Kastas
Kaucuk Europe GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.134,00 |
65.137,00 |
| I.
Sachanlagen |
52.134,00 |
65.137,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.837,19 |
81.896,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.813,30 |
76.926,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.160,00 |
2.160,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.023,89 |
4.970,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
108,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.971,19 |
147.141,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.375,31 |
26.270,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.270,44 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
41.104,87 |
1.270,44 |
| B.
Rückstellungen |
9.528,63 |
3.234,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.067,25 |
117.636,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.067,25 |
8.031,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.971,19 |
147.141,64 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den
handelsrechtlichen Vorschriften. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Soweit diese Vorschriften Wahlrechte vorsahen,
ist die Gesellschaft der steuerrechtlichen Regelung
gefolgt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Gliederungs-
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller
Höhe abgeschrieben. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG
wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der
im Jahr der Bildung und in den 4 folgenden Jahren zu
jeweils 1/5 aufgelöst wird.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Art notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
Restlaufzeit
größer 1 Jahr
|
2.160,00 Euro
|
2.160,00 Euro
|
2. Verbindlichkeiten
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
12.067,25 Euro
|
8.031,87 Euro
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IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Haydar Atilgang, Cigli-Izmir / Türkei
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2011 festgestellt.
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