Kaarster Gesellschaft für Bäder mbH
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Sebastian Dr. Semmler seit 5.12.2025 | Geschäftsführer |
Tobias Homp seit 10.10.2024 | Prokura |
Sabrina Thißen seit 16.11.2021 | Prokura |
Markus Barczik seit 19.11.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Kaarst | 51.00% |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Kaarst GmbHKaarstJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang 2023Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) mit Sitz in Kaarst ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10658 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt. Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden beim Unternehmensregister eingereicht und bekannt gemacht. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung durch Ergänzung oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang erläutert. Eingeklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken: Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge vor dem 1. Januar 2010 erfolgen entweder linear oder degressiv mit späterem Übergang auf die lineare Methode zu den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von über 250 € bis 800 € werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten erworbene Grunddienstbarkeiten, deren Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Die Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden 33 Jahre, beim Gas- und Stromnetz zehn bis 44 Jahre, bei Maschinen zehn bis 20 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 14 Jahre. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Rechte zur Emission von CO 2 -Gasen werden unter den Vorräten bilanziert und sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Das Ausfallrisiko für die bestehenden Forderungen ist in ausreichender Höhe durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmte Bau- und Ertragszuschüsse werden jährlich mit 5 % ihres Ursprungswertes aufgelöst. Die im Geschäftsjahr 2003 erhaltenen Bau- und Ertragszuschüsse wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der bezuschussten Anlagen abgezogen. Die in den Geschäftsjahren 2004 bis 2007 vereinnahmten Bau- und Ertragszuschüsse wurden passiviert und werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der bezuschussten Anlagen aufgelöst. Bezüglich der Bau- und Ertragszuschüsse ab dem Geschäftsjahr 2008 verweisen wir auf die Ausführungen zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. SWK hat ihr Gasnetz an die GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) verpachtet. Bei dem passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die seit dem Geschäftsjahr 2008 von der GWN weitergeleiteten Baukostenzuschüsse der Netzanschlussnehmer. Diese stellen aus Sicht der SWK Vorauszahlungen für zukünftige Pachtentgelte dar, die über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst werden. Ferner hat SWK mit Wirkung zum 1. Juni 2014 ihr Stromnetz an die GWN verpachtet. Die seit diesem Zeitpunkt weitergeleiteten Baukostenzuschüsse werden ebenfalls unter dem passivischen Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, da es sich aus Sicht von SWK um zukünftige Pachtentgelte handelt. Die Auflösung erfolgt ergebniswirksam über 20 Jahre. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen (1) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Finanzanlagen (2) Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Tochtergesellschaft Kaarster Gesellschaft für Bäder mbH, Kaarst (KGB), gegründet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von 3.932 T€ (Vorjahr: 5.086 T€) auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Energieverbrauch der Kunden verrechnet. Der abgegrenzte, noch nicht abgelesene Verbrauch vom Ablesestichtag bis 31. Dezember 2023 beträgt 7.572 T€ (Vorjahr: 7.153 T€). Alle Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Gezeichnetes Kapital (4) Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) in Höhe von 2.600.000 € ist voll eingezahlt und wird zu 51 % von der Stadt Kaarst und zu 49 % von der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, gehalten. Kapitalrücklage (5) Zur teilweisen Finanzierung des im Geschäftsjahr 2014 vom Altkonzessionär erworbenen Stromnetzes haben die Gesellschafter jeweils 1,0 Mio. € in die Kapitalrücklage eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Stadt Kaarst weitere 525 T€ in die Kapitalrücklage eingezahlt. Diese Mittel hat SWK ihrerseits zur Eigenkapitalausstattung der im Geschäftsjahr 2018 gegründeten Tochtergesellschaft KGB verwendet. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Erhöhung der Kapitalrücklage um 2,0 Mio. € für erforderliche Investitionsmaßnahmen im Bereich der Gas- und Stromnetze. Dabei trugen die Gesellschafter die Einlagen entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Sonstige Rückstellungen (6) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Position enthält Aufwendungen für die Emission von CO 2 -Gasen, Gaspreisrisiken, Jahresabschlussprüfungskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen. Verbindlichkeiten (7)
