Stadtwerke
Quickborn GmbH
Quickborn/Krs. Pinneberg
Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach
EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
Stadtwerke Quickborn GmbH
0.
Präambel
Der Lagebericht ist nach den Grundsätzen des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20 (DRS 20)
aufgestellt.
I.
Grundlagen
1. Geschäftsmodell des Unternehmens
Die Stadtwerke Quickborn GmbH ist eine 100 %-ige
Tochtergesellschaft der Stadt Quickborn. Als rein kommunales
Unternehmen sind wir uns der Verantwortung für die
Kunden und für die Einwohner in der Stadt und in den
Umlandgemeinden besonders unter dem Gesichtspunkt der
Daseinsvorsorge bewusst. Die ökologische Orientierung
und die umweltschonende Ressourcennutzung bestimmen dabei
maßgeblich die strategische Ausrichtung der
Gesellschaft. Die Stadtwerke Quickborn GmbH versorgt dabei
mit ca. 75 Mitarbeitern und einem Umsatz von ca.
58 Mio. EUR, die Kunden in der Stadt Quickborn
sowie einiger Nachbargemeinden zuverlässig mit Strom,
Erdgas, Wärme und Wasser sowie über das
Tochterunternehmen tel.quick GmbH & Co. KG mit
Telekommunikationsprodukten und -dienstleistungen.
2. Ziele und Strategien
In 2023 wurde turnusgemäß die Strategie der
Stadtwerke Quickborn einer Evaluierung unterzogen. Mit der
mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Strategie werden die
Eckpunkte für die Entwicklung der Stadtwerke Quickborn
in den 2020er Jahren gesetzt. Aus der Strategie leiten sich
die drei strategischen Handlungsfelder ab.
Vor dem Hintergrund der sozialen und regionalen
Verantwortung sind gut ausgebildete Mitarbeiter auf
hochwertigen Arbeitsplätzen erforderlich. Im Sinne der
Nachhaltigkeit spielen die Themen Ausbildung,
Ausbildungsplätze, Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz
eine wichtige Rolle.
Die Herausforderungen der Energiewende und
Digitalisierung werden dabei als Chance für neue
Geschäftsmodelle bzw. Produkte gesehen. Die guten und
stabilen Kundenbeziehungen bilden dabei die Grundlage
für die künftige Vermarktung von u.a.
zusätzlichen Energiedienstleistungsangeboten in
Ergänzung der Commodity-Produkte.
Zur Bewältigung der Aufgaben verfolgt das
Unternehmen im Rahmen des Nachhaltigkeitsgedankens auch den
verantwortungsvollen Umgang mit dem Überlassenen
betrieblicher Einrichtungen und Ressourcen sowie die
Erwirtschaftung eines positiven Gesamtergebnisses.
Mit der tel.quick GmbH & Co. KG als 100-prozentige
Tochtergesellschaft der Stadtwerke Quickborn ist schrittweise
die Stadt Quickborn mit Internet, Fernsehen und Telefonie
über das schnelle Glasfasernetz erschlossen worden
. Aus dem Telekommunikationsbereich heraus werden auch
aufgrund der durch die Pandemie beschleunigten
Digitalisierung ebenfalls neue Produkte/Dienstleistungen das
Gesamtpaket aus sog. Kombiprodukten mit den Stadtwerken
ergänzen und abrunden.
Klimawandel, Energiewende und Strukturwandel waren auch
in 2023 bedeutsame Themen. Die Stadtwerke Quickborn stellen
sich mit ihrer breiten Aufstellung in allen
Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung, der Beschaffung,
den Netzen bis hin zum Endkundengeschäft sowohl den
vielfältigen Markteinflüssen als auch der
Herausforderung, eine zukunftsfähige Energieversorgung
sicherzustellen.
3. Steuerungssystem
Das Steuerungssystem umfasst alle Komponenten des
eingerichteten internen Kontrollsystems.
Die Weiterentwicklung des Steuerungssystems in den
folgenden Jahren wird im Wesentlichen in der weiteren
Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen aber auch
z.B. durch gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit
gesehen.
4. Forschung und Entwicklung
Die Stadtwerke betreiben aufgrund ihres
Unternehmenszwecks und Aufgabenspektrums her keine
Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Es besteht indes eine
Kooperation über unseren Verband mit den beiden
Hochschulen in Schleswig-Holstein. Im Rahmen der
Bereitstellung von Praktikumsplätzen und der Betreuung
von Bachelor- und Masterarbeiten leisten Studenten dieser
Hochschulen innovative Beiträge zu aktuellen
Aufgabenstellungen und Vorhaben des Unternehmens. So werden
reale betriebswirtschaftliche und technische
Herausforderungen des Unternehmens in die Hochschulen
getragen.
II.
Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die
Energiemärkte im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich
beruhigt. Die zu Rekordpreisen führenden hoch volatilen
Preisentwicklungen konnten im zurückliegenden Jahr nicht
beobachtet werden. Dennoch haben die noch laufende
kriegerische Auseinandersetzung im Herzen Europas wie auch
andere bestehende oder drohende Kriegs- und Krisenherde
weltweit durch die von ihnen verursachten Unsicherheiten
insgesamt dazu beigetragen, dass das Niveau und die
Volatilität der Preise auf den Energiemärkten immer
noch deutlich über dem Vorkrisenniveau des Jahres 2020
lagen.
Beruhigende Auswirkungen für den deutschen
Energiemarkt hatten insbesondere die Kompensation der
weggefallenen russischen Gaslieferungen durch alternative
Bezugsquellen und die damit einhergehenden frühzeitigen
Füllungen der Gasspeicher. Speziell im Strommarkt war
der zunehmende Einfluss der Erzeugungskapazitäten durch
regenerative Energien auf die Preisentwicklung zu beobachten.
Das klassisch vorherrschende Modell von Base- und
Peak-Preiszeiten wurde teilweise aufgehoben. Bereits in den
verbrauchsstarken Mittagszeiten waren negative Preise, in den
Nachtstunden stark gestiegene Preise zu beobachten.
Für das Unternehmen galt es, die sich aus der
Entwicklung des Energiemarkts ergebenden Handlungsoptionen zu
bewerten und in die zu treffenden operativen
unternehmerischen Entscheidungen einfließen zu lassen.
Nach wie vor sind die Themen Klimawandel, Energiewende und
Strukturwandel von hoher Bedeutung.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
November 2023 zur Nichtigkeit des Zweiten
Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 sind dem Klima- und
Transformationsfonds (KTF) Mittel in Höhe von bis zu 60
Mrd. € entzogen worden. Die Auswirkungen dieses Urteils
auf das Unternehmen, im Speziellen auf die vorgesehene
Umsetzung des Transformationspfades, können noch nicht
abschließend bewertet werden. Hier gilt es, die von der
Politik geschaffenen Rahmenbedingungen laufend zu beobachten
und zu prüfen. Es ist ständige Aufgabe und Ziel der
Stadtwerke Quickborn, eine zukunftsfähige, nachhaltige
Energieversorgung sicherzustellen.
Die vom Gesetzgeber noch im Jahr 2022 auf den Weg
gebrachten Maßnahmen zur Sicherstellung der
Energieversorgung und zur Entlastung von Bürgern und
Unternehmen als Reaktion auf die Energiekrise haben im Jahr
2023 ihre Wirkung entfaltet. Im Strommarkt hat das
energiepolitische Ziel des letzten Jahres, Erdgas in der
Stromerzeugung einzusparen, auch im Berichtsjahr auf die
Erzeugungsseite eingewirkt. Im Jahr 2023 war die
wirtschaftliche Attraktivität des Einsatzes von
Kohlekraftwerken, gestützt durch die Preisentwicklung an
den Energiemärkten, ungebrochen.
Mit den zum März 2023 eingeführten und
rückwirkend auch für Januar und Februar geltenden
Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme sind die
Bürger und Unternehmen vom Gesetzgeber entlastet worden.
Für die gesamte Branche und wie auch für das
Unternehmen bedeutete die Umsetzung dieser Gesetzespakete
eine große Herausforderung, die das Unternehmen
angenommen und erfolgreich gestaltet hat. Die
ursprünglich vorgesehene Verlängerung der
Preisbremsen für Erdgas und Fernwärme über den
31. Dezember 2023 hinaus ist im Zuge des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 gesetzgeberisch
nicht umgesetzt worden. Auch die temporäre Senkung des
Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Erdgas und
Fernwärme ist zum 31.03.2024 beendet.
Obgleich medial nicht immer so präsent wie in den
Vorjahren, haben die Themen Klimawandel und Energiewende und
Strukturwandel nicht an Bedeutung verloren. Die Dynamik der
Digitalisierung ist noch weiter gestiegen.
Die Energiebranche ist nach wie vor geprägt von
starken Veränderungen. Die Energiewende in Deutschland
mit dem Umbau des gesamten Energieversorgungssystems und
damit einhergehenden wechselnden wirtschaftlichen,
technischen und rechtlichen Anforderungen führt zu sich
stetig ändernden Rahmenbedingungen für die
Marktteilnehmer und damit verbundenen Chancen und Risiken.
Die Stadtwerke Quickborn GmbH trägt diesem Umstand
Rechnung, indem sie auf eine diversifizierte Strategie setzt:
Das Unternehmen bedient einerseits die etablierten
Geschäftsfelder wie die Strom-, Wasser,- und
Gasgeschäfte (Netz und Vertrieb), investiert aber auch
in neue Technologien und Produkte und damit zukünftige
Geschäftschancen. Hinzu kommt das Geschäftsfeld
Telekommunikation über die Tochtergesellschaft tel.quick
GmbH & Co. KG, welches u.a. Synergiepotentiale für
zukünftige Herausforderungen im Energiebereich wie z.B.
dezentraler Erzeugung und E-Mobilität schafft. Dabei
achten die Stadtwerke Quickborn im Einsatz ihrer Ressourcen
auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen klassischem
Kerngeschäft und Zukunftsinvestitionen. Auf diese Weise
wird eine Risikostreuung erreicht, die es dem Unternehmen
ermöglicht, als risikoavers agierender und regionaler
Akteur in volatilen Zukunftsmärkten aktiv zu sein und
wichtige Impulse für den Standort Quickborn zu setzen.
