BGV
GmbH
Borken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
625.080,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
625.080,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.474,56 |
25.463,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.823,51 |
97,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.651,05 |
25.365,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
370,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
643.924,56 |
25.463,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.887,67 |
23.163,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
787,67 |
-2.936,98 |
| B.
Rückstellungen |
1.147,70 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
612.652,19 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.237,00 |
2.300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
643.924,56 |
25.463,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben und
Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die
Voraussetzungen für eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und grundsätzlich
linear vorgenommen.
Erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter bis zum
Nettoanschaffungskosten von 410,00 Euro wurden gem. §
6 Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Das Wertaufholungsgebot gem. § 280 HGB wurde
beachtet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich
in Höhe des Nennwertes. Drohende Ausfälle wurden
durch ausreichende Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren dem Grunde und der Höhe nach ungewissen
Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet. Dabei sind alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Bemessung
der Rückstellungen wurden alle eventuell anfallenden
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
erwarteten Aufwands berücksichtigt. Preissteigerungen
und Zinseffekte wurden dahingehend berücksichtigt, als
das die Bewertung mittel- und langfristiger unverzinslicher
Rückstellungen zum Barwert der erwarteten
Verpflichtungen erfolgt. Maßgebend waren die von der
Bundesbank vorgegebenen Zinssätze.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im vorliegenden Jahresabschluss
beibehalten, sofern keine Änderungen aufgrund der
Umstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach
den Regelungen des BilMoG erforderlich waren.
Ergänzende Angaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Heiner Beermann
Die Gesellschaft verzichtet unter Berufung des §
286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge
der Geschäftsführung.
Borken,
________
Heiner Beermann,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2011 festgestellt.
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