gilt es entgegenzuwirken: einerseits durch interne Effizienzsteigerung, andererseits durch Kundenbegeisterung. Die Energiesparten richten sich auf diese Marktentwicklung neu aus und bauen neben den klassischen Geschäftsmodellen neue auf. Dass die interne Effizienzsteigerung und die Professionalisierung des Energievertriebs ebenso wirken wie der weitere Ausbau des Geschäftsfelds Telekommunikation über die Tochtergesellschaft tel.quick GmbH & Co. KG, zeigen die dortigen positiven Ergebnisentwicklungen 2023. Die Digitalisierung und Automatisierung werden in allen Bereichen sukzessive fortgesetzt; verbunden mit einer Durchgängigkeit der Systeme und Prozesse.

Die Stadtwerke Quickborn sind für die Herausforderungen des Energiemarkts mit Blick auf die Zukunft sehr gut aufgestellt. Das Unternehmen verfügt über eine solide Basis und gute Entwicklungsmöglichkeiten in allen relevanten Geschäftsfeldern. Im Gegensatz zu vielen etablierten Versorgern und speziell den Branchenriesen verfügen die Stadtwerke Quickborn über eine schlanke Organisation, flache Hierarchien und effiziente Strukturen. Im Vertrieb für das Privatkundensegment profitieren die Stadtwerke Quickborn von ihrer starken Markenpositionierung, die sich das Unternehmen über einen langen Zeitraum aufgebaut hat. Die Stadtwerke Quickborn verfügen mit Grundversorgungsstatus über eine gute Markenbekanntheit und werden entsprechend der angestrebten Positionierung als regional engagiertes und ökologisches Unternehmen wahrgenommen. Die Markenattraktivität hilft dabei, das Kundenwachstum zu befördern und eine hohe Kundenbindung zu erreichen. Das gilt mit Einschränkungen auch für das Geschäftskundensegment, auch wenn hier die Marken-Effekte aufgrund der höheren Preissensibilität geringer ausfallen. Die starke Marke bildet so nicht nur das Fundament für weiteres Kundenwachstum, die guten und festen Kundenbeziehungen bilden auch die Grundlage für die künftige Vermarktung weiterer Energieprodukte - etwa im Kleinanlagenbereich oder im bereits gestarteten Geschäftsfeld der Elektromobilität.

Die Stadtwerke Quickborn gehen von einer Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2024 aus, die auf aufgrund der Preisentwicklungen am Energiemarkt auf einem niedrigeren Niveau als das des abgeschlossenen Jahres liegt. Der Umsatz ist mit 45,9 Mio. € weit unter dem erzielten Niveau des Vorjahres in die Planung eingeflossen.Bei steigenden Netznutzungsentgelten und gesunkenen Beschaffungskosten sind Veränderungen der Verkaufspreise für Strom und Gas im Jahr 2024 vorgesehen. Die Mengenerwartungen im Netzgebiet liegen auf Vorjahresniveau. Trotz eines gesunden Kerngeschäfts ist mit aufgrund der Unsicherheiten speziell durch die Energiepreisentwicklungen von einer insgesamt rückläufigen Ergebnisentwicklung in den nächsten Jahren auszugehen.

Die Investitionstätigkeit konzentriert sich auf den Erhalt und den Ausbau der Netze. Damit werden die strategischen Ziele Substanzerhalt und -aufbau umgesetzt. Im Netzbetrieb Strom sind die Anforderungen der stark ansteigenden Anzahl von dezentralen Einspeisern, des Messstellenbetriebsgesetzes (MSBG) sowie der Novellierung der Anreizregulierungs-verordnung umzusetzen.

Im kommenden Geschäftsjahr wird mit Investitionen in Höhe von 10.753 T€ gerechnet. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 nach Ertragsteuern ist mit 1.205 T€ geplant.

Chancen- und Risikobericht

Wesentliche und erkennbare Änderungen im Branchenumfeld, in gesetzlichen Regelungen oder in betrieblichen Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die Unternehmensentwicklung auswirken können, werden mit einem Risikomanagementsystem erfasst und routinemäßig neu bewertet. Die Entwicklungen auf den Energiemärkten werden durch gezielte Regelungen und Analysen bezogen auf die Commodities Strom, Erdgas, aber auch Kohle und Emissionszertifikate gesondert beobachtet.Neben allgemeinen Risiken aus sich verändernden Rahmenbedingungen sind es zusätzliche Einzelrisiken, die vor allem mit ihrer Wirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg beobachtet werden.

(Markt-)Preis- und Absatzrisiken und -chancen

Im Laufe des Jahres 2023 sind die Preise an den Energiemärkten wieder stark zurückgegangen. Allerdings haben diese nicht wieder das Niveau von vor dem Beginn des Ukrainekrieges erreicht. Von einer Stabilisierung kann nicht zwingend ausgegangen werden. Die Kriegshandlungen mitten in Europa halten unverändert an und weltweit weiten sich die kriegerischen Unruheherde aus, die starken Einfluss auf das Geschehen an den Weltmärkten haben. Damit wird deutlich, dass sämtliche Geschäftsverlaufsannahmen auf einer fragilen Ausgangslage basieren. Die Marktpreisentwicklungen sind abhängig von politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Einflüssen und damit nur eingeschränkt prognostizierbar. Die Konjunkturentwicklung und das voraussichtliche Verbrauchsverhalten der Kunden bleiben schwer vorhersehbar. Diese Unsicherheiten gilt es deshalb, in einem ständigen Monitoring-Prozess zu überwachen.

Dennoch haben die Stadtwerke Quickborn als Folge der Beruhigung der Energiemärkte, insbesondere des Wegfalls der hochvolatilen Preisentwicklungen, ihre Vertriebstätigkeiten im Produkt- und Individualkundengeschäft im letzten Quartal des Jahres 2023 wiederaufgenommen.

Kontinuierliche Prüfungen, situationsbezogene und monatliche, geschäftsbereichsübergreifende Verprobungen sollen Handlungsnotwendigkeiten frühzeitig sichtbar werden lassen. Mit entsprechenden Beschaffungsregeln für Terminprodukte werden Risiken gesteuert.

Die Netzentgelte im eigenen Netzgebiet werden wiederum leicht ansteigen. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf den Wechsel der Regulierungsperiode und die damit anerkannten Mehrkosten aus dem Jahr 2021 zurückzuführen sowie auf den Anstieg des Inflationsfaktors und die gestiegenen Kosten für die Verlustenergie.

Investitionen in die regulierten Netze werden über den Kapitalkostenaufschlag sofort refinanziert und bei entsprechender Eigenkapitalausstattung auch entsprechend gewinnbringend verzinst.