2. Geschäftsverlauf
Das Preisniveau speziell für die Erdgasbeschaffung
ist insbesondere im letzten Quartal des Jahres 2023 im
Vergleich zum Vorjahr deutlich gefallen. Diese
Preisentwicklung ist im Wesentlichen auf die gelungene
Kompensation der weggefallenen russischen Gaslieferungen und
dem damit verbundenen frühzeitigen Erreichen der
gesetzlich vorgesehenen Füllstände der Gasspeicher
zurückzuführen. Dementsprechend hat sich im
Durchschnitt des Berichtsjahres der Spread zwischen Spot- und
Terminpreisen wieder deutlich verringert. Gleichwohl lagen
sowohl der Gas- als auch der Strompreis im abgelaufenen
Geschäftsjahr immer noch deutlich über dem
Vorkrisenniveau.
Auf der vertrieblichen Seite wurden sowohl die Absatz-
als auch die Umsatzerwartungen im Strom- und Gasbereich im
Wesentlichen erreicht. Die Beschaffungssituation am Markt hat
die Beschaffungsstrategie des Unternehmens mehr noch als im
Vorjahr vor hohe Herausforderungen gestellt. Durch die
risikoorientierte Bewirtschaftung des Kundenbestandes konnte
wie bereits im letzten Jahr über alle Portfolien hinweg
eine sehr solide Gesamtergebnissituation erzielt werden.
Die Entwicklung des Geschäftsbereichs
Telekommunikation über das Tochterunternehmen tel.quick
GmbH & Co. KG knüpfte kontinuierlich an die Vorjahre
an. Die geplanten Umsatzerwartungen konnten genauso erreicht
werden wie die gesetzten strategischen Zielgrößen.
Somit sind die Stadtwerke Quickborn weiterhin auf einem guten
Weg, nach der flächendeckenden Erschließung der
Stadt nach und nach die bereits heute hohen Anschlussquoten
Jahr für Jahr weiter auszubauen.
Die Absatzwerte bei der Fernwärme lagen
witterungsbedingt leicht unter dem Vorjahr und die
Absatzzahlen im Wasserbereich sind auch leicht
zurückgegangen.
Kundenentwicklung
Leicht rückläufige Kundenzahlen sowohl im
Gas- als auch Stromvertrieb sind durch zunehmenden Wettbewerb
speziell durch Discounter und deren wieder erstarkendes
Geschäftsmodell bei fallenden Preisen zu verzeichnen.
Investitionstätigkeiten
Auch 2023 standen umfangreiche Investitionen sowohl in
den Netzneubau als auch in die Netzsanierung und
-verstärkung an.
Die Investitionen lagen bei 5.593 T€.
III.
Lage des Unternehmens
1. Ertragslage
Mit einem Jahresüberschuss von 1.799 T€ wurde
ein Gewinn erzielt, der 200 T€ unter dem Vorjahresgewinn
von 1.999 T€ und 770 T€ über dem geplanten
Ergebnis von 1.029 T€ liegt.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres stiegen
preisbedingt um 21,2 Mio. €. Während im
Energieversorgungsbereich eine Steigerung in Höhe von
19,3 Mio. € zu verzeichnen war, stiegen die Erlöse
in den Nebengeschäften um 1,9 Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 752
T€, maßgeblich bedingt durch geringere
Auflösungen von Rückstellungen auch aufgrund von
Saldierungen.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, aktivierte
Eigenleistungen, Bestandsveränderungen und sonstige
betriebliche Erträge) stieg gegenüber dem Vorjahr
um 20,3 Mio. € auf 59,6 Mio. €.
Nach Abzug des um 21 Mio. € erhöhten
Materialaufwands von 43,6 Mio. € ergibt sich mit 16,0
Mio. € ein Rohergebnis, das unter Vorjahresniveau liegt
(16,7 Mio. €).
Der Personalaufwand ist maßgeblich als Folge der
Inflationsprämie tarifvertragsbedingt um 300 T€ auf
5,3 Mio. € gestiegen.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen um 0,7 Mio. € auf 4,9 Mio. €
resultiert u.a. aus geringeren Zuführungen zu
Rückstellungen für Beschaffungsrisiken aufgrund von
Saldierungen in den Sparten Strom und Gas.
Die saldierten negativen Sondereinflüsse von 1,0
Mio. € entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen
für Beschaffungs- und Vertriebspreisrisiken (1,3 Mio.
€) und Erträge aus der Preisbremse für den
Eigenverbrauch (0,1 Mio. €) sowie Erträgen aus der
Auflösung von Rückstellungen (0,3 Mio. €).
2. Finanzlage
Es wurde ein Cash-flow aus laufender
Geschäftstätigkeit von 6,7 Mio. € (Vj. 9,7
Mio. €) erzielt. Dieser reichte aus, um die
Investitionsauszahlungen (Investitionen zzgl.
Anlagenabgängen und abzgl. Investitionszuschüssen)
von 3,4 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) in voller Höhe
zu decken. Mit den Kreditaufnahmen zusammen entstand
insgesamt ein Mittelzufluss von 9,2 Mio. €, der zum
Stichtag zu einem Bankguthaben von 12,7 Mio. € (Vj. 3,5
Mio. €) führte. Anfang 2024 kam es jedoch wieder zu
hohen Mittelabflüssen infolge der Auszahlung von
Kundenguthaben.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke Quickborn war
im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet.
Die Stichtagsliquidität 3. Grades (Indiz für
einen ggf. kurzfristigen Finanzierungsbedarf) ist mit 8,1
Mio. € (Vj. - 0,3 Mio. €) stark positiv, so dass in
2024 ggf. nur geringere kurzfristige Kreditaufnahmen
notwendig werden.
3. Vermögenslage
Das Eigenkapital konnte wiederholt durch die
Thesaurierung von Gewinnen gestärkt werden. Die
Rücklagen stiegen dementsprechend. Rückstellungen
wurden nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht
gebildet. Sie verringerten sich nach sehr starken
Erhöhungen im Vj. zum Stichtag um 1,4 Mio. € auf
10,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten stiegen zum Stichtag
um 7,6 Mio. € auf 37,0 Mio. €.
Die Eigenkapitalquote beträgt lt. reiner
Handelsbilanz 28,5% (Vj. 29,2%) 7und bei wirtschaftlicher
Betrachtung 35,3% (Vj. 37,3 %).
Zur Herleitung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote
wurden der Sonderposten aus Investitionszuschüssen mit
dem Anlagevermögen, die Kundenüberzahlungen mit den
Forderungen gegen Kunden, die Umsatzsteuerforderungen mit den
Umsatzsteuerverbindlichkeiten, Forderungen aus Mehr-/
Mindermengen mit korrespondierenden Rückstellungen und
die Emissionszertifikate (CO2-Abgabe) des
Vorratsvermögens mit der Rückstellung für die
abzurechnende Vertriebsmenge verrechnet. Zudem wird das
Eigenkapital um den voraussichtlichen
Ausschüttungsbetrag bereinigt.
Der Bankenverschuldungsgrad beträgt bei
wirtschaftlicher Betrachtung 38,4% (Vj. 33,2%) der
bereinigten Bilanzsumme.
Das langfristige Vermögen ist zum Stichtag
vollständig durch mittel-/langfristiges Kapital gedeckt
bzw. finanziert (117,8%, Vj. 99,3%).
IV.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
1. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Eigenkapitalrentabilität
(Jahresüberschuss in Bezug auf das wirtschaftliche
Eigenkapital per 1. Januar 2023) liegt im Berichtsjahr bei 9%
(Vj. 10,7%).
Es entstand ein EBIT vor Sondereinflüssen von 3,5
Mio. € (Vj. 3,2 Mio. €). Die
Umsatzrentabilität (EBIT vor Sondereinflüssen in
Bezug auf die Umsatzerlöse) beträgt 6,1% (Vj.
8,7%).
Der vereinfachte Cashflow (Jahresüberschuss zzgl.
Abschreibungen, abzgl. Auflösung Sonderposten aus
Investitionszuschüssen sowie bereinigt um die
Veränderung der mittel-/ langfristigen
Rückstellungen) beträgt unverändert 6,0 Mio.
€ (Vj. 6,0 Mio. €).
2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wie im Abschnitt "Geschäftsverlauf" bereits
berichtet, sind keine grundsätzlichen Veränderungen
in der Kundenstruktur und dem Kundenstamm zu verzeichnen.
Leichte Kundenverluste aufgrund zunehmenden Wettbewerbs in
Folge von fallenden Einkaufspreisen speziell im Bereich der
sog. Discounter verändern die Gesamtsituation dabei
nicht erheblich.
V.
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognosebericht
Resultierend aus den fallenden Preisen auf den
Energiemärkten, erwarten die Stadtwerke Quickborn
für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz, der mit
45,9 Mio. € deutlich unter dem des Vorjahres liegen
wird. Wie in den Vorjahren stellt dabei das Strom- und
Gasendkundengeschäft den größten Teil der
Umsatzerlöse dar.
Das rückläufige Umsatzvolumen zieht absolut
niedrigere Beschaffungskosten für Gas- und Strombezug
nach sich. Die Stadtwerke verfolgen dabei eine risikoaverse
Beschaffungsstrategie mit dem Ziel, von negativen
Marktentwicklungen möglichst in nur geringem Umfang
betroffen zu sein.
Aufgrund der leicht steigenden Mitarbeiterzahl des
Unternehmens und Tarifanpassungen wird ein gegenüber dem
Vorjahr höherer Personalaufwand erwartet. Die
Abschreibungen auf im Wesentlichen die Anlagen von Netzen
erreichen in 2024 einen gegenüber dem Vorjahr einen
leicht sinkenden planerischen Stand von rund 3,6 Mio. €.
Daraus ergibt sich eine Ergebniserwartung für das
Unternehmen, die planerisch bei 1.205 T€ und damit
krisenbedingt deutlich unter dem Ergebnis des abgeschlossenen
Jahres liegt. .Die damit mögliche Thesaurierung eines
wesentlichen Ergebnisanteils erlaubt einen Ausbau der
Eigenkapitalausstattung, der die Risikotragfähigkeit des
Unternehmens weiter stabilisiert und dessen
Finanzierungsfähigkeit stärkt.
Energiewende und Klimaschutz führen unter anderem
zu sinkenden Energieverbräuchen und verändertem
Nachfrageverhalten. Damit einher gehen ein wieder
schärfer werdender Wettbewerb und zunehmende staatliche
Regulierung. Diese Gemengelage ist prädestiniert
für abgeschwächte Ergebnisse. Dem gilt es
entgegenzuwirken: einerseits durch interne
Effizienzsteigerung, andererseits durch Kundenbegeisterung.
