Sparkasse Hellweg-Lippe
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicole La Noutelle seit 2.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Kleinetigges seit 10.2.2023 | Vorstandsmitglied |
Peter Jochen Königkamp seit 10.2.2023 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Hellweg-Lippe (vormals: Sparkasse SoestWerl)Lippstadt (vormals: Soest)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Hellweg-LippeZum 1. Januar 2023 wurden die Sparkasse SoestWerl und
die Sparkasse Lippstadt gemäß § 27 Abs. 1
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das
Vermögen der Sparkasse Lippstadt ist durch
Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse SoestWerl
übergegangen. Die vereinigte Sparkasse führt die
Bezeichnung "Sparkasse Hellweg-Lippe" und hat ihren Sitz in
Lippstadt.
Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine
Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied im
Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und
über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband
e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim
Amtsgericht Paderborn unter der Nummer HRA 8408 im
Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse Hellweg-Lippe ist der
Sparkassenzweckverband, der von den Städten Lippstadt,
Soest, Erwitte, Rüthen, Warstein und Werl und den
Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal,
Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr) gebildet wird. Der
Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Lippstadt.
Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des
Trägers und das Gebiet des Kreises Soest sowie der
angrenzenden Kreise und die kreisfreie Stadt Hamm.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und
über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem
der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales
Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der
Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und
Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit
das Sparkassengesetz oder die Satzung keine
Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz
verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die
Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die
angemessene und ausreichende Versorgung aller
Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des
Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit
Bankdienstleistungen sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum
31. Dezember 2023 im Jahresdurchschnitt gegenüber dem
Vorjahr um 2,6 % auf 569 verringert, von denen 315
vollzeitbeschäftigt, 210 teilzeitbeschäftigt
sowie 44 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist
zurückzuführen auf den Mitarbeiterwechsel von der
Arbeits- in die Freizeitphase im Rahmen einer
Altersteilzeitvereinbarung und in Folge einer
natürlichen Fluktuation.
Die Gesamtzahl unserer personenbesetzten Filialen ist
zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr mit 22
Geschäftsstellen unverändert geblieben.
2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft
verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die
geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem
fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die
Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen
zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten
sich weiter.
Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion,
die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum
Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde
mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der
dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und
in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm
jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um
2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich
belastete.
Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen
Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 %
(arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen
hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der
BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die
Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen.
Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert
und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die
privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen
jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 %
zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4
Prozentpunkte verminderte.
Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt
hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig.
Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch
stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %),
erhöhte der Außenbeitrag das
gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.
Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das
BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während
sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen
in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die
Ausrüstungsinvestitionen als einzige
Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %).
Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der
staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte
Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der
gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.
Während der Beginn des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden
Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit
geführt hatte, standen in 2023 die negativen
Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als
Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben
jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich
zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und
belasteten insbesondere die energieintensiven
Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von
Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt
noch rund ein Drittel der Unternehmen.
Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch
die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen,
blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich
zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr
deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich
im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote
leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie
(Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).
Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase
für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im
Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im
abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000
Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr
2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca.
333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in
Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs
mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren
und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der
größte Teil des Anstiegs entfiel auf die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von
Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.
Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren
auch deshalb als so robust erwiesen, weil die
befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als
Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene
Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche
Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung
des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass
trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige
Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz
anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser
Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffs auf die Ukraine endete der
langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in
2022 (+3,8 %).
Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung
der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung
aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den
Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf
geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit
jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830)
und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer
Jahre (z. B. 2013: 26.120).
Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige
Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten
Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im
Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich
stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist
in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch
den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu
den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in
den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen.
Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81
(Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom
Handel mit einer Quote von 62.
Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr
2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die
Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der
stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die
Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um
durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der
einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich
entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut
zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im
Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr
2020.
Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf
zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der
Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen
statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der
Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte
für Gas und Fernwärme im Dezember 2022
übernommen hatte, was nun wegfiel.
Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts
stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch
die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der
Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum
Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit
den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge
im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real)
gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.
Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die
hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase
gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante
Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die
bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen
Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab
(-2,7 %).
Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit
zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4.
Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal
rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in
jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal
2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste
Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit
dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das
Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen
Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex
des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise
im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn
Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich
gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor
unüberwindbare Hürden beim Erwerb von
Wohneigentum.
Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken
weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde
2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal
Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr
2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 %
geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed
die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu
Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,5 % zur Jahresmitte. Im
weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen
unverändert. Die EZB, die später die Zinswende
vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz
von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf
4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der
Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 %
auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die
zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im
Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023
ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022
legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023
mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im
Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund
16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen
deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben,
bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem
deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die
Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von
knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um
knapp 14 % zu.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der
EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen
die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem
Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten
bewegten sich die Renditen zehnjähriger
Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft
eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über
der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3
%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt
die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem
Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung
erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die
Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023
auf 2,06 %.
Das Konjunkturklima am Hellweg und im Sauerland hat sich
im Laufe des Jahres 2023 weiter eingetrübt. 30 Prozent
der Unternehmen beurteilen ihre derzeitige Situation als
schlecht. Dies gilt vor allem für die Industrie, den
Handel und das Gastgewerbe. Anzeichen für eine
Besserung sind aktuell nicht erkennbar. Der
Konjunkturklimaindikator, der sich aus Lage- und
Erwartungswerten berechnet, stagniert bei einem Wert von
rund 81. Damit bleibt er deutlich unter der Grenze von 100,
die das Konjunkturklima in "positiv" und "negativ" teilt.
Große Unwägbarkeiten und Unsicherheiten
trüben die Stimmung und dämpfen die
Investitionsbereitschaft. Bei der Frage nach den
Konjunkturrisiken werden Inlandsnachfrage, Energie- und
Rohstoffpreise, Fachkräftemangel, Arbeitskosten und
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als Risiken
für die wirtschaftliche Entwicklung von mehr als der
Hälfte der Unternehmen benannt.
BranchenumfeldDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der
Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im
Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der
Passivseite deutlich auf das Geschäft der
Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert,
ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum
einen auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch
die rückläufigen Anlageinvestitionen und die
aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute
nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte
Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0
% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg
um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand
an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des
entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an
wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus
von 0,7 %.
Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von
Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60
% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.
Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur
eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %).
Dieses Plus resultierte einzig aus dem
Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im
Geschäft mit privaten Kunden zu
Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im
Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach
privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber
auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4
%).
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw.
Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen
zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt.
Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der
Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des
steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr
2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der
Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von
Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten
Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen
dürften.
In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei
Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022:
+4,1 %). Während die täglich fälligen
Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte
es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche
Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei
Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als
vervierfachten.
Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen
Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten
Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen
leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten
Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die
größten absoluten Mittelabflüsse waren im
Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu
verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster
Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.
Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft
der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in
Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und
insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach
festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte
Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9
% über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die
Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte,
führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss"
und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken
bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der
Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird
sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche
Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern,
demgegenüber werden die Kreditinstitute
voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden
haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der
Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch
für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die
Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss",
auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert
werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand
bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts
steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am
Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen
Situation erhöhten die westfälisch-lippischen
Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im
Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf
einem vergleichsweise moderaten Niveau.
2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen
wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige
Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023
veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die
Anforderungen der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und
Überwachung in ein deutsches Rundschreiben
überführt. Weitere Ergänzungen und
Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur
Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen
an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die
Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten,
trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in
Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024
einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die
Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres
2022 von der BaFin angeordneten erhöhten
Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum
einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von
null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel,
die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems
präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein
sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der
risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte
Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den
spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine
Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie
mittelfristig auf weiter erhöhte
Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde
beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8.
MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen
Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei
den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit"
eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem
Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten
Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher
Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023
bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz
erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen
erforderlich gemacht.
2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar:
Kennzahlen
1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten sowie
Wertberichtigungen und Vorsorgereserven
2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 5.304,0 Mio. EUR
auf 5.162,1 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von
5.162,5 Mio. EUR auf 5.017,5 Mio. EUR zurückgegangen.
Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg ist der
Rückgang der Bilanzsumme sowie des
Geschäftsvolumens im Wesentlichen auf den
Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
zurückzuführen. Die Forderungen an Kunden sind
dagegen weiter angestiegen.
2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von
640,1 Mio. EUR auf 337,5 Mio. EUR. Dies resultiert
primär aus dem Abzug von Einlagefazilitäten bei
der Bundesbank und fälligen Termingeldanlagen bei
Landesbanken und anderen Kreditinstituten.
Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist
zum Teil auf die Umschichtung zu Gunsten der
Wertpapieranlagen zurückzuführen. Zum anderen
resultiert der Rückgang aus abgeflossenen
Kundeneinlagen und den damit verbundenen
rückläufigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden.
Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei
Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven
sowie kurzfristigen Geldanlagen zusammen.
2.4.2.2. KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahre 2023 war eine
Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch
erhöhte sich das Kundenkreditvolumen von 3.495,0 Mio.
EUR auf 3.584,5 Mio. EUR.
Unsere Kunden nutzten die im langfristigen Vergleich
günstigen Konditionen und bevorzugten überwiegend
langfristige Kreditlaufzeiten für Finanzierungen des
Wohnungsbaus.
Auch bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem
im langfristigen Bereich Zuwächse zu beobachten.
Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf
601,2 Mio. EUR und liegen damit um 27,8 % unter dem Wert
des Vorjahres. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des
Wohnungsbaus verringerten sich dabei im Gesamtjahr um 28,3
% auf 322,0 Mio. EUR.
Das für das Jahr 2023 prognostizierte Wachstum des
Kundenkreditgeschäfts von 2,0 % wurde mit einem
realisierten Wachstum von 2,6 % übertroffen.
2.4.2.3. WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an
Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt
82,2 Mio. EUR auf 942,2 Mio. EUR.
Für die Zunahme der Wertpapiereigenanlagen waren
insbesondere Käufe von Schuldverschreibungen und
anderer festverzinslicher Wertpapiere maßgeblich.
Teilweise wurden fällige Termingelder bei Landesbanken
und anderen Kreditinstitute in Wertpapiere umgeschichtet.
Die Bestände von Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren wurden um 9,4 Mio. EUR
abgebaut. Ursächlich für den Rückgang war
eine im Verlauf des Jahres angepasste Anlagestrategie.
2.4.2.4. Beteiligungen/AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2023 von 58,0
Mio. EUR entfiel nahezu vollständig auf die
Beteiligung am SVWL.
2.4.2.5. SachanlagenDie Sachanlangen verringerten sich von 23,0 Mio. EUR auf
21,8 Mio. EUR.
Die technischen und baulichen Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Umsetzung unseres Filialkonzepts und
der Austausch von Geldautomaten bildeten einen Schwerpunkt
der Investitionen. Gleichwohl ist die Position aufgrund von
planmäßigen Abschreibungen rückläufig.
2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
verringerte sich von 433,8 Mio. EUR auf 413,6 Mio. EUR.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Reduzierung
des Bestandes an Weiterleitungsdarlehen sowie die
Fälligkeit eines Sparkassenbriefes
zurückzuführen.
Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus
Weiterleitungsdarlehen sowie Sparkassenbriefen zusammen.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im
Vergleich zum Vorjahr deutlich ab.
Entgegen dem in der Mittelfristplanung prognostizierten
leichten Anstieg für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2023 gingen die Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden um 172,2 Mio. EUR bzw. 4,2 % auf
3.948,4 Mio. EUR (im Vorjahr 4.120,6 Mio. EUR) zurück.
Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass
die Kunden höhere Lebenshaltungs- und Energiekosten
haben und ihre Ersparnisse reduzieren. Zum anderen haben
die Kunden ihre Einlagen umgeschichtet oder abgezogen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen
passen zinssensitive Kunden ihr Einlageverhalten an, indem
sie ihre Geldanlagen auf andere Anlageformen verteilen.
Zudem haben die Kunden ihre Ersparnisse im
Geschäftsjahr verstärkt in nicht bilanzwirksamen
Wertpapieren angelegt.
2.4.4. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023
folgende Schwerpunkte ergeben:
ZahlungsverkehrDer Bestand an Girokonten erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr um 6.352 Konten auf 193.726
Konten.
Die Kreditkarten haben sich um 792 Karten auf 26.131
Stück erhöht.
Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der
Dienstleistungen geprägt durch das
Wertpapiergeschäft. Neben den Anteilen an
Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei den
festverzinslichen Wertpapieren. Dies begründet sich
vor allem aus dem gestiegenem Zinsniveau. Die
Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr
deutlich um 18,8 % zu und erreichten einen Wert von 564,6
Mio. EUR.
ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf
privat genutzte Immobilien. Es wurden insgesamt Objekte im
Wert von 41,8 Mio. EUR vermittelt, was einen Rückgang
gegenüber dem Vorjahr von 8,3 % bedeutet.
Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.161
Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 53,3
Mio. EUR abgeschlossen, was im Hinblick auf die Anzahl
einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr
von 16,2 % bedeutet.
Ebenfalls von Bedeutung für das
Dienstleistungsgeschäft 2023 war die Vermittlung von
Lebens- und Rentenversicherungen. Insgesamt konnten an
Lebens- und Rentenversicherungen 603 Verträge mit
einer Beitragssumme von 22,3 Mio. EUR vermittelt werden,
was im Hinblick auf die vermittelte Anzahl und in der
Beitragssumme einen Rückgang gegenüber dem
Vorjahr bedeutet. Auch bei dem Absatz von
Sachversicherungen ist im Hinblick auf die Anzahl der
vermittelten Verträge mit einem Wert von 1.289
Stück ebenfalls ein Rückgang festzustellen.
2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum
Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die
Darstellung im Anhang verwiesen.
2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDer Anteil der Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) an
der Bilanzsumme hat sich mit einem Wert von 71,4 %
gegenüber einem Wert von 67,7 % im Vorjahr
erhöht. Demgegenüber hat sich der Anteil der
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einem Wert von
78,7 % (im Vorjahr: 79,8 %) leicht rückläufig
entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich
insofern keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen
Strukturanteilen.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten
sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für
besondere Risiken des Geschäftszweigs der
Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.
Stille Lasten ergeben sich aus Wertpapieren, die dem
Anlagevermögen zugeordnet sind.
Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage
erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des
Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive
des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein
Eigenkapital von 226,4 Mio. EUR (Vorjahr 225,9 Mio. EUR)
aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die
Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche
Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB
durch zusätzliche Vorsorge um 36,4 Mio. EUR auf 317,6
Mio. EUR erhöht.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am
31. Dezember 2023 mit 16,6 % (im Vorjahr: 17,7 %) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 %
gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischen Kapitalpuffer. Zum 1.
Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten
Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00
% für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die
Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die
anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023
betragen 3.258,7 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten
Eigenmittel 539,3 Mio. EUR. Die geplante Gesamtkapitalquote
von 16,9 % wurde in 2023 nicht ganz erreicht.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote
übersteigen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen
Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum
31. Dezember 2023 auf 15,5 % der anrechnungspflichtigen
Positionen nach CRR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals
zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen
Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,1 % und
liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung
von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer aktuellen Kapitalplanung von 2024
bis 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung
der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die
Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung der
Geschäftsstrategie vorhanden.
2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 160,5 % bis 205,6 % oberhalb des Mindestwerts
von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei
195,6 %. Damit lag die LCR-Quote durchgängig über
der für das Jahr 2023 angestrebten
Mindesterreichungsquote von 120,0 %. Die strukturelle
Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag
in einer Bandbreite von 124,0 % bis 129,7 %; damit wurde
die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % eingehalten. Die
NSFR-Quote lag somit jederzeit über der für das
Jahr 2023 angestrebten Mindesterreichungsquote von 110,0 %.
Die Survival Period (SVP) per 31. Dezember 2023 liegt im
kombinierten Stressszenario (Marktstress und
Institutsstress) bei einer Überlebensdauer von
über 6 Monaten, in denen das
Liquiditätsdeckungspotenzial der Sparkasse ausreicht,
um die Abflüsse abzudecken (Ziel im Jahr 2023 war eine
SVP von mindestens 6 Monaten).
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden
Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit-
und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen
Bundesbank und der Landesbank Hessen-Thüringen. Das
Angebot der Deutschen Bundesbank,
Refinanzierungsgeschäfte in Form von
Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in
2023 nicht genutzt.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung gesichert.
2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und
20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11,
12, 17 und 21
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten
Nr. 13 bis 16
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke
und für den überbetrieblichen Vergleich der
bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur
Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden
die Erträge und Aufwendungen um
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von
Betriebsvergleichswerten beträgt 1,10 % (Vorjahr 0,82
%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023.
Damit wurde der im Vorjahr ausgewiesene Planwert von 0,94 %
deutlich übertroffen. Maßgeblich für diese
Abweichung ist die Entwicklung des Zinsüberschusses,
welcher sich günstiger als erwartet darstellt.
Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 60,7 % auf
54,4 %. Der im Vorjahr prognostizierte Wert von 58,1 %
wurde aufgrund eines gestiegenen Zinsüberschusses
sowie eines im Planwert liegenden Verwaltungsaufwands
deutlich unterschritten und entwickelte sich damit
günstiger als erwartet.
Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen
auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag
mit 10,1 % über dem Vorjahreswert von 5,4 %. Damit
haben wir den Planwert von 6,7 % um 3,4 %-Punkte
überschritten.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss
deutlich besser entwickelt als erwartet. Auf Basis von
Betriebsvergleichswerten erhöhte sich das Zinsergebnis
um 22,4 % auf 86,3 Mio. EUR. Aufgrund des angestiegenen
Zinsniveaus konnte die Sparkasse einen steigenden
Zinsertrag verbuchen und den Planwert leicht
übertreffen. Zudem lag der Zinsaufwand insbesondere
aufgrund einer weniger starken Volumenwanderung in
höherverzinste Produkte gegenüber der Planung und
einem allgemeinen Rückgang der Kundenverbindlichkeiten
deutlich unterhalb des Planwerts.
Demgegenüber ist im Vergleich zum Vorjahreswert der
Provisionsüberschuss unverändert bei 34,4 Mio.
EUR geblieben. Er lag insbesondere aufgrund geringerer
Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen
deutlich unter dem Planwert.
Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend der
Erwartungen gestiegen. Der Personalaufwand erhöhte
sich um 1,7 % auf 41,0 Mio. EUR.
Der Sachaufwand erhöhte sich um 5,3 % auf 25,6 Mio.
EUR. Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß
inflationsbedingt gestiegen, lag aber noch deutlich unter
dem Planwert.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Im Jahr 2023 ergab sich ein positives Bewertungsergebnis
in Höhe von 11,2 Mio. EUR (Vorjahr -28,4 Mio. EUR).
Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives
Bewertungsergebnis ergab, das über dem Vorjahreswert
lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den
Wertpapieranlagen durch Zuschreibungen deutlich positiv
dar. Im Vorjahr gab es im Wertpapierbereich noch eine
deutliche Abschreibung. Bei den sonstigen
Bewertungsmaßnahmen gab es ebenfalls ein positives
Ergebnis, da die im letzten Jahr gemäß IDW RS
BFA 3 n. F. zu bildende Drohverlustrückstellung wieder
aufgelöst werden konnte.
Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um
36,4 Mio. EUR aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 waren nach dem
Betriebsvergleich um 1,3 Mio. EUR rückläufige
Ertragsteuern in Höhe von 13,9 Mio. EUR auszuweisen.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des
politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der
veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit der
Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die
Prognosen sind überwiegend eingetroffen bzw. wurden
übertroffen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stellt
sich besser als erwartet dar.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,01 %.
2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen
Rahmenbedingungen bewerten wir die
Geschäftsentwicklung insgesamt als gut. Mit der
Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das positive
Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen
und es nochmals deutlich übertreffen. Auch die
Cost-Income-Ratio (CIR) hat sich dank unseres
Maßnahmepakets besser als prognostiziert entwickelt.
Ursächlich für die negative Entwicklung von
Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie
der Rückgang unserer Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden. Gleichwohl konnten wir unseren Zinsüberschuss
deutlich erhöhen, so dass wiederum eine deutliche
Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals
möglich war.
3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss
des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich
nicht ergeben.
4. Nichtfinanzielle ErklärungDie Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen
Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in
Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde
von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten
nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b
Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der im Unternehmensregister
zusammen mit dem Lagebericht veröffentlicht wird.
5. Risikobericht5.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich
systematisch Risiken zu identifizieren, um deren
Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden
regelmäßig quantitative und qualitative Analysen
zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen
vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt
durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken
in der ökonomischen Perspektive des
Risikosteuerungsprozesses berücksichtigt:
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung
des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum
31. Dezember 2023 ein ökonomisches
Risikodeckungspotenzial von 714,2 Mio. EUR. Das daraus
abgeleitete Gesamtlimit von 420,0 Mio. EUR wurde auf die
wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine
angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die
wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt
und den Limiten gegenübergestellt. Die Risikolimite
für Marktpreisrisiken des Kunden- und
Eigenschäfts und die Strukturlimite wurden im
Berichtszeitraum - mit Ausnahme der Überschreitung des
Aktienlimits im Juni 2023 und des Limits für das
Zinsänderungsrisiko im September 2023- eingehalten.
Zum Bilanzstichtag reichten die bereitgestellten Limite
aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurde für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des
Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen
und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf
basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen.
Relevante Steuerungsgrößen sind die
Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung
(SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung der adversen Entwicklung, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei
außergewöhnlichen Ereignissen wie eines schweren
konjunkturellen Abschwungs, einer Markt- und
Liquiditätskrise, einer Immobilienkrise oder einer
Stagflation die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an
den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht zu den
wesentlichen Risikoarten. Der Bericht enthält neben
quantitativen Informationen auch eine qualitative
Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf
besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung
und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert
eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich
über die Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren,
sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich
verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und
gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung
Controlling.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
5.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
5.2.1.1. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch
die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in
zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/
Kommunalkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 49,1 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
48,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im
Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 22,1 % die Ausleihungen an das Grundstücks-
und Wohnungswesen sowie 11,1 % an das verarbeitende
Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 9,1 % auf das
Baugewerbe.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 89,1 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis
11,2 Mio. EUR. Diese Engagements sind mit einem Anteil von
2 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals von untergeordneter
Bedeutung. 94,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des
§ 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem
Kreditvolumen bis 27,9 Mio. EUR. Dies macht einen Anteil
von 5 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals aus.