Im eigenen Netzgebiet werden die Kostenerhöhungen netzgebietsspezifisch an die Kunden 1:1 weitergegeben. Durch regelmäßige Analysen und Verprobungen wird sichergestellt, dass sich Absatz- und Einsatzmengen entsprechen, um nicht aus Fehl- oder Übermengen überraschenden Effekten ausgesetzt zu sein. Neben saisonalen Absatzschwankungen sind es insbesondere Änderungen im Abnahmeverhalten der Kunden, die zu Über- oder Unterdeckungen in der Strombeschaffung führen können. Durch ein Monitoring der Bilanzkreis- und Ausgleichsenergieabrechnungen werden hier in einem permanenten Prozess Rückschlüsse auf aktuelle und perspektivische Energiebedarfe gezogen. Darüber hinaus wird auch das Abnahmeverhalten der Bestandskunden mit den Ist-Verbräuchen routinemäßig verprobt.Letztendlich sind durch Vollversorgungsverträge mit Flexibilitäten sowohl im Strom als auch im Gas die Mengenrisiken praktisch ausgeschlossen.

Umfeldrisiken und -chancen (Politische/Gesetzliche/ Regulatorische Rahmenbedingungen)

Die kontinuierlich sich verändernde Gesetzeslage, vielfach getrieben durch die Ziele der Energiewende, schafft die Notwendigkeit, sich durchgängig mit den geänderten Regelungen auseinanderzusetzen. Dabei gilt es, die Chancen und Risiken zu bewerten, die sich aus den neuen Regelungen für das Bestandsgeschäft und zukünftige Geschäftsmodelle ergeben.

IT-Risiken und -Chancen

Die seit 2017 in allen Marktrollen etablierte IT-Landschaft gewährleistet, dass den regulatorischen und wettbewerblichen Anforderungen entsprochen werden kann. Im Berichtsjahr hat insbesondere die Notwendigkeit, die Vorgaben der gesetzlichen Preisbremsen in die Abrechnungssysteme zu integrieren, zu einer über das übliche Maß deutlich hinausgehenden Ressourcenbindung geführt. Die zu den Regelterminen 01.04. und 01.10. systemisch einzupflegenden Marktformatänderungen haben zu zusätzlichen Belastungen geführt. Gleichwohl konnte die sachgemäße Umsetzung in den IT-Systemen gewährleistet werden und sichert die Kommunikationsfähigkeit mit anderen Marktpartnern im Energiemarkt. Einen weiteren tiefen Eingriff in die IT-technischen Kommunikationssysteme stellt neben die Etablierung der neuen Marktrolle Messstellenbetrieb dar.

Die Stadtwerke Quickborn haben sich, ihrer evaluierten Strategie entsprechend, durch den seit Jahren etablierten Aufgabe "Digitalisierung" im IT Bereich im Zusammenhang mit den zunehmenden Herausforderungen im IT-Bereich, aber auch den damit verbundenen Chancen angenommen. Damit verbunden ist eine noch bessere unternehmensweite Verzahnung der spezifischen Anforderungen an die Digitalisierung von Prozessen.

Neben den branchenspezifischen Anforderungen bilden ein dichtes Geflecht aus Sicherungsmaßnahmen technischer Art, wie Firewall, Datensicherungskonzepten, Serverstrukturen und die Berechtigungs- und Zugriffsregelungen die Basis für eine störungsfreie und sichere IT-Landschaft auch vor dem Hintergrund zunehmender sog. Cyberangriffe. Für die einzelnen Bereiche gelten angemessene Sicherheitsstandards, die kontinuierlich bewertet und angepasst werden und über ein zertifiziertes unternehmensweites IT-Sicherheitsmanagement ("ISMS") geprüft werden. Hinzu kommen regelmäßig wiederkehrende Schulungen der Mitarbeiter auch im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz.

Operative Risiken

Als Betreiber von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetzanlagen bestehen Risiken aus dem ungeplanten Ausfall oder der Nichtverfügbarkeit von Anlagen. Der Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Situationen wird durch routinemäßige Revisionen, laufende Kontrollen sowie der frühzeitigen Beseitigung möglicher Schadensursachen entgegengewirkt. Ein zertifiziertes technisches Sicherheitsmanagement ("TSM") für Strom, Gas und Wasser bildet hierbei die Grundlage. Verschiedenste Schadenssituationen sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt.

Analysen des Netzzustands in den Sparten Strom, Gas, Wärme und Wasser zeigen, dass der aktuelle Stand durchaus zufriedenstellend ist. Schwachpunkte sind identifiziert und werden durch Maßnahmen bearbeitet. Der in einem teilweise relativ kurzen Zeitfenster erfolgte Netzausbau in Quickborn und Umlandgemeinden lässt theoretisch einen größeren Sanierungsbedarf in einem ebenso kurzen Zeitraum erwarten. In diese Richtung gehende Auswertungen zeigen jedoch, dass sich dieser Sanierungsbedarf zum einen noch in den nächsten Jahren gestalten lässt und der theoretische Eintritt noch in der Zukunft liegt. Aktuell werden daraus wirtschaftlich sinnvollen Aktivitäten in Form von mittel- bis langfristigen Investitionsplänen abgeleitet und z.T. bereits umgesetzt.

Liquiditäts-, Finanzierungs- und Zinsrisiken und -chancen

Durch eine aktive Liquiditätssteuerung wird sichergestellt, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen kann. Durch hohe Kreditlinien im kurzfristigen Bereich können temporäre Schwankungen noch besser abgesichert werden. Die langfristige Finanzierung - insbesondere die nachträgliche Refinanzierung von Investitionen - wird mit Abschluss von entsprechenden Kreditverträgen bei entsprechendem Liquiditätsbedarf gesichert.

Die Ergebniserwartung des Gesamtunternehmens für 2023 ermöglicht eine Thesaurierung der gesamten Ergebnisanteile und erlaubt einen Ausbau der Eigenkapitalausstattung, der die Risikotragfähigkeit des Unternehmens weiter stabilisiert.

Durch einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit den finanzierenden Kreditinstituten werden Kapitalbedarfe mit entsprechender Vorlauffrist adressiert. Auf dieser Basis können Mittelbedarfe zu angemessenen Konditionen gedeckt werden.

Eine angemessene Innen- bzw. Eigenfinanzierung durch z.B. Gewinnthesaurierungen ist vor dem Hintergrund ausreichender Eigenkapitalquoten für Finanzierungen und regulatorische Optimierungen schon seit langem das Ziel der Gesellschaft.

Das derzeitige Kreditportfolio besteht im Schwerpunkt aus Festzinskrediten mit langfristigen Zinsbindungen, sodass keine Rückwirkungen aus Marktzinsänderungen eintreten. Die zu erwartenden Zinsänderungen auf die variabel verzinslichen Kredite werden nicht als wesentlich betrachtet, die auf zukünftige Darlehensaufnahmen sind nicht beeinflussbar, im Rahmen der Regulierung zu berücksichtigen und damit auch als nicht wesentlich betrachtet. Instrumente zur Zinsfixierung sind nicht im Einsatz.

