THG-Baugesellschaft mbH
Hüttenstraße 55, 53949 Dahlem, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Giesen seit 10.5.2022 | Geschäftsführer |
Hendrik Rülicke seit 10.5.2022 | Prokura |
Achim Pfeiffer seit 10.5.2022 | Geschäftsführer |
Rainer Kersten seit 10.8.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
VINCI S.A. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
THG-Baugesellschaft mbHDahlem-BaasemJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Wirtschaftliche RahmenbedingungenIm Jahr 2023 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % gefallen. Die Konjunkturelle Lage war insbesondere durch hohe Preise und ungünstige Finanzierungsbedingungen gedämpft. 1 Nach Meinung des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung setzte sich in der deutschen Wirtschaft erst Mitte des Jahres 2024 eine Konjunkturerholung ein. Getragen wird die leichte Erholung vor allem vom wieder anziehenden Exportgeschäft infolge einer moderat expandierenden Wirtschaftsleistung in den Abnehmerländern und einem wieder wachsenden Welthandel. 2 Im laufenden Jahr 2024 dürfte das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 % bis 0,3 % zulegen. Für das Jahr 2025 rechnen das Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,5 %. Die Verbraucherpreisinflation dürfte im Jahr 2024 bei 2,3 % liegen und erst gegen Jahresende spürbar sinken. 3 Unternehmensinvestitionen und Wohnungsbau verharren vorerst auf schwachem Niveau. Auf den Unternehmensinvestitionen lastet weiterhin eine erhöhte Politikunsicherheit. Von den Investitionen dürften erst im kommenden Jahr expansive Impulse ausgehen, wenn sich das Geschäftsklima der Unternehmen bessert und die Bauinvestitionen angesichts der wieder etwas günstigeren Finanzierungsbedingungen etwas beleben. Der Umsatz im Bauhauptgewerbe erreichte im Jahr 2023 rund Mrd. EUR 162,6. Nominal stieg der Umsatz in allen Betrieben damit um 1,3 %, real verlor er rund 5 % zum Vorjahr. Es war das dritte Jahr in Folge mit deutlichen realen Verlusten. Die Preissteigerung für Bauleistungen im Bauhauptgewerbe lag im Jahr 2023 bei 7 %. 4 Die Beschäftigtenzahlen in der Bauindustrie stagnierten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr. 5 Für das Jahr 2024 rechnet der ZDB mit einem weiteren Rückgang bei der Umsatzentwicklung um real 3 % und einem Beschäftigungsrückgang von bis zu 30.000 auf rund 900.000 Beschäftigte. 6 Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan bis 2030 aufgeführt und betragen für den Verkehrsträger Schiene Mrd. EUR 112, 7 . Für die zu realisierenden Erhaltungsmaßnahmen legt die zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG 2019 beschlossene und bis 2029 laufende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) fest, dass bis 2029 jährlich ca. Mrd. EUR 8,6 in den Netzbestand investiert werden 8 . Auf Basis dieser Zahlen ist im Bereich der Eisenbahninfrastruktur auch für die nächsten Jahre von einem konstant hohen Marktvolumen auszugehen. Hinzu kommen Investitionen kommunaler Verkehrsbetriebe und der Industrie mit ihren Gleisanlagen. II. Geschäft und RahmenbedingungenDie THG-Baugesellschaft mbH ist mit ihren Kernkompetenzen im Gleis-, Bahnsteig-, Beton-, Kabel-, Spezial- oder allgemeinen Tiefbau im gesamten Gebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz tätig. Ganzheitlich aus einer Hand werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen in den Gleisanlagen der Deutschen Bahn, bei Verkehrsbetrieben und in der Industrie ausgeführt. Das operative Geschäft der THG-Baugesellschaft mbH fließt über die Muttergesellschaft Vinci Construction GmbH, Berlin, in den Konzernabschluss des französischen Baukonzerns VINCI S.A. ein, der sämtliche Verkehrswegebauaktivitäten weltweit in der VINCI Construction zusammenfasst. Die Gesellschaft wird durch die finanziellen Leistungsindikatoren