Audio
Physic GmbH
Brilon
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
140.478,50 |
226.348,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
116.618,50 |
193.656,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.700,00 |
32.532,50 |
| III.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.166.540,78 |
1.106.638,60 |
| I.
Vorräte |
1.125.823,69 |
1.031.045,63 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
70.636,13 |
161.848,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.248,76 |
52.052,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
468,33 |
23.540,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.630,15 |
10.116,00 |
| Aktiva |
1.326.649,43 |
1.343.103,10 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
449.369,44 |
414.593,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
114.593,50 |
45.444,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.775,94 |
69.149,17 |
| B.
Rückstellungen |
120.200,00 |
44.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
757.079,99 |
884.009,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
231.047,65 |
231.539,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
526.032,34 |
652.469,84 |
| Passiva |
1.326.649,43 |
1.343.103,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss -
Wirtschaftsjahr 2022/2023
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Mit Wirkung ab dem Jahr 2020 wurde das
Wirtschaftsjahr der Gesellschaft umgestellt. Das
Wirtschaftsjahr läuft nunmehr vom 01.07. bis 30.06.
des Folgejahres. Hierdurch ergab sich im Jahr 2020 das
Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 30.06.2020.
Die Ergebnisse und Auswirkungen der im Jahr 2021
begonnenen Betriebsprüfung wurden bereits in den
Jahresabschluss 2020 eingearbeitet.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software vier Jahre unterstellt.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Für Risiken im Vorratsvermögen werden
ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
1. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. T€ 18 eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr (Vorjahr:
T€ 20)
2. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Posten enthalten Aufwendungen, die das
Folgejahr betreffen, und zwar überwiegend
Versicherungen, Messe-/Werbekosten und Beratungskosten
für die Projektbegleitung eines Förderantrags.
Diese werden entsprechend der jeweiligen Laufzeiten
aufgelöst.
3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der sich im Wirtschaftsjahr 2022/2023 ergebende
Jahresüberschuss in Höhe von € 34.775,94
wird mit dem Verlustvortrag verrechnet und auf neue
Rechnung vorgetragen.
4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
liegen nicht vor.
I. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
II. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Wirtschaftsjahres durch Herrn Thomas
Saheicha.
Herr Saheicha ist ab dem 01.07.2022 zum neuen
Geschäftsführer berufen worden.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Brilon, den 28.10.2024
Audio Physic GmbH
Thomas Saheicha
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
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