Konjunkturelle Entwicklung

Die Kriegshandlungen mitten in Europa halten unverändert an und weltweit weiten sich die kriegerischen Unruheherde aus, die starken Einfluss auf das Geschehen an den Weltmärkten haben. Die Konjunkturentwicklung bleibt schwer vorhersehbar. Inwieweit die allgemeine Preisentwicklung zu einem erhöhten Forderungsausfallrisiko in der Energiewirtschaft führt, ist ebenfalls noch nicht absehbar. Es gilt, den weiteren Verlauf von 2024 zu beobachten.

Die Stadtwerke Quickborn bewegen sich zu einem Großteil mit ihren Kunden in Gebieten, die relativ konjunkturrobust sind. Der private Strom- und Gasmarkt richtet sich auch nach anderen Gegebenheiten als rein der konjunkturellen Entwicklung. Dies trifft eher für den gewerblichen und industriellen Bereich zu. Deren Anteil ist jedoch zu gering, als dass daraus dramatische Wirkungen zu erwarten wären. Insbesondere für den Produkt- bzw. Tarifkundenbereich könnten sogar absatzerhöhende Szenarien wirken.

Einsatz von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen vorhandenen Finanzinstrumente sind die zum Stichtag bestehenden schwebenden Beschaffungskontrakte am Terminmarkt für den Strom- und Gasbezug der Folgejahre sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Ziel der ratierlichen Eindeckung mit Energiemengen der Folgejahre über Portfolio-beschaffungen am Terminmarkt ist, Preis- und Mengenrisiken zu minimieren bzw. eine relative Sicherheit für die zu berechnenden Vertriebspreise zu erhalten. Es erfolgen regelmäßige Kontrollen, ob sich aus den beschafften Portfolien künftig ggf. Verluste ergeben können, so dass - soweit möglich - rechtzeitig gegengesteuert werden kann.

Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden insbesondere Risiken aus Zahlungsausfällen gesehen. In Bezug auf die Rechnungslegung steht die umgehende Fakturierung im Fokus. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist es das Ziel, die fälligen Zahlungen fristgerecht unter Inanspruchnahme von Skonto zu zahlen.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikolage

Getragen von der Strategie legen die Stadtwerke weiterhin ihren Fokus auf Kundenbedürfnisse, Dekarbonisierung und Digitalisierung und beschreiten den Weg der Unternehmensentwicklung weiter fort. Dabei besteht die Hoffnung, dass sich dieser Weg wieder in einer friedlichen und pandemiefreien Normalität fortsetzen lässt.

Die Überarbeitung der Strategie einhergehend mit einer Mittelfristplanung erfolgt dabei jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsgremium.

Die breite Aufstellung in den Wertschöpfungsstufen Beschaffung, Erzeugung, Netze, Vertrieb sowie angrenzenden Dienstleistungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation bietet auch zukünftig die Möglichkeit der Nutzung von Chancen und sich ausgleichender Risiken. Durch die breite Aufstellung ergibt sich neben einer Risikostreuung auch ein Risikoausgleich durch die unterschiedlichen Rollen als Verkäufer oder Einkäufer an den Energiemärkten.

Bezüglich der weiteren Auswirkungen des Ukraine-Krieges lassen sich derzeit keine konkreten Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stadtwerke Quickborn treffen.

Mit dem Ausbau der Telekommunikation wird ein Zukunftsgeschäft aufgebaut, das neben den bisherigen Bestandsnetzen, eine weitere Säule der unternehmerischen Tätigkeit sein wird. Der bisherige Kundenzuspruch in der Vermarktung von eigenen Produkten und die damit erzielten wirtschaftlichen Erfolge vermitteln weiterhin Zuversicht hinsichtlich der eingeschlagenen Richtung.

Bestandsgefährdende Risiken, die geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke Quickborn wesentlich zu beeinträchtigen, sind für das Geschäftsjahr 2024 nicht zu erkennen.

 

Quickborn, den 28. Juni 2024


Stadtwerke Quickborn GmbH

gez. Dr. Panagiotis Memetzidis, (Geschäftsführer)

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 52.980.754,34 52.351.978,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 72.428,72 115.541,72
II. Sachanlagen 51.193.971,60 49.522.083,10
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.942.539,58 4.455.431,58
2. technische Anlagen und Maschinen 43.497.404,00 39.515.589,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.066.130,00 1.010.876,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.687.898,02 4.540.186,52
III. Finanzanlagen 1.714.354,02 2.714.354,02
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 2.025.000,00
2. Beteiligungen 689.104,02 689.104,02
3. Sonstige Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 23.553.213,32 16.183.694,78
I. Vorräte 1.553.721,33 1.319.267,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.172.181,15 11.294.080,48
1. Forderungen gegen Gesellschafter   132.745,14
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 350.410,59 430.378,58
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 188.971,20 56.398,89
4. sonstige Vermögensgegenstände 8.632.799,36 10.674.557,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.827.310,84 3.570.346,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 135.359,46 94.586,17
Aktiva 76.669.327,12 68.630.259,79

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 21.848.158,03 20.049.283,26
I. Gezeichnetes Kapital 4.700.000,00 4.700.000,00
II. Kapitalrücklage 1.903.144,12 1.903.144,12
III. Gewinnrücklagen 13.446.139,14 11.863.299,98
IV. Jahresüberschuss 1.798.874,77  
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   1.582.839,16
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 7.440.236,00 7.369.378,00
C. Rückstellungen 10.403.560,55 11.813.016,15
D. Verbindlichkeiten 36.977.372,54 29.398.582,38
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.763.559,35 17.801.719,22
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.975.712,02 1.653.711,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 21.787.847,33 16.148.007,85
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 440.105,41  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 440.105,41  
3. sonstige Verbindlichkeiten 12.773.707,78 11.596.863,16
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.773.707,78 11.596.863,16
Passiva 76.669.327,12 68.630.259,79

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 16.017.877,47 16.692.631,09
2. Personalaufwand 5.279.820,02 5.024.043,64
a) Löhne und Gehälter 4.285.352,20 4.071.610,51
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 994.467,82 952.433,13
davon für Altersversorgung 184.356,26 203.541,44
3. Abschreibungen 3.338.889,36 3.310.381,57
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.338.889,36 3.310.381,57
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.899.487,86 5.572.242,28
5. Erträge aus Beteiligungen 898.195,09 696.207,52
davon aus verbundenen Unternehmen 897.767,83 695.780,26
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 178.547,06 11.776,79
davon Erträge aus Abzinsung 7.700,00 7.900,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 621.447,68 345.032,94
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Abzinsung 1.000,00 700,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.113.546,21 1.102.054,13
9. Ergebnis nach Steuern 1.841.428,49 2.046.860,84
10. sonstige Steuern 42.553,72 48.021,68
11. Jahresüberschuss 1.798.874,77 1.998.839,16
12. Ausschüttung   416.000,00
13. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   1.582.839,16

Anhang der

Stadtwerke Quickborn GmbH
Pinneberger Straße 2 25451 Quickborn

HRB: 6234 PI, Amtsgericht Pinneberg

zum Jahresabschluss per 31.12.2023

I.  Angaben zur Form und Darstellung der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die Stadtwerke Quickborn GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften, hat jedoch gem. Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss wie eine große Kapitalgesellschaft aufzustellen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden eingehalten. Insbesondere wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten. Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB ist auf der Passivseite um den Posten "B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" ergänzt worden. Für die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Ausschließlich für Offenlegungszwecke wurde von den Erleichterungen gemäß §§ 276 und 327 HGB Gebrauch gemacht.