handelsrechtliche Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen unfertige Bauleistungen und Sonstige betriebliche Erträge) sowie EBIT (Jahresergebnis vor Zinsen und Steuern) gesteuert und beurteilt. Das Geschäftsjahr 2023 war für die THG-Baugesellschaft mbH, in einem nach wie vor schwierigen Marktumfeld, wiederum ein positives Geschäftsjahr. Die prognostizierte handelsrechtliche Gesamtleistung konnte aufgrund langfristiger Großprojekte, dessen Abschluss und handelsrechtliche Realisation erst in künftigen Geschäftsjahren geplant ist, nicht erreicht werden. Durch den Bestandsaufbau unterstützt durch gestiegene Personalkosten konnte ebenfalls das prognostizierte EBIT nicht erreicht werden. Die Ertragskraft und die daraus resultierende finanzielle Stärke machte die THG-Baugesellschaft mbH nach unserer Einschätzung weiterhin zu einem anerkannten und renommierten Partner für die Auftraggeber. Der Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende ist weiterhin komfortabel. Weitere Integrationsmaßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit administrativen Prozessen mit der Schwestergesellschaft VINCI Construction Shared Services GmbH wurden fortgeführt. III. ErtragslageDie THG-Baugesellschaft mbH hat das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Rohergebnis von Mio. EUR 11,1, einem Jahresüberschuss in Höhe von Mio. EUR 2,1 und einem EBIT von Mio. EUR 2,5 abgeschlossen. Der Rückgang des Ergebnisses vor Steuern und Zinsen ist insbesondere auf den Bestandsaufbau und die damit ausbleibende handelsrechtliche Realisation sowie durch absolut gestiegene Personalkosten begründet. Die Material- und Personalaufwandsquoten, d.h. Material- bzw. Personalaufwand in Beziehung gesetzt zur handelsrechtlichen Gesamtleistung, sind im Vergleich zum Vorjahr im Materialaufwand um rund 7%-Punkte gesunken und im Personalaufwand um rund 6%-Punkte gestiegen. Die Zinserträge sind aufgrund gestiegener Zinsen für die Cash-Pool Guthaben sowie der Verzugszinsen gegenüber den Auftraggebern gestiegen. Bei gestiegenen Steuern vom Einkommen und Ertrag wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von Mio. EUR 2,1 realisiert, der unterhalb des Jahresüberschusses des Vorjahres liegt (Mio. EUR 2,9). IV. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 von Mio. EUR 24,8 auf Mio. EUR 28,6. Diese Erhöhung resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus der deutlichen Erhöhung der Forderungen gegen Gesellschafter aus dem Cash-Pool-Vertrag und einer weiteren Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände bedingt durch erhöhte Ertragsteuerforderungen. Mit der Vinci Construction GmbH als so genanntem Pool-Centralisateur ist ein Cash-Pool-Vertrag geschlossen worden. Nach diesem Vertrag sind flüssige Mittel grundsätzlich dem Pool zur Verfügung zu stellen; vorhandene Deckungslücken werden vom Pool finanziert. Die Pool-Konten werden verzinst. Gleichzeitig ergibt sich eine deutliche Erhöhung des Bestandes an unfertigen Bauleistungen, die insbesondere durch langfristige Fertigungskontrakte bedingt ist und durch erhaltene Anzahlungen gedeckt sind. Auf der Passivseite hat sich insbesondere das Eigenkapital bedingt durch das laufende handelsrechtlich Jahresergebnis erhöht. Gleichzeitig haben sich die passivisch ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen erhöht, welches auf die Fakturierung der erhöhten unfertigen Bauleistungen zurückzuführen ist. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind deutlich gesunken. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich leicht von 52,8 % auf 53,0 %. Die THG-Baugesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2023 Mio. EUR 0,6 in Sachanlagen investiert. Der Finanzmittelfonds (Mio. EUR 18,7), bestehend aus Cash-Pool-Forderungen gegen die Vinci Construction GmbH sowie liquiden Mitteln, hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag (Mio. EUR 15,3) deutlich erhöht. Die THG-Baugesellschaft mbH ist über ihre Muttergesellschaft, die Vinci Construction GmbH, Berlin, sowie deren 100%ige Gesellschafterin, die VINCI Deutschland GmbH, Berlin, in den Konzernverbund der VINCI S.A., Frankreich, einbezogen. Die Gesellschaft ist von der Verfügbarkeit der bereits in den Cash-Pool eingespeisten finanziellen Mittel abhängig. Die Geschäftsführung, die regelmäßig in Form von Besprechungen über die Situation der VINCI-Gruppe informiert wird, geht unter anderem auf Basis des letzten veröffentlichten Konzernabschlusses davon aus, dass die VINCI-Gruppe über die finanziellen Mittel verfügt, die die ausgewiesenen Forderungen gegen den Gesellschafter sichern. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese Mittel auch zukünftig den deutschen Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Zusammenfassend kann man von einem erfolgreichen Geschäftsjahr reden, in dem das prognostizierte Budget allerdings leicht unterschritten wurde. Zudem konnte die Liquidität (bestehend aus den Flüssigen Mittel sowie den Cash-Pool-Forderungen) deutlich gesteigert werden, so dass insbesondere das Investitionsniveau beibehalten werden kann. V. MitarbeiterIm Geschäftsjahr waren bei der THG-Baugesellschaft mbH durchschnittlich 47 gewerbliche Arbeitnehmer sowie 17 Angestellte und 3 Auszubildende beschäftigt. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter betrug durchschnittlich 67. Um die Qualifikation unserer Mitarbeiter den gestiegenen Anforderungen anzupassen, haben wir interne und externe Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen durchgeführt. VI. RisikomanagementDas bestehende Überwachungssystem zur Früherkennung möglicher bestandsgefährdender Risiken wird anforderungsgerecht angewendet. Der informationstechnologische Ausbau sowie die geplante Verknüpfung bereits vorhandener Überwachungs- und Kontrollinstrumente zu einem integrierten Risikomanagementsystem und die Aufnahme in das bestehende Berichtswesen der VINCI Construction-Gruppe sollen der THG-Baugesellschaft mbH eine rechtzeitige Identifizierung von Frühwarnindikatoren ermöglichen. Die Dokumentation und Einbindung dieser in das Managementinformationssystem (InfoView) für die Geschäftsführung gewährleisten somit eine strategische und operative Steuerung von Risiken. Den betrieblichen Risiken (Risiken der Auftragsauswahl und der Auftragsabwicklung) wird durch die Überprüfung der Auftragsauswahl im Rahmen der Akquisition begegnet. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle werden von unseren Regionalleitern, der Geschäftsführung bzw. gruppeninternen Gremien entsprechend den internen Anforderungen analysiert und genehmigt. Die Auftragsabwicklung wird durch das Baustellenpersonal vor Ort gesteuert. Hierzu bedienen sie sich unserer Controlling-Instrumente, wie z.B. der Arbeitskalkulation, der Nachtragskalkulation und der Mengen, Stunden- und Kosten-Soll-Ist-Vergleiche. Wesentliche Abweichungen werden in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Regionalcontrollern sowie Regionalleitern besprochen und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zur Identifikation und Abwehr von möglichen Risiken nutzen wir unsere Risikomanagement- und Kontrollsysteme. Dabei unterstützen uns insbesondere die strategische Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen. Unsere Regionalcontroller sowie die interne Revision der VINCI Construction Services Partagés überprüfen regelmäßig die Angemessenheit sowie Effektivität des Risikomanagementsystems sowie die Umsetzung gruppenweiter Vorschriften zur Sicherung der Ergebnissituation sowie der vorhandenen Liquidität der jeweiligen Niederlassung sowie der Gesellschaft im Ganzen. Die Information des Aufsichtsrates der VINCI Construction GmbH