Die Energiesparten richten sich auf diese Marktentwicklung
neu aus und bauen neben den klassischen
Geschäftsmodellen neue auf. Dass die interne
Effizienzsteigerung und die Professionalisierung des
Energievertriebs ebenso wirken wie der weitere Ausbau des
Geschäftsfelds Telekommunikation über die
Tochtergesellschaft tel.quick GmbH & Co. KG, zeigen die
dortigen positiven Ergebnisentwicklungen 2023. Die
Digitalisierung und Automatisierung werden in allen Bereichen
sukzessive fortgesetzt; verbunden mit einer
Durchgängigkeit der Systeme und Prozesse.
Die Stadtwerke Quickborn sind für die
Herausforderungen des Energiemarkts mit Blick auf die Zukunft
sehr gut aufgestellt. Das Unternehmen verfügt über
eine solide Basis und gute Entwicklungsmöglichkeiten in
allen relevanten Geschäftsfeldern. Im Gegensatz zu
vielen etablierten Versorgern und speziell den Branchenriesen
verfügen die Stadtwerke Quickborn über eine
schlanke Organisation, flache Hierarchien und effiziente
Strukturen. Im Vertrieb für das Privatkundensegment
profitieren die Stadtwerke Quickborn von ihrer starken
Markenpositionierung, die sich das Unternehmen über
einen langen Zeitraum aufgebaut hat. Die Stadtwerke Quickborn
verfügen mit Grundversorgungsstatus über eine gute
Markenbekanntheit und werden entsprechend der angestrebten
Positionierung als regional engagiertes und ökologisches
Unternehmen wahrgenommen. Die Markenattraktivität hilft
dabei, das Kundenwachstum zu befördern und eine hohe
Kundenbindung zu erreichen. Das gilt mit Einschränkungen
auch für das Geschäftskundensegment, auch wenn hier
die Marken-Effekte aufgrund der höheren
Preissensibilität geringer ausfallen. Die starke Marke
bildet so nicht nur das Fundament für weiteres
Kundenwachstum, die guten und festen Kundenbeziehungen bilden
auch die Grundlage für die künftige Vermarktung
weiterer Energieprodukte - etwa im Kleinanlagenbereich oder
im bereits gestarteten Geschäftsfeld der
Elektromobilität.
Die Stadtwerke Quickborn gehen von einer
Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2024 aus, die auf
aufgrund der Preisentwicklungen am Energiemarkt auf einem
niedrigeren Niveau als das des abgeschlossenen Jahres liegt.
Der Umsatz ist mit 45,9 Mio. € weit unter dem erzielten
Niveau des Vorjahres in die Planung eingeflossen.Bei
steigenden Netznutzungsentgelten und gesunkenen
Beschaffungskosten sind Veränderungen der Verkaufspreise
für Strom und Gas im Jahr 2024 vorgesehen. Die
Mengenerwartungen im Netzgebiet liegen auf Vorjahresniveau.
Trotz eines gesunden Kerngeschäfts ist mit aufgrund der
Unsicherheiten speziell durch die Energiepreisentwicklungen
von einer insgesamt rückläufigen
Ergebnisentwicklung in den nächsten Jahren auszugehen.
Die Investitionstätigkeit konzentriert sich auf
den Erhalt und den Ausbau der Netze. Damit werden die
strategischen Ziele Substanzerhalt und -aufbau umgesetzt. Im
Netzbetrieb Strom sind die Anforderungen der stark
ansteigenden Anzahl von dezentralen Einspeisern, des
Messstellenbetriebsgesetzes (MSBG) sowie der Novellierung der
Anreizregulierungs-verordnung umzusetzen.
Im kommenden Geschäftsjahr wird mit Investitionen
in Höhe von 10.753 T€ gerechnet. Das Ergebnis des
Geschäftsjahres 2024 nach Ertragsteuern ist mit 1.205
T€ geplant.
Chancen- und Risikobericht
Wesentliche und erkennbare Änderungen im
Branchenumfeld, in gesetzlichen Regelungen oder in
betrieblichen Rahmenbedingungen, die sich negativ auf die
Unternehmensentwicklung auswirken können, werden mit
einem Risikomanagementsystem erfasst und
routinemäßig neu bewertet. Die Entwicklungen auf
den Energiemärkten werden durch gezielte Regelungen und
Analysen bezogen auf die Commodities Strom, Erdgas, aber auch
Kohle und Emissionszertifikate gesondert beobachtet.Neben
allgemeinen Risiken aus sich verändernden
Rahmenbedingungen sind es zusätzliche Einzelrisiken, die
vor allem mit ihrer Wirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg
beobachtet werden.
(Markt-)Preis- und Absatzrisiken und -chancen
Im Laufe des Jahres 2023 sind die Preise an den
Energiemärkten wieder stark zurückgegangen.
Allerdings haben diese nicht wieder das Niveau von vor dem
Beginn des Ukrainekrieges erreicht. Von einer Stabilisierung
kann nicht zwingend ausgegangen werden. Die Kriegshandlungen
mitten in Europa halten unverändert an und weltweit
weiten sich die kriegerischen Unruheherde aus, die starken
Einfluss auf das Geschehen an den Weltmärkten haben.
Damit wird deutlich, dass sämtliche
Geschäftsverlaufsannahmen auf einer fragilen
Ausgangslage basieren. Die Marktpreisentwicklungen sind
abhängig von politischen, wirtschaftlichen und sonstigen
Einflüssen und damit nur eingeschränkt
prognostizierbar. Die Konjunkturentwicklung und das
voraussichtliche Verbrauchsverhalten der Kunden bleiben
schwer vorhersehbar. Diese Unsicherheiten gilt es deshalb, in
einem ständigen Monitoring-Prozess zu überwachen.
Dennoch haben die Stadtwerke Quickborn als Folge der
Beruhigung der Energiemärkte, insbesondere des Wegfalls
der hochvolatilen Preisentwicklungen, ihre
Vertriebstätigkeiten im Produkt- und
Individualkundengeschäft im letzten Quartal des Jahres
2023 wiederaufgenommen.
Kontinuierliche Prüfungen, situationsbezogene und
monatliche, geschäftsbereichsübergreifende
Verprobungen sollen Handlungsnotwendigkeiten frühzeitig
sichtbar werden lassen. Mit entsprechenden Beschaffungsregeln
für Terminprodukte werden Risiken gesteuert.
Die Netzentgelte im eigenen Netzgebiet werden wiederum
leicht ansteigen. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf
den Wechsel der Regulierungsperiode und die damit anerkannten
Mehrkosten aus dem Jahr 2021 zurückzuführen sowie
auf den Anstieg des Inflationsfaktors und die gestiegenen
Kosten für die Verlustenergie.
Investitionen in die regulierten Netze werden über
den Kapitalkostenaufschlag sofort refinanziert und bei
entsprechender Eigenkapitalausstattung auch entsprechend
gewinnbringend verzinst.
Im eigenen Netzgebiet werden die Kostenerhöhungen
netzgebietsspezifisch an die Kunden 1:1 weitergegeben. Durch
regelmäßige Analysen und Verprobungen wird
sichergestellt, dass sich Absatz- und Einsatzmengen
entsprechen, um nicht aus Fehl- oder Übermengen
überraschenden Effekten ausgesetzt zu sein. Neben
saisonalen Absatzschwankungen sind es insbesondere
Änderungen im Abnahmeverhalten der Kunden, die zu
Über- oder Unterdeckungen in der Strombeschaffung
führen können. Durch ein Monitoring der
Bilanzkreis- und Ausgleichsenergieabrechnungen werden hier in
einem permanenten Prozess Rückschlüsse auf aktuelle
und perspektivische Energiebedarfe gezogen. Darüber
hinaus wird auch das Abnahmeverhalten der Bestandskunden mit
den Ist-Verbräuchen routinemäßig
verprobt.Letztendlich sind durch Vollversorgungsverträge
mit Flexibilitäten sowohl im Strom als auch im Gas die
Mengenrisiken praktisch ausgeschlossen.
Umfeldrisiken und -chancen (Politische/Gesetzliche/
Regulatorische Rahmenbedingungen)
Die kontinuierlich sich verändernde Gesetzeslage,
vielfach getrieben durch die Ziele der Energiewende, schafft
die Notwendigkeit, sich durchgängig mit den
geänderten Regelungen auseinanderzusetzen. Dabei gilt
es, die Chancen und Risiken zu bewerten, die sich aus den
neuen Regelungen für das Bestandsgeschäft und
zukünftige Geschäftsmodelle ergeben.
IT-Risiken und -Chancen
Die seit 2017 in allen Marktrollen etablierte
IT-Landschaft gewährleistet, dass den regulatorischen
und wettbewerblichen Anforderungen entsprochen werden kann.
Im Berichtsjahr hat insbesondere die Notwendigkeit, die
Vorgaben der gesetzlichen Preisbremsen in die
Abrechnungssysteme zu integrieren, zu einer über das
übliche Maß deutlich hinausgehenden
Ressourcenbindung geführt. Die zu den Regelterminen
01.04. und 01.10. systemisch einzupflegenden
Marktformatänderungen haben zu zusätzlichen
Belastungen geführt. Gleichwohl konnte die
sachgemäße Umsetzung in den IT-Systemen
gewährleistet werden und sichert die
Kommunikationsfähigkeit mit anderen Marktpartnern im
Energiemarkt. Einen weiteren tiefen Eingriff in die
IT-technischen Kommunikationssysteme stellt neben die
Etablierung der neuen Marktrolle Messstellenbetrieb dar.
Die Stadtwerke Quickborn haben sich, ihrer evaluierten
Strategie entsprechend, durch den seit Jahren etablierten
Aufgabe "Digitalisierung" im IT Bereich im Zusammenhang mit
den zunehmenden Herausforderungen im IT-Bereich, aber auch
den damit verbundenen Chancen angenommen. Damit verbunden ist
eine noch bessere unternehmensweite Verzahnung der
spezifischen Anforderungen an die Digitalisierung von
Prozessen.
Neben den branchenspezifischen Anforderungen bilden ein
dichtes Geflecht aus Sicherungsmaßnahmen technischer
Art, wie Firewall, Datensicherungskonzepten, Serverstrukturen
und die Berechtigungs- und Zugriffsregelungen die Basis
für eine störungsfreie und sichere IT-Landschaft
auch vor dem Hintergrund zunehmender sog. Cyberangriffe.
Für die einzelnen Bereiche gelten angemessene
Sicherheitsstandards, die kontinuierlich bewertet und
angepasst werden und über ein zertifiziertes
unternehmensweites IT-Sicherheitsmanagement ("ISMS")
geprüft werden. Hinzu kommen regelmäßig
wiederkehrende Schulungen der Mitarbeiter auch im
Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz.