II.  Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. In die Herstellungskosten für eigene werden neben den Einzelkosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB im angemessenen Umfang Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 3 HGB einbezogen. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten.

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden grundsätzlich linear durchgeführt. Degressive Abschreibungen werden seit dem Geschäftsjahr 2010 nur noch vorgenommen, wenn der tatsächliche Nutzungsverlauf ebenfalls degressiv ist. Anlagenzugänge werden im Anschaffungsjahr grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungs- und Herstellungskosten über 250 € und unter 1000 € erfolgt im Zugangsjahr die Aktivierung und vollständige Abschreibung.

Bei den Finanzanlagen werden Beteiligungen und Wertpapiere mit den Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht ein nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB niedrigerer beizulegender Wert am Abschlussstichtag anzusetzen ist.

Die Bestände an Vorräten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert (Niederstwertprinzip) angesetzt bzw. sind mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung erkennbarer Einzelrisiken und des allgemeinen Wagnisses bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag bewertet.

Seit dem Geschäftsjahr 2003 werden die Baukostenzuschüsse als Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen passiviert. Die jährliche Auflösungsrate wird auf Basis der Abschreibungsdauer des jeweils hierzu aktivierten Vermögensgegenstandes ermittelt.

Rückstellungen werden gebildet für sämtliche am Abschlussstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV), abgezinst worden. Hierfür wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze herangezogen und auf die jeweiligen voraussichtlichen Restlaufzeiten angewendet.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenachweis als Anlage zum Anhang gezeigt.

Die Stadtwerke Quickborn GmbH hält folgende Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB:

-  1.000 T€ (100,00 %) an der tel.quick GmbH & Co. KG, Quickborn;
Jahresergebnis vor Verwendung: 898 T€ (2023); Eigenkapital: 1.000 T€ (2023)
-  25 T€ (100,00%) an der tel.quick Verwaltungs GmbH, Quickborn;
Jahresergebnis: 1 T€ (2023); Eigenkapital: 37T€ (2023)
-  684 T€ (77,80 %) am Wasserförderverband Quickborn, Quickborn;
Jahresergebnis: 0 T€ (2023); Eigenkapital 879 T€ (2023)



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die zum 31.12. abgerechneten Forderungen aus Versorgungsleistungen. In den Forderungen sind Hochrechnungsanteile für die Zeit von der Ablesung bis zum Bilanzstichtag von rd. 1,0 Mio. € (Vj. rd. 1,2 Mio. €) enthalten. Daneben werden empfangene, zum Stichtag noch nicht endabgerechnete Teilbeträge von Kunden von den Forderungen abgesetzt (rd  0,5 Mio. €, Vj. rd. 0,9 Mio. €).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (350 T€) ergeben sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis der tel.quick GmbH & Co.KG. Diese Forderungen wurden verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen den Wasserförderverband (189T€).

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen (939 T€), die rechtlich erst im Folgejahr entstehen, Forderungen aus Mehr-/Mindermengenabrechnungen (124 T€), debitorische Kreditoren (569 T€), Forderungen gegen den vorgelagerten Netzbetreiber (601 T€) und Forderungen aus Steuern (415 T€).

Eigenkapital


Das Stammkapital blieb mit 4.700 T€ unverändert. Die Kapitalrücklagen betragen unverändert 1.903 T€. Die Gewinnrücklagen haben sich durch Zuführung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 um 1.583 T€ erhöht.

Rückstellungen


Die Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) weist Unterdeckungen für laufende Betriebsrenten und bestehende Anwartschaften auf. Zum 31. Dezember 2023 besteht daher die latente Möglichkeit der Inanspruchnahme aus mittelbaren Versorgungsverpflichtungen (gem. Art. 28 EGHGB). Zum Stichtag ist der Betrag der möglichen Inanspruchnahme nicht verlässlich quantifizierbar. Die Versicherung erfolgt unter eigener Beteiligung der Arbeitnehmer zum Zwecke einer zusätzlichen Altersversorgung. Der Arbeitgeberanteil betrug in 2023 5,49 %, der Arbeitnehmeranteil 1,81 %. Der Arbeitgeberanteil und auch der Arbeitnehmeranteil bleiben im Jahr 2024 unverändert. Die umlagefähigen Löhne/Gehälter betrugen in 2023 rd. 3,4 Mio. €.

Verbindlichkeiten


Bei den Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:



davon mit einer Restlaufzeit
Verbindlichkeiten
Gesamt
bis 1 Jahr
2-5 Jahre
über 5 Jahre

T€
T€
T€
T€
1. Gegenüber Kreditinstituten
23.764
1.976
7.656
14.132
Vorjahr
17.802
1.683
6.323
9.796
2. Gegenüber verbundenen Unternehmen
440
440
0
0
Vorjahr
0
0
0
0
3. Sonstige
12.773
12.773
0
0
Vorjahr
11.597
11.597
0
0
Gesamt
36.977
15.189
7.656
14.132
Vorjahr
29.399
13.250
6.353
9.796



Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert:
- Kreditausfallbürgschaft der Stadt Quickborn aus 2005:   98 T€
- Kreditausfallbürgschaft der Stadt Quickborn aus 2006:   38 T€
- Kreditausfallbürgschaft der Stadt Quickborn aus 2007:   76 T€

III. Sonstige Angaben

1. Gesellschafter

Alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Quickborn.

2. Belegschaft

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 73 Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeitbeschäftigte ohne Auszubildende und ohne Geschäftsführung) beschäftigt, und zwar 56 kaufmännische und 17 gewerbliche Angestellte.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen die schwebenden Beschaffungskontrakte für den Strom- und Erdgasbezug betragen zum Stichtag 19.844 T€, die folgende Fälligkeiten aufweisen:

 
bis zu 1 Jahr
mehr als 1 bis zu 5 Jahren
von mehr als 5 Jahren
Summe
Mio.€
Mio.€
Mio.€
Mio.€
Stromeinkauf (Portfolio)
7,6
1,9
0
9,5
Gaseinkauf (Portfolio)
8,0
2,3
0
10,3
Summe
15,6
4,2
0
19,8



Da zwischen diesen Energiebeschaffungsgeschäften und den daraus resultierenden Absatzgeschäften ein sehr enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, kann von der Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz gem. § 252 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht werden, so dass grundsätzlich nicht zu beurteilen ist, ob bei isolierter Betrachtung der Beschaffungsgeschäfte die Notwendigkeit besteht, Drohverlustrückstellungen zu passivieren (Passivierungswahlrecht). Zum Stichtag wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht und für Teilbeträge von rd. 6,3 Mio. € Drohverlustrückstellungen bei ausschließlicher Bewertung von der Beschaffungsseite gebildet.
Die zum Stichtag bestehenden Investitionsverpflichtungen betragen 0,4 Mio. €.

4. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.

5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.

6. Ergänzende Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 271 Absatz 2 oder § 311 des Handelsgesetzbuchs wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

7. Geschäftsführung

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dr. Panagiotis Memetzidis.
In 2023 wurden dem Geschäftsführer Bezüge von T€ 227 gewährt. Zusätzlich bestand eine Direktversicherung.

8. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich wie nachfolgend erwähnt zusammen und bezog im Geschäftsjahr die einzeln in Klammern genannten Aufwandsentschädigungen:

Thomas Köppl (1.600,00 € Vorsitzender bis 31.08.23)
ehem. Bürgermeister
Jürgen Scharley (800,00 € Vorsitzender ab 01.09.2023)
Sozial-Vers.-Fachangestellter
Udo Stoeter (1.800 €)
Diplom-Ingenieur
Karl-Heinz Marrek (1.400,00 €, bis 31.08.2023)
Diplom-Ingenieur
Alfred Haack (1.800,00 €)
Grundbesitz-Verwalter
Bernd Kleinhapel (1.200,00 €, bis 31.08.2023)
Kaufmann i.R.
Annabell Krämer (1.800,00 €)
Diplom-Kauffrau
Dirk Rust (1.800,00 €)
Bankfachwirt
Annegret Tegen (1.900,00 €)
Diplom-Meteorologin a.D.
Thomas Beckmann (1.800,00 €)
Bürgermeister
Barbara Claudia Peña de Müller (600,00 €, ab 01.09.2023)
Lehrerin
Andreas Wendt (600,00 €, ab 01.09.2023)
Finanzbeamter



Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde in Summe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 17.100 € gezahlt.Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer oder an Mitglieder des Aufsichtsrates sowie Rückzahlungen aus diesen Verpflichtungen wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt bzw. nicht vereinnahmt. Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen wurden nicht eingegangen.

9. Nachtragsbericht

Es ist weiterhin nicht möglich, vorherzusagen, in welchem Umfang sich die Krisenlage im Ukraine-Konflikt auf die deutsche und europäische Konjunktur und das Branchenwachstum im Geschäftsjahr 2024 sowie mittel- bzw. langfristig auswirken wird.

Das stagnierende Wirtschaftswachstum führt weiterhin zu Unsicherheiten.

Bis einschließlich Ende Juni 2024 haben sich die Krisenlagen nicht nennenswert auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewirkt.

10. Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.799 T€ ab.Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von 1.799 T€ in voller Höhe in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses muss die Gesellschafterversammlung noch beschließen.

 

Quickborn, den 28. Juni 2024


Stadtwerke Quickborn GmbH

gez. Dr. Panagiotis Memetzidis, Geschäftsführer


Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Stadtwerke Quickborn GmbH, Quickborn



Anschaffungskosten / Herstellungskosten



Anfangs- bestand

Zugang
Abgang
Umbuchung
End- bestand



01.01.2023



31.12.2023


EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
A. Anlagevermögen





I. Immaterielle Vermögensgegenstände
2.903.915,55
55.433,00
1.427,73
0,00
2.957.920,82
II. Sachanlagen






1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und





    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
8.551.557,77
675.805,29
1.349,00
20.969,90
9.246.983,96

2. Technische Anlagen und Maschinen
102.936.741,40
3.165.809,00
628.013,12
3.607.294,21
109.081.831,49

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.596.489,39
350.324,16
63.682,93
28.199,80
4.911.330,42

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
4.540.186,52
1.345.572,80
541.397,39
-3.656.463,91
1.687.898,02
  Summe Sachanlagen
120.624.975,08
5.537.511,25
1.234.442,44
0,00
124.928.043,89
III. Finanzanlagen






1. Anteile an verbundenen Unternehman
2.025.000,00
0,00
1.000.000,00
0,00
1.025.000,00

2. Beteiligungen
689.104,02
0,00
0,00
0,00
689.104,02

3. Sonstige Finanzanlagen
250,00
0,00
0,00
0,00
250,00
  Summe Finanzanlagen
2.714.354,02
0,00
1.000.000,00
0,00
1.714.354,02
  Summe Anlagevermögen
126.243.244,65
5.592.944,25
2.235.870,17
0,00
129.600.318,73



Abschreibungen





Anfangs-
Zugang
Abgang
AfA End-
bestand




01.01.2023


31.12.2023



EUR
EUR
EUR
EUR
A. Anlagevermögen





I. Immaterielle Vermögensgegenstände
2.788.373,83
98.546,00
1.427,73
2.885.492,10

II. Sachanlagen






1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und






    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
4.096.126,19
208.318,19
0,00
4.304.444,38


2. Technische Anlagen und Maschinen
63.421.152,40
2.709.485,21
546.210,12
65.584.427,49


3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.585.613,39
322.539,96
62.952,93
3.845.200,42


4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
0,00
0,00
0,00
0,00
  Summe Sachanlagen
71.102.891,98
3.240.343,36
609.163,05
73.734.072,29

III. Finanzanlagen






1. Anteile an verbundenen Unternehman
0,00
0,00
0,00
0,00


2. Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00


3. Sonstige Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
  Summe Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
  Summe Anlagevermögen
73.891.265,81
3.338.889,36
610.590,78
76.619.564,39



Buchwerte




Stand
Stand



31.12.2022
31.12.2023



EUR
EUR
A. Anlagevermögen



I. Immaterielle Vermögensgegenstände
115.541,72
72.428,72

II. Sachanlagen




1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und




    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
4.455.431,58
4.942.539,58


2. Technische Anlagen und Maschinen
39.515.589,00
43.497.404,00


3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.010.876,00
1.066.130,00


4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
4.540.186,52
1.687.898,02
  Summe Sachanlagen
49.522.083,10
51.193.971,60

III. Finanzanlagen




1. Anteile an verbundenen Unternehman
2.025.000,00
1.025.000,00


2. Beteiligungen
689.104,02
689.104,02


3. Sonstige Finanzanlagen
250,00
250,00
  Summe Finanzanlagen
2.714.354,02
1.714.354,02
  Summe Anlagevermögen
52.351.978,84
52.980.754,34

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Quickborn GmbH an die Gesellschafterversammlung über das Geschäftsjahr 2023

Aktivitäten des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Maßnahmen der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023 entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und eng begleitet.

Im vergangenen Jahr fanden fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt.