über mögliche Geschäftsrisiken und hier insbesondere über Projektrisiken, Risiken bei der Auftragsauswahl sowie der Auftragsabwicklung erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats. VII. Risiken und Chancen der zukünftigen EntwicklungDas Geschäft der THG-Baugesellschaft mbH und somit der Fortbestand der Gesellschaft unterliegt ständig wechselnden Anforderungen und Möglichkeiten. Dabei sind nachfolgende Risiken sowie Chancen wesentlich. In der folgenden Beurteilung der Einzelrisiken wird ein Einschätzungszeitraum von mindestens einem Jahr zugrunde gelegt. Die Risiken stellen sich mit abnehmender Bedeutung wie folgt dar: Risiken in der wirtschaftlichen Entwicklung bestehen aus Sicht der Geschäftsführung in der Preisentwicklung von Nachunternehmerleistungen und Rohstoffen, insbesondere den Stahl- und Energiekosten, weil mögliche Preiserhöhungen lediglich verzögert am Markt weitergegeben werden können und sich somit negative Auswirkungen auf die Profitabilität ergeben könnten. Die anhaltenden Preisschwankungen aufgrund des Krieges in der Ukraine werden aber in den Kalkulationen berücksichtigt. Diese Preisrisiken können jedoch nicht durch langfristige Rahmenverträge reduziert werden. Die Auswirkungen sind derzeitig, aber überschaubar und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen können negative Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft haben. Diese erkennen wir aber frühzeitig im Rahmen unseres Liquiditätsplanungssystems. Aufgrund des mit der Vinci Construction GmbH geschlossenen Cash-Pool-Vertrags können wir jederzeit auf liquide Mittel zurückgreifen. Es besteht aufgrund der Einbindung in den Konzernverbund eine hohe Abhängigkeit bezüglich Finanzierung und Zentralfunktionen, die sowohl Chance als auch Risiko darstellt. Es ergeben sich Risiken aus möglichen Rechts- oder Gesetzesverletzungen insbesondere auch im Umweltschutz, die im Falle einer Nichteinhaltung die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnten. Diese werden durch Compliance-Programme, rechtliche Schulungsmaßnahmen und ein zentrales Vertragsmanagement begrenzt. Zunehmende globale Bedrohungen der Informationssicherheit und komplexere, gezielte Computerkriminalität stellen ein Risiko für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten, Abläufen und Infrastruktur dar. Obwohl diese Risiken durch eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen wie Mitarbeiterschulungen, umfassende Überwachung unserer Netzwerke und Systeme sowie die Aufrechterhaltung von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemindert werden, bleiben die Mitarbeiter, Systeme, Netzwerke, Produkte, Einrichtungen und Dienstleistungen potenziell anfällig für Industriespionage oder Cyberangriffe. Je nach Art und Umfang könnten solche Bedrohungen zur missbräuchlichen Nutzung vertraulicher Informationen sowie Systeme und Netzwerke, zur Manipulation und Zerstörung von Daten, zu fehlerhaften Produkten, Produktionsausfällen und Betriebsunterbrechungen führen. Dieses würde sich wiederum negativ sowohl auf den Ruf als auch die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragslage auswirken. Um sich der Herausforderung der zunehmenden Digitalisierung zu stellen, hat die EUROVIA-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr ein neues ERP-System implementiert. Ebenfalls könnten Forderungsausfälle negative Auswirkungen auf die Ertragslage sowie die Liquidität der Gesellschaft haben. Das allgemeine Forderungsausfallrisiko ist aufgrund der Tatsache, dass die THG-Baugesellschaft mbH weitgehend öffentliche Auftraggeber hat, relativ gering. Zur Sicherung der Forderungen gegen private Auftraggeber bedienen wir uns der Instrumente der Bürgschaften und Garantien sowie der Warenkreditversicherung. Gegenwärtig sind über die oben genannten und unter anderem durch Rückstellungen