H.-J.
Steinbrecher GmbH
Linden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150,00 |
150,00 |
| I.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
369.640,68 |
533.156,24 |
| I.
Vorräte |
219.000,00 |
430.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.196,95 |
48.582,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.443,73 |
54.573,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
369.790,68 |
533.306,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.206,31 |
95.656,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
70.056,72 |
75.811,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.450,41 |
5.754,64 |
| B.
Rückstellungen |
23.000,00 |
48.528,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
257.584,37 |
389.120,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.466,07 |
1.053,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
369.790,68 |
533.306,24 |
Anhang
A. Grundsatzangaben zum Jahresabschluss
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Vorschriften
des GmbHG, insbesondere § 42 GmbHG, beachtet.
Den formellen Erfordernissen des § 265 Abs. 2
HGB hinsichtlich der Angabe der Vorjahreszahlen wurde
entsprochen.
Bei der Gliederung der Bilanz haben wir auf die
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 1
i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB verzichtet. Dies gilt jedoch
nicht für die Offenlegungserleichterungen nach
§ 326 HGB.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir das Gesamt-kostenverfahren
gewählt.
2
. Bilanzierung und Bewertung
a) Bilanzierungsmethoden
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Schulden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Möglich
Wahlrechte im Bilanzansatz wurden ausschließlich nach
steuerlichen Grundsätzen entschieden.
b) Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG
wurde -soweit vorhanden- in Anspruch genommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Rückstellungen sind pflichtgemäß
für alle erkennbaren ungewissen Verbind-lichkeiten
gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
B. Sonstige Angaben
1. Zusammensetzung der Organe
Geschäftsführer: 1. Hans-Jürgen
Steinbrecher
2. Tanja Gerlach
C. Ergebnisverwendung
Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.450,41 Euro ab. Es
erfolgt Vortrag auf neue Rechnung.
Linden, den 29.12.2011
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