Die Adressenausfallrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im
Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich
Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 10,2 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Konzentrationen bestehen aus unserer Sicht nicht.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Darüber hinaus haben wir angemessene
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum
Jahresabschluss erläutert.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige
Entwicklung.
5.2.1.2. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die
tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von
den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente.
Diese besteht in der Gefahr einer negativen
Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein
Volumen von 942,2 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind
dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (677,4 Mio. EUR),
Wertpapierspezialfonds (209,5 Mio. EUR) und sonstige
Investmentfonds (55,2 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Konzentrationen bestehen aus unserer Sicht nicht.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung.
5.2.2. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher
sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite und der
vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der
Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der
Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
5.2.2.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer
Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien
Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F.
ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die
Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen
Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden
neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger
Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form
von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum
Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
Der weitere Zinsanstieg führte temporär zu
deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender
Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere
Zinsanstiege können das Risiko eines
Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur
Bildung einer Drohverlustrückstellung in
künftigen Jahresabschlüssen erhöhen.
5.2.2.2. SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
5.2.2.3. AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko
darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge
nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden
können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Aktienfonds werden in einem überschaubaren Umfang
in einem Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds mit
Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte
Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur
Verfügung gestellten Risikokapital ableiten.
5.2.2.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen indirekte Investitionen
(Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Immobilienfonds werden in einem überschaubaren
Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen
derzeit nicht erkennbar.
5.2.3. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum
31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio
aufgrund der Bündelung strategischer
Verbundbeteiligungen.
5.2.4. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen
Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung
des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten
Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31.
Dezember 2023 länger als 6 Monate.
Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art.
412 CRR liegt zum 31. Dezember 2023 bei 195,6 %; sie lag im
Jahr 2023 zwischen 160,5 % bis 205,6 % %.
Konzentrationen bestehen aus Sicht der Sparkasse bei der
10-jährigen Stützstelle des
Refinanzierungskostenrisikos. Diese wird durch die
bestehenden Risikomanagementprozesse abgedeckt, sodass
keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
5.2.5. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken
in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
5.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken unter
Berücksichtigung von Limitumschichtungen innerhalb der
vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das
Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 67,8 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Auf Basis der für die Sparkasse Hellweg-Lippe
durchgeführten Kapitalplanung per 31. Dezember 2023
ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum
Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der
Risikotragfähigkeit zu erwarten.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen
durch die Regulatorik und in weiteren starken Zinsanstiegen
(u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS
BFA 3). Gefolgt von der Gefahr einer sich weiter
eintrübenden Konjunktur und einer
rückläufigen Ertragslage. Im Hinblick auf die
tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und
die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit
einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen (grün, gelb, rot, dunkelrot)
zugeordnet. Die Sparkasse ist per 30. September 2023
entsprechend unserer Erwartung der grünen
Bewertungsstufe zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter
Berücksichtigung der zuvor genannten Entwicklungen als
ausgewogen.
6. Chancen- und Prognosebericht6.1. ChancenberichtChancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet
laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen
Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit
stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies
würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und
einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.
Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung
unserer Ertragskraft wollen wir insbesondere durch die
für das Jahr 2024 aufgelegte Wohlstandsoffensive, die
den Fokus auf eine Portfolioberatung des Kunden legt,
nutzen.
Die Eigenanlagen sind neben dem Kundengeschäft eine
weitere Erfolgsquelle. Dazu gehört eine strategische
Entscheidung zur Asset-Allokation, verbunden mit einer
Diversifikation des Wertpapierportfolios. Weitere Chancen
sehen wir in der weiteren Realisierung von
Synergieeffekten, welche durch ein stringentes
Kostenmanagement im Nachgang der Fusion erzielt werden
sollen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran,
unsere Prozesse zu optimieren.
Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der
Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse
für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge
erwarten wir dabei aus der ganzheitlichen Kundenberatung in
Verbindung mit der zuvor genannten Wohlstandsoffensive.
Chancen erwarten wir weiter aus unseren Investitionen in
zukunftsweisende Informationstechnologien.
Die Sparkasse ist im Geschäftsgebiet mit ihrem
Filialnetz und angebotener SB-Technik flächendeckend
für den Kunden erreichbar. Chancen wollen wir nutzen,
in dem die digitalen Vertriebskanäle weiter ausgebaut
werden.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren
Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
6.2. Prognosebericht6.2.1. RahmenbedingungenAusblick 2024Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft
der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA
eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit
einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im
vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose
für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 %
angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3
% (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine
BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des
Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut
aus. Die großen deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren
jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und
um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das
Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich
reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 %
für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative
Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch
die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den
inländischen Konsum und die langfristigen
Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend
wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen
geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen
verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt
stark belasten. Auch der extreme Anstieg der
Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das
Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu
vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas
normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der
Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen
hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem
Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke
deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -
beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des
Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich
der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die
nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum
auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der
ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen
Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur
schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich
mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen
Geschäftslage äußerten, beurteilten die
Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle
Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im
Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand
seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein
gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 %
niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der
Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen
verfügen immer noch über ein Auftragspolster von
mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und
weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie
im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird.
Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute
prognostizieren einen Rückgang der realen
Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in
den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht
unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste
Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt
die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der
Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die
Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende
2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut
gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der
GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die
Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der
Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf
die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie
vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei
größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang
lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit
bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach
Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte
der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben.
Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen
deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen
leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 %
und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen
auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der
Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023
(+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung
erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation
überschritten ist. Den Prognosen der großen
Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der
Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 %
nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im
Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2
%-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im
laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der
IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau:
40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über
dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem
schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die
Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür
ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen
verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe
bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war
und die Entwicklung der Baugenehmigungen als
Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der
Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem
Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle
Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit
einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen
insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der
Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen
in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die
Inflation wirklich nachhaltig auf ein
stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen,
die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende
vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum
ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am
Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche
Wirtschaft unverändert vor strukturellen
Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der
deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet,
die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft
insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland
ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst
ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den
vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten
haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für
Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am
Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den
zehnjährigen Bundesanleihen ein leichter Anstieg der
Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen
Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis
zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,47 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der
Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der
deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist
demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage
der nächsten Jahre belasten werden. Darüber
hinaus geht die Bundesbank von steigenden
Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.
a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur
verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige
Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr
aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht
rückläufigen Zinsüberschüssen
gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen
durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie
der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch
nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird
voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während
auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den
Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu
erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den
gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur
Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der
angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu
einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
kommen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag
folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Das Konjunkturklima am Hellweg und im Sauerland bleibt
auch im Frühjahr 2024 trüb. Rund 29 Prozent der
befragten Unternehmen beurteilen ihre Geschäftslage
als "Schlecht". Im Branchenvergleich sind allerdings
deutliche Unterschiede erkennbar. Negative Lagebilder
zeichnen der Großhandel, der Einzelhandel, das
Gastgewerbe und die Industrie.
Weiterhin herrscht eine große Unsicherheit im
Rahmen der Investitionen. Die Unternehmen finden derzeit
keine entsprechenden Rahmenbedingungen vor, die es ihnen
erlauben, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit und
die anstehenden Transformationsprozesse dringend
notwendigen Investitionen anzugehen.
Anders als bei der Lage haben die Erwartungen jedoch
deutlich zugelegt. Der Konjunkturklimaindikator, der sich
aus Lage- und Erwartungswerten berechnet, steigt somit nur
dank der verbesserten Erwartungen auf einen Wert von rund
92. Damit bleibt er dennoch unter der Grenze von 100, die
das Konjunkturklima in "positiv" und "negativ" teilt. Zu
der positiveren Prognose in der Industrie dürfte auch
die zunehmend bessere Exporterwartung beitragen.
6.2.2. GeschäftsentwicklungDie Vergleichsgrundlage für die genannten Planwerte
stellt die Mittelfristplanung zum 31. Dezember 2023 der
Sparkasse Hellweg-Lippe dar.
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023
rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser
Kundenkreditgeschäft.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und
des Wettbewerbs erwarten wir für 2024 einen leichten
Rückgang der Kundeneinlagen.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten
Rückgang infolge eines Volumenrückgangs innerhalb
der Forderungen gegenüber Kreditinstituten.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024
durch geplante Veränderungen aus der
Wohlstandsoffensive von einem starken Wachstum im
Wertpapierbereich und Giroverkehr aus.
6.2.3. FinanzlageIm Hinblick auf die Finanzlage definiert die Sparkasse
Hellweg-Lippe die LCR, die NSFR und die SVP als die
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die
Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen sowie die Ziele für
die oben genannten Leistungsindikatoren LCR
(Mindesterreichungsquote von 120 %), NSFR
(Mindesterreichungsquote von 110 %) und SVP
(Überlebenshorizont von mindestens 6 Monaten)
voraussichtlich eingehalten werden können.
6.2.4. Ertrags- und VermögenslageDie Vergleichsgrundlage für die genannten Planwerte
stellt die Mittelfristplanung zum 31. Dezember 2023 der
Sparkasse Hellweg-Lippe dar.
Im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage
definiert die Sparkasse Hellweg-Lippe das Betriebsergebnis
vor Bewertung, die Eigenkapitalrentabilität, die
Cost-Income Ratio, die Gesamtkapitalquote sowie die
Risikotragfähigkeit als bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren.
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
aufgrund des aktuellen Zinsniveaus, der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen sowie der zuvor genannten
Wohlstandsoffensive mit einem stark rückläufigen
Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir vor dem
Hintergrund der geplanten Wohlstandsoffensive für das
nächste Jahr von einem starken Anstieg aus.
Der absolute Verwaltungsaufwand wird im Jahr 2024
voraussichtlich um bis zu 2,4 % steigen und somit ca. 1,36
% der DBS betragen. Die tendenziell steigenden Personal-
und Sachkosten wollen wir durch ein stringentes
Kostenmanagement in Grenzen halten.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein
Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,09 % der
jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 5,0 Mrd. EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der
Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten
wir - bei einer weiterhin risikoorientierten
Kreditgeschäftspolitik - ein stark steigendes
negatives Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen verzinslichen Wertpapieren sowie den
weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds, Aktien und
Immobilienfonds rechnen wir aufgrund der aktuellen
Entwicklungen an den Kapitalmärkten mit einem per
Saldo leicht positiven Bewertungsergebnis, auch wegen der
zu erwartenden Zuschreibungen aufgrund der
durchgeführten Bewertungsmaßnahmen im Jahr 2022.
Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir
aufgrund unserer Beteiligungen ein leicht negatives
Ergebnis. Künftig können weitere Risiken in
unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.
Für 2024 erwarten wir eine rückläufige
bilanzielle Eigenkapitalrentabilität von 7 %. Bei der
CIR erwarten wir für 2024 eine nahezu konstante
Entwicklung.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
Die intern festgelegte langfristig avisierte
Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 17,5 %, die
über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der
CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags von 1,37
Prozentpunkten sowie der kombinierten
Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG liegt, wird
mit einem Wert von voraussichtlich 17,4 % im Jahr 2024
geringfügig unterschritten. Darüber hinaus strebt
die Sparkasse Hellweg-Lippe für das Jahr 2024 im
Hinblick auf den bedeutsamen finanziellen
Leistungsindikator Risikotragfähigkeit eine
"grüne" Einstufung im SVWL-Risikomonitoring an.
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung
könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für
die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer
Verschärfungen für die Finanzwirtschaft
(Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel
III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben,
die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der
Sparkasse negativ auswirken können.
6.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass trotz des hinsichtlich
Wettbewerbssituation und Zinslage herausfordernden Umfelds
und der weiterhin mit der Fusion verbundenen Aufwendungen
ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden kann.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024
beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns
erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als ausgewogen.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Jahresabschlussder Sparkasse Hellweg-Lippe
Sitz Lippstadt
eingetragen beim Amtsgericht Paderborn
Handelsregister-Nr. HRA 8408
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
1) Sparkasse Hellweg-Lippe
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2023
1) Sparkasse Hellweg-Lippe
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der
Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
Zum 1. Januar 2023 wurden die Sparkasse SoestWerl und
die Sparkasse Lippstadt gemäß § 27 Abs. 1
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das
Vermögen der Sparkasse Lippstadt ist durch
Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse SoestWerl
übergegangen. Die vereinigte Sparkasse führt die
Bezeichnung "Sparkasse Hellweg-Lippe" und hat ihren Sitz in
Lippstadt.
In der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und in der GuV
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
werden sowohl die zusammengefassten Vorjahreswerte der
vereinigten Sparkassen als auch die Vorjahreswerte der
Sparkasse SoestWerl dargestellt. Die Vorjahreswerte im
Anhang werden ebenfalls auf zusammengefasster Basis und
zusätzlich in Klammern -sofern relevant- für die
Sparkasse SoestWerl dargestellt.
B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten
Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich
stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben,
wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.
ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden
(einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis
zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert.
Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und
Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in
die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden
planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt.
Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren
Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen
kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen.
Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der
Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte
Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem
Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu
notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle
gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner
Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso
wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen
berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen
und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit
von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine
Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume
haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht
berücksichtigt bzw. ausgeübt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben
wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen
an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog.
Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7
gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen
Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView
für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten
Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser
Berechnung waren insbesondere die mit unseren
Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachten werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im
Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
verwendeten Parameter spiegeln nach unserer
Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag
ausreichend wider.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der
Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis
sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei
Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer
risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt,
deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über
die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme
haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei
haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die
Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die
Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios
(sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen
der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung
des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum.
Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als
Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten
4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie
unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten
Pauschalwertberichtigungen werden an den
Unterstrichpositionen abgesetzt und als
Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für
widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als
Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c).
Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen
Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.
WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht
geändert.
Für die zum Bilanzstichtag dem Anlagevermögen
zugeordneten Wertpapiere sind Dauerhaltefähigkeit und
Dauerhalteabsicht weiterhin gegeben.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere der Liquiditätsreserve
(Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des
Wertaufholungsgebots bilanziert.
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des
Durchschnittspreises ermittelt.
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen),
wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist (gemildertes
Niederstwertprinzip).
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen
wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum
Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße
Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt
erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben
wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen.
Unabhängig davon sind Wertminderungen von
Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets
dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der
Restlaufzeit zurückzuführen sind.
Für Anteile an einem Spezialfonds haben wir eine
Wertminderung nur insofern vorgenommen wie die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes
Niederstwertprinzip). Die Ermittlung des Bewertungskurses
erfolgte im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds
enthaltenen Vermögensgegenstände. Für
Schuldverschreibungen innerhalb des Fonds haben wir hierbei
den Einstandskurs bzw. eine Rückzahlung zum
Nominalwert angenommen, sofern sich nicht aus der
Bonitätsbeurteilung etwas anderes ergibt. Andere
Vermögensgegenstände innerhalb des Fonds wurden
zu Marktwerten berücksichtigt. Dadurch haben wir
Abschreibungen von 2,9 Mio. EUR vermieden.
Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt
bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung
herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
§ 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines
liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf
Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die
festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht
aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven
Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von
Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen,
auf die unser bestandsführendes System SimCorp
Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung
liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung
laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert grundsätzlich den
Rücknahmepreis angesetzt. Sofern für
Immobilienfonds in der Liquiditätsreserve niedrigere
Börsenkurse vorliegen, haben wir diese als
beizulegenden Wert angesetzt. Für die dem
Anlagevermögen zugeordneten Immobilienfonds haben wir
die gelieferten Rücknahmepreise auf absehbare, darin
noch nicht enthaltene Risiken untersucht. Abschläge
auf die Rücknahmepreise waren danach nicht zu
berücksichtigen.
Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche
Wertpapiere des Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie der
Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 14,0 Mio. EUR (Vorjahr
6,0 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den
öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten
ausgewiesen.
Beteiligungen und Anteile an verbunden UnternehmenAnteile an verbundenen Unternehmen und an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden
mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert
bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf
Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere
Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art
bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies
rechtfertigen.
Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer, bilanziert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus
Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst.
Für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird
ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt
unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.
Die Gebäude werden überwiegend linear, in
Einzelfällen degressiv über die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem
Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden
wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie
kürzer ist als die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende
Abschreibungsdauer.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr
der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung
verrechnet.
Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen
Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die
zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren,
die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis
zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.
VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien
werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und
zeitanteilig verteilt.
RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine
Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach
rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und
ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In
Einzelfällen haben wir dabei auch auf die
Einschätzung externer Sachverständiger
zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken
haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der
diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst
(Nettomethode).
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von
einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die
übrigen Rückstellungen werden gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit
entsprechenden Zinssatz der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und
den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und
Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung
des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden
Verbrauchs.
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in
der betroffenen GuV-Position und für Pensions- und
Jubiläumsrückstellungen sowie Rückstellungen
für Altersteilzeit im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck
entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.
Bei den Pensionsanwartschaften werden künftige
jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,53 %
(Vorjahr 3,02 % bzw. 2,00 %) und bei den laufenden
Pensionsverpflichtungen künftige jährliche
Steigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,00 %)
unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen
wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023
prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt,
zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen
Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn
Jahren.
Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des
Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung
der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher
Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür
gebildeten Rückstellungen werden künftige
jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen ab dem 1.
März 2024 mit 11,50 % und ab dem 1. Januar 2025 mit
2,50 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge
beträgt bis zu 6 Jahre und 3 Monate. Die Abzinsung
erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB ergibt. Die Ermittlung dieses Zinssatzes basiert
auf einem Betrachtungszeitraum von sieben Jahren.
Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der
Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.
Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften
sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je
Zinsswap saldiert ausgewiesen.
Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate
haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als
einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert.
Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass
ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.
d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren
Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung
mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere
Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen
Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs
einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist
unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur
Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen
(Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu
prüfen, ob aus den noch zu erwartenden
Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung
des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die
barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum
Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des
Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels
fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der
Passivseite ist dabei der angenommene individuelle
Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu
berücksichtigen. Die künftigen für die
vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten
Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten
abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch
für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich danach kein Verpflichtungsüberschuss mehr. Der
Ausweis der Erträge aus der Auflösung der im
Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung in
Höhe von 2,3 Mio. EUR erfolgt im GuV-Posten 14
"Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft".
WährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
(einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) lagen
am Bilanzstichtag nicht vor. Im Vorjahr lag der auf
Fremdwährung lautende Bargeldbestand bei 83 TEUR.
C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 4 - Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinslicheWertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren
handelt es sich überwiegend um Emissionen von
internationalen Industrieunternehmen (so genannte Corporate
Bonds), bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte
ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen
zurückzuführen sind und die wir in
Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen
erworben haben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
In diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an
Sondervermögen (Spezialfonds) im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend
dargestellt sind:
Die Anlagen verfolgen die Zielsetzung
Risikodiversifikation, Generierung von Mehrerträgen
sowie die Optimierung der LCR-Kennziffer. Unsere
Spezialfonds investieren in auf EUR notierte
Unternehmensanleihen und Staatsanleihen, in Fonds und ETFs
mit den Anlageschwerpunkten High-Yield- und Emerging
Markets-Anleihen sowie in ETFs und in Aktienanleihen.
Die Anteile an Investmentvermögen sind der
Liquiditätsreserve bzw. dem Anlagevermögen
zugeordnet.
Wir haben auf eine Bewertung des HI-S-LP2 LCR Fonds zum
niedrigeren beizulegenden Wert von 74.933 TEUR verzichtet,
weil die Wertminderung von 2.926 TEUR aufgrund von
marktbedingten Wertminderungen voraussichtlich nicht von
Dauer ist.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1
HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 8 - Verbundene UnternehmenIm Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der
Tochterunternehmen für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse
wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses
gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Gegenüber der S-Finanzdienste- und
Immobiliengesellschaft mbH besteht aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages die Verpflichtung zur
Verlustübernahme.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe
die Forderungen an Kunden.
Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn diesem Posten sind folgende nicht unwesentliche
Einzelposten enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 14 - RechnungsabgrenzungspostenIn diesem Posten sind enthalten:
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in
Höhe von 370.773 TEUR als Sicherheit übertragen
worden.
Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Für die Treuhandverbindlichkeiten sind
Vermögensgegenstände in Höhe von 2.745 TEUR
als Sicherheit übertragen worden.
Passiva 5 - Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten entfallen zu rd. 69 %
auf noch abzuführende Steuern.
Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn diesem Posten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
zum 31. Dezember 2023 771 TEUR.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
(Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.
Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene
Bürgschaften und Gewährleistungsverträge
erfasst. Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier
ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu
einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden
kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie
sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten
abgesetzt worden.
Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen
Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage
sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich
in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen
nach der Auszahlung zu erfüllen.
D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende ErträgeIm Gegensatz zum Vorjahr, in dem die ordentlichen
Nettoerträge aus den beiden Wertpapier-Spezialfonds in
Höhe von insgesamt 2.459 TEUR vollständig
vereinnahmt wurden, sind im Jahr 2023 von den gesamten
ordentlichen Nettoerträgen (3.068 TEUR) nach Ablauf
der Fondsgeschäftsjahre (jeweils im März 2023)
nur 71 TEUR ausgeschüttet und 2.997 TEUR im
Fondsvermögen thesauriert worden.
Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten enthält folgende wesentliche
Einzelbeträge:
E. Sonstige AngabenFristengliederung (in TEUR)
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV
nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten
resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte.
Wir haben diese Effekte auf der Basis eines
Körperschaftsteuersatzes (inklusive
Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines
Gewerbesteuersatzes von 15,3 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt.
Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.
Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf
folgende Bilanzposten:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter
Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht
genutzt wurde.
Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der
Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten
Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn-
und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im
Wesentlichen auf steuerlich nicht anerkannte
Rückstellungen, steuerlich nicht vollumfänglich
berücksichtigte Ab- und Zuschreibungen im
Wertpapierbereich und die Erhöhung des Fonds für
allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.
Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung
von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als
Deckungsgeschäfte abgeschlossen, die teilweise am
Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren. Bei den am
Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten
Termingeschäften handelt es sich ausnahmslos um
folgende Zinsswaps:
Die Zinsswaps werden zur Steuerung des sich aus dem
Zinsbuch aller zinstragenden Aktiva und Passiva ergebenden
allgemeinen Zinsänderungsrisikos eingesetzt.
Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten
entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven
Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht,
wurde der beizulegende Zeitwert anhand von
Bewertungsmethoden ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte
der Zinsswaps betragen am Bilanzstichtag saldiert 6.009
TEUR.
Die im Rahmen der Steuerung von
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung
des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.
Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert
zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei
fanden die am Markt beobachteten Zinssätze für
Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung.
Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente
handelt es sich ausschließlich um deutsche
Kreditinstitute.
Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale
Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
(kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der
kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen
Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine
rechtlich unselbstständige aber finanziell
eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.
Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die
Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird
im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz
bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der
versicherten Beschäftigten ermittelt. Die
kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der
im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen
Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im
Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 %
der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im
Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz
und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen
Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024
unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die
kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der
Sparkasse ausschließlich darin besteht, der
kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten
Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen,
satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel
zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen
für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen
Entgelten von 29.091 TEUR betrugen im Geschäftsjahr
2023 2.243 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F.
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der
kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare
Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im
Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW
(vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf
die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband
entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023
ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 88.374 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen
Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der
Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden
insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um
ein Jahr vorgenommen wurde sowie die
Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt
wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht
erbringt. Hierfür liegen gemäß der
Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im
Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine
Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der
verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der kvw-Zusatzversorgung.
Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der
deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf
regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft.
Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der
Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein
Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das
von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als
Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:
1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es,
die angehörenden Institute selbst zu schützen und
bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein
Entschädigungsfall vermieden und die
Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne
Einschränkungen fortgeführt werden.
2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen
Einlagensicherung haben die Kunden gegen das
Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen
Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR.
Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine
reine Rückfalllösung für den Fall, dass die
freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht
greifen sollte.
Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG
verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als
Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten
institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres-
und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet
werden.
Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr
2024 aufzubringende Zielvolumen 14,6 Mio. EUR. Bis zum
31.12.2023 wurden 10,2 Mio. EUR eingezahlt.
Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der
Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment
Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser
Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 2.546
TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige
finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr.
3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch
Finanzsicherheiten unterlegt.
Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24.
November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur
weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG,
Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
gemäß § 8a
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der
Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist
entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 %
verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA,
die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen
werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25
Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die
Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus
künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung,
die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag
vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum
Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer
Rückstellung.
Für die mit der Auslagerung des Portfolios der
ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte
Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem
Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus
künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von
67,0 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß
§ 340f HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die
Sparkasse 17,9 Mio. EUR der Vorsorgereserven
gemäß § 340f HGB für die indirekte
Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den
nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparte
Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge
unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der
Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die
Sparkasse in entsprechender Höhe eine
Rückstellung bilden.
Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes
Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am
Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag
3,11 %. Der Verband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das
Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu
fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen
durchzuführen und die Aufsichtsbehörde
gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors
gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen
Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche
Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der
Satzung des Verbands eine Umlage von den
Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die
Geschäftskosten nicht decken.
AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den
Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des
Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er
orientiert sich dabei an den Empfehlungen der
nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den
Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und
Stellvertreter.
Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen bis zu
fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den
festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von
15 %) kann einem Vorstandsmitglied auf Antrag als variable
Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des
Grundgehalts gewährt werden. Über die
Gewährung und die Höhe der Leistungszulage wird
jährlich durch den Hauptausschuss entschieden.
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht
enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die
Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Der Vorstandsvorsitzende Jürgen Riepe hat im Jahr
2023 522 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und 6
TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 528 TEUR
erhalten. Das Vorstandsmitglied Peter Königkamp hat im
Jahr 2023 474 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und
5 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 479 TEUR
erhalten. Das Vorstandsmitglied Ulrich Kleinetigges hat im
Jahr 2023 410 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und
8 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 418 TEUR
erhalten. Das Vorstandsmitglied Michael Supe (freigestellt)
hat im Jahr 2023 356 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine
Zulage und 8 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt
364 TEUR erhalten. Die Gesamtbezüge betrugen somit
1.789 TEUR. Die sonstigen Vergütungen betreffen im
Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen.
Vor dem Hintergrund der Fusion zur neuen Sparkasse
Hellweg-Lippe wurde Herr Supe nach entsprechender
Beschlussfassung des Verwaltungsrates, die auf seinen
eigenen Antrag hin erfolgte, für den Zeitraum vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 unter Fortführung
sämtlicher Bestandteile seines laufenden
Dienstvertrags von seiner Tätigkeit in der Sparkasse
freigestellt. Am 01.01.2024 trat er in den Ruhestand ein.
Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Hellweg-Lippe,
Jürgen Riepe, hat seinen laufenden Dienstvertrag zum
31.12.2023 gekündigt. Er ist zum 01.01.2024 in den
Ruhestand eingetreten. In diesem Zusammenhang wurden keine
weiteren Leistungen zugesagt bzw. gewährt.
Sowohl im Falle der regulären Beendigung ihrer
Tätigkeit als auch bei Nichtverlängerung der
Dienstverträge, sofern die Nichtverlängerung
nicht von ihnen zu vertreten ist, haben die im
Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen
Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen.
Der Anspruch beträgt jeweils 55 % der
ruhegehaltsfähigen Bezüge. Auf die
Pensionsansprüche wird ab Beginn der
Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts
in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde
der Barwert der Pensionsansprüche nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Der
Barwert der Pensionsansprüche per 31. Dezember 2023
beträgt für Herrn Königkamp 10.034 TEUR und
für Herrn Kleinetigges 6.555 TEUR. Den
Pensionsrückstellungen wurden im Geschäftsjahr
für Herrn Königkamp 2.548 TEUR und für Herrn
Kleinetigges 2.192 TEUR zugeführt.
Herr Riepe ist zum 31.12.2023 ausgeschieden. Den
Pensionsrückstellungen wurden im Jahr 2023 2.895 TEUR
zugeführt. Die Pensionsansprüche des Herrn Riepe
sind in den Pensionsrückstellungen und -zahlungen
für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und
deren Hinterbliebene berücksichtigt.
Herr Supe ist zum 31.12.2023 ausgeschieden. Den
Pensionsrückstellungen wurden im Jahr 2023 572 TEUR
zugeführt. Die Pensionsansprüche des Herrn Supe
sind in den Pensionsrückstellungen und -zahlungen
für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und
deren Hinterbliebene berücksichtigt.
Im Zuge der Fusion sind alle Verträge der
Vorstände im Bezug auf die Grundbeträge mit
Wirkung für das Geschäftsjahr 2023 angepasst
worden.
Im Geschäftsjahr wurden die Vertragsbedingungen von
Herrn Königkamp mit Wirkung zum 01.01.2024 insoweit
angepasst, als dass er zum Vorstandsvorsitzenden der
Sparkasse Hellweg-Lippe berufen wurde und damit verbunden
auch eine Anpassung seines Grundbetrags erfolgt ist.
Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des
Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und
des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich
lediglich beratender Teilnehmer wurde ein Sitzungsgeld von
640,00 EUR (bis 14.03.2023 460,00 EUR) je Sitzung gezahlt;
die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag.
Für die Zweckverbandsversammlung wird eine
Aufwandsentschädigung gezahlt. Erfolgsbezogene
Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie
Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer
Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.
In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und
-teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende
Bezüge (insgesamt 302,5 TEUR) der einzelnen Mitglieder
der zuvor genannten Gremien:
Wilfried Arens 7,3 TEUR, Andrea Bilke-Peters 3,7 TEUR,
Axel Bohnhorst 4,9 TEUR, Markus Brasse 4,9 TEUR, Andreas
Braun 4,3 TEUR, Helena Brüggemann 6,6 TEUR, Mattias
Bürger 5,6 TEUR, Rainer Busemann 4,3 TEUR, Janine
Buttler 0,2 TEUR, Malte Dahlhoff 4,9 TEUR, Ulrich
Dellbrügger 24,4 TEUR, Michael Peter Demmer 6,6 TEUR,
Martin Döbber 4,9 TEUR, Ferdinand Eickhoff 5,9 TEUR,
Klaus Eifler 14,3 TEUR, Meinahrd Esser 4,9 TEUR, Camillo
Garzen 4,9 TEUR, Reinhold Häken 6,6 TEUR, Dennis Hanke
4,9 TEUR, Hendrik Henneböhl 4,4 TEUR, Torben
Höbrink 12,4 TEUR, Dennis Hohlweck 5,6 TEUR, Ursula
Jasperneite-Bröckelmann 0,6 TEUR, Oliver Jungmann 5,6
TEUR, Peter Knoche 4,3 TEUR, Elisabeth Körner 4,9
TEUR, Antje Kuss 4,9 TEUR, Jessica Lanhenke 4,9 TEUR, Klaus
Laufkötter 4,9 TEUR, Rüdiger Schäffer 0,6
TEUR, Matthias Lürbke 4,3 TEUR, Roland Maibaum 5,3
TEUR, Gertrud Martin 0,6 TEUR, Benjamin Mast 1,3 TEUR,
Manuela Mewes 0,6 TEUR, Dr. Martin Michalzik 4,3 TEUR, Arne
Moritz 13,1 TEUR, Maria Moritz 4,9 TEUR, Reinhard
Müller 4,3 TEUR, Ralf Offele 0,6 TEUR, Siegfried
Pfenninger 0,3 TEUR, Anneliese Richter 5,6 TEUR, Elmar
Rosenthal 8,8 TEUR, Dr. Eckhard Ruthemeyer 13,7 TEUR,
Herbert Schenk 5,6 TEUR, Alfred Schmidt 4,3 TEUR, Dr.
Thomas Schöne 3,7 TEUR, Udo Stehling 1,3 TEUR, Marlies
Stotz 16,7 TEUR, Reinhard Strugholz 4,9 TEUR, Juri Weichel
0,6 TEUR, Hans-Jürgen Weigt 0,8 TEUR, Peter Weiken 4,9
TEUR, Heiner Westermann 4,9 TEUR, Hans Zaremba 4,9 TEUR.
Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebene wurden 1.967 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31. Dezember 2023 48.982 TEUR.
Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.
Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und
Avale in Höhe von zusammen 959 TEUR und Mitgliedern
des Verwaltungsrats in Höhe von 4.047 TEUR
gewährt.
Mitarbeiter/-innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des
Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
VerwaltungsratVorsitzendendes Mitglied:Ulrich Dellbrügger, Studiendirektor
Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds:1. Marlies Stotz, Mitglied des Landtages NRW a. D.
2. Klaus Eifler, Oberstudienrat
Mitglieder:Wilfried Arens, Sparkassenangestellter
Andrea Bilke-Peters, Sparkassenangestellte
Axel Bohnhorst, Regionalleiter Caritas
Markus Brasse, Sparkassenangestellter
Andreas Braun, Verwaltungsbeamter Stadtverwaltung Hamm
Helena Brüggemann, wissenschaftliche Mitarbeiterin
im Landtag NRW
Mattias Bürger, Polizeibeamter
Michael Peter Demmer, selbstständiger Rechtsanwalt
und Notar
Martin Döbber, kaufmännischer Leiter eines
Entsorgungsunternehmens
Ferdinand Eickhoff, Geschäftsführer eines
Elektronikunternehmens
Meinhard Esser, Abteilungsleiter Jugend und Soziales der
Stadt Soest
Reinhold Häken, selbstständiger Redakteur
Dennis Hanke, Geschäftsführer eines mittelst.
Produktionsunternehmens
Dennis Hohlweck, Sparkassenangestellter
Oliver Jungmann, Sparkassenangestellter
Peter Knoche, Geschäftsbereichsleiter eines
IT-Dienstleistungsunternehmens i. R.
Elisabeth Körner, Prozessmanagerin eines
Industrieunternehmens
Antje Kuss, Sparkassenangestellte
Jessica Lanhenke, Sparkassenangestellte
Klaus Laufkötter, Studiendirektor a. D.
Roland Maibaum, Diplom-Betriebswirt
Entsorgungsunternehmen i. R.
Arne Moritz, Bürgermeister der Stadt Lippstadt
Reinhard Müller, Sparkassengestellter
Anneliese Richter, Inhaberin einer Bildungseinrichtung
Elmar Rosenthal, Sparkassenangestellter
Dr. Eckhard Ruthemeyer, Bürgermeister der Stadt
Soest
Herbert Schenk, Lehrer i. R.
Reinhard Strugholz, Sparkassenangestellter
Heiner Westermann, Sparkassenangestellter Hans Zaremba,
Verwaltungsfachwirt i. R.
Stellvertretende Mitglieder:Oliver Bertelt, Gewerkschaftssekretär
Caroline Bobe, Sparkassenangestellte
Sabine Bremeier, Sparkassenangestellte
Janine Buttler, Mitarbeiterin Ratsbüro der Stadt
Soest
Helga de Horn, Einzelhandelskauffrau i. R.
Andrea Droste, Sparkassenangestellte
Silke Fehring, Sparkassenangestellte
Uwe Frieg, Postbeamter a. D.
Thomas Gerwin, Verwaltungsbeamter der Stadt Soest
Ursula Jasperneite-Bröckelmann,
Steueramtsrätin a. D.
Cornelia Keßler, kaufmännische Angestellte im
Vertrieb und Qualitätsmanagement
Jochen Langenscheidt, Sparkassenangestellter
Hans-Dieter Marche, Arbeitssicherheitsmeister i. R.
Gertrud Martin, Diplom-Sozialarbeiterin
Benjamin Mast, Sparkassenangestellter
Patrick Mertin, Sparkassenangestellter
Manuela Mewes, Nachhaltigkeitsmanagerin im
Angestelltenverhältnis
Edwin Morch, Verbandsverwaltungsdirektor a. D.
Hans-Peter Oesterhoff, Buchhalter bei einem
Steuerberater i. R.
Ralf Offele, Verwaltungsbeamter, Referatsleiter TU
Dortmund
Sabine Pfeffer, Exportmanagerin
Siegfried Pfenninger, Polizeibeamter a. D.
Thomas Raulf, Sparkassenangestellter
Rüdiger Schäffer (vormals Lohoff),
Geschäftsführer einer Maschinenfabrik
Henning Schulze, Justiziar beim Caritasverband
Arnsberg-Sundern e.V.
Udo Stehling, Anlagenmechaniker Stadtwerke Hamm
Greta Steinhoff, Sparkassenangestellte
Mehmet Tavus, Verwaltungsangestellter
Annette von dem Bottlenberg, Diplom-Sozialarbeiterin im
Angestelltenverhältnis
Claudia Wahner, Sparkassenangestellte
Juri Weichel, Sparkassenangestellter
Hans-Jürgen Weigt, selbstständiger
Diplom-Journalist
Beratende Teilnahme:Rainer Busemann, Bürgermeister der Gemeinde Ense
Malte Dahlhoff, Bürgermeister der Gemeinde Bad
Sassendorf
Camillo Garzen, Bürgermeister der Gemeinde Welver
Hendrik Henneböhl, Bürgermeister der Stadt
Erwitte
Torben Höbrink, Bürgermeister der Stadt Werl
Matthias Lürbke, Bürgermeister der Gemeinde
Lippetal
Dr. Martin Michalzik, Bürgermeister der Gemeinde
Wickede (Ruhr)
Maria Moritz, Bürgermeisterin der Gemeinde
Möhnesee
Alfred Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde
Anröchte
Dr. Thomas Schöne, Bürgermeister der Stadt
Warstein
Peter Weiken, Bürgermeister der Stadt Rüthen
VORSTAND bis 31.12.2023Vorsitzender:Jürgen Riepe
Mitglied:Ulrich Kleinetigges
Mitglied:Peter Königkamp
VORSTAND ab 01.01.2024Vorsitzender:Peter Königkamp
Mitglied:Ulrich Kleinetigges
Lippstadt, den 14. Mai 2024
Sparkasse Hellweg-Lippe
Anlage Anlagespiegel
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Die Schlussbilanzwerte der aufgenommenen Sparkasse zum
31.12.2022 sind in den Zeilen "Zugänge im Rahmen der
Sparkassenvereinigung" aufgeführt.
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
|
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| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen
sowie den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse
unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.
Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten
Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 71,2 % der Bilanzsumme
ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat
daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023
wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in
Form eines Anstiegs der Energiepreise, der
Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit,
von Lieferengpässen und einer hohen Inflation
geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes
Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und
Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder
nicht vollumfänglich nachkommen können
(Ausfallrisiko). Für
Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität
der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der
Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine
besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung
der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben
wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse,
unter anderem die Früherkennungsverfahren für
Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren,
nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die
Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir
regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw.
Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft
prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des
Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen
Kreditengagements. Für diese Kreditfälle
untersuchten wir die ordnungsgemäße
handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im
Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße
Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den
Mindestanforderungen für das Risikomanagement
(MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen
Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen
bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen
gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten,
der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile
(Blankokredite) oder Negativhinweise aus der
Kontoführung des Kreditnehmers
(Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben
wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit
eine Rückführung der Forderung durch den
Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen
eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert
und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der
Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4
(Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.)
enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die
Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht
(Abschnitte 2.4.2.2 und 5.2.1.1).
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
do-losen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Interne Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
Internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der
Prüfung beeinflussen können, haben folgende
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG |
| ― |
Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Platz.
Münster, 24. Mai 2024
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle
| Platz |
| Wirtschaftsprüfer |
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung
obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Vom Vorstand wurde das
Gremium laufend über die Geschäftsentwicklung und
wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse
Hellweg-Lippe unterrichtet. Die Prüfungsstelle des
Sparkassenverbandes WestfalenLippe, Münster, hat den
vom Vorstand vorgelegten Lagebericht und Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und
den Lagebericht gebilligt.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche
Arbeit im Berichtsjahr.
Soest, 18. Juni 2024
| Der Vorsitzende des Verwaltungsrates |
| Dellbrügger |
Verwendung des Bilanzgewinns
Mit Beschluss vom 18.06.2024 hat der Verwaltungsrat der
Vertretung des Trägers empfohlen, den Bilanzgewinn der
Sparkasse Hellweg-Lippe des Jahres 2023 in Höhe von
735.486,70 € der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Der Sparkassenzweckverband der Städte Lippstadt,
Soest, Werl, Erwitte, Warstein und Rüthen und der
Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal,
Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr) ist am 26.06.2024
dieser Empfehlung gefolgt und hat entsprechend beschlossen.
Nachhaltigkeitsbericht 2023
Sparkasse Hellweg-Lippe
Berichtsparameter
Allgemeine Informationen
Unternehmensdaten
Sparkasse Hellweg-Lippe
Spielplatzstraße 10
59555 Lippstadt 02941 757-0
info@sparkasse-hellweg-lippe.de
https://www.sparkasse-hellweg-lippe.de/de/home.html
Nutzung von Rahmenwerken
Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen
Berichterstattung am Berichtsstandard der
Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und
Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von
Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als
eigenständiges Berichtssystem für die
Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die
Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die
international anerkannten Standards (Sustainability
Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative,
an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures
(GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex
(DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige
Entwicklung (RNE)" anerkannt.
Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst
ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor
allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)
juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren
der Gruppe G.
Referenzen zu Rahmenwerken
| Sparkassen-Indikator
Haltung |
Referenzen |
| H1 Allgemeine Informationen | GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-4, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28 |
| H2 Geschäftsmodell | GRI SRS 2021: 2-6, 2-22 |
| H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen | GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 |
| H4 Grundsätze der Unternehmensführung | GRI SRS 2016: 405-1 GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19, 2-20 |
| H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement | GRI SRS 2016: 413-1, 417-1 GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29 |
| H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele | GRI SRS 2016: 201-2 GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-3 |
| H7 Implementierung in Prozesse und Controlling | GRI SRS 2021: 2-13 |
| H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft | GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1 |
| H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft | GRI SRS 2016: 201-2 |
| H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) | GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1 |
| H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten | GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 |
| H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung | GRI SRS 2016: 204-1, 308-1, 308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2 GRI SRS 2021: 2-6 |
| H13 Umweltbelange | GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 GRI SRS 2018: 303-5 GRI SRS 2020: 306-3 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
| H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit | GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1 GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3 |
| H16 Gesundheit und Wohlergehen | GRI SRS 2016: 401-3 GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6 |
| H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen | GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3 |
| H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende | GRI SRS 2016: 205-2 GRI SRS 2021: 2-23, 2-26 |
| H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung | GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1 GRI SRS 2019: 207-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
| H20 Dialog mit Anspruchsgruppen | GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-29 |
Referenzen zu Rahmenwerken
| Sparkassen-Indikator Produkte | Referenzen |
| P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen | GRI SRS 2016: 203-2, 413-1 |
| P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen | GRI SRS 2016: 203-2, 413-1 |
Berichtsperiode
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das
Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden
Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
Berichtsinhalte
Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen
wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach.
Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten
Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die
Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen der
turnusmäßigen Jour fixe eingebunden.
Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich
gemäß den regulatorischen, politischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue
Anforderungen angepasst.
Angaben zu externen Prüfungen
Der nichtfinanzielle Bericht wurde im Rahmen der
Prüfung des Jahresabschlusses von der Internen
Revision und der Prüfungsstelle des
Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft. Im Rahmen
der Beschlussfassungen zum Jahresabschluss nahm der
Verwaltungsrat der Sparkasse Kenntnis von diesem
nichtfinanziellen Bericht und billigt diesen.
Kontakt
Laura-Loreen Breer
Referentin Nachaltigkeit
02941 7571601
Laura-Loreen.Breer@sparkasse-hellweg-lippe.de
Sonja Tüllmann
Referentin Strategie
02941 7571605
sonja.tuellmann@sparkasse-hellweg-lippe.de
Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage
Der Lagebericht 2023 der Sparkasse Hellweg-Lippe wird im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Geschäftspolitik
Öffentlicher Auftrag
Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist eine Anstalt
öffentlichen Rechts. Sie bzw. ihre
Vorgängerinstitute wurde(n) vor fast 200 errichtet, um
im Gebiet ihres kommunalen Trägers die
kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der
mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen
Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der
Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die
Entwicklung der Region zu fördern. Dieser
öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen niedergelegt und umfasst unter anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen
besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe
ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem
wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
Sparkassen stehen für finanzielle und damit
gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag
ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.
Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für
die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht
zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden,
fließen in die Region zurück zur Finanzierung
gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als
Sparkasse fördern wir mit unserer
Geschäftstätigkeit verlässlich die
Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und
Lebensqualität in der Region und dienen so dem
Gemeinwohl.
Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste
Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns
hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen
unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen
sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit
Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen
Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und
respektieren die Gesetze.
Das Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkasse wird
maßgeblich geprägt durch den öffentlichen
Auftrag. Die Sparkasse Hellweg-Lippe unterstützt in
ihrem Geschäftsgebiet Unternehmen, Privatpersonen und
Kommunen durch geeignete Finanzdienstleistungen auf ihrem
Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und einem wirksamen
Klimaschutz.
Wertschöpfung und Lieferkette
Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden
vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und
mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der
Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich
schwächeren Personen die Teilnahme am
Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen
für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und
geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen
Konditionen.
Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im
Sparkassenverband Westfalen-Lippe und auch Teil der
Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der
Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund
zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren
als selbstständige Institute, vernetzen aber
gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den
Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die
DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die
öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-,
Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie
Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in
den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und
Verlagswesen.
Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren
Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den
Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten
und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir
mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die
Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und
im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind
Zinserlöse sowie Erlöse aus dem
Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit
den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere
Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.
Organisationsprofil
| Wesentliche Daten per 31.12.2023 | Wert |
| Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt | 566 |
| Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) | 475,8 |
| Anzahl Auszubildende und Trainees | 54 |
| Anzahl Filialen (personenbesetzt) | 22 |
| Anzahl SB-Filialen | 19 |
| Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) | 156 |
| Anzahl Geldausgabeautomaten | 81 |
| Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 3 |
| Anzahl Ein- und Auszahlautomaten | 49 |
| Anzahl Privatgirokonten | 137.151 |
| Anzahl Geschäftsgirokonten | 18.469 |
| Bilanzsumme in T€ | 5.017.529 |
| Gesamteinlagen in T€ | 4.361.984 |
| Kreditvolumen in T€ | 3.922.064 |
| Eigenkapital in T€ | 544.036 |
Vorstand
| Jürgen, Riepe, Vorsitzender |
| Peter, Königkamp, Mitglied |
| Ulrich, Kleinetigges, Mitglied |
Verwaltungsrat
| Ulrich, Dellbrügger | Vorsitzendes Mitglied |
| Marlies, Stotz | 1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds |
| Klaus, Eifler | 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds |
| Wilfried, Arens | Mitglied |
| Andrea, Bilke-Peters | Mitglied |
| Axel, Bohnhorst | Mitglied |
| Markus, Brasse | Mitglied |
| Andreas, Braun | Mitglied |
| Helena, Brüggemann | Mitglied |
| Mattias, Bürger | Mitglied |
| Michael Peter, Demmer | Mitglied |
| Martin, Döbber | Mitglied |
| Ferdinand, Eickhoff | Mitglied |
| Meinhard, Esser | Mitglied |
| Reinhold, Häken | Mitglied |
| Dennis, Hanke | Mitglied |
| Dennis, Hohlweck | Mitglied |
| Oliver, Jungmann | Mitglied |
| Peter, Knoche | Mitglied |
| Elisabeth, Körner | Mitglied |
| Antje, Kuss | Mitglied |
| Jessica, Lanhenke | Mitglied |
| Klaus, Laufkötter | Mitglied |
| Roland, Maibaum | Mitglied |
| Arne, Moritz | Mitglied |
| Reinhard, Müller | Mitglied |
| Anneliese, Richter | Mitglied |
| Elmar, Rosenthal | Mitglied |
| Dr. Eckhard, Ruthemeyer | Mitglied |
| Herbert, Schenk | Mitglied |
| Reinhard, Strugholz | Mitglied |
| Heiner, Westermann | Mitglied |
| Hans, Zaremba | Mitglied |
| Rainer, Busemann | Beratende Teilnahme |
| Malte, Dahlhoff | Beratende Teilnahme |
| Camillo, Garzen | Beratende Teilnahme |
| Hendrik, Henneböhl | Beratende Teilnahme |
| Torben, Höbrink | Beratende Teilnahme |
| Matthias, Lürbke | Beratende Teilnahme |
| Dr. Martin, Michalzik | Beratende Teilnahme |
| Maria, Moritz | Beratende Teilnahme |
| Alfred, Schmidt | Beratende Teilnahme |
| Dr. Thomas, Schöne | Beratende Teilnahme |
| Peter, Weiken | Beratende Teilnahme |
Träger
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband der
Sparkasse Hellweg-Lippe - Sparkassenzweckverband der
Städte Lippstadt, Soest, Werl, Erwitte, Warstein und
Rüthen und der Gemeinden Anröchte, Bad
Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und
Wickede (Ruhr).
Rechtsform
Die Sparkasse Hellweg-Lippe mit dem Sitz in Lippstadt
ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Beteiligungen
| Anteil in % | Direkte Beteiligung | |
| Verbundene Unternehmen | ||
| S-Projekt SoestWerl GmbH | 100 | Ja |
| S-Finanzdienste- und Immobiliengesellschaft mbH | 100 | Ja |
| S-IT-Service GmbH | 62,5 | Ja |
| Beteiligungen S-Finanzgruppe | ||
| SVWL | 3,1148 | Ja |
| Unternehmensberatungsges. der Sparkassen im Kreis Soest mbH | 25 | Ja |
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG | 0,2707 | Ja |
| Deutsche Spark. und Leasing AG & Co. KG | 0,0193 | Ja |
| Sonstige Beteiligungen | ||
| KWS Soest eG | 6,2748 | Ja |
| FIDUCIA Mailing Service eG | 0,0695 | Ja |
| Bau- und Wohnungsgenossenschaft Lippstadt eg | 0,5203 | Ja |
| EEG Hellweg-Sauerland eG | 6,5 | Ja |
Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen
Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist Mitglied im
Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband und
über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband
e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen.
Geschäftsgebiet und wichtige Märkte
Gebiet nach § 3 Abs. 1 a) SpkG ist das Gebiet des
Trägers, das Gebiet des Kreises Soest und der
angrenzenden Kreise sowie die kreisfreie Stadt Hamm. Eine
Kernaufgabe der Sparkasse liegt darin, im
Geschäftsgebiet die angemessene und ausreichende
Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere
des Mittelstandes mit Geld- und kreditwirtschaftlichen
Leistungen sicherzustellen.
Geschäftsbereiche
| ― |
Vorstandsstab, Marktfolge, Unternehmenssteuerung, Strategie und Innovation |
| ― |
Privatkunden, Digitaler Vertrieb, ImmobilienCenter, Organisation, Abteilung Beauftragtenwesen |
| ― |
Private Banking, FirmenkundenCenter, Vertriebsmanagement, Interne Revision |
Wichtige Produkte und Dienstleistungen
Zu den wichtigsten Dienstleistungen zählt die
ganzheitliche Beratung der Kundinnen und Kunden.
Hierfür stehen Produkte für den Zahlungsverkehr
(Girokonto und Kreditkarten), für Kredite und
Finanzierungen, zur Geldanlage incl. Wertpapiere und
Versicherungen zur Verfügung. Hinzu kommen Produkte
der Baufinanzierung und Leistungen rund um die Immobilie
(versichern, sowie kaufen und verkaufen).
Wichtige Kundengruppen
Die Kundschaft der Sparkasse Hellweg-Lippe setzt sich
zusammen aus Privat- und Firmenkunden sowie
öffentlichen und institutionellen Partnern.
Grundsätze der Unternehmensführung
Bericht zur Unternehmensführung
Grundlagen der Unternehmensführung
Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat
folgende Grundlagen:
| ― |
Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde. |
| ― |
Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen: Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz - SpkG). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben. |
| ― |
Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Nordrhein-Westfalen. |
"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert
sich an den folgenden Grundsätzen:
a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den
öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen
Trägers eine angemessene Versorgung aller
Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der
öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen
Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter
anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte
öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen
besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe
ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem
wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
Sparkassen stehen für finanzielle und damit
gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag
ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der
damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das
Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen
nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu
erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen
obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen.
Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen
erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des
Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit
zugute.
d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung
darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich
nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen
Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter
Geschäfte ausschließt oder Restriktionen
unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden
Geschäftspolitik verpflichtet.
Führungsstruktur in der Sparkasse
| ― |
Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. |
| ― |
Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Errichtung von Stiftungen sowie die Feststellung des Jahresabschlusses. |
| ― |
Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Aufsichtsrats (zum Beispiel bei der Errichtung von sparkasseneigenen Gebäuden). |
| ― |
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf. |
Nähere Angaben zu den oben genannten Themen
befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance".
Vergütung
Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer
Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die
Vergütung ihrer Mitarbeitenden auf ein nachhaltiges,
verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur
langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden
Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die
Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeitenden
nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die
mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der
Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Insbesondere werden durch die Vergütung keine
Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den
Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger
entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD), ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung
verknüpft und begünstigt keine
übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf
den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen
Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist ein anderes, nicht
börsennotiertes Institut im Sinne von Art. 433c CRR.
Daher besteht gemäß Art. 433c Abs. 2 Buchst. f
CRR i. V. m. Art. 450 Abs. 1 Buchstaben a bis d und h bis k
CRR eine Offenlegungspflicht. Der Offenlegungsbericht nach
CRR wird auf der Website der Sparkasse Hellweg-Lippe
veröffentlicht (Link: Offenlegungsbericht nach CCR).
Darüber hinaus besteht auch eine Offenlegungspflicht
nach § 16 Abs. 2 der
Institutsvergütungsverordnung. Die Sparkasse
Hellweg-Lippe erstellt jährlich einen
Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen
ebenfalls auf ihrer Website.
Diversität im Vorstand
Die Sparkasse hat am 14.12.2021 eine
Diversitätsrichtlinie für den Vorstand
verabschiedet. Hierin hat sie festgelegt, dass sie
Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund,
Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand anstrebt.
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung
Gesamtverantwortlich für die Steuerung von
Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende, Jürgen
Riepe der Sparkasse Hellweg-Lippe. Im Rahmen der
Nachfolgeregelung ging die Gesamtvearantwortung auf
Vorstandsebene per 01.01.2024 auf den neuen
Vorstandsvorsitzenden Peter Königkamp über.
Die Koordination des Nachhaltigkeitsmanagements und der
operativen Umsetzung ist im Bereich Strategie und
Innovation angesiedelt. Die zuständige, fachliche
Verantwortung zur Nachhaltigkeit bleibt in jedem
Fachbereich verankert.
Der Verwaltungsrat nimmt den nichtfinanziellen Bericht
zur Kenntnis und billigt diesen.
Corporate-Governance-Kodex und Compliance
Ein Corporate-Governance-Kodex liegt in der Sparkasse
Hellweg-Lippe nicht vor.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat eine
weisungsunabhängige Hinweisgeberstelle eingerichtet.
Unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität
können Mitarbeitende Verstöße gegen
gesetzliche und/ oder aufsichtsrechtliche Vorschriften an
diese Stelle melden. Das Hinweisgebersystem ist als Prozess
implementiert und steht jedem Mitarbeitenden zur
Verfügung. Beschwerden gegen die eigene
Hinweisgeberstelle können u.a. bei der
Hinweisgeberstelle der BaFin gemeldet werden. Zur
Informationen hinsichtlich möglicher externer
Meldeverfahren wird im Prozess auf das Bundesjustizamt (BfJ
- Zuständigkeit der Meldestellen) verwiesen.
| Grundlagen der Unternehmensführung | Status |
| Bericht zur Unternehmensführung | keine Berichterstattung |
| Corporate Governance Kodex | nicht vorhanden |
| Diversitätsrichtlinie für den Vorstand | vorhanden |
| Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit | Funktion |
| Bereich | |
| Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene | Jürgen Riepe |
| Operative Verantwortung | Bereich Strategie und Innovation |
| Weitere Bereiche: | |
| Umsetzung erfolgt in den Fachbereichen | |
Kundenberatung und Beschwerdemanagement
Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher
In 22 Filialen in unserem Geschäftsgebiet sowie
über verschiedene Online-Kanäle bieten wir
unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in
allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes
Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere
Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage
versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.
Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist
eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete
Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeitende. Wir betreuen
unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch
unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser
ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem
Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns,
individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und
Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen
Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung
passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin
bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die
persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl.
Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die
Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der
Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten
wir 1.097 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept
durch.
Unser Qualitätsversprechen
1. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden
kontinuierlich und aktiv durch qualifizierte Beraterinnen
und Berater.
2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer
Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.
3. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent und
bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.
4. Wir sind überall und immer für unsere
Kundinnen und Kunden erreichbar.
5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so
mit unseren Kundinnen und Kunden, dass sie uns verstehen.
6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundinnen und
Kunden zügig und sorgfältig.
7. Die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist uns
wichtig.
Produktverantwortung
Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich zu ihrer
Produktverantwortung und nimmt diese für die von ihr
vertriebenen Produkte und Dienstleistungen umfassend wahr.
Unsere Vorgaben für Produktverantwortung definieren
die Elemente unseres verantwortungsbewussten und integren
Verhaltens gegenüber allen Kundinnen und Kunden - von
der Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung
bis hin zum auf die individuellen Bedürfnisse der
Kundinnen und Kunden zugeschnittenen Beratung. Zu den
Themen, auf die die Sparkasse Hellweg-Lippe im Rahmen ihrer
Produktverantwortung besonderen Wert legt, gehören u.
a.
| ― |
das sorgsame Vorgehen bei der Entwicklung von neuen Produkten und bei der Umsetzung neuer produktbezogener Anforderungen, |
| ― |
eine umsichtige und ganzheitliche Kundenberatung, |
| ― |
die Vermeidung von Überschuldung, |
| ― |
eine klare, verständliche und ausgewogene, Chancen und Risiken benennende Kommunikation sowie |
| ― |
der gute und transparente Umgang mit Kundenimpulsen bzw. Interessenkonflikten. |
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat die Regelungen des
Produkt Governance zum Zeitpunkt der Berichterstellung in
2024 eingeführt. Die Regelungen beziehen sich auf die
internen Prozesse, Funktionen und Strategien für die
Konzeption, Markteinführung und Überprüfung
von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus.
Ziel ist es sicherzustellen, den Interessen, Zielen und
Eigenschaften des Zielmarktes zu entsprechen. Die
Verbraucherperspektive stehen hierbei im Vordergrund.
Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab
Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die
Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region
sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden
zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und
Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein
wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg
unserer Sparkasse. Die Umsetzung überprüfen wir
regelmäßig durch Kundenzufriedenheitsbefragungen
bei Privatkundinnen und -kunden sowie Firmenkunden. Diese
werden durch After-Sales-Standardbefragungen der
Sparkassen-Finanzgruppe zum Finanzkonzept erhoben.
Dadurch kann die Zufriedenheit auf hohem Niveau gehalten
werden. Unsere Kundenzufriedenheit - ermittelt mit dem
Top-3-Box-Wert - beträgt 95,14 % bei den Privatkunden
sowie 95,50 % bei den Firmenkunden. Die Kundenzufriedenheit
speziell zur Betreuung und Beratung unserer Kundinnen und
Kunden beträgt 95,68 % (Privatkunden) und 96,2 %
(Firmenkunden). Die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer
Kundinnen und Kunden als Ausdruck der Kundenbindung
beträgt 90,25 % bzw. 98,61 %. Der reine Produktverkauf
steht bei uns nicht im Vordergrund.
Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen
wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und
die Unterstützung durch die Führungskräfte.
Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur
festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen
darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ
hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw.
den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei
der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele mit
einbezogen.
| Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept | Anzahl |
| Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt | 1097 |
| Davon: | |
| Privatkundinnen/-kunden | 1051 |
| Firmenkunden | 46 |
| Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung | In % |
| Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden | 95,68 |
| Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden | 96,2 |
| Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung | In % |
| Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden | 95,14 |
| Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden | 90,25 |
| Kundenzufriedenheit Firmenkunden | 95,50 |
| Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden | 98,61 |
Impuls- und Beschwerdemanagement
Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als
Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle
eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement
vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die
angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden
sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden
ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu
beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe
Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung
sicherstellen. Auf unserer Website sind die
"Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse
Hellweg-Lippe unter folgendem Link veröffentlicht:
Qualitätsmanagement. Darin geben wir auch einen
Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von
Beschwerden.
Im vergangenen Jahr wurden 180 Beschwerden/Impulse im
Beschwerdemanagement registriert. Eingaben zu
Nachhaltigkeitsaspekten gab es im Rahmen des
Beschwerdemanagements nicht.
| Beschwerdemanagement | Anzahl |
| Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt | 177 |
Wesentliche Inhalte/Themen der Beschwerden
| ― |
Preispolitik (Anpassung der Giropreise und Tresorfachmieten) |
| ― |
Phishing-Fälle |
| ― |
Sparkassen-Card Debit Mastercard (=DMC-Reklamationen) |
Schlichtungsverfahren
Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der
Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung
erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die
zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für
unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die
außergerichtliche und somit kostengünstige und
schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und
Sparkasse.
Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin
bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen,
durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die
Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die
Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach
vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die
Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren
bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor
ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der
Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der
Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.
Der folgenden Link führt zur Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle des DSGV
| Schlichtungsverfahren | Anzahl |
| Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt | 8 |
| Davon zu: | |
| Zahlungsverkehr und Kontoführung | 5 |
| Kreditgeschäft | - |
| Wertpapiergeschäft | 1 |
| Spargeschäft | 2 |
| Sonstiges | - |
| Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) | Anzahl |
| Zurückgenommene Schlichtungsanträge | 2 |
| Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) | - |
| Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden | - |
| Entscheidungen zugunsten der Sparkasse | 4 |
| Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche | 1 |
Verhaltensstandards für Mitarbeitende
Rechtlicher Rahmen
Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an
Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei
der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben
sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie
führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in
deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung
aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen
Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und
zwischen den verschiedenen Interessengruppen
(Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand,
Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister,
breite Öffentlichkeit) einem systematischen
Verbesserungsprozess unterliegt.
Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister
sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien
formuliert:
| ― |
Capital Requirements Regulation (CRR) |
| ― |
Gesetz über das Kreditwesen (KWG) |
| ― |
Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) |
| ― |
Gesetz über Geldwäsche (GwG) |
| ― |
Handelsgesetzbuch (HGB) |
| ― |
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) |
Werte und Handlungsrichtlinien
Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt
nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes
Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung
der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der
Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen
sowie der Wechselwirkung von der
Geschäftstätigkeit mit sozialen und
ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren
bei der Führung und Überwachung im Rahmen des
Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem
Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im
Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben
wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene
Aspekte integriert werden.
Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der
Sparkasse Hellweg-Lippe verpflichtet und dürfen bei
ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten
verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion
ein und hält die Mitarbeitenden zu gesetzeskonformem
und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der
Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln
für die Beschäftigten zu kodifizieren.
Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des
Selbstverständnisses der Sparkasse Hellweg-Lippe
liegen auch den Verhaltensstandards für die
Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung,
Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie
Transparenz und Integrität sind fest in unserer
Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und
ökologischer Nachhaltigkeit sowie
Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das
Werteverständnis der Sparkasse Hellweg-Lippe
eingebunden.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe duldet kein
belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und
keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe,
Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter,
Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller
Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen
Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der
Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl
das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen
und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit
und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein
klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft
und zur demokratischen Grundordnung.
In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu
verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene
Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch
zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der
Sparkasse Hellweg-Lippe gewahrt und streng vertraulich
behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende
Informationen nur den damit befassten Mitarbeitenden
zugänglich gemacht werden.
Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der
einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften
insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch
unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder
Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen
Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation
sind ausdrücklich untersagt. Unlautere
Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation
sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu
deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört
auch der sachgerechte und transparente Umgang mit
Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in
diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn
sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent
offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in
entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der
Sparkasse Hellweg-Lippe festgelegt und werden
regelmäßig geschult.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat eine Hinweisgeberstelle
eingerichtet, die es den Mitarbeitenden unter Wahrung der
Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht,
Verstöße gegen gesetzliche und/ oder
aufsichtsrechtliche Vorschriften zu melden. Das
Hinweisgebersystem wird als internes System bereitgestellt
und ist an die bereits vorhandene Organisationsstruktur
angebunden. Beschwerden gegen die eigene Hinweisgeberstelle
können u.a. bei der Hinweisgeberstelle der BaFin
gemeldet werden.
Sozialbelange
Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange
Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell
entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs.
Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben
hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum
wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher
Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und
gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region
bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen
Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres
öffentlichen Auftrags.
Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen
berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer
Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung,
Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser
gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere
regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz
konkret.
Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten
Als Sparkasse respektieren wir die international
anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an
alle entsprechend in nationales Recht überführten
Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese
in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter
anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und
Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und
Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und
privatem Alltag, die Förderung der physischen und
psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen
gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von
Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer
nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als
attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute
Arbeitsplätze.
Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse
wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei
unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv,
produktiv und für sie persönlich gewinnbringend
umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der
Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher
Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im
Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei
umfassende Unterstützungsinstrumente zur
Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer
Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern.
Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und
Weiterbildungscurriculum integriert.
Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber
möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der
seine Beschäftigten auch langfristig bei einer
erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt.
Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für
alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend
wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit
fördern und den Zusammenhalt im Team stärken.
Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden
sich im Kapitel "Personal".
Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot
Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die
Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab
und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite
Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu
Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns
dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu
konzentrieren.
Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat
sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert.
Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an.
Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit
der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren
Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten
digitalen und mobilen Zugang zu allen
Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.
Wir stärken die Finanzbildung in allen
Generationen. Wir unterstützen über den
unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private
Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget-
und Finanzplanung und befähigen sie damit zur
selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind
außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in
Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen
finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und
Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in
Anspruch nehmen müssen.
Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften
Unsere gesellschaftlichen Initiativen und
Förderengagements stehen in Einklang mit den
geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den
Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse.
Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die
daraus erwirtschafteten Erträge kommen der
Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber,
Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische
Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von
80.449 TEUR zu einem großen Teil in unserem
Geschäftsgebiet realisiert. Insgesamt haben wir im
Berichtsjahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe
von 82.052 TEUR zum Gemeinwesen geleistet.
Beitrag zum Gemeinwesen
Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben
wir 1.603 TEUR zur Verfügung gestellt. Davon entfielen
auf Soziales 176 TEUR, auf Bildung/Wissenschaft 307 TEUR,
auf die Kultur 747 TEUR, auf die Umwelt 14 TEUR, auf den
Sport 15 TEUR, auf die Wirtschafts- und
Strukturförderung 339 TEUR sowie auf Sonstiges 5 TEUR.