abgesicherten Risiken hinaus keine Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage bekannt. Ein großes Potential sieht die Geschäftsführung durch den Zugang der THG-Baugesellschaft mbH in den VINCI Construction-Verbund. Hier kann sich die THG-Baugesellschaft mbH als leistungsfähiger Partner in Arbeitsgemeinschaften einbringen und bei Bedarf auf ein erweitertes Know-how der VINCI Construction zugreifen. Die Bundesregierung hat inzwischen beschlossen, dass der Etat für Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr sowie Bahnbau deutlich angehoben wird. Chancen bieten sich der Gesellschaft im Rahmen der regelmäßigen Segmentierung und Auswahl der ausgeschriebenen Leistungen. Durch die Vermeidung der Bearbeitung von margenschwachen Projekten erwarten wir eine stabile Ertragssituation. VIII. AusblickFür das Geschäftsjahr 2024 wird ein wesentlich geringerer Einfluss der Inflation auf das Wirtschaftsgeschehen erwartet. Im Bahnbaubereich lassen jedoch sehr hohe Auftragsbestände darauf schließen, dass Kontinuität und Auslastung in den Bauunternehmen auch weiterhin anhalten. Die aktuelle Situation der Infrastruktur in Deutschland mit einem hohen Substanzverlust trotz ausgeweiteter Instandhaltungsvolumen erfordert einen hohen Investitionsbedarf. Erwartbare Materialpreissteigerungen werden in den zukünftigen Angebotsbearbeitungen berücksichtigt. In laufenden Projekten wird versucht, über Stoffpreisgleitklauseln bzw. über Nachträge eine partnerschaftliche Lösung gemeinsam mit den Auftraggebern zu finden. Die Arbeitssicherheit bleibt 2024 mit Umsetzung der Null-Unfälle-Politik ein vorrangiges Ziel für die THG-Baugesellschaft mbH. Die verstärkte Kommunikation mit Bauleitungs- und Baustellenpersonal und die Einbindung der Führungskräfte hat wesentlich zur Reduktion der Arbeitsunfälle beigetragen. Mit Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung der Null-Unfälle-Politik und der Weiterführung des Schulungsprogramms "Wir achten auf uns" sollen die Standards in den Bereichen Arbeits, Gesundheits- und Umweltschutz weiter optimiert werden. Maßnahmen zum Umweltschutz werden mit Umsetzung der e-Mobilität, Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie Aufbau von Photovoltaikanlagen intensiv geprüft. Mit Unterstützung durch die EUROVIA-Akademie sind für 2024 wieder umfangreichere Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen geplant. Nach Umstellung auf ein digitales Schulungsportal sollen, basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Mitarbeitergespräche, die Schulungsinhalte vermehrt im Rahmen von Distanzveranstaltung vermittelt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um Instrumente für eine effizientere Baustellenvorbereitung, Projektabwicklung und Controlling sowie zum anderen um Instrumente zur Sicherung der Unternehmenswerte. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden im neuen Geschäftsjahr erhöhte Anstrengungen unternommen, geeignete Mitarbeiter aus dem Unternehmen für die mittlere Führungsebene in Zukunft aufzubauen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird entsprechend einer positiven Erwartungshaltung in eine stabile Marktentwicklung, unterstützt durch akquirierte Großprojekte in 2020 (teilweise mit Laufzeiten bis 2026) sowie des zum Stichtag bestehenden Auftragsbestandes eine ähnliche handelsrechtliche Gesamtleistung wie im Geschäftsjahr 2023 erwartet. Die Ergebnisprognose des EBIT für das Geschäftsjahr 2024 bewegt sich ebenso auf dem Niveau der Vorjahre. Unter Beibehaltung der gezielten Marktbearbeitung, der verantwortungsbewussten Kalkulation sowie einer effizienten Projektplanung und -abwicklung vor dem Hintergrund der Einhaltung des Prinzips "Ergebnis vor Leistung" rechnen wir im Geschäftsjahr 2024 insgesamt mit einer Auftragsakquise und Projektabwicklung entsprechend dem Vorjahrsniveau.