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und ihre Beteiligungsunternehmen eingebunden. Außerdem hat er sich fortlaufend zu Fragen der strategischen und operativen Weiterentwicklung durch regelmäßige mündliche und schriftliche Berichts- und Beschlussvorlagen sowie mündliche Berichte von der Geschäftsführung informieren lassen. Die Geschäftsführung informierte vorab ausführlich über anstehende Entscheidungen, Umsatz- und Ergebnisentwicklung als auch zur Strategie-, Chancen- und Risikolage. In den Aufsichtsratssitzungen wurden alle Geschäftsvorgänge und Entscheidungen, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, im vorgesehenen Umfang erörtert. Er befasste sich hierbei schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und mit der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024.

Die seiner Zustimmung unterliegenden Geschäfte hat der Aufsichtsrat genehmigt.

Auch außerhalb der Sitzungen hat die Geschäftsführung den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seine Stellvertreter über wesentliche geschäftliche Angelegenheiten und Entscheidungen informiert.

Besetzung des Aufsichtsrates
Im Zuge der Kommunalwahl des Landes Schleswig-Holstein am 14.05.2023 wurde der Aufsichtsrat durch Beschluss der Ratsversammlung am 26.06.2023 neu aufgestellt. Ausgeschieden sind Thomas Köppl, Bernd Kleinhapel und Karl-Heinz Marrek. Der Aufsichtsrat dankt ihnen für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Neu in den Aufsichtsrat entsandt wurden Barbara Peña de Müller, Andreas Wendt und Jürgen Scharley. Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt Herr Jürgen Scharley, den stellvertretenden Vorsitz Frau Annegret Tegen.

Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Quickborn GmbH für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Lagebericht wurde von dem als Abschlussprüfer bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer Harm Lorenzen in den Räumen der Stadtwerke Quickborn GmbH geprüft. Nach § 317 HGB wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Auf der Aufsichtsratssitzung am 06.09.2024 hat der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und Ergebnisse seiner Prüfung erläutert. Die Abschlussunterlagen wurden von den Aufsichtsratsmitgliedern geprüft und in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Nach eingehender Beratung im Aufsichtsrat stimmt dieser dem ihm vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung, den Jahresabschluss festzustellen und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Gewinnverwendung sowie den Lagebericht zu genehmigen.

Dank an Geschäftsführung, Betriebsrat und Unternehmensangehörige
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeitenden für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung aus.

Quickborn, im November 2024
Für den Aufsichtsrat gez. Jürgen Scharley, Vorsitzender

sonstige Berichtsbestandteile

STADTWERKE QUICKBORN GMBH
Teilbilanz zum 31. Dezember 2023 Elektrizitätsverteilung

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022


EUR
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN



I. Immaterielle Vermögensgegenstände

9.295,40
17.208,91
II. Sachanlagen



   1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit



       Geschäfts-, Btriebs- und anderen Bauten

979.412,07
979.735,08
   2. Technische Anlagen und Maschinen

17.118.300,00
16.688.191,00
   3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

406.149,44
441.696,46
   4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

497.944,27
1.092.091,41


19.001.805,78
19.201.713,95


19.011.101,18
19.218.922,86
B. UMLAUFVERMÖGEN



I. Vorräte

374.421,42
367.653,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände



   1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

0,00
-1,51
   2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein



       Beteiligungsverhältnis besteht

14.026,53
13.837,02
   3. Forderungen an den Gesellschafter

0,00
-33.819,00
   4. Sonstige Vermögensgegenstände

2.537.382,87
3.383.596,45


2.551.409,40
3.363.612,96
III. Kassenbestand,



     Guthaben bei Kreditinstituten

457.935,00
787.939,85


3.383.765,82
4.519.206,15
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

57.767,69
40.615,53


22.452.634,69
23.778.744,54
Passiva

31.12.2023
31.12.2022


EUR
EUR
A. EIGENKAPITAL



I. Gezeichnetes Kapital

2.417.784,68
2.417.784,68
II. Kapitalrücklage

911.553,76
911.553,76
III. Gewinnrücklagen

5.890.170,35
4.385.664,36
IV. Bilanzausgleichsposten

581.059,62
4.338.299,05
V. Jahresverlust/ Vj. Bilanzgewinn

-133.158,21
231.948,09


9.667.410,20
12.285.249,94
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 2.166.182,00                  2.238.666,00
C. RÜCKSTELLUNGEN

366.938,81
904.973,25
D. VERBINDLICHKEITEN



   1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

8.387.617,97
6.747.534,37
          davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 644.217,03 (Vj: EUR 612.906,16)
          davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren: EUR 7.743.400,94 (Vj: EUR 3.721.631,85)
   2. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen0,000,00
   3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
        Beteiligungsverhältnis besteht

0,00
0,00
   4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter

45.875,63
0,00
   5. Sonstige Verbindlichkeiten

1.818.610,07
1.602.320,98
          davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.818.610,07 (Vj: EUR 1.602.320,98)


10.252.103,67
8.349.855,35


22.452.634,69
23.778.744,54



GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STADTWERKE QUICKBORN GMBH
für den Geschäftszweig Elektrizitätsverteilung
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2023


EUR

EUR
2023 EUR
2023 EUR
2022 EUR
 1. Rohertrag




4.733.042,79
5.302.925,70
 2. Personalaufwand






    a) Löhne und Gehälter



1.749.476,79

1.569.817,62
    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für






        Altersversorgung und für Unterstützung



406.659,77

384.405,32
             davon für Altersversorgung 
77.323,14
(VJ:
84146,31)

2.156.136,55
1.954.222,94
 3. Abschreibungen






    auf immaterielle Vermögensgegenstände






    des Anlagevermögens und Sachanlagen




1.294.048,50
1.315.107,73
 4. sonstige betriebliche Aufwendungen




1.301.290,04
1.279.282,77





4.751.475,09
4.548.613,44
 5. Erträge aus Beteiligungen




0,00
0,00
               davon aus verbundenen Unternehmen
0,00
(VJ:
0)



6. Erträge aus Genossenschaftsanteilen VR Bank




0,00
0,00
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge




8.853,10
1.407,61
              davon aus verbundenen Unternehmen         
0,00
(VJ:
0)

8.853,10
1.407,61
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen




0,00
0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen




220.471,19
130.879,34
               davon aus verbundenen Unternehmen
478,01
(VJ:
684,59)



10. Ergebnis vor Steuern




-230.050,39
624.840,52
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag




-106.198,90
243.212,32
12. Ergebnis nach Steuern




-123.851,49
381.628,20
13. sonstige Steuern




9.306,72
15.611,63
14. (+) Jahresüberschuss/ (-) Jahresfehlbetrag




-133.158,21
366.016,57



STADTWERKE QUICKBORN GMBH
Teilbilanz zum 31. Dezember 2023 Gasverteilung

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022


EUR
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN



I. Immaterielle Vermögensgegenstände

6.587,63
8.554,10
II. Sachanlagen



   1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit



       Geschäfts-, Btriebs- und anderen Bauten

689.283,38
686.622,72
   2. Technische Anlagen und Maschinen

14.506.261,00
12.363.274,00
   3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