Die gemeinnützigen Organisationen, Vereine und die
vielen ehrenamtlichen Helfer in der Region sind eine
wesentliche Stütze der gesellschaftlichen Entwicklung
vor Ort und sind auf tatkräftige Unterstützung
angewiesen. Die Sparkasse Hellweg-Lippe übernimmt auch
hier als zuverlässiger und starker Partner weiterhin
Verantwortung für die zukünftige Entwicklung des
heimischen Lebens- und Wirtschaftsraums. Mit der
Jubiläums-Spenden-Aktion für das Jahr 2024 plant
die Sparkasse gemeinnützige Einrichtungen und Vereine
im Geschäftsgebiet auf ihrem Weg in die Zukunft zu
begleiten und finanziell unterstützen.
| Beitrag zum Gemeinwesen | Volumen in T€ |
| Ertragsabhängige Steuerzahlungen | 13.899 |
| Personalaufwand | 40.970 |
| Sachaufwand | 25.580 |
| Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt | 1.603 |
| Davon: Soziales | 176 |
| Davon: Bildung/Wissenschaft | 307 |
| Davon: Kultur | 747 |
| Davon: Sport | 15 |
| Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung | 339 |
| Davon: Umwelt | 14 |
| Davon: Sonstiges | 5 |
| Beitrag zum Gemeinwesen gesamt | 82.052 |
Dialog mit Anspruchsgruppen
Anspruchsgruppen der Sparkasse
Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen
Motivation heraus gegründet worden, möglichst
vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe
zu ermöglichen. Damit gehört die
Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr
als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute.
Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die
Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und
Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der
Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als
nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die
Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region
tätig sind. Die für Sparkassen relevanten
Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen
Studie vom Institut für Kreditwesen der
Universität Münster erarbeitet. Auf dieser
Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für
unser Institut wie folgt:
Anspruchsgruppen
| ― |
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner |
| ― |
Mitarbeitende |
| ― |
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider) |
| ― |
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) |
| ― |
Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen |
| ― |
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) |
Kommunikation mit Anspruchsgruppen
Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer
Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als
kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen
unserer Geschäftstätigkeit und unseres
gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen
Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den
Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen
Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern
in der Region.
Diese Dialoge stellen die regelmäßige
Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen
in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang
häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert,
umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für
die zukunftsfähige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich
sind.
Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu
Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen plant
die Sparkasse Hellweg-Lippe im Rahmen des
Nachhaltigkeitsprojektes 2024 auf lokaler bzw. regionaler
Ebene die Erwartungen ihrer Anspruchsgruppen zur
Nachhaltigkeit zu ermitteln, zu vergleichen und in der
geplanten Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigen.
Zugänge zu Finanzdienstleistungen
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es
unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen
den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu
eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend
und verlässlich. Wir beleben so auch den
kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.
Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind
verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit
mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren.
Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger
Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre
soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden
ein
Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen
wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit
rechtmäßigem Aufenthalt in der EU),
unabhängig von der persönlichen Situation, dem
Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein
Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen
Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt,
sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch
auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter
bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn
bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem
Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches
Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen
Zahlungsverzuges. Bei Vereinbarung eines
Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des
Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24
Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben
oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen
rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat.
Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen
Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus
wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil
Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte
Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die
Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des
Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot
verstößt oder weil bei Abschluss des
Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im
Berichtsjahr haben wir 139.733 Privatgirokonten
geführt, 155 davon waren Basiskonten.
Filialnetz und digitale Zugangswege
Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten
Preisen und sind mit 22 Filialen überall im
Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die
Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem
qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser
Geschäftsstellennetz diesen veränderten
Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf
Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich
aufgewertete Standorte.
An insgesamt 19 Standorten stehen modernste Geräte
wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und
Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur
Verfügung.
Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der
digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin
unserer Kundinnen und Kunden. Mit der
Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren
Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und
Kunden eine digitale Basis für alle
Finanzgeschäfte.
So erledigten 108.478 Kundinnen und Kunden ihre
Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking.
Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und
Kunden leistungsfähige und vor allem sichere
Lösungen an, die wir durch die persönliche
Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die
App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und
Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse
entwickelt.
2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse
Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der
Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und
Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der
Nutzung des S-Firmenkundenportals und dem Business Center
mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun
mit der App jederzeit und überall die Übersicht
über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen
- auf Wunsch auch über Konten bei anderen
Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den
integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die
Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie
Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach
fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware
Lexoffice geladen werden.
Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von
unseren Wettbewerbern unterscheidet auf allen Wegen zu
erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin
ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der
Beschäftigten für eine kanalübergreifende
Kundenbetreuung.
| Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen | Anzahl |
| Privatgirokonten gesamt | 139.733 |
| Davon: Basiskonten | 155 |
| Filialnetz und digitale Zugangswege | Anzahl |
| Filialen (personenbesetzt) | 22 |
| Fahrbare Filialen | 0 |
| SB-Filialen | 19 |
| SB-Geräte (Bankautomaten) | 156 |
| Geldausgabeautomaten | 81 |
| Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 3 |
| Ein- und Auszahlungsautomaten | 49 |
| Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking | 108.478 |
| Installationen der Sparkassen-Apps | 62.010 |
Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich zu ihrer
Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire
Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von
modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser
Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für
jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt
zugänglich zu machen.
Sprachservices
Wir stellen besondere Angebote für benachteiligte
Zielgruppen bereit, z.B. für ältere Menschen oder
Menschen mit Migrationshintergrund oder mit
Beeinträchtigungen. Wir bieten Beratung in englischer,
türkischer oder russischer Sprache an, um die
erfolgreiche Einbindung von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das
Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus
steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch,
Tschechisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022
auch auf Ukrainisch.
Barrierefreiheit
Schritt für Schritt bauen wir auch den
barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den
Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt
und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. 40 unserer
Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An diesen
Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise
barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den
nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur
barrierefreien Ausstattung und eventuelle
Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf
sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.
Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking
für Smartphone und PC an, das sich durch einfache
Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch
Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Auch
Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu
kommen, werden von der Sparkasse Hellweg-Lippe betreut.
Für ältere Menschen oder für langfristig
erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch
Hausbesuche oder auch einen Bargeld-Bring-Service an.
Förderung der wirtschaftlichen Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen
| ― |
Finanzberatung in Fremdsprachen, wie z.B Englisch, Türkisch und Russisch |
| ― |
Kundenberatung beim Kunden zu Hause |
| ― |
Bargeld-Bring-Service für kranke oder nicht mobile Kundinnen und Kunden |
| Barrierefreiheit in der Sparkasse | Anzahl |
| Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten | 40 |
| Davon: rollstuhlgerecht | 7 |
| Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend | 33 |
Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange
Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen,
wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich
engagieren wir uns für das Gelingen des
Transformationsprozesses und die Erreichung der
Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen
Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die
den sozialen Zusammenhalt stärken, das
Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und
ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir
uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung
für alle Schichten der Bevölkerung.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Unterstützung bei der Berufsorientierung | Das Ziel ist es den Schülern den Weg in die Arbeitswelt zu ebnen und einen stärkeren Praxisbezug im Unterricht zu ermöglichen. | Kooperation zwischen den
regionalen Schulen und der Sparkasse. Zu den
Maßnahmen gehören:
* Berufsfelderkundungstage * Bereitstellung von Praktikumsplätzen * Unterstützung schulischer Projekte und Veranstaltungen * Fachvorträge von Mitarbeitenden im Unterricht * Planspiel Börse |
Laufend |
| Kooperation mit Hochschule | Ziel ist es durch die Intensivierung diese Kooperation eine gemeinsame Lösungsfindung für vorhandene Probleme voranzutreiben. | Kooperative
Abschlussarbeiten
- Bachelor / Master |
Ergibt sich anhand des Einzelfalles |
Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als
Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft,
die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem
Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche
Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und
eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die
Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier
in der Region und überall in Deutschland.
Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende
soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht.
Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius
gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine
herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher
Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung
an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach
über die Zukunftsfähigkeit einzelner
Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die
Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige
Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und
europäischen Wirtschaftspolitik.
Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte
Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich
gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden
Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur
sie können die nachhaltige Transformation in die
Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die
gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern.
Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe
wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen
Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.
Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse
Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die
bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken,
Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie
stellen somit keine eigenständige Risikoart dar. Als
Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die
der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige
Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit
haben können, zu bewerten und zu steuern. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder
Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder
Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich
oder potenziell negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die
Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann".
Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei
Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder
transitorischer Risiken auf den Wert der
Vermögensgegenstände oder auf die
Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische
Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum
Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und
indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die
Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von
Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.
Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben
sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen
zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des
Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft.
Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt
betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer
Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO
2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.
Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten
Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel
und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel
bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden
oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden
die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner
Engagements thematisiert
(Inside-out-Perspektive).Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken
werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur
identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der
jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken
analysiert und bewertet.
In der operativen Risikoinventur 2023 wurden bereits die
Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die einzelnen
die Sparkasse Hellweg-Lippe betreffenden Risikoarten
betrachtet. Auf den Risikobetrachtungshorizont (12 Monate
ökonomisch bzw. 60 Monate normativ) wurden dort
insgesamt keine wesentlichen risikoverstärkenden
Effekte auf die einzelnen Risikoarten durch
Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt.
Darüber hinaus wurden auch mögliche
längerfristige Auswirkungen aus etwaigen ESG-Risiken
mit Hilfe einer strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur
und einem Zeithorizont von 10 Jahren untersucht. Insgesamt
ist festzustellen, dass die untersuchten
Nachhaltigkeitsfaktoren Temperaturanstieg und
Treibhausgasbepreisung kurz-, mittel und langfristig keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Sparkasse haben. Dies ist
insbesondere dadurch zu begründen, dass die Sparkasse
in den relevanten Branchen aktuell nur gering investiert
ist. Trotz der verstärkt bemerkbaren
Großschäden z.B. infolge von Hochwasser,
Bränden oder Dürren sehen wir für die
Sparkasse Hellweg-Lippe aufgrund der geografischen Lage das
Nachhaltigkeitsrisiko im Risikobetrachtungshorizont vorerst
als nicht relevant an.
Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und
Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie
eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue
Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.
Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven
Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich
Unternehmen aller Branchen und Größenklassen
neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit
einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen
für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale,
die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen
Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als
Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue
Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.
| Handlungsfeld | Wesentliche Ziele und Maßnahmen in der Region | Unterstützungsaktivitäten/Maßnahmen der Sparkasse |
| Angebot eines nachhaltigen Anlageproduktes | Gewinnung von Passiveinlagen, die dann für nachhaltige Zwecke an Privatpersonen oder Firmen in Formen von Krediten ausgeliehen werden können. | Umsetzung geplant in 2025. |
| ESG-Gespräche | Ziel ist es ein regelmäßig ESG-Gespräch mit den Firmenkunden durchzuführen. | Schulungen der Mitarbeitenden in 2024 geplant. |
Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele
Nachhaltigkeitsmanagement
Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale
und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die
Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und
Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die
Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir
nachfolgend dar.
Nachhaltigkeitsverständnis
Der Vorstand der Sparkasse Hellweg-Lippe hat sich klar
zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das
nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:
Als Sparkasse Hellweg-Lippe bekennen wir uns zum Prinzip
der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen
Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz
der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen
sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben
haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und
Selbstständige, Kommunen, private Personen und die
Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der
Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung
der Klimaziele und bei der Verbesserung der
Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und
unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und
Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete
gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.
| Nachhaltigkeitsverständnis | Status |
| Bekenntnis des/der Vorstandsvorsitzenden | nicht vorhanden |
| Bekenntnis des Gesamtvorstands | unterzeichnet |
| Bekenntnis des Verwaltungsrats | nicht vorhanden |
| Bekenntnis des Aufsichtsrats | nicht vorhanden |
Nachhaltigkeitsstrategie
Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung
von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur
persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen,
Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung
ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger
wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet
beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und
ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler
Bestandteil unserer Geschäftsstrategie.
Im Rahmen des für das Jahr 2024 geplanten
Nachhaltigkeitsprojektes der Sparkasse Hellweg-Lippe werden
wir die Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der
regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer
Kundschaft sowie Anspruchsgruppen weiterentwickeln. Ein
wesentliches Handlungsfeld ist hierbei die
Wesentlichkeitsanalyse gemäß der
aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die Erwartungen der
unterschiedlichen Stakeholder werden durch die
Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven
ermittelt.
| Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie | implementiert |
| Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie | implementiert |
| Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften | unterzeichnet |
| Orientierung an den "Principles for Responsible Banking" des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) | implementiert |
| Operative Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen | implementiert |
| Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen | implementiert |
| Prozess zur Maßnahmenentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit | in Planung |
| Jährliches Monitoring der Zielerreichung | in Planung |
Nachhaltigkeitsziele
Bei der Entwicklung von strategischen
Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025
-Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.
Strategische Nachhaltigkeitsziele
Auf Grundlage der Standortbestimmung mittels des
Nachhaltigkeitskompasses des externen Begleiters N-Motion
wurde für das Jahr 2024 ein Ambitionsniveau für
die Sparkasse festgelegt. Im Rahmen des
Nachhaltigkeitsprojektes 2024 ist vorgesehen die
strategischen Nachhaltigkeitsziele weiterzuentwickeln.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Weiterentwicklung der strategischen Nachhaltigkeit | Analyse nachhaltiger Maßnahmen | Projekt Nachhaltigkeit | 2024 |
Implementierung in Prozesse und Controlling
Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den
Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt
über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente
bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse. Die
Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken
erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls
anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der
zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden
internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen
Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung,
Risikosteuerung und -controlling ist teilweise bereits
erfolgt bzw. in Arbeit.
Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit
In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse
erste Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die
zukünftig in alle relevanten Prozesse integriert
werden.
Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der in den
Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der
Sparkasse verankert ist bzw. wird.
Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im
Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt.
Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit
zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und
Controllingbedarf erforderlich machen, werden die
notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.
Kontrolle
Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir im Rahmen der
nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des
Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und
Initiativen transparent.
Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des
Sparkassen-Standards stellt eine konsistente
Datenqualität sicher und macht unsere
Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die
Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die
Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung
sichergestellt. Die Überprüfung des
Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Interne
Revision.
| Status der Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen | in Planung |
| Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard | in Planung |
Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft
Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft
Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein
zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und
arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung
erbringen wir im Wesentlichen in unserem
Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot
an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage
unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere
Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die
kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet
mit Krediten zu versorgen.
Kundenkreditportfolio der Sparkasse
Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben
sich durch die Finanzierung von
Wirtschaftstätigkeiten. Das Portfolio für Kredite
an Unternehmen und Selbständige im Obligo der
Sparkasse belief sich zum 27.12.2023 auf insgesamt rd.
2.209.005 TEUR. Der Schwerpunkt liegt im Bereich
Grundstücksund Wohnungswesen mit einem Anteil von 23,1
Prozent, gefolgt vom Bereich Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 12,8 Prozent und dem
Bereich Verarbeitendes Gewerbe mit 12,1 Prozent. Die
nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die
Aufteilung der Kredite an Unternehmen und Selbständige
auf KUSY-Branchenebene.
Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code)
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige nach Branchen (KUSY/WZ-Code) | Volumen | Anteil am Obligo | |
| in T€ | in % | ||
| A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 84.866 | 3,80 % |
| B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 6.551 | 0,30 % |
| C | Verarbeitendes Gewerbe | 266.879 | 12,10 % |
| D | Energieversorgung | 108.545 | 4,90 % |
| E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 37.001 | 1,70 % |
| F | Baugewerbe | 237.258 | 10,70 % |
| G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 283.062 | 12,80 % |
| H | Verkehr und Lagerei | 58.384 | 2,60 % |
| I | Gastgewerbe | 30.452 | 1,40 % |
| J | Information und Kommunikation | 19.164 | 0,90 % |
| K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 136.613 | 6,20 % |
| L | Grundstücks- und Wohnungswesen | 510.863 | 23,10 % |
| M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 186.082 | 8,40 % |
| N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 79.270 | 3,60 % |
| O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 0 | |
| P | Erziehung und Unterricht | 7.951 | 0,40 % |
| Q | Gesundheits- und Sozialwesen | 111.468 | 5,00 % |
| R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | 10.096 | 0,50 % |
| S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 33.782 | 1,50 % |
| T | Private Haushalte als Arbeitgeber bzw. als Hersteller von Waren und Dienstleistungen | 0 | |
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige gesamt | 2.209.005 | 100,00 % | |
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im
Jahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das
Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score
(S-ESG-Score) qualitativ bewertet.
Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)
Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom
Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands
e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem
zentralen Sparkassen-Dienstleister für
Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein
Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen
Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und
Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren
lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im
Firmenkundengeschäft der Sparkassen.
Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei
relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation
der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ
2008). Für gewerblich Immobilienkunden erfolgt
zusätzlich eine ESG-Bewertung des
Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt
mit in den Kundenscore ein.
Liegen für den Firmenkunden keine individuellen
ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf
Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die
Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert.
Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr
geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem
Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A
bis E zugewiesen.
Gerade im gewerblichen Mengengeschäft, bei dem eine
individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung
nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des
branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er
ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da
übergreifend signifikante Unterschiede bei den
Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle
Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen
zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt,
mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen
Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen
Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen.
Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts
komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es
diverse ESG-Reports von S-Rating.
Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)
Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in
Höhe von EUR 2.209.005 TEUR mit dem S-ESG-Score
bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an
Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche
Haushalte, für die aktuell keine Bewertungen der
ESG-Risiken vorliegen.
Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite
an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 27.12.2023 ein
mittleres ESG-Risiko.
Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum
Stichtag 47 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in
Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken
vergeben.
10 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in
Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben.
S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen
Verteilung des Kreditbestands auf die Noten
% des untersuchten Kreditbestands
Finanzierte Emissionen im Firmenkreditgeschäft nach S-ESG-Score
Für das Kreditportfolio ohne Privatkunden und
öffentliche Haushalte ergeben sich circa 165,6 Mio.
Tonnen CO2-Äquivalente (t Co2e) finanzierte Scope-1-
und -2-Emissionen bzw. ca. 88 t CO2e je 1 Mio. EUR
Kreditvolumen. Bezieht man Scope-3--Emissionen der
Kreditnehmer mit ein, so ergeben sich als Näherung ca.
397,6 Mio. t CO2e finanzierte Scope-1-bis-3-Emissionen bzw.
211 t CO2e je 1 Mio. EUR Kreditvolumen.
Das im S-ESG-Branchenscore eingesetzte
Treibhausgas-Modell kommt auch zum Einsatz für die
Berechnung der finanzierten Emissionen im
Firmenkreditgeschäft. Dazu nutzt die Sparkasse die
Reportvorlage inkl. Musterselect des Branchendiensts
(Firmenkunden-Emissionsrechner). Durch das gemeinsam in
beiden Anwendungsbereichen zum Einsatz kommende
Treibhausgas-Modell ist die Bewertung von ESG-Risiken mit
dem S-ESG-Branchenscore konsistent mit der Berechnung
finanzierter Emissionen mit dem
Firmenkunden-Emissionsrechner. Widersprüche zwischen
ESG-Risikoeinschätzungen und Emissionstreibern im
Firmenkreditgeschäft werden so vermieden.
Die Berechnung der finanzierten Emissionen im
Firmenkundenkreditgeschäft orientiert sich am
PCAF-Standard. Die finanzierten Emissionen werden einzeln
für jeden Kunden berechnet und zu einem Portfoliowert
aggregiert. Je nachdem welche Daten für die
Emissionsberechnung eines einzelnen Firmenkunden
verfügbar sind (verifizierte Unternehmensdaten,
nicht-verifizierte Unternehmensdaten, Branchendurchschnitte
etc.) definiert der PCAF-Standard einen spezifischen
Datenqualität-Score zwischen 1 (höchste
Datenqualität) und 5 (geringste Datenqualität).
Der gewichtete Datenqualität-Score für die
Berechnung der finanzierten Emissionen des
Firmenkreditportfolios ist zum Stichtag 27.12.2023 4,82.
| S-ESG-Score - Finanzierte Emissionen | in Tausend t CO 2e | in t CO 2e je 1 Mio. € Kreditvolumen |
| Finanzierte Scope-1-Emissionen | 136.245 | 72 |
| Finanzierte Scope-2-Emissionen | 29.389 | 16 |
| Finanzierte Scope-3-Emissionen | 231.985 | 123 |
| Gesamtsumme | 397.618 | 211 |
ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft
Um Risiken in der Kreditvergabe noch transparenter zu
machen, haben wir zusätzlich zu den bestehenden
Regelungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung,
die Grundlage für jede Kreditentscheidung sind,
Schwellenwerte in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
implementiert.
Hierbei wurden Proportionalitätsaspekte in Form von
Erleichterungen insbesondere bei Engagements im
nichtrisikorelevanten Kreditgeschäft
berücksichtigt. Sofern bei risikorelevanten
Kreditentscheidungen definierte Grenzwerte erreicht oder
überschritten werden, erfolgt eine individuelle
Bewertung des S-ESG-Scores auf Kundenebene. Hiervon
ausgenommen sind Klein- bzw. Kleinstunternehmen. Hierdurch
erfolgt eine Fokussierung auf große Kreditnehmer mit
einem hohen Nachhaltigkeitsbranchenrisiko.
Durch diese Maßnahme wollen wir eine
verstärkte Sensibilisierung, eine stärkere
Unternehmens-, Branchen-, oder projektbezogene Betrachtung
sicherstellen, die je nach Bedarf eine umfassende Bewertung
bei der Kreditvergabe nach sich zieht. Sofern im Rahmen der
individualisierten Bewertung erhöhte oder hohe
ESG-Risiken errechnet werden, treten zur Zeit keine
separaten externen Maßnahmen zwangsweise in Kraft. Im
Rahmen des geplanten Nachhaltigkeitsprojektes 2024 der
Sparkasse Hellweg-Lippe ist der zukünftige Umgang mit
den ESG-Risiken im Kundengeschäft ein Handlungsfeld.
Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Sparkasse Hellweg-Lippe
orientiert sich unter anderem an der
Selbstverpflichtungserklärung deutscher Sparkasse
für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften
und dem DSGV Dokument "Zielbild 2025". Darüber hinaus
legt der durchgeführte Nachhaltigkeitskompass die
Basis für alle künftigen Aktivitäten. Die
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit in der Sparkasse
Hellweg-Lippe ist im Rahmen des geplanten
Nachhaltigkeitsprojektes im Jahr 2024 vorgesehen.