Dahlem-Baasem, den 11. Oktober 2024 THG-Baugesellschaft mbH Die Geschäftsführung Achim Pfeiffer Jörg Giesen Rainer Kersten
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist beim Amtsgericht Düren mit der Handelsregisternummer HRB 3266 unter der Firma THG-Baugesellschaft mbH mit Sitz in Dahlem-Baasem eingetragen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften und nach dem GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten, Davon-Vermerke sowie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Wie in der Bauwirtschaft üblich, sind bei den Vorräten die erhaltenen Abschlagszahlungen offen von den nicht abgerechneten Bauleistungen abgesetzt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata wird gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um den Posten "aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne" erweitert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Sachanlagen sind mit Anschaffungskosten (gemäß §255 Abs. 1 HGB), vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Bewegliche Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden über einen Zeitraum von acht bis fünfundzwanzig Jahren und die übrigen Sachanlagen über einen Zeitraum von drei bis zwölf Jahren abgeschrieben. Bei einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den zum Bilanzstichtag bestehenden niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von jeweils bis zu EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Nicht abgerechnete Bauleistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 HGB) oder niedrigeren anteiligen Leistungswerten am Bilanzstichtag bewertet; für Verluste aus der Auftragsabwicklung ist erforderlichenfalls eine weitere Abwertung vorgenommen worden. Die verlustfreie Bewertung wurde auf Projekte mit einem Auftragswert höher als TEUR 200 und einer Verlusterwartung über TEUR 10 beschränkt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene notwendige Baustellengemeinkosten sowie Teile der allgemeinen Verwaltungskosten einschließlich anteiliger Abschreibungen berücksichtigt. Nicht enthalten in den Herstellkosten sind Fremdkapitalzinsen. Bei den Lohn- und Gerätekosten sowie Gemeinkosten handelt es sich um Standardkosten, im Übrigen um Ist-Kosten. Erhaltene Abschlagszahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Forderungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert. Dem Ausfallrisiko wird durch Einzelwertberichtigungen der Forderungen Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden bis auf die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zu Nennwerten bilanziert. Diese wurden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie das gezeichnete Kapital werden mit dem Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese werden zu Nennwerten bilanziert. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind Rückstellungen gebildet worden. Die Rückstellungsbildung ist gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsverpflichtungen werden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,83 % p.a. (Vorjahr: 1,79 %) auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Der angewendete Zinsfuß von 1,83 % entspricht dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der anzuwendende Zinssatz mit einem Referenzzeitraum von sieben Jahren ist mit 1,75 % ermittelt worden. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB) beträgt TEUR 12. Dieser Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt. Weitere grundlegende Annahmen für die Berechnung der Pensionsrückstellungen sind eine Rentendynamik von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) und ein Einkommenstrend von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %). Ein Fluktuationstrend wurde alters- und geschlechtsabhängig berücksichtigt. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrags auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden gegebenenfalls Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Abzinsung längerfristiger Rückstellungen erfolgte mit fristadäquaten Zinssätzen, die von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben worden sind. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden nach den Grundsätzen des § 274 HGB ermittelt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt der Abnahme des Bauvorhabens/der Verkehrsfreigabe durch die THG vereinnahmt. Drohende Verluste aus nicht abgerechneten Arbeitsgemeinschaften werden durch Wertberichtigungen auf Forderungen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigt. III. Erläuterung zur BilanzAnlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz der THG Baugesellschaft mbH zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Veränderung im Geschäftsjahr 2023 sind in dem beigefügten "Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2023" dargestellt. Vorräte Die erhaltenen Abschlagszahlungen werden je Einzelauftrag bis zur Höhe der Mittelbindung von den nicht abgerechneten