Operative Risiken
Als Betreiber von Strom-, Gas-, Wasser- und
Wärmenetzanlagen bestehen Risiken aus dem ungeplanten
Ausfall oder der Nichtverfügbarkeit von Anlagen. Der
Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Situationen wird durch
routinemäßige Revisionen, laufende Kontrollen
sowie der frühzeitigen Beseitigung möglicher
Schadensursachen entgegengewirkt. Ein zertifiziertes
technisches Sicherheitsmanagement ("TSM") für Strom, Gas
und Wasser bildet hierbei die Grundlage. Verschiedenste
Schadenssituationen sind durch entsprechende Versicherungen
abgedeckt.
Analysen des Netzzustands in den Sparten Strom, Gas,
Wärme und Wasser zeigen, dass der aktuelle Stand
durchaus zufriedenstellend ist. Schwachpunkte sind
identifiziert und werden durch Maßnahmen bearbeitet.
Der in einem teilweise relativ kurzen Zeitfenster erfolgte
Netzausbau in Quickborn und Umlandgemeinden lässt
theoretisch einen größeren Sanierungsbedarf in
einem ebenso kurzen Zeitraum erwarten. In diese Richtung
gehende Auswertungen zeigen jedoch, dass sich dieser
Sanierungsbedarf zum einen noch in den nächsten Jahren
gestalten lässt und der theoretische Eintritt noch in
der Zukunft liegt. Aktuell werden daraus wirtschaftlich
sinnvollen Aktivitäten in Form von mittel- bis
langfristigen Investitionsplänen abgeleitet und z.T.
bereits umgesetzt.
Liquiditäts-, Finanzierungs- und Zinsrisiken und
-chancen
Durch eine aktive Liquiditätssteuerung wird
sichergestellt, dass das Unternehmen seinen
Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen kann. Durch
hohe Kreditlinien im kurzfristigen Bereich können
temporäre Schwankungen noch besser abgesichert werden.
Die langfristige Finanzierung - insbesondere die
nachträgliche Refinanzierung von Investitionen - wird
mit Abschluss von entsprechenden Kreditverträgen bei
entsprechendem Liquiditätsbedarf gesichert.
Die Ergebniserwartung des Gesamtunternehmens für
2023 ermöglicht eine Thesaurierung der gesamten
Ergebnisanteile und erlaubt einen Ausbau der
Eigenkapitalausstattung, der die Risikotragfähigkeit des
Unternehmens weiter stabilisiert.
Durch einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit
den finanzierenden Kreditinstituten werden Kapitalbedarfe mit
entsprechender Vorlauffrist adressiert. Auf dieser Basis
können Mittelbedarfe zu angemessenen Konditionen gedeckt
werden.
Eine angemessene Innen- bzw. Eigenfinanzierung durch
z.B. Gewinnthesaurierungen ist vor dem Hintergrund
ausreichender Eigenkapitalquoten für Finanzierungen und
regulatorische Optimierungen schon seit langem das Ziel der
Gesellschaft.
Das derzeitige Kreditportfolio besteht im Schwerpunkt
aus Festzinskrediten mit langfristigen Zinsbindungen, sodass
keine Rückwirkungen aus Marktzinsänderungen
eintreten. Die zu erwartenden Zinsänderungen auf die
variabel verzinslichen Kredite werden nicht als wesentlich
betrachtet, die auf zukünftige Darlehensaufnahmen sind
nicht beeinflussbar, im Rahmen der Regulierung zu
berücksichtigen und damit auch als nicht wesentlich
betrachtet. Instrumente zur Zinsfixierung sind nicht im
Einsatz.
Konjunkturelle Entwicklung
Die Kriegshandlungen mitten in Europa halten
unverändert an und weltweit weiten sich die
kriegerischen Unruheherde aus, die starken Einfluss auf das
Geschehen an den Weltmärkten haben. Die
Konjunkturentwicklung bleibt schwer vorhersehbar. Inwieweit
die allgemeine Preisentwicklung zu einem erhöhten
Forderungsausfallrisiko in der Energiewirtschaft führt,
ist ebenfalls noch nicht absehbar. Es gilt, den weiteren
Verlauf von 2024 zu beobachten.
Die Stadtwerke Quickborn bewegen sich zu einem
Großteil mit ihren Kunden in Gebieten, die relativ
konjunkturrobust sind. Der private Strom- und Gasmarkt
richtet sich auch nach anderen Gegebenheiten als rein der
konjunkturellen Entwicklung. Dies trifft eher für den
gewerblichen und industriellen Bereich zu. Deren Anteil ist
jedoch zu gering, als dass daraus dramatische Wirkungen zu
erwarten wären. Insbesondere für den Produkt- bzw.
Tarifkundenbereich könnten sogar absatzerhöhende
Szenarien wirken.
Einsatz von Finanzinstrumenten
Die wesentlichen vorhandenen Finanzinstrumente sind die
zum Stichtag bestehenden schwebenden Beschaffungskontrakte am
Terminmarkt für den Strom- und Gasbezug der Folgejahre
sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
Ziel der ratierlichen Eindeckung mit Energiemengen der
Folgejahre über Portfolio-beschaffungen am Terminmarkt
ist, Preis- und Mengenrisiken zu minimieren bzw. eine
relative Sicherheit für die zu berechnenden
Vertriebspreise zu erhalten. Es erfolgen
regelmäßige Kontrollen, ob sich aus den
beschafften Portfolien künftig ggf. Verluste ergeben
können, so dass - soweit möglich - rechtzeitig
gegengesteuert werden kann.
Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen werden insbesondere Risiken aus
Zahlungsausfällen gesehen. In Bezug auf die
Rechnungslegung steht die umgehende Fakturierung im Fokus.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist
es das Ziel, die fälligen Zahlungen fristgerecht unter
Inanspruchnahme von Skonto zu zahlen.
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikolage
Getragen von der Strategie legen die Stadtwerke
weiterhin ihren Fokus auf Kundenbedürfnisse,
Dekarbonisierung und Digitalisierung und beschreiten den Weg
der Unternehmensentwicklung weiter fort. Dabei besteht die
Hoffnung, dass sich dieser Weg wieder in einer friedlichen
und pandemiefreien Normalität fortsetzen lässt.
Die Überarbeitung der Strategie einhergehend mit
einer Mittelfristplanung erfolgt dabei jährlich in
Abstimmung mit dem Aufsichtsgremium.
Die breite Aufstellung in den Wertschöpfungsstufen
Beschaffung, Erzeugung, Netze, Vertrieb sowie angrenzenden
Dienstleistungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser,
Wärme und Telekommunikation bietet auch zukünftig
die Möglichkeit der Nutzung von Chancen und sich
ausgleichender Risiken. Durch die breite Aufstellung ergibt
sich neben einer Risikostreuung auch ein Risikoausgleich
durch die unterschiedlichen Rollen als Verkäufer oder
Einkäufer an den Energiemärkten.
Bezüglich der weiteren Auswirkungen des
Ukraine-Krieges lassen sich derzeit keine konkreten Aussagen
hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stadtwerke Quickborn
treffen.
Mit dem Ausbau der Telekommunikation wird ein
Zukunftsgeschäft aufgebaut, das neben den bisherigen
Bestandsnetzen, eine weitere Säule der unternehmerischen
Tätigkeit sein wird. Der bisherige Kundenzuspruch in der
Vermarktung von eigenen Produkten und die damit erzielten
wirtschaftlichen Erfolge vermitteln weiterhin Zuversicht
hinsichtlich der eingeschlagenen Richtung.
Bestandsgefährdende Risiken, die geeignet sind,
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke
Quickborn wesentlich zu beeinträchtigen, sind für
das Geschäftsjahr 2024 nicht zu erkennen.
Quickborn,
den 28. Juni 2024
Stadtwerke Quickborn GmbH
gez.
Dr. Panagiotis Memetzidis, (Geschäftsführer)
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.980.754,34 |
52.351.978,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
72.428,72 |
115.541,72 |
| II.
Sachanlagen |
51.193.971,60 |
49.522.083,10 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
4.942.539,58 |
4.455.431,58 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
43.497.404,00 |
39.515.589,00 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.066.130,00 |
1.010.876,00 |
| 4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
1.687.898,02 |
4.540.186,52 |
| III.
Finanzanlagen |
1.714.354,02 |
2.714.354,02 |
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
1.025.000,00 |
2.025.000,00 |
| 2.
Beteiligungen |
689.104,02 |
689.104,02 |
| 3.
Sonstige Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.553.213,32 |
16.183.694,78 |
| I.
Vorräte |
1.553.721,33 |
1.319.267,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.172.181,15 |
11.294.080,48 |
| 1.
Forderungen gegen Gesellschafter |
|
132.745,14 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
350.410,59 |
430.378,58 |
| 3.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
188.971,20 |
56.398,89 |
| 4.
sonstige Vermögensgegenstände |
8.632.799,36 |
10.674.557,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.827.310,84 |
3.570.346,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
135.359,46 |
94.586,17 |
| Aktiva |
76.669.327,12 |
68.630.259,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.848.158,03 |
20.049.283,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
4.700.000,00 |
4.700.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.903.144,12 |
1.903.144,12 |
| III.
Gewinnrücklagen |
13.446.139,14 |
11.863.299,98 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.798.874,77 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.582.839,16 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
7.440.236,00 |
7.369.378,00 |
| C.
Rückstellungen |
10.403.560,55 |
11.813.016,15 |
| D.
Verbindlichkeiten |
36.977.372,54 |
29.398.582,38 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
23.763.559,35 |
17.801.719,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.975.712,02 |
1.653.711,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.787.847,33 |
16.148.007,85 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
440.105,41 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
440.105,41 |
|
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
12.773.707,78 |
11.596.863,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.773.707,78 |
11.596.863,16 |
| Passiva |
76.669.327,12 |
68.630.259,79 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
16.017.877,47 |
16.692.631,09 |
| 2.
Personalaufwand |
5.279.820,02 |
5.024.043,64 |
| a)
Löhne und Gehälter |
4.285.352,20 |
4.071.610,51 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
994.467,82 |
952.433,13 |
| davon
für Altersversorgung |
184.356,26 |
203.541,44 |
| 3.
Abschreibungen |
3.338.889,36 |
3.310.381,57 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
3.338.889,36 |
3.310.381,57 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
4.899.487,86 |
5.572.242,28 |
| 5.