Nachhaltigkeit im Passivgeschäft
Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die
Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit
als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von
Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und
Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und
Kunden.
Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der
regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale
Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme
Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die
Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation
nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen
Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die
Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen
für den Klimaschutz sowie auch für soziale
Aufgaben erschließen. Wir planen die Auflage von
speziellen Nachhaltigkeitsprodukten im Jahr 2025 und werden
die Verwendung der nachhaltigen Passivprodukte zur
Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen
und/oder sozialen Nutzen, dann entsprechend dokumentieren.
Die Auflegung eines nachhaltigen Passivproduktes ist
für das Jahr 2025 geplant, so dass Anleger sicher sein
können, dass die in den Produkten angelegten Gelder
für nachhaltige Zwecke ausgeliehen werden.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Angebot eines Nachhaltigkeitsproduktes | Gewinnung von Passiveinlagen, die dann für nachhaltige Zwecke an Privatpersonen oder Firmen in Formen von Krediten ausgeliehen werden können. Im Grundsatz als Pool-Lösung, keine direkte Zuordnung zu einem konkreten Projekt im ersten Schritt. | Konkretisierung der Produktidee, Ausleihkriterien sowie entsprechende Beschlussfassung. | 2025 |
Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)
Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember
2023 insgesamt 2.247.714 TEUR, von denen 942.157 TEUR auf
die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und
1.305.557 TEUR auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und
Kunden (Depot B).
Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)
Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig
über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für
die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt,
die unseren Liquiditäts-, Risiko- und
Ertragsanforderungen am besten entsprechen.
ESG-Risikoscreening der Eigenanlage
Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde zum Stichtag
31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck für
die Direktbestände, Aktien, Spezialfonds in der
Eigenanlage durchgeführt, der auf den Kriterien des UN
Global Compact basiert. Dabei entsprechen 86,5 Prozent des
geprüften Anlagevolumens den Nachhaltigkeitskriterien.
ESG-Richtlinien für die Eigenanlage
Für eine zielgerichtete Steuerung und Begrenzung
von Nachhaltigkeitsrisiken haben wir die nachfolgend
beschriebenen Richtlinien und Verfahren implementiert:
Beim Erwerb von Wertpapieren im Direktbestand
schließt die Sparkasse Hellweg-Lippe Hersteller
kontroverser Waffen aus. Dies beinhaltet Streubomben,
Landminen, biologische und chemische Waffen sowie
Nuklearwaffen. Des Weiteren wird die Sparkasse fortan
für den Direktbestand keine Wertpapiere von
Unternehmen erwerben, die ihren Hauptgeschäftszweck in
Produktion von Tabak, Abbau von Kohle, Teersanden und
Ölschiefer haben.
Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)
Die Sparkasse Hellweg-Lippe möchte Unternehmen bei
positiven Veränderungen unterstützen. Aus diesem
Grund wurde bereits in Green-, Social- und
Sustainable-Bonds für das Depot A investiert. Diesen
Weg werden wir fortsetzen und weitere ESG-Bonds erwerben.
Der Aufbau von Expertise im Themenbereich Nachhaltigkeit
ist auch bei den Eigenanlagen ein wichtiger Baustein. Zu
diesem Zweck werden Schulungen und Workshops von den
Mitarbeitenden im Treasury besucht.
Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)
Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben
wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung und in die
Investmentprozesse im Rahmen der Vermögensverwaltung
eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte
Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung
konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in
unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die
Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen
und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet
empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die
Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der
Anlageberatung ein.
Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum
einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind
aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards
generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen
ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder
über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu
berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen
bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse
auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.
Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien
oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10
Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von
Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0
Prozent) , zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion
oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder
Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere
Verstöße gegen den UN Global Compact begehen.
Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in
bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe
Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden
diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu
wählen wir auch Finanzinstrumente mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus,
die in (ökologisch) nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise
trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und
verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum
aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen
Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst
geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
haben.
Die Strategien zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
für die Anlageberatung, für die
Vermögensverwaltung und für die
Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf
unserer Website unter folgendem Link: Nachhaltigkeit |
Sparkasse Hellweg-Lippe (sparkasse-hellweg-lippe.de)
Nachhaltige Anlageberatung
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung
der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle
übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben
wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und
frühzeitig umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird
verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder
er Interesse an Finanzinstrumenten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort
und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein
oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit
Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben -
drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
ausgewiesen.
| ― |
ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2-Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin). |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen. |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren. |
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem
die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der
Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in
nachhaltige Investitionen sein soll.
Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und
-berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es,
dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils
von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen
können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein
qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot
kontinuierlich vermittelt.
Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Kundenanlage (Depot B)
Wir setzen die regulatorischen Anforderungen proaktiv um
und pflegen die Produktkörbe entsprechend.
Nachhaltigkeitsaspekte sind Gegenstand
regelmäßiger Schulungen auch mit
Unterstützung der Verbundpartner.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Mitarbeitende | Aufklärung der Beratenden | Regelmäßige Schulungen | laufend |
| Kunden | Aufklärung zum Thema Nachhaltigkeit | Etablierung einer einfachen digitalen Bildungsreihe | Ende 2024/Anfang 2025 |
| Finanzanlagen mit sozialer/ökologischer Auswahlprüfung | Wert |
| Volumen Finanzanlagen in T€ gesamt | 2.247.714 |
| Davon: Depot A in T€ | 942.157 |
| Davon: Depot B in T€ | 1.305.557 |
| Anteil der Eigenanlage (Depot A), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde | - |
| Anteil der Kundenanlage (Depot B), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde | - |
Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung
Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung
dem Regionalprinzip verpflichtet - unser
Geschäftsgebiet ist der Kreis Soest, die angrenzenden
Kreise sowie die kreisfreie Stadt Hamm. Wo immer es
möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und
Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor
Ort oder in der Region verfügbare Produkte und
Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter
Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw.
Anbietern aus der Region. Darüber hinaus
beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf
Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland
oder kaufen bei Partnerunternehmen in der
Sparkassen-Finanzgruppe.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat sich zu dem Prinzip der
Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine
nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung
von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer
häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische,
sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte
zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von
unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie
ökonomische, ökologische, ethische und soziale
Mindestanforderungen erfüllen.
Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung
| Produkte/Dienstleistungen | Vorgaben zur Sozialverträglichkeit, zu menschen- und arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten | Vorgaben zur Umweltverträglichkeit, zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten |
| Reinigungsleistungen | Beauftragung regionaler Unternehmen sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle, Entlohnung nach Tarifvertrag Gebäudereinigerhandwerk | Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Nutzung umweltverträglicher Reinigungsmittel |
| Einkauf | Nach Möglichkeit Auftragsvergabe an ortsansässige oder regionale kleine und mittlere Unternehmen | |
| Energie | bereits teilweiser Einsatz erneuerbarer Energien |
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen | Volumen in € |
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen | 7.325.247 |
| Menschenrechtliche und umweltbezogene Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette | Anzahl |
| Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette | 0 |
Es sind keine Hinweise zu menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und
Wertschöpfungskette bekannt.
Umweltbelange
Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange
Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen
sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die
im Rahmen der regelmäßigen
Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die
Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse
der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel
"Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6
Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert.
Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden
zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen
Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-,
Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet.
In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine
Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene
der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis
fünf Jahren statt; dem besonderen langfristigen
Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der
"Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung
getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse
potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der
Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für
unterschiedliche Zeiträume und dienen der
Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu
Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7.
MaRisk-Novelle.
Umweltleistung und Ressourcenverbrauch
Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der
Sparkasse Hellweg-Lippe wird mithilfe des Programms "CO2
Kalkulator" der "Sparkassen Einkaufsgesellschaft mbH"
erstellt. Die Kennzahlen und das zugehörige
Berechnungstool sind ein anerkannter Standard für die
Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei
Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im
Umweltmanagement der Sparkasse.
Datenqualität
Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom,
teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel,
Abfall) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur
Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.
Strom, Wasser und Wärme: Die Verbräuche wurde
auf Grundlage der Abrechnungen der Versorger sowie der
Nebenkostenabrechnungen ermittelt. Bei fehlenden Daten
wurden Vergleichsdaten herangezogen.
Geschäftsverkehr: Grundlage für die Berechnung
sind die gefahrenen Kilometer sowie die jeweilige
Antriebsart des genutzten Verkehrsmittels. Lagen nur
Teildaten vor, wurden fehlende Daten hochgerechnet oder
Vergleichsdaten herangezogen.
Papier: Die Papierverbräuche wurden auf Grundlage
der Einzelgewichte und der bestellten Menge errechnet.
Lagen nur Teildaten vor, wurden fehlende Daten
hochgerechnet bzw. Vergleichsdaten herangezogen.
Abfall: Der Siedlungsabfall wurde auf Grundlage der in
den Grundsteuerbescheiden angegebenen Inhaltsvolumen der
vorhandenen Müllgefäße und
Leerungsintervallen errechnet. Altpapier sowie Karton wurde
auf Grundlage der vom Entsorger angegebenen Füllmengen
und Leerungen errechnet. Elektronikschrott wurde auf
Grundlage der Abrechnungen erfasst, fehlende Daten wurden
hochgerechnet.
Kühl- und Löschmittel: Bei den
durchgeführten Wartungen an den betriebenen
Klimaanlagen konnten lt. Wartungsprotokollen keine Verluste
an Kühl- und Löschmitteln festgestellt werden.
| Verbräuche | Absolute Verbräuche | Verbräuche pro Mitarbeiter/-in |
| Strom | 1700182 kWh | 2988 kWh |
| Wärme | 2172947 kWh | 3819 kWh |
| Geschäftsverkehr | 480500 km | 844 km |
| Papier | 41 t | 72 kg |
| Wasser | 4189 m³ | 7362 l |
| Abfall | 102 t | 179 kg |
| Kühl- und Löschmittel | 0 kg | 0 kg |
| Treibhausgasemissionen | Scope 1 | Scope 2 (Market-based Method) | Scope 3 | Total | Emissionen pro Mitarbeiter/-in |
| Treibhausgasemissionen in CO 2e | |||||
| Strom | 0 | 469,759 | 128,306 | 598,065 t | 1264,969 kg |
| Wärme | 453,665 | 0 | 117,882 | 571,547 t | 1208,882 kg |
| Geschäftsverkehr | 51,751 | 3,263 | 1025,299 | 1115,547 t | 2359,501 kg |
| Papier | 0 | 0 | 93,663 | 93,663 t | 198,107 kg |
| Wasser | 0 | 0 | 1,934 | 1,934 t | 4,091 kg |
| Abfall | 0 | 0 | 42,945 | 42,945 t | 90,832 kg |
| Kühl- und Löschmittel | 0 | 0 | 0 | 0 t | 0 kg |
| Total | 505,416 | 473,022 | 1410,029 | 2423,701 t | 5126,382 kg |
| Klimakompensation | 0 t | 0 kg | |||
| Verbleibende Emissionen | 2423,701 t | 5126,382 kg | |||
| Klimaneutralität | 0 % | 0 % | |||
Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs
Die Umweltauswirkung unseres direkten
Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus
Verbräuchen bei Gebäudeenergie,
Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber
hinaus durch Abfälle.
Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den
Geschäftsbetrieb 2423,701 Tonnen CO2-Äquivalente
nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von
Grünstrom).
Die relativen THG-Emissionen betrugen 5126,382 Tonnen
CO2-Äquivalente pro Mitarbeitenden.
Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr auf
Wärme (24 Prozent), Papier (4 Prozent), Verkehr (46
Prozent) und Strom (25 Prozent).
Mitarbeitermobilität
Für unsere Beschäftigten bieten wir
Fahrradleasing an, das von 99 Mitarbeitenden genutzt wird.
An der Hauptstelle in der Spielplatzstraße in
Lippstadt stellen wir E-Lademöglichkeiten für PKW
zur Verfügung.
Klima- und Umweltziele
Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die
Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte
Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen,
die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu
verändern. Ziel ist es, unsere CO2-Emissionen
sukzessive zu vermindern. Dazu planen wir eine Methodik zu
erarbeiten und entsprechende Maßnahmen zu initiieren.
Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Stromverbrauch | Reduzierung des Stromverbrauchs | Einsatz von energiesparender Technik, z. B. Bewegungs-/Präsenzmeldern, Umstellung auf LED-Beleuchtung u. ä. | laufend |
| Stromverbrauch | Reccourcenschonung | Nutzung erneuerbarer Energie sowie regelmäßige Überprüfung elektrischer Geräte, bei Neuanschaffungen Kauf von verbrauchsärmeren Geräten | laufend |
| Wärmeverbrauch | Beibehaltung des durch die Energiemangellage erreichten niedrigen Verbrauchs | Beibehaltung der Verhaltensregeln zur Energiemangellage | laufend |
| Gebäudeenergie | Reduzierung fossiler und Ausbau regenerativer Energieträger | Erstellung eines Modernisierungsfahrplans für die Gebäude mit Prüfung bzgl. - energetischer Maßnahmen, - Nutzung Photovoltaik, - Umstellung von Heizungsanlagen, etc. | laufend |
| Mobilität | Fuhrpark: Umstellung auf E-Mobilität | bei Neuanschaffungen: Erwerb von Vollelektrofahrzeugen | laufend |
| Mobilität | Ausbau Ladesäulen | Inbetriebnahme weiterer Ladesäulen an verschiedenen Standorten | laufend |
| Papierverbrauch | Reduktion des Papierverbrauchs | Digitalisierung der Kundenkommunikation, z. B. durch - Einsatz elektronischer Unterschriften, - die Angebotsausweitung des elektronischen Postfachs für Kunden, -Nutzung elektronisches Rechnungsbuch, etc. | laufend |
| Geschäftsreiseverkehr | Ressourcenschonung | Angebot mobiler Arbeit und Web-Konferenz-Tools zur Reduzierung von Dienstfahrten, Angebot Job-Rad-Leasing | laufend |
Berichterstattung über potenziell ökologisch nachhaltige Vermögenswerte der Sparkasse gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung
Qualitative Angaben 1
Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die
Sparkasse Hellweg-Lippe verpflichtet, die umfangreicheren
Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur
Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich
zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den
nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben
werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
(im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem
Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Hellweg-Lippe
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU)
575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten
Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet
werden.
Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der
Sparkasse Hellweg-Lippe. Einbezogen in die Berechnungen der
beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green
Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische
Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der
Finanzierung der jeweils relevantesten
Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können,
sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung
abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt
gemäß der Anforderung aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der
diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der
Taxonomiekonformität (für
Geschäftsjahresende 2023) können keine
Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie
nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher
nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse
der Vermögenswerte der Sparkasse Hellweg-Lippe
erfordert neben allgemein veröffentlichten
Informationen zu den nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und
Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellenden Informationen.
Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der
Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer
ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse
Hellweg-Lippe umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich
Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere der
Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen
relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie
der Mitarbeiterweiterbildung werden weiterhin unternommen,
um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante
Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und
technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für
die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere
da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten
Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten
für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf
deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über
die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und
finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der
Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer
Unterstützung beschränkt. Die Beschränkungen
in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung
EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu
einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen,
insbesondere der beiden Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung
der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig
über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der
Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend
auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen
Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Union) implementiert hat.
Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen
ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger
Risikopositionen.
Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische
Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese
erweitert die bereits definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der
Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1
wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21.
sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen
Bewertungskriterien zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität unterlegt. Für das
Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13.,
8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen
Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen
sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die
Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden
zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf
Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert,
deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen
Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2
entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden
die identifizierten Vermögenswerte auf
Taxonomiefähigkeit untersucht. Zudem wurden zu den
bisherigen Wirtschaftstätigkeiten die
Taxonomiefähigkeiten für die Umweltziele 3-6
überprüft.
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich für das
Umweltziel 1 taxonomiefähige Vermögenswerte in
Höhe von 12,7 Mio. EUR. Für das Umweltziel 2
wurden taxonomiefähige Vermögenswerte in
Höhe von 1,9 Mio. EUR identifiziert. Für das
Umweltziel 4 wurden taxonomiefähige
Vermögenswerte in Höhe von 16,6 Mio. EUR sowie
für das Umweltziel 5 ca. 2 Mio. EUR ermittelt.
Für die Umweltziele 3 und 6 wurden keine
Vermögenswerte identifiziert.
Taxonomiefähige und taxonomiekonforme
Vermögenswerte, die einer der bisherigen
Wirtschaftstätigkeiten aus der Delegierten Verordnung
2021/2139 zugeordnet sind, werden in den entsprechenden
Positionen innerhalb der Meldebögen ausgewiesen. Der
Ausweis taxonomiefähiger Vermögenswerte, die
einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten
Verordnung 2023/2485 zugeordnet werden, ist in den
Meldebögen aufgrund der noch ausstehenden technischen
Unterstützung sowie Komplexität einer manuellen
Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Eine
technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024
geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann
vollständig innerhalb der Meldebögen technisch
ausgegeben werden.
Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI
Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Sparkasse Hellweg-Lippe auf
Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum
Geschäftsjahresende 2023 0,71 Prozent (Bogen "0.
Überblick über die von Kreditinstituten nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI").
Die Green Asset Ratio der Sparkasse Hellweg-Lippe auf Basis
der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum
Geschäftsjahresende 2023 0,95 Prozent (Bogen "0.
Überblick über die von Kreditinstituten nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI").
Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und
dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es
wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen
unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur
Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die
Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen,
den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert
laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem
Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu
ermöglichen.
Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
Ein Großerteil der Aktiva der Sparkasse Hellweg-Lippe gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung, z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen, nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit eingesammelt. |
| ― |
Ein Teil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten und Fondspositionen. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den
Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt
für 2023 34,29 Prozent (Bogen "0. Überblick
über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI"). Diese Kennzahl
wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen
gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R.
Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften
(direkt und/oder indirekt gehaltenen
Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre
eine Bewertung der Taxonomiekonformität von
zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber
wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene
KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs
dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen
einwirken. Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben
die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition
besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das
heißt, grundsätzlich stünden
taxonomiefähige Kennzahlen von diesen Kreditinstituten
zur Verfügung, dürfen aber nicht für die
Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im
Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen
auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von
2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht
verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu
veröffentlichen.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
| Haupt-KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | 36 |
| KPI**** | 0,71 |
| KPI***** | 0,95 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** | 0,70 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 34,29 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 2,16 |
GAR (Zuflüsse)
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 4,00 |
| KPI**** | 0,68 |
| KPI***** | 0,68 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** | 56,33 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 41,94 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 3,95 |
Handelsbuch*
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 0,00 |
| KPI**** | 0,00 |
| KPI***** | 0,00 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | - |
Finanzgarantien
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 0,00 |
| KPI**** | 0,00 |
| KPI***** | 0,00 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | - |
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 0,00 |
| KPI**** | 0,00 |
| KPI***** | 0,00 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | - |
Gebühren- und Provisionserträge**
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | - |
| KPI**** | - |
| KPI***** | - |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | - |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | - |
* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen
von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der
Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
** Gebühren- und Provisionserträge aus
anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
*** % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
***** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei,
außer für das Kreditgeschäft; für das
allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI
verwendet
In der Tabelle "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen
Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY,
für Finanzgarantien XY, für Verwaltete
Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die %
Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und
für GAR (Zuflüsse) XY.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse
Hellweg-Lippe ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen
gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.116
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz") begeben. Dies
entspricht ca. 23,53 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz") der gesamten erfassten Vermögenswerte
im Nenner. Die Sparkasse Hellweg-Lippe finanziert dabei
einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region.
Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher
energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse
auch ältere Gebäude mit einer schlechteren
Energiebilanz. Die derzeitige
Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 1,06 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz"). Zu dieser Quote tragen dabei
grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei,
bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser
nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu
erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich,
Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu
erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren
verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die
Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien
besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten
verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der
ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. Eine
Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde
dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie
Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und
durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse
folgende Bedingungen erfüllen:
Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die
Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei
einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die
Energieeffizienzklasse nur "A+" ist.
Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen
regulatorischen Anforderungen durch das
Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023
berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen
mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren
Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht
taxonomiekonform klassifiziert.
Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite
Die Sparkasse Hellweg-Lippe weist zum
Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite
gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 188
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz") aus. Davon wurden 188
Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio.
Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert
werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser
Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer
internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der
Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess
festgelegt wird. Relevant sind hierbei die
Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung
bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung
und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger
Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei
diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien
besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich.
Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell
ökologisch nachhaltigen Drittmitteln
(Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über
taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber
natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die
Sparkasse Hellweg-Lippe in erster Linie keine in der
eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber
privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe
werden größtenteils durch das Institut an
S-Kreditpartner GmbH vermittelt.
Zum Geschäftsjahresende sind insgesamt 0 Prozent
der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten
Haushalten taxonomiekonform gekennzeichnet.
Der Anteil von 0 Prozent an taxonomiekonformen
Finanzierungen in diesem Bereich erklärt sich damit,
dass zunächst ausschließlich das
Neugeschäft von der Pflicht zur Ermittlung der
Taxonomiekonformität betroffen ist. Diese Pflicht
besteht aufgrund der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
erst zum Geschäftsjahresende 2023.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum
Geschäftsjahresende 2023 218 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz") Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese
Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse
nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B.
über Publikums- oder Spezialfonds (auch
Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch
in diese Kategorie gehören, können technisch aber
für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den
Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen
zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein.
Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die
kommenden Berichte wird angestrebt.
Derzeit sind 3,46 Prozent bzw. 17,37 Prozent (Bogen "3.
GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") der Risikopositionen
gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform
bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse
Hellweg-Lippe zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen
vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um
die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die
Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf
eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen
werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von
deutlich über 1.200 Finanz-und Nichtfinanz-Unternehmen
mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der
Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum
Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste
enthält zahlreiche taxonomiefähige Kennzahlen.
Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity
Identifier);
Taxonomiefähigkeits- und
Taxonomiekonformitätsquote, Quote der
Übergangstätigkeiten sowie Quote der
ermöglichenden Tätigkeiten für die
Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle
Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und
CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der
Nichtfinanzunternehmen erhoben. Zusätzlich
enthält diese Liste noch Informationen von mehreren
Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum
Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie
und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral
innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch
manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen
Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022.
Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser
Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von
Finanzunternehmen, die über die
Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen
für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war
für die Sparkasse Hellweg-Lippe die Ableitung der
Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Nichtfinanzunternehmen vergleichsweise einfach
möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im
Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch
vorgenommen werden.
Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes
bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren
Größe. Dies betraf auch die datentechnische
Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur
nichtfinanziellen Berichterstattung zum
Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die
erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des
zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe
(Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt
überführt werden.
Finanzunternehmen
Die Sparkasse Hellweg-Lippe weist gegenüber
Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende
2023 Risikopositionen in Höhe von 376 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz") auf. Davon sind 11,83 Prozent
taxonomiefähig und
0,56 Prozent taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand
- Basis CapEx").
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Die Grundlage für die Erstellung dieses
Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die
Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom
Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine
Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die
von den Finanzunternehmen für deren
Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten
Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer
Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik
für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein
Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht
möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen
für das Geschäftsjahresende 2023 können
daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden.
Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese
Gesellschaften lagen nur in Höhe von 2 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz") vor.
Kreditinstitut
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum
Geschäftsjahresende 2023 277 Mio. Euro (Bogen 1.
"Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber
Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen
nicht vor.
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der
Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im
Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung
und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung
bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen
Kreditinstituts.
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden.
Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer
38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen
taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht
positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere
Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden
Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der
Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie
"Kreditinstitute" besteht auch gegenüber
Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch
nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die
GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022 und betragen
grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu
Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später
einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht.
Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Berichts aktuellsten vorliegenden
Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen
Es bestehen mit einem Betrag in Höhe von 2 Mio.
Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz") keine relevanten Risikopositionen
gegenüber Unternehmen dieser Kategorie.
Wertpapierfirmen
Es bestehen mit einem Betrag in Höhe von 3 Mio.
Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz") keine relevanten Risikopositionen
gegenüber Unternehmen dieser Kategorie.
Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber Unternehmen dieser Kategorie.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist ein starker
Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Teil
der Forderungen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite
dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse
Hellweg-Lippe die Liquiditätssicherung der
Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten
keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz") taxonomiefähigen
Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften
zum Geschäftsjahresende identifiziert werden.
Ein geringer Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse
Hellweg-Lippe machen die Kassenkredite aus. Diese
können nicht positiv auf den Zähler der erfassten
Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und
dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten
Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen
werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i.
H. v. 0,68 Prozent (Basis CapEx) erklären (Bogen
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI").
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch aktiv bei
der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung
der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat derzeit keine derartigen
Vermögenwerte.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum
Geschäftsjahresende 2023 1.318 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz") Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen
und Nichtfinanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen.
Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.
Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die
von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder
Spezialfondsanteile.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Bei den 1.151 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz")
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Hellweg-Lippe
betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher
überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine
Berücksichtigung dieses großen Anteils an der
Gesamtaktiva kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die
Taxonomiekennzahlen (z.B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass
diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR
herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ
verzerrt. Da die Sparkasse Hellweg-Lippe besonders aufgrund
ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert
ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU
Desweiteren handelt es sich bei den 1.151 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR -Basis Umsatz" ) der Risikopositionen gegenüber
nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen neben den klassischen KMU-Krediten
auch um Kredite an größeren und großen
Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden
Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der
Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht
erfassten Rechtsform, nicht einer
Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu
zählen auch Kredite an Unternehmen, die
Tochtergesellschaften von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften
sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
verzerren die GAR der Sparkasse Hellweg-Lippe
zusätzlich negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z.B. mittels
Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte),
werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie
abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen
Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber
Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine
technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen
im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist
für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch
leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit,
dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme
Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der
fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die
entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die
Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe. Eine
bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den
kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen
Fondsanteile sind IT-technisch für 2023
größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im
Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx der
Sparkasse wird dadurch für das
Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise
unterzeichnet.
Derzeit sind 8,50 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse
Hellweg-Lippe zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen
vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um
die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum
Geschäftsjahresende 2023 167 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz") Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren
Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen
Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber
diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen
auch von der Sparkasse direkt gehaltene
Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören,
können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio
einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann
aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt
werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf
die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass
Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in
Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen
veröffentlichen.
Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Sparkasse Hellweg-Lippe,
welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR
einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 111
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca.
2,22 Prozent der gesamten Aktiva (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz").
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie
Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante
Handelsbuchpositionen existieren nicht.
Zentralstaaten und Supranationale Emittenten
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten und supranationalen
Emittenten über 73 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis
Umsatz"). Dies entspricht ca. 1,46 Prozent der
Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im
Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen
gegenüber Zentralbanken über 37 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 0,74 Prozent der
Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im
Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei
dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um
Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
vierstelligen NACE-Codes, welcher dem
Nichtfinanzunternehmen zugeordnet wurde.
Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen
erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in
diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte
dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der
Einschätzung über die Haupttätigkeit des
Unternehmens durch die Sparkasse Hellweg-Lippe. Eine
qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden
NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche
Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht
die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und
diejeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden
aufgrund von neuen Erkenntnissen über die
Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder
aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.
Die vier bedeutendsten NACE-Codes waren dabei M70.1 mit 84
Mio. Euro; C29 mit 12 Mio. Euro; D35 mit 11 Mio. Euro sowie
C20 mit 10 Mio. Euro (siehe Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz").
Die höchsten Taxonomiekonformen Risikopositionen
für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weißen
die NACE-Codes M70.1 und D35 mit jeweils 5 Mio. Euro, sowie
C29 und F41 mit jeweils 2 Mio. Euro (Bogen "2.
GARSektorinformationen - Basis CapEx") auf. Für das
Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nichtfinanzunternehmen
entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die
Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher
für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).
Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich
Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen
Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder
des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a.
der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur
Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von
fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung
oder das Halten von Risikopositionen in diesen
Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von
Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels
Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von
Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten
nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch
auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts
übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit
indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs
Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu
beantworten sind. Allgemeine Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder
gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in
ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben,
führen beim berichtenden Kreditinstitut damit
automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen
Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem
Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums-
oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das
Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten
Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
In Bezug auf die Tätigkeiten in den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas sind die hier
aufgeführten Fragen für die Sparkasse
Hellweg-Lippe alle mit Ja zu beantworten.
Im Bereich der Kernenergie kommen die JA-Angaben
ausschließlich aufgrund des durchgeschauten
Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande,
die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte
zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie
existieren nicht.
Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben auch
im Wesentlichen aufgrund des durchgeschauten
Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande,
die diese Fragen selbst bejaht haben.
Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der
Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits
erwähnte zentrale Stammdatenliste
zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich
feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde
liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen
Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im
Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen
entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch
fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den
jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von
2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der
Sparkasse Hellweg-Lippe begebenen zweckgebundenen
Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende
2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen
Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas
möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich
die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen
können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt
durch die Sparkasse Hellweg-Lippe veröffentlicht
werden.
Qualitative Angaben 2
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Sparkasse Sparkasse
Hellweg-Lippe mit denen taxonomiefähige oder
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert
werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie
7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten
Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen
bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten
und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung
von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden,
was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.
Allgemeine Risikopositionen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z.
B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen,
Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der
Sparkasse Hellweg-Lippe. Die Art und die Ziele der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei
von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs
lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse
übernommen werden. Die taxonomiekonformen
Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden
im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz"
determiniert. Dies liegt daran, dass es für die
allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am
Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten, welche über die
allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden
übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf
dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die
Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen
für das Geschäftsjahresende 2022 in den
allermeisten Fällen ausschließlich die
Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1
vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf
die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier
Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden
Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der
Sparkasse Hellweg-Lippe nehmen.
Qualitative Angaben 3
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Viele Aspekte des modernen
Nachhaltigkeitsverständnisses sind für uns
gegeben und spiegeln sich in unserer gesamten
Geschäftstätigkeit sowie in unserem
Selbstverständnis wider.
Qualitative Angaben 4
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hatte zum
Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher
entfällt diese Berichtsposition.
Qualitative Angaben 5
Zusätzliche oder ergänzende Angaben
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den
Ausführungen in 1. und 3.
Arbeitnehmerbelange
Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte
Motivierte und kompetente Mitarbeitende sind das
Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ
hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.
| ― |
Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. |
| ― |
Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Es ist uns besonders wichtig, unsere Führungskräfte in ihrer Rolle als Veränderungsbegleiter zu stärken. Zur Unterstützung gab es im Jahr 2023 für die Führungskräfte extern begleitete Qualifizierungsangebote. Als ein Handlungsfeld sehen wir auch den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen. |
Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit
Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue
Die Sparkasse Hellweg-Lippe beschäftigte zum 31.
Dezember 2023 insgesamt 566 Mitarbeitende.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut
unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem
Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen
geregelt sind. 99,4 Prozent aller Beschäftigten der
Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem
Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte
dürfen nicht schlechter gestellt werden. Für alle
Beschäftigten der Sparkasse Hellweg-Lippe werden die
Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)"
befolgt.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist eine attraktive
Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende
Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie
Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet.
Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und
entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die
durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der
Sparkasse Hellweg-Lippe beträgt 23,5 Jahre. 98,4
Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage
eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 1,6 Prozent
der Mitarbeitenden haben befristete Arbeitsverträge.
Befristungen kommen vor allem bei Ausbildungsverträgen
und auf Ebene des Vorstands zum Tragen. Hinzu kommen in
seltenen Fällen befristete Verträge mit
Studenten, oftmals ehemalige Auszubildenden, die der
Bindung an die Sparkasse dienen.
Unsere Ausbildungsquote betrug 10,6 Prozent im Jahr
2023. Unsere Auszubildenden erleben eine duale
Berufsausbildung, bei der sich praxisnahes Lernen in der
Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die
meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als
Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es,
geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer
Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis
in der Sparkasse zu übernehmen.
Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen
Kolleginnen und Kollegen bereits während der
Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch
interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind
überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und
Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im
Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung
stärken wir daher durch selbst organisierte oder
projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit
und die Kreativität unserer Auszubildenden. Dazu
kommen verschiedene Instrumente wie Lernvideos,
Azubi-Projekte, Trainings und Seminare zum Einsatz.
Darüber hinaus ist die Aufnahme eines dualen
Bachelor-Studiums u.a. an der Hochschule der
Sparkassen-Finanzgruppe bereits parallel zur Ausbildung
möglich.
Gleichbehandlung und Entgelttransparenz
Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches
Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller
Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe,
Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter,
Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller
Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen
Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine
Selbstverständlichkeit.
Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes
ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der
geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom
Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich
vergütet. Die Sparkasse Hellweg-Lippe erstellt
jährlich einen Vergütungsbericht und
veröffentlicht diesen auf ihrer Website.
Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu
erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse
etabliert. Wir halten die Vorgaben des
Landesgleichstellungsgesetzes ein und erstellen einen
Gleichstellungsplan. Dieser enthält Maßnahmen
zur Förderung der Gleichstellung, Maßnahmen der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Maßnahmen zum
Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Im vergangenen
Jahr wurden keine Eingaben bei der
Gleichstellungsbeauftragten gemacht.
Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit
Entsprechend den Vorgaben des
Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie des Betriebsverfassungsgesetzes
ist die Beteiligung und Mitbestimmung der
Beschäftigten gewährleistet. Als Sparkasse
bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden,
ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu
führen.
Wir unterstützen die Sicherstellung von freier
Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und
die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im
Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit
mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und
Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um
Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen
Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können
Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und
Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an
der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.
Darüber hinaus können sich die
Beschäftigten im Rahmen von Beschwerderechten,
Personalentwicklungsprozessen sowie Feedback-Mechanismen
regelmäßig einbringen.
Im Herbst 2022 fand im Rahmen des Fusionsprozesses eine
Mitarbeiterbefragung statt. Auf der Grundlage der
Ergebnisse wurden in 2023 unter anderem
Integrationsworkshops durchgeführt. Darüber
hinaus wurde ein Kulturteam mit Mitarbeitenden aus allen
Bereichen implementiert, welches sich laufend um eine
positive Kulturentwicklung in der Sparkasse bemüht.
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 566 | 233 | 333 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 54 | 29 | 25 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | 497 | 210 | 287 | 0 |
| Führungskräfte aus der Region | 50 | 38 | 12 | 0 |
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 502 | 195 | 307 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | keine |
| Beschäftigungsverhältnisse | Wert |
| Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag | 99,4 % |
| Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag | 98,4 % |
| Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag | 1,6 % |
| Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte | Wert |
| Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit | 23,5 Jahre |
| Ausbildungsquote | 10,6 % |
| Übernahmequote | 100,0 % |
Diversität und Chancengerechtigkeit
In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen
Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen,
Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen.
Von ihren breit gefächerten Potenzialen können
wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und
Förderung unterschiedlicher Talente und
Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für
innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches
Handeln.
Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für
die junge Generation und für digitale Talente. In
unseren Teams arbeiten in der Regel junge und etablierte
Beschäftigte gemeinsam, so dass die verschiedenen
Generationen automatisch miteinander ins Gespräch
kommen und vom Austausch profitieren. Als ein
vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der
Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in
Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der
Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in
Führungspositionen über alle Ebenen nicht
entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des
Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse
hat für uns daher hohe Priorität.
Wir setzen für die Karriereplanung individuelle
Fördervereinbarungen ein und unterstützen neue
Führungskräfte in der Wahrnehmung der ersten
Führungsaufgabe im Rahmen eines internen
Entwicklungsprogramms. Auch durch die Ermöglichung der
Übernahme von Führungspositionen für
Teilzeitbeschäftigte sowie flexible Arbeitszeitmodelle
und die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens möchten
wir dazu beitragen, die Quote weiblicher
Führungskräfte zu erhöhen.
| Geschlecht | Alter | |||||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers | < 30 Jahre | 30-50 Jahre |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 566 | 233 | 333 | 0 | 103 | 192 |
| Vorstandsmitglieder | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Führungskräfte | 51 | 38 | 13 | 0 | 0 | 22 |
| Alter | |
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | > 50 Jahre |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 271 |
| Vorstandsmitglieder | 3 |
| Führungskräfte | 29 |
| Geschlecht | Alter | |||||
| Kontrollorgane und Eigentümer | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers | < 30 Jahre | 30-50 Jahre |
| Verwaltungsrat | 33 | 26 | 7 | 0 | 0 | 8 |
| Zweckverband | 33 | 29 | 4 | 0 | 1 | 4 |
| Aufsichtsrat | - | - | - | - | - | - |
| Alter | |
| Kontrollorgane und Eigentümer | > 50 Jahre |
| Verwaltungsrat | 25 |
| Zweckverband | 28 |
| Aufsichtsrat | - |
| Frauenanteil nach Hierarchieebene | Wert |
| Weibliche Beschäftigte | 60,6 % |
| Weibliche Führungskräfte | 25,5 % |
| Weibliche Vorstandsmitglieder | 0 % |
| Weibliche Verwaltungsratsmitglieder | 21,2 % |
| Weibliche Zweckverbandsmitglieder | 12,1 % |
| Weibliche Aufsichtsratsmitglieder | - % |
Gesundheit und Wohlergehen
Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse
Hellweg-Lippe die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu
gehören neben anderen Maßnahmen eine
betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung
für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme
ergonomische Arbeitsplätze und vieles mehr.
Wir unterstützen die Gesundheitsprävention
für unsere Beschäftigten sowie deren
Angehörige durch ein umfassendes Informations- und
Aufklärungsangebot, durch Schulungen, Seminare, Sport-
und Fitnessangebote und vieles mehr. Im Rahmen des
Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurden im
Berichtsjahr z.B. ein umfassender Gesundheits-Check sowie
Grippeschutzimpfungen für die Beschäftigten
angeboten. Mit einer digitalen BGM-Plattform bietet die
Sparkasse Hellweg-Lippe den Beschäftigten eine
ganzheitliche Anlaufstelle für das Thema Gesundheit.
Neben einem breiten Spektrum an
gesundheitsförderlichen Angeboten vor Ort von lokalen
Anbietern, die mit 50% der Angebotskosten durch die
Sparkasse bezuschusst werden, werden digitale Angebote und
Informationen mit regelmäßigem Content
bereitgestellt. Darüber hinaus bietet die Sparkasse
Hellweg-Lippe ihren Mitarbeitenden ein Jobrad-Leasing an.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die
Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) sicher. Durch die Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung sowie regelmäßige
Begehung der Arbeitsplätze prüfen wir die
Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes.
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | Wert |
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | 4,7 % |
| Gesundheitsförderung | Maßnahmen | Anzahl | Nutzer/-innen |
| Organisatorische Verankerung der Gesundheitsförderung | - | ||
| Betriebsärztliche Betreuung | - | ||
| Betriebssportangebote | - | ||
| Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung | 80 | ||
| Kantine mit biologischem und vegetarischem Angebot | 0 |
Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von
Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für
familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns
umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu
gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der
Kollegialität fördern, in der die
Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein
Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist. Wir
möchten außerdem für Frauen und Männer
bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit
den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu
bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit
für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von
Angehörigen fördern wir mit spezifischen
Maßnahmen.
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat
die Sparkasse Hellweg-Lippe die notwendigen
Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre
Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von
Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen
können.
Hierzu zählen z.B. die variable Arbeitszeit,
Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und
-ort sowie Rückkehroptionen nach Elternzeit.
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 204 | 15 | 189 | 0 |
| Beschäftigte in Elternzeit | 14 | 1 | 13 | 0 |
| Rückkehr nach Elternzeit | 13 | 4 | 9 | 0 |
Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Grundlagen der Aus- und Weiterbildung
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte
und fördern das lebenslange Lernen sowie die
Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten.
Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel,
die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die
Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat
für uns als Sparkasse oberste Priorität und ist
daher auch in unserem internen Personalentwicklungskonzept
verankert.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe bietet in Zusammenarbeit mit
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites
Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten
langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach-
als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.
Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren
Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir
trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen
Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt
weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation
unserer Beschäftigten für eine
kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies
gelingt, nutzen wir insbesondere das Qualifizierungsangebot
der Sparkassenakademie NRW.
Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten
die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum
"Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum
"Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an.
Anschließend ist die Weiterbildung zur
"Betriebswirtin" bzw. zum "Betriebswirt" möglich.
Studieninteressierte Beschäftigte fördern wir
leistungsabhängig sowohl über die Hochschule
für Finanzwirtschaft und Management der
Sparkassen-Finanzgruppe, als auch über andere
Hochschulen. Hierbei richten wir uns neben dem
betrieblichen Bedarf insbesondere auch nach den
Wünschen der Mitarbeitenden.
Das Qualifizierungsprogramm zur oberen
Führungsebene umschließt fachbezogenen Seminaren
sowie die Teilnahme z.B. an Master-Studiengängen,
welche für Führungsaufgaben qualifizieren.
Ergänzend hierzu kann bei Bedarf eine
Qualifizierungsmaßnahme über die Hochschule
für Finanzwirtschaft & Management der
Sparkassen-Finanzgruppe (HFM) besucht werden. Auch einen
Zertifizierungs-Lehrgang für Nachhaltigkeitsmanager:in
bietet die HFM im Rahmen ihrer Weiterbildungsangebote
für Mitarbeitende der Sparkassen an.
Weiterbildungsmaßnahmen
Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeitenden wird von
uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die
sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus
Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots
sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend
analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche
Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne
Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche
durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.
In die Weiterbildung von 624 Beschäftigten haben
wir im Berichtsjahr mehr als 385.000 Euro investiert. Im
Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte rund
sechs Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.
Im Berichtsjahr 2023 wurde ein einheitliches Feedback-
und Beurteilungssystem für Mitarbeitende
eingeführt. Neben dem jährlichen
Beurteilungsgesprächen werden in Zukunft auch
Halbjahresgespräche sowie mindestens einmal
jährlich Orientierungs- und Entwicklungsgespräche
(OE-Gespräch) geführt. Das OE-Gespräch dient
Mitarbeitenden und Führungskräften zur
Formulierung gegenseitiger Erwartungen, Perspektiven und
Wünschen für das Jahr. Dabei soll es neben der
Orientierungsfunktion auch die Personalentwicklung in den
Fokus stellen. Im Jahr 2023 wurde nach der Einführung
der Gespräche im August mit jedem Mitarbeitenden der
Sparkasse Hellweg-Lippe mindestens ein OE-Gespräch
geführt. Etwaige Impulse aus den Gesprächen
wurden an die Personalentwicklung weitergegeben und
entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung eingeleitet
(u.a. Seminare besucht, Aufstiegsfortbildungen initiiert,
Hospitationen geplant).
Für die Führungskräfte wurden im
Fusionsjahr ein Mentoring-Programm sowie die
Führungsaustauschrunden entwickelt. Diese sollen in
Zukunft zu der Weiterentwicklung der Führungskultur
beitragen und die Rolle der Führungskraft als
Personalentwickler vor Ort stärker etablieren.
Hierfür wurden mehrere Inforunden und Workshops
angeboten, um die Angebote vorzustellen und zu etablieren.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zur Optimierung der
Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von
Beschäftigten die Evaluation von
Weiterbildungsangeboten geplant. Im Rahmen der PE-Betreuung
bei Aufstiegsfortbildungen erfolgt dies bereits
regelmäßig nach Ende eines Semesters in Form
eines persönlichen Austausches mit der
Personalentwicklung (PE). In Zukunft sollen perspektivisch
alle Weiterbildungsveranstaltungen den Teilnehmenden
über das interne System automatisch zur Bewertung
vorgelegt werden.
| Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen | Anzahl gesamt | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 558 | 110 | 215 | 233 |
| Personentage für Fortbildung | 1162 | 917 | 127 | 118 |
| Investitionen in Fort- und Weiterbildung | Wert |
| Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) | 385195,88 Euro |
| Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten | 5,94 Tage |
Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange
Wie prüfen kontinuierlich unsere
Beschäftigungspolitik und passen uns der
Transformation der Arbeitswelt an.
Achtung der Menschenrechte
Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit
sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip.
Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen
überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.
Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen,
neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch
immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung
auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte
haben.
Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die
Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener
Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf
den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.
Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte
Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer
Geschäftstätigkeit. Alle relevanten
Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion
in unserer Sparkasse überwacht. Für die
Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der
Unternehmensbereich Risikomanagement zuständig.
Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken
bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen
Risiken relevanten Bereiche. So wird sichergestellt, dass
die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung
für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.