Bauleistungen offen abgesetzt; darüberhinausgehende Anzahlungen sind unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung sind auch die Verluste, die sich aus der Fortführung der zum Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen voraussichtlich ergeben werden, aktivisch - soweit über die Bauaufwendungen abgedeckt - abgesetzt worden. Sofern die Verluste die aktivierten Bauaufwendungen übersteigen, werden hierfür Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. In den Rückstellungen für drohende Verluste sind die voraussichtlichen Verluste aus der Fortführung der am Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellten Baumaßnahmen enthalten, soweit sie die aktivierten Bauaufwendungen übersteigen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Ansprüche aus teilschluss- und schlussgerechneten Projekten. Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 18.518 (Vorjahr: TEUR 14.852), die gleichzeitig Forderungen gegen verbundene Unternehmen darstellen, betreffen vollumfänglich Forderungen aus dem Cash-Pooling. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr betragen TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 227). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer enthalten, die erst mit Ablauf des Kalenderjahres rechtlich entstehen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind Vorauszahlungen für von uns noch zu erbringende Leistungen passiviert. Daneben werden hier erhaltene Abschlagszahlungen ausgewiesen, soweit sie im Einzelfall die aktivierten Herstellungskosten der nicht abgerechneten Bauleistungen übersteigen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 240; Vorjahr: TEUR 563) betreffen Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der VINCI Deutschland GmbH (TEUR 159; Vorjahr: TEUR 132) sowie dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 81; Vorjahr: TEUR 431). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 41) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 123) sowie andere kurzfristig fällige Beträge. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPersonalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 57). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 17) enthalten. V. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzung eines Teils unserer Sachanlagen liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Die Leasingverträge haben im Durchschnitt eine Restlaufzeit von drei bis fünf Jahren und führen zu nachstehenden Verpflichtungen:
Die vorstehenden finanziellen Verpflichtungen betreffen hauptsächlich Mietverträge. Die Vorteile der Mietverträge im Vergleich zum Erwerb der Objekte stellen die größere Flexibilität, die geringere Kapitalbindung und der Wegfall des Verwertungsrisikos dar. Finanzielle Risiken können sich daraus ergeben, dass Objekte über die verbleibende Vertragslaufzeit nicht mehr vollständig genutzt werden können. In diesen Fällen werden entsprechende Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Mitarbeiteranzahl (Quartalsdurchschnitt)
Angaben zum Mutterunternehmen Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Jahresabschluss der THG Baugesellschaft mbH einbezogen wird, ist die VINCI S.A., 1973, Boulevard de la Défense, 92500 Nanterre/Frankreich. Der nach den von der EU übernommenen IFRS aufgestellte Konzernabschluss wird in deutscher Sprache im Bundesanzeiger (VINCI Deutschland GmbH, HRB 2995, Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein) veröffentlicht. Der Ort der Offenlegung ist:
Vorschlag bzw. Beschluss ErgebnisverwendungAufgrund der bestehenden Verträge über stille Beteiligungen wurden TEUR 115 an die stillen Gesellschafter abgeführt, die unter dem Posten "aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne" ausgewiesen werden. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverteilung vor: Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 2.108. Die Geschäftsführung empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.108 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung ist in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Organe der Gesellschaft: Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr durch die folgenden Geschäftsführer vertreten:
Dahlem-Baasem, den 11. Oktober 2024 Achim Pfeiffer Jörg Giesen Rainer Kersten Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens HGB (Bruttodarstellung)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die THG-Baugesellschaft mbH, Dahlem-Baasem Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der THG-Baugesellschaft mbH, Dahlem-Baasem, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der THG-Baugesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 11. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Matthias Barnert, Wirtschaftsprüfer ppa. Dennis Heering, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 16. Oktober 2024 festgestellt. |
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