Erträge aus Beteiligungen |
898.195,09 |
696.207,52 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
897.767,83 |
695.780,26 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
178.547,06 |
11.776,79 |
| davon
Erträge aus Abzinsung |
7.700,00 |
7.900,00 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
621.447,68 |
345.032,94 |
| davon
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
Abzinsung |
1.000,00 |
700,00 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
1.113.546,21 |
1.102.054,13 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
1.841.428,49 |
2.046.860,84 |
| 10.
sonstige Steuern |
42.553,72 |
48.021,68 |
| 11.
Jahresüberschuss |
1.798.874,77 |
1.998.839,16 |
| 12.
Ausschüttung |
|
416.000,00 |
| 13.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.582.839,16 |
Anhang der
Stadtwerke Quickborn GmbH
Pinneberger Straße 2 25451 Quickborn
| HRB: |
6234 PI, Amtsgericht
Pinneberg |
zum Jahresabschluss per 31.12.2023
I.
Angaben zur Form und Darstellung der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die
Stadtwerke Quickborn GmbH ist eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen
Vorschriften, hat jedoch gem. Gesellschaftsvertrag den
Jahresabschluss wie eine große Kapitalgesellschaft
aufzustellen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des
§ 252 HGB wurden eingehalten. Insbesondere
wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden beibehalten. Die Gliederung der Bilanz
gemäß § 266 HGB ist auf der Passivseite um
den Posten "B. Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen"
ergänzt worden. Für die Gliederung der Gewinn und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ausschließlich für Offenlegungszwecke wurde
von den Erleichterungen gemäß
§§ 276 und 327 HGB Gebrauch gemacht.
II.
Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung
bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. In die
Herstellungskosten für eigene werden neben den
Einzelkosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB im
angemessenen Umfang Gemeinkosten gemäß § 255
Abs. 2 S. 3 HGB einbezogen. Verwaltungsgemeinkosten und
Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht
enthalten.
Planmäßige
Abschreibungen auf Sachanlagen werden
grundsätzlich linear durchgeführt. Degressive
Abschreibungen werden seit dem Geschäftsjahr 2010 nur
noch vorgenommen, wenn der tatsächliche Nutzungsverlauf
ebenfalls degressiv ist. Anlagenzugänge werden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich zeitanteilig
abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellungskosten
von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr als Aufwand
erfasst. Bei Anschaffungs- und Herstellungskosten über
250 € und unter 1000 € erfolgt im Zugangsjahr die
Aktivierung und vollständige Abschreibung.
Bei den
Finanzanlagen werden Beteiligungen und Wertpapiere mit
den Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht ein nach
§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB niedrigerer beizulegender Wert am
Abschlussstichtag anzusetzen ist.
Die Bestände an
Vorräten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
(Niederstwertprinzip) angesetzt bzw. sind mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung erkennbarer Einzelrisiken und des
allgemeinen Wagnisses bewertet.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bilanziert.
Das
Stammkapital ist mit dem Nennbetrag bewertet.
Seit dem Geschäftsjahr 2003 werden die
Baukostenzuschüsse als
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen passiviert. Die jährliche
Auflösungsrate wird auf Basis der Abschreibungsdauer des
jeweils hierzu aktivierten Vermögensgegenstandes
ermittelt.
Rückstellungen werden gebildet für
sämtliche am Abschlussstichtag gegenüber Dritten
bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die
auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig
wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen
und deren Höhe verlässlich geschätzt werden
kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt
(Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV),
abgezinst worden. Hierfür wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Zinssätze herangezogen
und auf die jeweiligen voraussichtlichen Restlaufzeiten
angewendet.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens wird unter Angabe der Abschreibungen des
Geschäftsjahres im Anlagenachweis als Anlage zum Anhang
gezeigt.
Die Stadtwerke Quickborn GmbH hält folgende
Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB:
- 1.000 T€ (100,00 %) an der tel.quick
GmbH & Co. KG, Quickborn;
Jahresergebnis vor Verwendung: 898 T€ (2023);
Eigenkapital: 1.000 T€ (2023)
- 25 T€ (100,00%) an der tel.quick
Verwaltungs GmbH, Quickborn;
Jahresergebnis: 1 T€ (2023); Eigenkapital:
37T€ (2023)
- 684 T€ (77,80 %) am
Wasserförderverband Quickborn, Quickborn;
Jahresergebnis: 0 T€ (2023); Eigenkapital 879
T€ (2023)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die
zum 31.12. abgerechneten Forderungen aus
Versorgungsleistungen. In den Forderungen sind
Hochrechnungsanteile für die Zeit von der Ablesung bis
zum Bilanzstichtag von rd. 1,0 Mio. € (Vj. rd. 1,2 Mio.
€) enthalten. Daneben werden empfangene, zum Stichtag
noch nicht endabgerechnete Teilbeträge von Kunden von
den Forderungen abgesetzt (rd 0,5 Mio. €, Vj.
rd. 0,9 Mio. €).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (350
T€) ergeben sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis der
tel.quick GmbH & Co.KG. Diese Forderungen wurden
verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber der Gesellschafterin.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen den
Wasserförderverband (189T€).
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
im Wesentlichen
Umsatzsteuerforderungen (939 T€), die
rechtlich erst im Folgejahr entstehen, Forderungen aus
Mehr-/Mindermengenabrechnungen (124 T€), debitorische
Kreditoren (569 T€), Forderungen gegen den
vorgelagerten Netzbetreiber (601 T€) und
Forderungen aus Steuern (415 T€).
Eigenkapital
Das Stammkapital blieb mit 4.700 T€
unverändert. Die Kapitalrücklagen betragen
unverändert 1.903 T€. Die Gewinnrücklagen
haben sich durch Zuführung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2022 um 1.583 T€ erhöht.
Rückstellungen
Die Versorgungskasse des Bundes und der Länder
(VBL) weist Unterdeckungen für laufende Betriebsrenten
und bestehende Anwartschaften auf. Zum 31. Dezember 2023
besteht daher die latente Möglichkeit der
Inanspruchnahme aus mittelbaren Versorgungsverpflichtungen
(gem. Art. 28 EGHGB). Zum Stichtag ist der Betrag der
möglichen Inanspruchnahme nicht verlässlich
quantifizierbar. Die Versicherung erfolgt unter eigener
Beteiligung der Arbeitnehmer zum Zwecke einer
zusätzlichen Altersversorgung. Der Arbeitgeberanteil
betrug in 2023 5,49 %, der Arbeitnehmeranteil 1,81 %. Der
Arbeitgeberanteil und auch der Arbeitnehmeranteil bleiben im
Jahr 2024 unverändert. Die umlagefähigen
Löhne/Gehälter betrugen in 2023 rd. 3,4 Mio.
€.
Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten bestehen folgende
Restlaufzeiten:
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
Verbindlichkeiten
|
Gesamt
|
bis 1 Jahr
|
2-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
1. Gegenüber
Kreditinstituten
|
23.764
|
1.976
|
7.656
|
14.132
|
Vorjahr
|
17.802
|
1.683
|
6.323
|
9.796
|
2. Gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
440
|
440
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
0
|
0
|
0
|
0
|
3. Sonstige
|
12.773
|
12.773
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
11.597
|
11.597
|
0
|
0
|
Gesamt
|
36.977
|
15.189
|
7.656
|
14.132
|
Vorjahr
|
29.399
|
13.250
|
6.353
|
9.796
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind wie folgt besichert:
- Kreditausfallbürgschaft der Stadt Quickborn
aus 2005: 98 T€
- Kreditausfallbürgschaft der Stadt Quickborn
aus 2006: 38 T€
- Kreditausfallbürgschaft der Stadt Quickborn
aus 2007: 76 T€
III. Sonstige Angaben
1. Gesellschafter
Alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Quickborn.
2. Belegschaft
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 73 Arbeitnehmer
(Voll- und Teilzeitbeschäftigte ohne Auszubildende und
ohne Geschäftsführung) beschäftigt, und zwar
56 kaufmännische und 17 gewerbliche Angestellte.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
betreffen die schwebenden Beschaffungskontrakte für den
Strom- und Erdgasbezug betragen zum Stichtag 19.844 T€,
die folgende Fälligkeiten aufweisen:
|
bis zu 1 Jahr
|
mehr als 1 bis zu 5 Jahren
|
von mehr als 5 Jahren
|
Summe
|
|
Mio.€
|
Mio.€
|
Mio.€
|
Mio.€
|
Stromeinkauf (Portfolio)
|
7,6
|
1,9
|
0
|
9,5
|
Gaseinkauf (Portfolio)
|
8,0
|
2,3
|
0
|
10,3
|
Summe
|
15,6
|
4,2
|
0
|
19,8
|
Da zwischen diesen Energiebeschaffungsgeschäften
und den daraus resultierenden Absatzgeschäften ein sehr
enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, kann von der
Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz gem. § 252 Abs. 2
HGB Gebrauch gemacht werden, so dass grundsätzlich nicht
zu beurteilen ist, ob bei isolierter Betrachtung der
Beschaffungsgeschäfte die Notwendigkeit besteht,
Drohverlustrückstellungen zu passivieren
(Passivierungswahlrecht). Zum Stichtag wurde von dieser
Möglichkeit kein Gebrauch gemacht und für
Teilbeträge von rd. 6,3 Mio. €
Drohverlustrückstellungen bei ausschließlicher
Bewertung von der Beschaffungsseite gebildet.
Die zum Stichtag bestehenden
Investitionsverpflichtungen betragen 0,4 Mio. €.
4. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB.
5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)
Im Geschäftsjahr 2023 wurden sämtliche
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu
marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
6. Ergänzende Angaben gemäß § 6b Abs.
2 EnWG
Geschäfte größeren Umfangs mit
verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von §
271 Absatz 2 oder § 311 des Handelsgesetzbuchs wurden im
Berichtsjahr nicht getätigt.
7. Geschäftsführung
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dr.
Panagiotis Memetzidis.
In 2023 wurden dem Geschäftsführer
Bezüge von T€ 227 gewährt. Zusätzlich
bestand eine Direktversicherung.
8. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzte sich wie nachfolgend
erwähnt zusammen und bezog im Geschäftsjahr die
einzeln in Klammern genannten Aufwandsentschädigungen:
Thomas Köppl
(1.600,00 € Vorsitzender bis 31.08.23)
|
ehem. Bürgermeister
|
Jürgen Scharley
(800,00 € Vorsitzender ab 01.09.2023)
|
Sozial-Vers.-Fachangestellter
|
Udo Stoeter (1.800 €)
|
Diplom-Ingenieur
|
Karl-Heinz Marrek
(1.400,00 €, bis 31.08.2023)
|
Diplom-Ingenieur
|
Alfred Haack
(1.800,00 €)
|
Grundbesitz-Verwalter
|
Bernd Kleinhapel
(1.200,00 €, bis 31.08.2023)
|
Kaufmann i.R.
|
Annabell Krämer
(1.800,00 €)
|
Diplom-Kauffrau
|
Dirk Rust
(1.800,00 €)
|
Bankfachwirt
|
Annegret Tegen (1.900,00
€)
|
Diplom-Meteorologin a.D.
|
Thomas Beckmann
(1.800,00 €)
|
Bürgermeister
|
Barbara Claudia
Peña de Müller (600,00 €, ab
01.09.2023)
|
Lehrerin
|
Andreas Wendt (600,00
€, ab 01.09.2023)
|
Finanzbeamter
|
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde in Summe eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 17.100 €
gezahlt.Vorschüsse und Kredite an den
Geschäftsführer oder an Mitglieder des
Aufsichtsrates sowie Rückzahlungen aus diesen
Verpflichtungen wurden im Geschäftsjahr nicht
gewährt bzw. nicht vereinnahmt.
Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen wurden
nicht eingegangen.
9. Nachtragsbericht
Es ist weiterhin nicht möglich, vorherzusagen, in
welchem Umfang sich die Krisenlage im Ukraine-Konflikt auf
die deutsche und europäische Konjunktur und das
Branchenwachstum im Geschäftsjahr 2024 sowie mittel-
bzw. langfristig auswirken wird.
Das stagnierende Wirtschaftswachstum führt
weiterhin zu Unsicherheiten.
Bis einschließlich Ende Juni 2024 haben sich die
Krisenlagen nicht nennenswert auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage ausgewirkt.
10. Ergebnisverwendungsvorschlag
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.799 T€ ab.Die
Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von 1.799 T€ in voller Höhe
in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Über die Verwendung des Jahresüberschusses
muss die Gesellschafterversammlung noch beschließen.
Quickborn, den 28. Juni
2024
Stadtwerke Quickborn GmbH
gez.
Dr. Panagiotis Memetzidis, Geschäftsführer
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Stadtwerke Quickborn GmbH, Quickborn
|
|
Anschaffungskosten / Herstellungskosten
|
|
|
|
Anfangs-
bestand
|
Zugang
|
Abgang
|
Umbuchung
|
End-
bestand
|
|
|
01.01.2023
|
|
|
|
31.12.2023
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
2.903.915,55
|
55.433,00
|
1.427,73
|
0,00
|
2.957.920,82
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
|
|
|
|
|
|
Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
8.551.557,77
|
675.805,29
|
1.349,00
|
20.969,90
|
9.246.983,96
|
|
2. Technische Anlagen und
Maschinen
|
102.936.741,40
|
3.165.809,00
|
628.013,12
|
3.607.294,21
|
109.081.831,49
|
|
3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
4.596.489,39
|
350.324,16
|
63.682,93
|
28.199,80
|
4.911.330,42
|
|
4. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
|
4.540.186,52
|
1.345.572,80
|
541.397,39
|
-3.656.463,91
|
1.687.898,02
|
Summe Sachanlagen
|
120.624.975,08
|
5.537.511,25
|
1.234.442,44
|
0,00
|
124.928.043,89
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Anteile an verbundenen
Unternehman
|
2.025.000,00
|
0,00
|
1.000.000,00
|
0,00
|
1.025.000,00
|
|
2. Beteiligungen
|
689.104,02
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
689.104,02
|
|
3. Sonstige Finanzanlagen
|
250,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
250,00
|
Summe Finanzanlagen
|
2.714.354,02
|
0,00
|
1.000.000,00
|
0,00
|
1.714.354,02
|
Summe Anlagevermögen
|
126.243.244,65
|
5.592.944,25
|
2.235.870,17
|
0,00
|
129.600.318,73
|
|
|
|
Abschreibungen
|
|
|
|
|
|
Anfangs-
|
Zugang
|
Abgang
|
AfA
End-
bestand
|
|
|
|
01.01.2023
|
|
|
31.12.2023
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
2.788.373,83
|
98.546,00
|
1.427,73
|
2.885.492,10
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und
|
|
|
|
|
|
|
Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
4.096.126,19
|
208.318,19
|
0,00
|
4.304.444,38
|
|
|
2. Technische Anlagen und
Maschinen
|
63.421.152,40
|
2.709.485,21
|
546.210,12
|
65.584.427,49
|
|
|
3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
3.585.613,39
|
322.539,96
|
62.952,93
|
3.845.200,42
|
|
|
4. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Sachanlagen
|
71.102.891,98
|
3.240.343,36
|
609.163,05
|
73.734.072,29
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Anteile an verbundenen
Unternehman
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
2. Beteiligungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
3. Sonstige Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Anlagevermögen
|
73.891.265,81
|
3.338.889,36
|
610.590,78
|
76.619.564,39
|
|
|
|
Buchwerte
|
|
|
|
|
Stand
|
Stand
|
|
|
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
115.541,72
|
72.428,72
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und
|
|
|
|
|
Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
4.455.431,58
|
4.942.539,58
|
|
|
2. Technische Anlagen und
Maschinen
|
39.515.589,00
|
43.497.404,00
|
|
|
3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
1.010.876,00
|
1.066.130,00
|
|
|
4. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
|
4.540.186,52
|
1.687.898,02
|
Summe Sachanlagen
|
49.522.083,10
|
51.193.971,60
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
1. Anteile an verbundenen
Unternehman
|
2.025.000,00
|
1.025.000,00
|
|
|
2. Beteiligungen
|
689.104,02
|
689.104,02
|
|
|
3. Sonstige Finanzanlagen
|
250,00
|
250,00
|
Summe Finanzanlagen
|
2.714.354,02
|
1.714.354,02
|
Summe Anlagevermögen
|
52.351.978,84
|
52.980.754,34
|
Bericht
des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Quickborn GmbH an die
Gesellschafterversammlung
über das Geschäftsjahr 2023
Aktivitäten des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Maßnahmen der
Geschäftsführung während des
Geschäftsjahres 2023 entsprechend den ihm nach Gesetz
und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht und eng
begleitet.
Im vergangenen Jahr fanden fünf ordentliche
Aufsichtsratssitzungen statt.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von
grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und ihre
Beteiligungsunternehmen eingebunden. Außerdem hat er
sich fortlaufend zu Fragen der strategischen und operativen
Weiterentwicklung durch regelmäßige mündliche
und schriftliche Berichts- und Beschlussvorlagen sowie
mündliche Berichte von der Geschäftsführung
informieren lassen. Die Geschäftsführung
informierte vorab ausführlich über anstehende
Entscheidungen, Umsatz- und Ergebnisentwicklung als auch zur
Strategie-, Chancen- und Risikolage. In den
Aufsichtsratssitzungen wurden alle
Geschäftsvorgänge und Entscheidungen, die nach
Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats
bedürfen, im vorgesehenen Umfang erörtert. Er
befasste sich hierbei schwerpunktmäßig mit dem
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und mit
der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024.
Die seiner Zustimmung unterliegenden Geschäfte hat
der Aufsichtsrat genehmigt.
Auch außerhalb der Sitzungen hat die
Geschäftsführung den Vorsitzenden des
Aufsichtsrates und seine Stellvertreter über wesentliche
geschäftliche Angelegenheiten und Entscheidungen
informiert.
Besetzung des Aufsichtsrates
Im Zuge der Kommunalwahl des Landes Schleswig-Holstein
am 14.05.2023 wurde der Aufsichtsrat durch Beschluss der
Ratsversammlung am 26.06.2023 neu aufgestellt. Ausgeschieden
sind Thomas Köppl, Bernd Kleinhapel und Karl-Heinz
Marrek. Der Aufsichtsrat dankt ihnen für die
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Neu in den
Aufsichtsrat entsandt wurden Barbara Peña de
Müller, Andreas Wendt und Jürgen Scharley. Den
Aufsichtsratsvorsitz übernimmt Herr Jürgen
Scharley, den stellvertretenden Vorsitz Frau Annegret Tegen.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Quickborn GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Lagebericht
wurde von dem als Abschlussprüfer bestellten
unabhängigen Wirtschaftsprüfer Harm Lorenzen in den
Räumen der Stadtwerke Quickborn GmbH geprüft. Nach
§ 317 HGB wurde der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt. Auf der
Aufsichtsratssitzung am 06.09.2024 hat der
Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und
Ergebnisse seiner Prüfung erläutert. Die
Abschlussunterlagen wurden von den Aufsichtsratsmitgliedern
geprüft und in Gegenwart des Abschlussprüfers
ausführlich besprochen. Nach eingehender Beratung im
Aufsichtsrat stimmt dieser dem ihm vorgelegten
Jahresabschluss zum 31.12.2023 zu und empfiehlt der
Gesellschafterversammlung, in Übereinstimmung mit der
Geschäftsführung, den Jahresabschluss festzustellen
und den Vorschlag der Geschäftsführung über
die Gewinnverwendung sowie den Lagebericht zu genehmigen.
Dank an Geschäftsführung, Betriebsrat und
Unternehmensangehörige
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung,
dem Betriebsrat und allen Mitarbeitenden für ihren
Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen
Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung
aus.
Quickborn, im November 2024
Für den Aufsichtsrat gez. Jürgen Scharley,
Vorsitzender
sonstige Berichtsbestandteile
STADTWERKE QUICKBORN GMBH
Teilbilanz zum 31. Dezember 2023
Elektrizitätsverteilung
Aktiva
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
|
9.295,40
|
17.208,91
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
|
|
|
|
Geschäfts-,
Btriebs- und anderen Bauten
|
|
979.412,07
|
979.735,08
|
2. Technische
Anlagen und Maschinen
|
|
17.118.300,00
|
16.688.191,00
|
3. Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
|
406.149,44
|
441.696,46
|
4. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau
|
|
497.944,27
|
1.092.091,41
|
|
|
19.001.805,78
|
19.201.713,95
|
|
|
19.011.101,18
|
19.218.922,86
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
374.421,42
|
367.653,34
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
|
|
0,00
|
-1,51
|
2.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
|
|
|
|
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
14.026,53
|
13.837,02
|
3.