Der Umgang mit Risiken ist in der Risikostrategie
beschrieben, die auch unseren Umgang mit Risiken aus der
Verletzung von Menschenrechten in der Lieferkette umfasst.
Die Behandlung von menschenrechtlichen Risiken erfolgt auch
durch die kontinuierliche Validierung der verankerten
Prozesse und Maßnahmen, die in unsere Richtlinien und
internen Systeme aufgenommen werden.
Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden
die Kernarbeitsnormen der "Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen
alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an
Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung,
Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.
Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen
können menschenrechtliche Risiken frühzeitig
identifiziert und falls notwendig mit geeigneten
Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im
Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder
tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen
werden.
Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im
Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. In Bezug
auf Menschenrechtsverletzungen liegen im
Geschäftsbetrieb keine wesentlichen Risiken vor, da
die Sparkasse Musterstadt über die Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus eine
Vielzahl von präventiven Maßnahmen und
Aktivitäten umsetzt.
Achtung der Menschenrechte
Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung
der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte.
Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit
ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und
Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in
eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit
größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.
Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung
menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse.
Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt,
Fairness und Rücksichtnahme gegenüber
benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen
schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz,
Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind
unerlässlich für eine verantwortliche und
kundenorientierte Unternehmensführung.
Alle Mitarbeitende unserer Sparkasse sind dazu
angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen
externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig,
ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig
zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte
sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und
Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der
Menschenrechte wird nicht geduldet. Bei der Beachtung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer
Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und
europäisches Recht.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in
Dienstvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen
festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung
dienen können, um die Prinzipien und Werte der
Sparkasse Hellweg-Lippe im täglichen Handeln
umzusetzen.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe erkennt das Recht der
Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten
an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten
gesetzeskonform um.
Für alle Mitarbeitenden werden die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) eingehalten.
Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes
System von Sensibilisierungs-, Motivations- und
Umsetzungshilfen etabliert, welche das
Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und
stärken. Die Sparkasse Hellweg-Lippe bietet allen
Mitarbeitenden gleiche Beschäftigungschancen und
Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und
Fähigkeiten. Für die Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine
Gleichstellungsbeauftragte benannt. Die Vorgaben des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden
beachtet. Die Sparkasse Hellweg-Lippe entlohnt ihre
Mitarbeitenden fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei
uns finden der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
Bereich Sparkassen. Entsprechend den Vorgaben des
Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse
Hellweg-Lippe die Entgeltgleichheit von Frauen und
Männern gewährleistet. Wir bekennen uns zum
Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten
sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu
streiken. Entsprechend den Vorgaben des
Landespersonalvertretungsgesetzes NRW ist die Beteiligung
und Mitbestimmung der Beschäftigten
gewährleistet.
In der Sparkasse Hellweg-Lippe bestehen über
Befragungen sowie ein Ideenmanagement Möglichkeiten
zur Kommunikation von Verbesserungs- oder
Veränderungswünschen.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich
nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot
jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung,
Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse
Hellweg-Lippe duldet keine Form ausbeuterischer
Kinderarbeit. Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz
werden von der Sparkasse Hellweg-Lippe strikt eingehalten.
Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung
auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer
Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und
Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen
haben könnten.
Kundinnen und Kunden
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches
Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer
Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der
Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch,
niemanden von modernen Finanzdienstleistungen
auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte
und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden
gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir haben daher
den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem
Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und
zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die
Sparkasse Hellweg-Lippe verfügt auch über ein
umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in
dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer
Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.
Die Sparkasse Hellweg-Lippe unterstützt in ihrem
Geschäftsgebiet Unternehmen, Privatpersonen und
Kommunen durch geeignete Finanzdienstleistungen auf ihrem
Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und einem wirksamen
Klimaschutz. Der gesamte Eigengeschäftsbestand wird
jährlich im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien
überprüft.
Lieferanten und Dienstleister
Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet,
ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im
Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der
Sparkasse Hellweg-Lippe Berücksichtigung.
Bei der Auftragsvergabe legen wir Wert auf die
Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und
mittlerer Unternehmen.
Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung
In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine
Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen
Beschwerde- und Meldewege sowie ein anonymes
Hinweisgebersystem in der Sparkasse zur Verfügung.
Handlungsprogramm im Bereich Achtung der Menschenrechte
Wir planen aktuell keine konkreten weiteren
Maßnahmen im Bereich Menschenrechte.
Corporate Governance
Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen
spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und
Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug,
Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation,
Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren
Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und
Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die
Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich ausdrücklich zum
Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.
Die/Der Beauftragte bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen
stellt über Vorkehrungen und detaillierte
Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den
gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens-
und Reputationsschäden für die Sparkasse
Hellweg-Lippe und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern.
Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung
der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der
Verbandsunterstützung ermöglicht eine
Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf
neue rechtliche Entwicklungen werden die
Geschäftsbereiche hingewiesen.
Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie
stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie
sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze
befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist
in unserem Haus die/der Compliance-Beauftragte bzw. die
Abteilung Beauftragtenwesen verantwortlich. Sie/Er ist
unabhängig vom operativen Geschäft, hat
umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten
Informationszugang.
Die/Der Beauftragte bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen
identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte.
Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen
Verhaltensregeln vom Bereich Beauftragtenwesen
geprüft. Hierzu gehört insbesondere die
Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.
Weiter unterstützt und berät die Abteilung
Beauftragtenwesen den Vorstand bei der Einhaltung
rechtlicher Vorgaben. Die/Der Beauftragte bzw. die
Abteilung Beauftragtenwesen erstattet sowohl jährlich
als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die
Informationen werden an die interne Revision und an den
Verwaltungsrat weitergeleitet.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur.
Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen
regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von
der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen
in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber
hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der
Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln
unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind
alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen
und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die
Fachbereiche oder die/den Compliance-Beauftragten bzw. die
Abteilung Beauftragtenwesen zu wenden. Damit
Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden
können, geben wir unseren Beschäftigten die
Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog.
Hinweisgebersystem).
Die Sparkasse Hellweg-Lippe trägt dafür Sorge,
dass ihre Mitarbeitenden, aber auch externe Dritte die
Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und
Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb
der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und
Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die
Sparkasse Hellweg-Lippe geschützte schriftliche und
mündliche Meldekanäle an. Eine strikt
vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur
Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann
die Meldung auch anonym erfolgen.
| Umsetzung von Compliance | Status |
| Abteilung Compliance | implementiert |
| Compliance-Beauftragter | vorhanden |
| Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung | implementiert |
| Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat | jährlich |
Politische Interessenvertretung
Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist Mitglied im
Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband und
über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband
e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die
Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber
staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und
organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.
Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung
der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine
Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte
für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist
Träger der zentralen Bildungseinrichtung der
Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für
Finanzwirtschaft & Management. Weitere
Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung
für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung
sowie die Sparkassenstiftung für internationale
Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die
institutssichernden Einrichtungen nach dem
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie
den Sicherungsfonds der Girozentralen und den
Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und
Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an
verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder
menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder
Art.
Steuern
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates
für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben,
insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die
Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch
der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen
Entwicklung der Staaten verbunden sind.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut
berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen
relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen
ihren Gesellschaften die jeweils gültigen
steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält
die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in
Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir
kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und
konstruktiv mit den jeweils zuständigen
Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und
steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu
unseren Werten und Überzeugungen.
Im Rahmen einer verantwortungsvollen und transparenten
Unternehmensführung sind in der Sparkasse
Hellweg-Lippe verschiedene Prozesse zur Einhaltung der
geltenden steuerrechtlichen Vorschriften implementiert. Die
Prozesse sind im Anweisungswesen der Sparkasse
veröffentlicht.
Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Abteilung Beauftragtenwesen der Sparkasse
Hellweg-Lippe überwacht laufend im Rahmen der
Ausübung ihrer gesetzlich geforderten Tätigkeit
auch die Einhaltung der Vorschriften gegen Korruption und
Bestechung. Auffälligkeiten sind an den Vorstand zu
berichten. Auffälligkeiten ergaben sich in der
Vergangenheit nicht.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 36 | 0,71 | 0,95 | 0,7 | 34,29 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 2,16 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 4 | 0,68 | 0,68 | 56,33 | 41,94 |
| Handelsbuch (*) | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) | ||||||
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 3,95 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) | ||
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuMDie
Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete
Informationen offen, einschließlich Informationen in
Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen
zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der
Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft;
für das allgemeine Kreditgeschäft wird der
Umsatz-KPI verwendet
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| Mio. EUR | a | b | c | d | e | |
| Gesamt [brutto]-buchwert | Offenlegungsstichtag T | |||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 3.247 | 769 | 36 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 376 | 44 | 2 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 277 | 35 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 277 | 35 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 100 | 9 | 2 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 218 | 38 | 8 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 126 | 9 | 1 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 92 | 29 | 7 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 2.618 | 687 | 26 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2.116 | 498 | 23 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 188 | 188 | 2 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1.752 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1.318 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 1.151 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 887 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 409 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 10 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 265 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 167 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 166 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 305 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 98 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4.999 | 769 | 36 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 111 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 73 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 5.110 | 769 | 36 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 30 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mio. EUR | f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mio. EUR | k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Mio. EUR | p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Mio. EUR | u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Mio. EUR | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 769 | 36 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 44 | 2 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 35 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 35 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 9 | 2 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 38 | 8 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 9 | 1 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 29 | 7 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 687 | 26 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 498 | 23 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 188 | 2 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 769 | 36 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 53 | Gesamtaktiva | 769 | 36 | 0 | 0 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Mio. EUR | af | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| Davon ermöglichend e Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 3 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 44 | Derivate | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 3 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält
Informationen zu Darlehen und Krediten,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im
Anlagebuch gegenüber finanziellen
Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft
sollten diese Informationen separat für
Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien
bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen
zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur
solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der
Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| Mio. EUR | a | b | c | d | e | |
| Gesamt [brutto]-buchwert | Offenlegungsstichtag T | |||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 3.247 | 787 | 48 | 0 | 1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 376 | 50 | 3 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 277 | 37 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 277 | 37 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 100 | 13 | 3 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 218 | 51 | 19 | 0 | 1 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 126 | 16 | 5 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 92 | 35 | 14 | 0 | 1 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 2.618 | 687 | 26 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2.116 | 498 | 23 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 188 | 188 | 2 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 35 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1.752 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1.318 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 1.151 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 887 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 409 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 10 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 265 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 167 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 166 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 305 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 98 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4.999 | 787 | 48 | 0 | 1 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 111 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 73 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 5.110 | 787 | 48 | 0 | 1 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 30 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mio. EUR | f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mio. EUR | k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Mio. EUR | p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Mio. EUR | u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Mio. EUR | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 787 | 48 | 0 | 1 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 50 | 3 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 37 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 37 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 13 | 3 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 51 | 19 | 0 | 1 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 16 | 5 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 35 | 14 | 0 | 1 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 687 | 26 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 498 | 23 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 188 | 2 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 44 | Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 787 | 48 | 0 | 1 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 52 | Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 53 | Gesamtaktiva | 787 | 48 | 0 | 1 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Mio. EUR | af | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 6 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 4 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 3 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 0 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 0 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 44 | Derivate | 0 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 0 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 0 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 0 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 0 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 0 |
| 52 | Handelsbuch | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 6 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält
Informationen zu Darlehen und Krediten,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im
Anlagebuch gegenüber finanziellen
Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft
sollten diese Informationen separat für
Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien
bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen
zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur
solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der
Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 1 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 2 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | 3 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 10 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 4 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | 2 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 5 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 4 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 6 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | 12 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 7 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | 4 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 8 | D35 Energieversorgung | 11 | 2 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 9 | F41 Hochbau | 3 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 10 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | 6 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 11 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | 1 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 12 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | 4 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 13 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 7 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 14 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | 3 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 15 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 7 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 16 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | 1 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 17 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 84 | 3 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 8 | D35 Energieversorgung | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 9 | F41 Hochbau | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 10 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 11 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 12 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 13 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 14 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 15 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 16 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 17 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 8 | D35 Energieversorgung | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 9 | F41 Hochbau | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 10 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 11 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 12 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 13 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 14 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 15 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 16 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 17 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 8 | D35 Energieversorgung | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 9 | F41 Hochbau | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 10 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 11 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 12 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 13 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 14 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 15 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 16 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 17 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Biologische | GESAMT (CCM + CCA + WTR + | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliege der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | nicht relevant | nicht relevant | 1 | ||
| 2 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | nicht relevant | nicht relevant | 3 | ||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | 10 | ||
| 4 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | nicht relevant | nicht relevant | 2 | ||
| 5 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | nicht relevant | nicht relevant | 4 | ||
| 6 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | nicht relevant | nicht relevant | 12 | ||
| 7 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | nicht relevant | nicht relevant | 4 | ||
| 8 | D35 Energieversorgung | nicht relevant | nicht relevant | 11 | ||
| 9 | F41 Hochbau | nicht relevant | nicht relevant | 3 | ||
| 10 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | nicht relevant | nicht relevant | 6 | ||
| 11 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | nicht relevant | nicht relevant | 1 | ||
| 12 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | nicht relevant | nicht relevant | 4 | ||
| 13 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | nicht relevant | nicht relevant | 7 | ||
| 14 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | nicht relevant | nicht relevant | 3 | ||
| 15 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | nicht relevant | nicht relevant | 7 | ||
| 16 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | nicht relevant | nicht relevant | 1 | ||
| 17 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | nicht relevant | nicht relevant | 84 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 2 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 4 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 5 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 6 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 7 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 8 | D35 Energieversorgung | 2 | nicht relevant | nicht relevant |
| 9 | F41 Hochbau | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 10 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 11 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 12 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 13 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 14 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 15 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 16 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 17 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 3 | nicht relevant | nicht relevant |
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei
ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei
zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren
Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die
Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung
der Risikoposition für das Institut
maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden
Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen
Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich
nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen
Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den
NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 1 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 2 | C11 Getränkeherstellung | 2 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 3 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | 3 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 4 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 10 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 5 | C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen | 5 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 6 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | 2 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 7 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 4 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 8 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | 12 | 2 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 9 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | 4 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 10 | D35 Energieversorgung | 11 | 5 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 11 | F41 Hochbau | 3 | 2 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 12 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | 6 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 13 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | 1 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 14 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | 4 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 15 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 7 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 16 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | 3 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 17 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 7 | 0 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 18 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | 1 | 1 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| 19 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 84 | 5 | nicht relevant | nicht relevant | 0 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 | C11 Getränkeherstellung | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 | C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 8 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 9 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 10 | D35 Energieversorgung | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 11 | F41 Hochbau | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 12 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 13 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 14 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 15 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 16 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 17 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 18 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 19 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 | C11 Getränkeherstellung | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 | C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 8 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 9 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 10 | D35 Energieversorgung | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 11 | F41 Hochbau | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 12 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 13 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 14 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 15 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 16 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 17 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 18 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 19 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 2 | C11 Getränkeherstellung | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 3 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 4 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 5 | C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 6 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 7 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 8 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 9 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 10 | D35 Energieversorgung | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 11 | F41 Hochbau | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 12 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 13 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 14 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 15 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 16 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 17 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 18 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| 19 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | nicht relevant | nicht relevant | nicht relevant | ||
| Biologische | GESAMT (CCM + CCA + WTR + | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | nicht relevant | nicht relevant | 1 | ||
| 2 | C11 Getränkeherstellung | nicht relevant | nicht relevant | 2 | ||
| 3 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | nicht relevant | nicht relevant | 3 | ||
| 4 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | 10 | ||
| 5 | C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen | nicht relevant | nicht relevant | 5 | ||
| 6 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | nicht relevant | nicht relevant | 2 | ||
| 7 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | nicht relevant | nicht relevant | 4 | ||
| 8 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | nicht relevant | nicht relevant | 12 | ||
| 9 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | nicht relevant | nicht relevant | 4 | ||
| 10 | D35 Energieversorgung | nicht relevant | nicht relevant | 11 | ||
| 11 | F41 Hochbau | nicht relevant | nicht relevant | 3 | ||
| 12 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | nicht relevant | nicht relevant | 6 | ||
| 13 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | nicht relevant | nicht relevant | 1 | ||
| 14 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | nicht relevant | nicht relevant | 4 | ||
| 15 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | nicht relevant | nicht relevant | 7 | ||
| 16 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | nicht relevant | nicht relevant | 3 | ||
| 17 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | nicht relevant | nicht relevant | 7 | ||
| 18 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | nicht relevant | nicht relevant | 1 | ||
| 19 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | nicht relevant | nicht relevant | 84 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 2 | C11 Getränkeherstellung | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 3 | C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 4 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 5 | C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 6 | C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 7 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 8 | C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen | 2 | nicht relevant | nicht relevant |
| 9 | C32 Herstellung von sonstigen Waren | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 10 | D35 Energieversorgung | 5 | nicht relevant | nicht relevant |
| 11 | F41 Hochbau | 2 | nicht relevant | nicht relevant |
| 12 | G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 13 | G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 14 | H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 15 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 16 | H53 Post-, Kurier- und Expressdienste | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 17 | J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 18 | L68 Grundstücks- und Wohnungswesen | 1 | nicht relevant | nicht relevant |
| 19 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 5 | nicht relevant | nicht relevant |
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei
ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei
zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren
Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die
Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung
der Risikoposition für das Institut
maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden
Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen
Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich
nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen
Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den
NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 23,69 | 1,1 | 0 | 0 | 0,1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 11,83 | 0,56 | 0 | 0 | 0,52 |
| 3 | Kreditinstitute | 12,72 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 12,72 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 9,36 | 2,13 | 0 | 0 | 1,98 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 17,37 | 3,46 | 0 | 0 | 0,61 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 7,18 | 0,65 | 0 | 0 | 0,03 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 31,32 | 7,29 | 0 | 0,01 | 1,42 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 26,24 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 23,53 | 1,06 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,22 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,38 | 0,71 | 0 | 0 | 0,07 |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 23,69 | 1,1 | 0 | 0 | 0,1 |
| 2 | Finanzunternehmen | 11,83 | 0,56 | 0 | 0 | 0,52 |
| 3 | Kreditinstitute | 12,72 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 12,72 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 9,36 | 2,13 | 0 | 0 | 1,98 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 17,37 | 3,46 | 0 | 0 | 0,61 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 7,18 | 0,65 | 0 | 0 | 0,03 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 31,33 | 7,3 | 0 | 0,01 | 1,42 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 26,24 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 23,53 | 1,06 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,22 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,38 | 0,71 | 0 | 0 | 0,07 |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | af | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 64,95 |
| 2 | Finanzunternehmen | 7,52 |
| 3 | Kreditinstitute | 5,53 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5,53 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,99 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,05 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0,05 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,04 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0,04 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 4,36 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2,52 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 1,84 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 52,36 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 42,32 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3,75 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,71 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler | 0,71 |
| 31 | Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 24,24 | 1,47 | 0 | 0,02 | 0,18 |
| 2 | Finanzunternehmen | 13,17 | 0,84 | 0 | 0,02 | 0,59 |
| 3 | Kreditinstitute | 13,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 13,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 13,03 | 3,16 | 0 | 0,06 | 2,22 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 10,1 | 0,3 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 10,1 | 0,3 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 23,39 | 8,5 | 0 | 0,28 | 1,69 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 12,42 | 3,86 | 0 | 0 | 0,17 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 38,41 | 14,85 | 0 | 0,66 | 3,77 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 26,24 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 23,53 | 1,06 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,22 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,75 | 0,95 | 0 | 0,01 | 0,12 |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 24,24 | 1,47 | 0 | 0,02 | 0,18 |
| 2 | Finanzunternehmen | 13,17 | 0,84 | 0 | 0,02 | 0,59 |
| 3 | Kreditinstitute | 13,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 13,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 13,03 | 3,16 | 0 | 0,06 | 2,22 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 10,1 | 0,3 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 10,1 | 0,3 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 64,71 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 23,39 | 8,5 | 0 | 0,28 | 1,69 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 12,42 | 3,86 | 0 | 0 | 0,17 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 38,42 | 14,85 | 0 | 0,66 | 3,77 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 26,24 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 23,53 | 1,06 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,22 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,75 | 0,95 | 0 | 0,01 | 0,12 |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | af | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 64,95 |
| 2 | Finanzunternehmen | 7,52 |
| 3 | Kreditinstitute | 5,53 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5,53 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,99 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,05 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,05 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,04 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,04 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 4,36 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2,52 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,84 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 52,36 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 42,32 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3,75 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,71 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,71 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 43,06 | 0,68 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 13,43 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 13,64 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 13,64 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 72,31 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 84,88 | 1,5 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,7 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,25 | 0,38 | 0 | 0 | 0 |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 43,06 | 0,68 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 13,43 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 13,64 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 13,64 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 72,31 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 84,88 | 1,5 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,7 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,25 | 0,38 | 0 | 0 | 0 |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | af | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 56,33 |
| 2 | Finanzunternehmen | 26,22 |
| 3 | Kreditinstitute | 25,8 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 25,8 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,42 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,26 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,26 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 28,67 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 22,18 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,89 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 1,18 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 1,18 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 43,32 | 0,68 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 13,99 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 14,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 14,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 72,31 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 84,88 | 1,5 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,7 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,4 | 0,38 | 0 | 0 | 0 |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 43,32 | 0,68 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 13,99 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 14,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 14,22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 72,31 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 84,88 | 1,5 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,7 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,4 | 0,38 | 0 | 0 | 0 |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | af | |
| Offenlegungsstichtag T | ||
| Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind | 56,33 |
| 2 | Finanzunternehmen | 26,22 |
| 3 | Kreditinstitute | 25,8 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 25,8 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,42 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,26 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,26 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 28,67 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 22,18 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,89 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 1,18 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler | 1,18 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden
Meldebogen die KPI für außerbilanzielle
Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf
der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu
den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der
in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen,
um die Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | ||||||
| 2 | ||||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | ||||||
| 2 | ||||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | ||||||
| 2 | ||||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden
Meldebogen die KPI für außerbilanzielle
Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf
der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu
den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der
in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen,
um die Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden
Meldebogen die KPI für außerbilanzielle
Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf
der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu
den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der
in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen,
um die Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | h | i | j | |||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden
Meldebogen die KPI für außerbilanzielle
Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf
der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu
den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der
in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln
berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen,
um die Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
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