226.556,80
200.009,80
   4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

375.779,65
2.002.996,62


15.797.880,83
15.252.903,14


15.804.468,46
15.261.457,24
B. UMLAUFVERMÖGEN



I. Vorräte

144.083,59
144.768,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände



   1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

0,00
0,00
   2. Forderungen ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht                            4.635,94                           2.925,28
   3. Forderungen an den Gesellschafter

0,00
-9.451,26
   4. Sonstige Vermögensgegenstände

416.393,69
1.475.573,59


421.029,63
1.469.047,61
III. Kassenbestand,



     Guthaben bei Kreditinstituten

318.117,31
307.121,24


883.230,53
1.920.937,32
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

33.953,08
23.080,52


16.721.652,07
17.205.475,08
Passiva

31.12.2023
31.12.2022


EUR
EUR
A. EIGENKAPITAL



I. Gezeichnetes Kapital

1.737.952,04
1.737.952,04
II. Kapitalrücklage

655.243,10
655.243,10
III. Gewinnrücklagen

5.091.847,16
3.621.755,37
IV. Bilanzausgleichsposten

-1.176.709,25
3.567.435,87
V. Jahresüberschuss/ Vj. Bilanzgewinn

105.935,13
399.509,55


6.414.268,18
9.981.895,93
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE

2.750.739,00
2.827.952,00
C. RÜCKSTELLUNGEN

267.822,04
1.339.152,76
D. VERBINDLICHKEITEN



   1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

6.304.943,45
2.304.674,72
          davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 487.588,21 (Vj: EUR 210.278,10)
          davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren: EUR 5.817.355,24 (Vj: EUR 1.270.586,08)
   2. Verbindlichkeiten ggü verbundenen Unternehmen

0,00
0,00
   3. Verbindlichkeiten ggü Unternehmen, mit denen ein



       Beteiligungsverhältnis besteht

0,00
0,00
   4. Verbindlichkeiten gegenüber  Gesellschafter

-979,56
0,00
   5. Sonstige Verbindlichkeiten

984.858,96
751.799,67
          davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 984.858,96 (Vj: EUR 751.799,67)


7.288.822,85
3.056.474,39


16.721.652,07
17.205.475,08



GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STADTWERKE QUICKBORN GMBH
für den Geschäftszweig Gasverteilung
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2023


EUR

EUR
2023 EUR
2023 EUR
2022 EUR
 1. Rohertrag




2.723.197,35
3.258.648,53
 2. Personalaufwand






    a) Löhne und Gehälter



763.587,69

882.195,28
    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für





        Altersversorgung und für Unterstützung


244.720,43

266.874,81
             davon für Altersversorgung
45.337,30
(VJ:
57323,02)

1.008.308,12
1.149.070,09
 3. Abschreibungen






    auf immaterielle Vermögensgegenstände





    des Anlagevermögens und Sachanlagen



933.292,42
870.645,50
 4. sonstige betriebliche Aufwendungen




560.749,07
634.581,21





2.502.349,61
2.654.296,80
 5. Erträge aus Beteiligungen




0,00
0,00
               davon aus verbundenen Unternehmen
0,00
(VJ:
0)



6. Erträge aus Genossenschaftsanteilen VR Bank

0,00
0,00
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge




5.890,43
835,44
        davon aus verbundenen Unternehmen   
0,00
(VJ:
0)

5.890,43
835,44
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen



0,00
0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen



165.519,81
44.771,58
               davon aus verbundenen Unternehmen
359,11
(VJ:
233,72)



10. Ergebnis vor Steuern




61.218,36
560.415,59
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag



-48.517,20
94.798,69
12. Ergebnis nach Steuern




109.735,56
465.616,90
13. sonstige Steuern




3.800,43
6.061,91
14. (+) Jahresüberschuss/ (-) Jahresfehlbetrag



105.935,13
459.554,99



STADTWERKE QUICKBORN GMBH
Teilbilanz zum 31. Dezember 2023 Messstellenbetrieb

Aktiva


31.12.2023
31.12.2022



EUR
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN




I. Immaterielle Vermögensgegenstände
34,67
33,06
II. Sachanlagen




   1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
       Geschäfts-, Btriebs- und anderen Bauten
9.864,44
9.823,25
   2. Technische Anlagen und Maschinen


0,00
0,00
   3. Betriebs- und Geschäftsausstattung


778,83
556,86
   4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau                                                           1.391,76                          1.289,01



12.035,03
11.669,12



12.069,70
11.702,18
B. UMLAUFVERMÖGEN




I. Vorräte


18.204,80
18.744,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
   1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen                                                             0,00                              0,00
   2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht                                0,00                              0,00
   3. Forderungen an den Gesellschafter


0,00
-167,41
   4. Sonstige Vermögensgegenstände


37.939,80
21.051,75



37.939,80
20.884,34
III. Kassenbestand,




     Guthaben bei Kreditinstituten


0,00
-35.667,77



56.144,60
3.960,84
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 233,86                           140,51



68.448,16
15.803,53
Passiva

31.12.2023
31.12.2022


EUR
EUR
A. EIGENKAPITAL



I. Gezeichnetes Kapital

0,00
0,00
II. Kapitalrücklage

0,00
0,00
III. Gewinnrücklagen

-2.614,08
42.579,00
IV. Bilanzausgleichsposten

54.201,09
11.982,60
V. Jahresüberschuss/ Vj. Bilanzgewinn

3.194,55
-45.850,37


54.781,56
8.711,23
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE

0,00
0,00
C. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE

0,00
0,00
D. RÜCKSTELLUNGEN

1.149,44
77,37
E. VERBINDLICHKEITEN



   1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

9.673,84
-962,47
          davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 958,70 (Vj: EUR -962,47)
          davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren: EUR 8.715,14 (Vj: EUR 0,00)
    2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,



        mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,00
0,00
    4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter

167,37
0,00
    4. Sonstige Verbindlichkeiten

2.675,95
7.977,40
          davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.675,95 (Vj: EUR 7.977,40)


12.517,16
7.014,93


68.448,16
15.803,53



GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STADTWERKE QUICKBORN GMBH
für den Geschäftszweig Messstellenbetrieb
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2023



2023 EUR
2023 EUR

2022 EUR
1. Rohertrag


123.480,21

80.628,86
2. Personalaufwand





    a) Löhne und Gehälter

17.059,22


4.022,76
    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für





        Altersversorgung und für Unterstützung

568,18


585,81
             davon für Altersversorgung 98,41 EUR (VJ: 117,23 EUR)                                                                          17.627,40