Forderungen an den Gesellschafter
|
|
0,00
|
-33.819,00
|
4. Sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
2.537.382,87
|
3.383.596,45
|
|
|
2.551.409,40
|
3.363.612,96
|
III. Kassenbestand,
|
|
|
|
Guthaben bei
Kreditinstituten
|
|
457.935,00
|
787.939,85
|
|
|
3.383.765,82
|
4.519.206,15
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
|
57.767,69
|
40.615,53
|
|
|
22.452.634,69
|
23.778.744,54
|
Passiva
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. EIGENKAPITAL
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
2.417.784,68
|
2.417.784,68
|
II. Kapitalrücklage
|
|
911.553,76
|
911.553,76
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
5.890.170,35
|
4.385.664,36
|
IV. Bilanzausgleichsposten
|
|
581.059,62
|
4.338.299,05
|
V. Jahresverlust/ Vj. Bilanzgewinn
|
|
-133.158,21
|
231.948,09
|
|
|
9.667.410,20
|
12.285.249,94
|
B. SONDERPOSTEN FÜR
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
2.166.182,00
2.238.666,00
|
C. RÜCKSTELLUNGEN
|
|
366.938,81
|
904.973,25
|
D. VERBINDLICHKEITEN
|
|
|
|
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
|
|
8.387.617,97
|
6.747.534,37
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
644.217,03 (Vj: EUR 612.906,16)
|
davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren: EUR
7.743.400,94 (Vj: EUR 3.721.631,85)
|
2. Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen0,000,00
|
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein
|
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,00
|
0,00
|
4.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
|
|
45.875,63
|
0,00
|
5. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
1.818.610,07
|
1.602.320,98
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
1.818.610,07 (Vj: EUR 1.602.320,98)
|
|
|
10.252.103,67
|
8.349.855,35
|
|
|
22.452.634,69
|
23.778.744,54
|
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STADTWERKE QUICKBORN
GMBH
für den Geschäftszweig
Elektrizitätsverteilung
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31.
Dezember 2023
|
EUR
|
|
EUR
|
2023 EUR
|
2023 EUR
|
2022 EUR
|
1. Rohertrag
|
|
|
|
|
4.733.042,79
|
5.302.925,70
|
2. Personalaufwand
|
|
|
|
|
|
|
a)
Löhne und Gehälter
|
|
|
|
1.749.476,79
|
|
1.569.817,62
|
b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
|
|
|
|
|
|
|
Altersversorgung und für Unterstützung
|
|
|
|
406.659,77
|
|
384.405,32
|
davon für Altersversorgung
|
77.323,14
|
(VJ:
|
84146,31)
|
|
2.156.136,55
|
1.954.222,94
|
3. Abschreibungen
|
|
|
|
|
|
|
auf
immaterielle Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
des
Anlagevermögens und Sachanlagen
|
|
|
|
|
1.294.048,50
|
1.315.107,73
|
4. sonstige
betriebliche Aufwendungen
|
|
|
|
|
1.301.290,04
|
1.279.282,77
|
|
|
|
|
|
4.751.475,09
|
4.548.613,44
|
5. Erträge aus
Beteiligungen
|
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
davon aus verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
(VJ:
|
0)
|
|
|
|
6. Erträge aus
Genossenschaftsanteilen VR Bank
|
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
7. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
|
|
|
|
|
8.853,10
|
1.407,61
|
davon aus verbundenen
Unternehmen
|
0,00
|
(VJ:
|
0)
|
|
8.853,10
|
1.407,61
|
8. Abschreibungen auf
Finanzanlagen
|
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
9. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
|
|
|
|
|
220.471,19
|
130.879,34
|
davon aus verbundenen Unternehmen
|
478,01
|
(VJ:
|
684,59)
|
|
|
|
10. Ergebnis vor Steuern
|
|
|
|
|
-230.050,39
|
624.840,52
|
11. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
|
|
|
|
|
-106.198,90
|
243.212,32
|
12. Ergebnis nach Steuern
|
|
|
|
|
-123.851,49
|
381.628,20
|
13. sonstige Steuern
|
|
|
|
|
9.306,72
|
15.611,63
|
14. (+)
Jahresüberschuss/ (-) Jahresfehlbetrag
|
|
|
|
|
-133.158,21
|
366.016,57
|
STADTWERKE QUICKBORN GMBH
Teilbilanz zum 31. Dezember 2023 Gasverteilung
Aktiva
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
|
6.587,63
|
8.554,10
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
|
|
|
|
Geschäfts-,
Btriebs- und anderen Bauten
|
|
689.283,38
|
686.622,72
|
2. Technische
Anlagen und Maschinen
|
|
14.506.261,00
|
12.363.274,00
|
3. Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
|
226.556,80
|
200.009,80
|
4. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau
|
|
375.779,65
|
2.002.996,62
|
|
|
15.797.880,83
|
15.252.903,14
|
|
|
15.804.468,46
|
15.261.457,24
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
144.083,59
|
144.768,47
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
|
|
0,00
|
0,00
|
2. Forderungen ggü. Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis
besteht
4.635,94
2.925,28
|
3.
Forderungen an den Gesellschafter
|
|
0,00
|
-9.451,26
|
4. Sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
416.393,69
|
1.475.573,59
|
|
|
421.029,63
|
1.469.047,61
|
III. Kassenbestand,
|
|
|
|
Guthaben bei
Kreditinstituten
|
|
318.117,31
|
307.121,24
|
|
|
883.230,53
|
1.920.937,32
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
|
33.953,08
|
23.080,52
|
|
|
16.721.652,07
|
17.205.475,08
|
Passiva
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. EIGENKAPITAL
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
1.737.952,04
|
1.737.952,04
|
II. Kapitalrücklage
|
|
655.243,10
|
655.243,10
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
5.091.847,16
|
3.621.755,37
|
IV. Bilanzausgleichsposten
|
|
-1.176.709,25
|
3.567.435,87
|
V. Jahresüberschuss/ Vj. Bilanzgewinn
|
|
105.935,13
|
399.509,55
|
|
|
6.414.268,18
|
9.981.895,93
|
B. SONDERPOSTEN FÜR
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
|
|
2.750.739,00
|
2.827.952,00
|
C. RÜCKSTELLUNGEN
|
|
267.822,04
|
1.339.152,76
|
D. VERBINDLICHKEITEN
|
|
|
|
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
|
|
6.304.943,45
|
2.304.674,72
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
487.588,21 (Vj: EUR 210.278,10)
|
davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren: EUR
5.817.355,24 (Vj: EUR 1.270.586,08)
|
2.
Verbindlichkeiten ggü verbundenen Unternehmen
|
|
0,00
|
0,00
|
3.
Verbindlichkeiten ggü Unternehmen, mit denen ein
|
|
|
|
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,00
|
0,00
|
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
|
|
-979,56
|
0,00
|
5. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
984.858,96
|
751.799,67
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
984.858,96 (Vj: EUR 751.799,67)
|
|
|
7.288.822,85
|
3.056.474,39
|
|
|
16.721.652,07
|
17.205.475,08
|
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STADTWERKE QUICKBORN
GMBH
für den Geschäftszweig Gasverteilung
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31.
Dezember 2023
|
EUR
|
|
EUR
|
2023 EUR
|
2023 EUR
|
2022 EUR
|
1. Rohertrag
|
|
|
|
|
2.723.197,35
|
3.258.648,53
|
2. Personalaufwand
|
|
|
|
|
|
|
a)
Löhne und Gehälter
|
|
|
|
763.587,69
|
|
882.195,28
|
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für
|
|
|
|
|
|
Altersversorgung und für Unterstützung
|
|
|
244.720,43
|
|
266.874,81
|
davon für Altersversorgung
|
45.337,30
|
(VJ:
|
57323,02)
|
|
1.008.308,12
|
1.149.070,09
|
3. Abschreibungen
|
|
|
|
|
|
|
auf immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
des Anlagevermögens und
Sachanlagen
|
|
|
|
933.292,42
|
870.645,50
|
4. sonstige
betriebliche Aufwendungen
|
|
|
|
|
560.749,07
|
634.581,21
|
|
|
|
|
|
2.502.349,61
|
2.654.296,80
|
5. Erträge aus
Beteiligungen
|
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
davon aus verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
(VJ:
|
0)
|
|
|
|
6.
Erträge aus Genossenschaftsanteilen VR Bank
|
|
0,00
|
0,00
|
7. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
|
|
|
|
|
5.890,43
|
835,44
|
davon
aus verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
(VJ:
|
0)
|
|
5.890,43
|
835,44
|
8.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
9. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
|
|
|
|
165.519,81
|
44.771,58
|
davon aus verbundenen Unternehmen
|
359,11
|
(VJ:
|
233,72)
|
|
|
|
10. Ergebnis vor Steuern
|
|
|
|
|
61.218,36
|
560.415,59
|
11. Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag
|
|
|
|
-48.517,20
|
94.798,69
|
12. Ergebnis nach Steuern
|
|
|
|
|
109.735,56
|
465.616,90
|
13. sonstige Steuern
|
|
|
|
|
3.800,43
|
6.061,91
|
14. (+)
Jahresüberschuss/ (-) Jahresfehlbetrag
|
|
|
|
105.935,13
|
459.554,99
|
STADTWERKE QUICKBORN GMBH
Teilbilanz zum 31. Dezember 2023 Messstellenbetrieb
Aktiva
|
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
|
|
|
|
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
|
34,67
|
33,06
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
|
Geschäfts-,
Btriebs- und anderen Bauten
|
9.864,44
|
9.823,25
|
2. Technische
Anlagen und Maschinen
|
|
|
0,00
|
0,00
|
3. Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
|
|
778,83
|
556,86
|
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
1.391,76
1.289,01
|
|
|
|
12.035,03
|
11.669,12
|
|
|
|
12.069,70
|
11.702,18
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
|
18.204,80
|
18.744,27
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
1. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
0,00
0,00
|
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis
besteht
0,00
0,00
|
3.
Forderungen an den Gesellschafter
|
|
|
0,00
|
-167,41
|
4. Sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
|
37.939,80
|
21.051,75
|
|
|
|
37.939,80
|
20.884,34
|
III. Kassenbestand,
|
|
|
|
|
Guthaben bei
Kreditinstituten
|
|
|
0,00
|
-35.667,77
|
|
|
|
56.144,60
|
3.960,84
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
233,86
140,51
|
|
|
|
68.448,16
|
15.803,53
|
Passiva
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. EIGENKAPITAL
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
0,00
|
0,00
|
II. Kapitalrücklage
|
|
0,00
|
0,00
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
-2.614,08
|
42.579,00
|
IV. Bilanzausgleichsposten
|
|
54.201,09
|
11.982,60
|
V. Jahresüberschuss/ Vj. Bilanzgewinn
|
|
3.194,55
|
-45.850,37
|
|
|
54.781,56
|
8.711,23
|
B. SONDERPOSTEN FÜR
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
|
|
0,00
|
0,00
|
C. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE
|
|
0,00
|
0,00
|
D. RÜCKSTELLUNGEN
|
|
1.149,44
|
77,37
|
E. VERBINDLICHKEITEN
|
|
|
|
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
|
|
9.673,84
|
-962,47
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
958,70 (Vj: EUR -962,47)
|
davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren: EUR
8.715,14 (Vj: EUR 0,00)
|
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
|
|
|
|
mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,00
|
0,00
|
4.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
|
|
167,37
|
0,00
|
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
|
|
2.675,95
|
7.977,40
|
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
2.675,95 (Vj: EUR 7.977,40)
|
|
|
12.517,16
|
7.014,93
|
|
|
68.448,16
|
15.803,53
|
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER STADTWERKE QUICKBORN
GMBH
für den Geschäftszweig Messstellenbetrieb
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31.
