AIP
GmbH
Wiesentheid OT Feuerbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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0,51
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0,51
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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25513,16
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51249,05
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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655,32
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3,76
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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26168,99
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51253,32
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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26075,89
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26075,89
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-1270,23
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-529,48
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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-17,42
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-740,75
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B. Rückstellungen
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200,00
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250,00
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C. Verbindlichkeiten
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1180,75
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26197,66
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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26168,99
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51253,32
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ANHANG
Allgemeines:
Der Jahresabschluss der Firma AIP GmbH wurde für
das Geschäftsjahr 2009 auf der Grundlage der
Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Die Wertansätze der Bilanz um 31.12.2008 wurden
unverändert übernommen.
Angaben zur Form und Gliederung der Bilanz, sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei der Firma AIP GmbH handelt es sich nach den
Zahlen des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die bilanzsumme liegt unter 4,015
Millionen EUR, die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
gemäß § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende)
liegt unter 50, so dass 2 der 3 Grenzkriterien nicht
überschritten werden.
Die Bilanz wurde in der nach § 267 HGB
vorgeschriebenen Form aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen:
Der Jahresabschluss 2009 der Firma AIP GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren auch die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Anlagevermögen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die beweglichen Anlagegüter wurden nach
Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear und
degressiv abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der einzelnene
Anlagegüter wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabelle geschätzt. Die im Geschäftsjahr
zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden
voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Die Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich zum Nominalwert bewertet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB:
§ 285 Nr. 1 a+b HGB
Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:
davon mit einer gesicherte
Restlaufzeit über 5 Beträge
Bilanzposten Gesamt bis 1 Jahr 1-5 Jahr Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
Gegenüb. Kreditinst. 0 0
Erhaltene Anzahlungen 0 0
Lieferungen und 0 0
Leistungen
Sonstige Verbind- 1180 1180
lichkeiten
in den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Verbindlichkeiten Lohnsteuer
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer
§ 285 Nr. 10 HGB:
Angaben über die Mitglieder des
Unternehmensorgan:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Marco Haberkamm geführt. Er sit von den
Beschränkungen des § 181 befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgend aufgeführten Verpflichtungen:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: EUR 40
Die Forderung wrude mit 6 % verzinst.
Haftungsverhältnisse gem § 251 HGB:
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden
zum Bilanzstichtag nicht.
Abschreibungen gem. § 268 Abs. 2 HGB:
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen:
Immaterielle Wirtschaftsgüter EUR 0
Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 0
Verlustverwendungsvorschlag für 2009
Nachdem ein Jahresverlust in Höhe von EUR 17
entstanden ist, schlägt die Geschäftsführung
vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen.
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