4.608,57
3. Abschreibungen





    auf immaterielle Vermögensgegenstände





    des Anlagevermögens und Sachanlagen

70.204,17


98.583,97
 4. sonstige betriebliche Aufwendungen

30.279,92


34.568,54



118.111,49

137.761,08
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

12,20


5,09
        davon aus verbundenen Unternehmen      0,00 EUR (VJ:  0,00 EUR)                                                                       12,20

5,09
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen


249,97

-14,91
        davon aus verbundenen Unternehmen    0,54 EUR (VJ:  0,00 EUR)

7. Ergebnis vor Steuern


5.130,95

-57.102,21
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag


1.904,16

-11.009,52
9. Ergebnis nach Steuern


3.226,79

-46.092,69
10. sonstige Steuern


32,24

-242,32
11. (+) Jahresüberschuss/ (-) Jahresfehlbetrag


3.194,55

-45.850,36



Stadtwerke Quickborn GmbH
Quickborn

Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen
gem. § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG
(inkl. der gesonderten Festlegungen gem. § 6b Abs. 6 EnWG)
für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Entflechtungsgrundsätze
Die Stadtwerke Quickborn GmbH (im Folgenden "Stadtwerke" oder "Gesellschaft") ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 6b Abs. 1 EnWG und führt zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors sowie Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und stellt Tätigkeitsabschlüsse für die Strom- und Gasnetzbetriebe gem. § 6b Abs. 3 EnWG auf. Im Bereich des modernen/intelligenten Messstellenbetrieb erfolgt neben der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten zur Kontentrennung auch die Aufstellung eines gesonderten Tätigkeitsabschlusses nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG. Die Gesellschaft in ihrer Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber legt daher - neben den Tätigkeitsabschlüssen für den Strom- und Gasnetzbetrieb - auch den Tätigkeitsabschluss für den modernen/intelligenten Messstellenbetrieb im Bundesanzeiger offen.
Die Ladepunkte für Elektro-Mobile sind in der in der Tätigkeit "Sonstige Tätigkeiten Strom" erfasst.
Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie der Erträge und Aufwendungen der Tätigkeitsabschlüsse erfolgt weitestgehend direkt über eine interne Kostenstellenrechnung.
Soweit direkte Zuordnungen zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich sind oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, findet eine sachgerechte Schlüsselung Anwendung. Durch diese Vorgehensweise wird eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung sichergestellt. Eine Änderung der Verteilungsschlüssel wird nur vorgenommen, soweit sich dadurch eine verursachungsgerechtere Zuordnung ergibt.
Die den innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zugrundeliegenden Verrechnungspreise sind zu den Konditionen wie für Fremdunternehmen bewertet.
Die Netzerlöse, die die Netzbetriebe den eigenen Vertrieben berechnen, werden als innerbetriebliche Leistungsverrechnung dargestellt.
Die nach Zuordnung von Aktiv- und Passivposten verbleibende Differenz zwischen Aktiv- und Passivseite wird durch Bildung eines Kapitalausgleichspostens ausgeglichen. Dieser Posten wird im Eigenkapital ausgewiesen.
Der Grundsatz der Stetigkeit wird beachtet.
Aktivierungs- und Abschreibungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB im angemessenen Umfang Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 3 HGB einbezogen. Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapital-zinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten.

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden grundsätzlich linear durchgeführt. Degressive Abschreibungen werden seit dem Geschäftsjahr 2010 nur noch vorgenommen, wenn der tatsächliche Nutzungsverlauf ebenfalls degressiv ist. Anlagenzugänge werden im Anschaffungsjahr grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

Zuordnung von Bilanzposten in den Tätigkeitsabschlüssen
Die Posten der Bilanz werden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, werden die Bilanzposten mit geeigneten Schlüsseln verteilt.

Hierbei werden folgende Schlüssel verwandt:

· Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Insbesondere mit Kunden-guthaben-, Umsatz- oder Verwaltungschlüsseln · Forderungen gegen Gesellschafter: Verwaltungsschlüssel · Sonstige Vermögensgegenstände: Sachgerechte Schlüssel, wie z.B. Umsatz- oder Kundenguthabenschlüsseln · Rückstellungen: Sachgerechte Schlüsseln, wie z.B. Netzlängen-, Personal- oder Umsatzschlüssel.
· Verbindlichkeiten: Überwiegend mit dem Verbindlichkeitenschlüssel · Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Verbindlichkeitenschlüssel · Sonstige Verbindlichkeiten: Im Wesentlichen über Umsatz-, Kundenguthaben- oder Personalschlüssel
Zuordnung von GuV-Posten in den Tätigkeitsabschlüssen
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, werden die GuV-Posten mit geeigneten Schlüsseln verteilt.

Hierbei werden folgende Schlüssel verwandt:

· Personalaufwand: Personalschlüssel · Abschreibungen: Verwaltungs-, Flächen- oder Netzlängenschlüssel · Sonstige betriebliche Aufwendungen: Personal-, Verwaltungs-, Material- oder Zähler-schlüssel · Finanzergebnis: Im Wesentlichen nach dem Darlehensschlüssel · Steuern vom Einkommen und Ertrag: Ertragsteuerschlüssel

 

Quickborn, den 28. Juni 2024 Stadtwerke Quickborn GmbH

gez. Dr. Panagiotis Memetzidis, (Geschäftsführer)

Angaben zum Unterzeichner:

 

Quickborn, den 28. Juni 2024


Stadtwerke Quickborn GmbH

gez. Dr. Panagiotis Memetzidis, Geschäftsführer

a) Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024 festgestellt.

Der Jahresabschluss 2023 wird in der geprüften Fassung am festgestellt.

Bilanzsumme
76.669.327,12 €
Erträge
60.670.474,88 €
Aufwendungen
58.871.600,11 €
Jahresüberschuss
1.798.874,77 €



b) Beschluss über die Gewinnverwendung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.798.874,77 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Bestätigungsvermerk


Bei der Offenlegung wurden die Erleichterungen gemäß §§ 276 und 327 HGB in Anspruch genommen. Zudem werden im Bereich der Tätigkeitsabschlüsse gem. §6b EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG nur die Netzbetriebe offengelegt. Der nachstehende Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss 2023 und auf die vollständigen Tätigkeitsabschlüsse gem. §6b EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Quickborn GmbH, Quickborn
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der Stadtwerke Quickborn GmbH - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Stadtwerke Quickborn GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
· führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN
NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG

Prüfungsurteile

Ich habe geprüft, ob die Stadtwerke Quickborn GmbH ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten haben. Darüber hinaus habe ich die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromnetzbetrieb, Gasnetzbetrieb und Messstellenbetrieb im Bereich moderner Messeinrichtungen/intelligenter Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

· Nach meiner Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich wende als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und · ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst meine Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der meine Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Meine Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass ich für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen kann.

 

Rendsburg, den 06. September 2024

gez. Harm Lorenzen, Wirtschaftsprüfer

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