Dezember 2023
|
|
2023 EUR
|
2023 EUR
|
|
2022 EUR
|
1. Rohertrag
|
|
|
123.480,21
|
|
80.628,86
|
2. Personalaufwand
|
|
|
|
|
|
a)
Löhne und Gehälter
|
|
17.059,22
|
|
|
4.022,76
|
b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
|
|
|
|
|
|
Altersversorgung und für Unterstützung
|
|
568,18
|
|
|
585,81
|
davon für Altersversorgung 98,41 EUR (VJ: 117,23
EUR)
17.627,40
|
|
4.608,57
|
3. Abschreibungen
|
|
|
|
|
|
auf
immaterielle Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
des
Anlagevermögens und Sachanlagen
|
|
70.204,17
|
|
|
98.583,97
|
4. sonstige
betriebliche Aufwendungen
|
|
30.279,92
|
|
|
34.568,54
|
|
|
|
118.111,49
|
|
137.761,08
|
5. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
|
|
12,20
|
|
|
5,09
|
davon aus
verbundenen Unternehmen
0,00 EUR (VJ: 0,00
EUR)
12,20
|
|
5,09
|
6. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
|
|
|
249,97
|
|
-14,91
|
davon
aus verbundenen Unternehmen 0,54
EUR (VJ: 0,00 EUR)
|
|
7. Ergebnis vor Steuern
|
|
|
5.130,95
|
|
-57.102,21
|
8. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
|
|
|
1.904,16
|
|
-11.009,52
|
9. Ergebnis nach Steuern
|
|
|
3.226,79
|
|
-46.092,69
|
10. sonstige Steuern
|
|
|
32,24
|
|
-242,32
|
11. (+)
Jahresüberschuss/ (-) Jahresfehlbetrag
|
|
|
3.194,55
|
|
-45.850,36
|
Stadtwerke Quickborn GmbH
Quickborn
Erläuterungen zu den
Tätigkeitsabschlüssen
gem. § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG
(inkl. der gesonderten Festlegungen gem. § 6b Abs. 6
EnWG)
für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Entflechtungsgrundsätze
Die Stadtwerke Quickborn GmbH (im Folgenden
"Stadtwerke" oder "Gesellschaft") ist ein vertikal
integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des
§ 6b Abs. 1 EnWG und führt zur Vermeidung von
Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen
Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für die
Bereiche Elektrizitätsverteilung und andere
Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors
sowie Gasverteilung und andere Tätigkeiten innerhalb des
Gassektors und stellt Tätigkeitsabschlüsse für
die Strom- und Gasnetzbetriebe gem. § 6b Abs. 3 EnWG
auf. Im Bereich des modernen/intelligenten Messstellenbetrieb
erfolgt neben der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
zur Kontentrennung auch die Aufstellung eines gesonderten
Tätigkeitsabschlusses nach
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
i.V.m. § 6b EnWG. Die Gesellschaft in ihrer
Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber legt
daher - neben den Tätigkeitsabschlüssen für
den Strom- und Gasnetzbetrieb - auch den
Tätigkeitsabschluss für den modernen/intelligenten
Messstellenbetrieb im Bundesanzeiger offen.
Die Ladepunkte für Elektro-Mobile sind in der in
der Tätigkeit "Sonstige Tätigkeiten Strom" erfasst.
Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie der
Erträge und Aufwendungen der
Tätigkeitsabschlüsse erfolgt weitestgehend direkt
über eine interne Kostenstellenrechnung.
Soweit direkte Zuordnungen zu den einzelnen
Tätigkeiten nicht möglich sind oder mit
unverhältnismäßigem Aufwand verbunden
wäre, findet eine sachgerechte Schlüsselung
Anwendung. Durch diese Vorgehensweise wird eine
möglichst verursachungsgerechte Zuordnung
sichergestellt. Eine Änderung der
Verteilungsschlüssel wird nur vorgenommen, soweit sich
dadurch eine verursachungsgerechtere Zuordnung ergibt.
Die den innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen
zugrundeliegenden Verrechnungspreise sind zu den Konditionen
wie für Fremdunternehmen bewertet.
Die Netzerlöse, die die Netzbetriebe den eigenen
Vertrieben berechnen, werden als innerbetriebliche
Leistungsverrechnung dargestellt.
Die nach Zuordnung von Aktiv- und Passivposten
verbleibende Differenz zwischen Aktiv- und Passivseite wird
durch Bildung eines Kapitalausgleichspostens ausgeglichen.
Dieser Posten wird im Eigenkapital ausgewiesen.
Der Grundsatz der Stetigkeit wird beachtet.
Aktivierungs- und Abschreibungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten im Sinne von
§ 255 Abs. 2 HGB im angemessenen Umfang Gemeinkosten
gemäß § 255 Abs. 2 S. 3 HGB einbezogen.
Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapital-zinsen sind in den
Herstellungskosten nicht enthalten.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
werden grundsätzlich linear durchgeführt.
Degressive Abschreibungen werden seit dem Geschäftsjahr
2010 nur noch vorgenommen, wenn der tatsächliche
Nutzungsverlauf ebenfalls degressiv ist. Anlagenzugänge
werden im Anschaffungsjahr grundsätzlich zeitanteilig
abgeschrieben.
Zuordnung von Bilanzposten in den
Tätigkeitsabschlüssen
Die Posten der Bilanz werden weitestgehend direkt der
Tätigkeit zugeordnet. Ist eine eindeutige Zuordnung
nicht möglich oder mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand verbunden, werden die Bilanzposten mit
geeigneten Schlüsseln verteilt.
Hierbei werden folgende Schlüssel verwandt:
· Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände: Insbesondere mit
Kunden-guthaben-, Umsatz- oder Verwaltungschlüsseln
· Forderungen gegen Gesellschafter:
Verwaltungsschlüssel · Sonstige
Vermögensgegenstände: Sachgerechte Schlüssel,
wie z.B. Umsatz- oder Kundenguthabenschlüsseln
· Rückstellungen: Sachgerechte
Schlüsseln, wie z.B. Netzlängen-, Personal- oder
Umsatzschlüssel.
· Verbindlichkeiten: Überwiegend mit
dem Verbindlichkeitenschlüssel
· Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern: Verbindlichkeitenschlüssel
· Sonstige Verbindlichkeiten: Im Wesentlichen
über Umsatz-, Kundenguthaben- oder
Personalschlüssel
Zuordnung von GuV-Posten in den
Tätigkeitsabschlüssen
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden
weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. Ist eine
eindeutige Zuordnung nicht möglich oder mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden,
werden die GuV-Posten mit geeigneten Schlüsseln
verteilt.
Hierbei werden folgende Schlüssel verwandt:
· Personalaufwand: Personalschlüssel
· Abschreibungen: Verwaltungs-, Flächen-
oder Netzlängenschlüssel · Sonstige
betriebliche Aufwendungen: Personal-, Verwaltungs-, Material-
oder Zähler-schlüssel · Finanzergebnis:
Im Wesentlichen nach dem Darlehensschlüssel
· Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Ertragsteuerschlüssel
Quickborn,
den 28. Juni 2024 Stadtwerke Quickborn
GmbH
gez.
Dr. Panagiotis Memetzidis, (Geschäftsführer)
Angaben zum Unterzeichner:
Quickborn, den 28. Juni
2024
Stadtwerke Quickborn GmbH
gez.
Dr. Panagiotis Memetzidis, Geschäftsführer
a) Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2023 wird in der geprüften
Fassung am festgestellt.
Bilanzsumme
|
76.669.327,12 €
|
Erträge
|
60.670.474,88 €
|
Aufwendungen
|
58.871.600,11 €
|
Jahresüberschuss
|
1.798.874,77 €
|
b) Beschluss über die Gewinnverwendung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.798.874,77
€ wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
Bestätigungsvermerk
Bei der Offenlegung wurden die Erleichterungen
gemäß §§ 276 und 327 HGB in Anspruch
genommen. Zudem werden im Bereich der
Tätigkeitsabschlüsse gem. §6b EnWG und §
3 Abs. 4 MsbG nur die Netzbetriebe offengelegt. Der
nachstehende Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers bezieht sich auf den vollständigen
Jahresabschluss 2023 und auf die vollständigen
Tätigkeitsabschlüsse gem. §6b EnWG und
§ 3 Abs. 4 MsbG.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Quickborn GmbH, Quickborn
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Stadtwerke Quickborn
GmbH - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr 01. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht
der Stadtwerke Quickborn GmbH für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 und · vermittelt der
beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die
von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit zu
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifiziere und beurteile ich die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, plane und führe
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinne ich ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich
zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteile ich Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteile ich den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage des Unternehmens.
· führe ich Prüfungshandlungen zu
den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden
Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich
während meiner Prüfung feststelle.
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER
RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN
NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 SATZ 2
MSBG
Prüfungsurteile
Ich habe geprüft, ob die Stadtwerke Quickborn GmbH
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten haben. Darüber
hinaus habe ich die Tätigkeitsabschlüsse für
die Tätigkeiten Stromnetzbetrieb, Gasnetzbetrieb und
Messstellenbetrieb im Bereich moderner
Messeinrichtungen/intelligenter Messsysteme nach § 6b
Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG -
bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
· Nach meiner Beurteilung wurden die
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die
beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen
wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des §
6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG"
weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Ich wende als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des
IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
(IDW QS 1) an. Ich bin der Auffassung, dass die von mir
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile
zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrates für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze
1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung
getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch
verantwortlich für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und
des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als
notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung
getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige
Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der
Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
· ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen
wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des §
6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG entsprechen.
Ferner umfasst meine Zielsetzung, einen Vermerk in den
Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der meine
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die
Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4
EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit
beachtet wurde.
Meine Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass ich für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen kann.
Rendsburg, den 06. September
2024
gez.
Harm Lorenzen, Wirtschaftsprüfer
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