Zur teilweisen Finanzierung des vom Altkonzessionär im Geschäftsjahr 2014 erworbenen Stromnetzes wurde ein Darlehen in Höhe von 7,0 Mio. € aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein weiteres Darlehen über 4,5 Mio. € aufgenommen. Beide Darlehen werden ratierlich getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten mit 5.970 T€ Tagesgeldaufnahmen im Rahmen des Cash-Poolings mit der GELSENWASSER AG. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten die Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme der KGB in Höhe von 810 T€ saldiert mit Forderungen aus der Vergabe kurzfristiger Darlehen im Rahmen des Cash-Poolings in Höhe von 90 T€ und mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 22 T€. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse (8)
Energie-/Stromsteuer (9) Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sonstige betriebliche Erträge (10) Die hier ausgewiesenen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Weiterberechnung der Konzessionsabgaben für Gas und Strom in Höhe von 1.474 T€ (davon betreffen 67 T€ Vorjahre) sowie aus der Abrechnung der Einspeisevergütung Strom betreffend das Vorjahr in Höhe von 94 T€. Personalaufwand (11) SWK beschäftigte im Jahresdurchschnitt vier Mitarbeiter, jeweils auf der Basis eines so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. Der ausgewiesene Personalaufwand enthält die Gehälter dieser Mitarbeiter sowie des Geschäftsführers Herrn Meuser einschließlich darauf entfallende Sozialabgaben. Sonstige betriebliche Aufwendungen (12) Unter dieser Position sind Konzessionsabgaben in Höhe von 1.474 T€ (davon betreffen 67 T€ Vorjahre) ausgewiesen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (13) Hiervon resultieren 2 T€ (Vorjahr: 1 T€) aus verbundenen Unternehmen. Ergänzende Angaben Anteilsbesitz SWK hält 100 % der Anteile an der im Geschäftsjahr 2018 gegründeten KGB. Der Jahresabschluss der KGB zum 31. Dezember 2023 weist bei einem Eigenkapital von 525.000,00 € einen Jahresüberschuss von 0,00 € aus. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SWK und der KGB. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Betriebsführungsvertrag mit der GELSENWASSER AG (rd. 663 T€ p.a.) und dem Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Kaarst (rd. 144 T€ p.a.) sowie in geringfügigem Rahmen aus Wartungsverträgen. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Im Rahmen von Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen werden kaufmännische Dienstleistungen zwischen assoziierten Unternehmen erbracht. Die Zinsaufwendungen resultieren aus Tagesgeldaufnahmen bei der GELSENWASSER AG. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Geschäftsvorfälle zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Latente Steuern Die sich ergebenden temporären Differenzen aus den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, führen bei der Gesellschaft zu aktiven latenten Steuern. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen beim Sachanlagevermögen, bei vereinnahmten Bau- und Ertragszuschüssen sowie bei den sonstigen Rückstellungen. Der angewendete Steuersatz beträgt 31 %. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB unterbleibt ein Ansatz der aktiven latenten Steuern. Honorar für den Abschlussprüfer Mit dem Jahresabschlussprüfer wurde für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 ein Honorar in Höhe von 13,5 T€ vereinbart. Nachtragsbericht Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die SWK nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 eingetreten. Mitglieder des Aufsichtsrats Ursula Baum Kaarst Bürgermeisterin der Stadt Kaarst Vorsitzende Thilo Augustin Castrop-Rauxel Geschäftsführer der GELSENWASSER Energienetze GmbH stellvertretender Vorsitzender Maarten Gassmann Kaarst Rohstoffhändler Jan Paul Hagedorn Schermbeck Leiter der Betriebsdirektion Niederrhein der GELSENWASSER Energienetze GmbH Dennis Oscheja Kaarst Bankkaufmann Dirk Salewski Kaarst Projektleiter Dirk Wessling Recklinghausen Mitarbeiter der Abteilung Beteiligungsmanagement der GELSENWASSER AG Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 4.600,00 €. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder:
Vorschlag zur GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 881.900,00 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 356.800,00 € einen Betrag von 881.900,00 € an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 356.800,00 € auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung Markus Barczik Dorsten Stefan Meuser Grevenbroich Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus. Herr Barczik ist hauptberuflich Leiter des Rechnungswesens der GELSENWASSER AG und Herr Meuser Stadtkämmerer der Stadt Kaarst. Herr Barczik erhielt für seine Tätigkeit keine Vergütung von den Stadtwerken Kaarst GmbH. Herr Meuser erhielt für seine Tätigkeit als Geschäftsführer 6.240,00 €.
Kaarst, 28. März 2024 Stadtwerke Kaarst GmbH Markus Barczik Stefan Meuser Entwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht 2023Grundlagen des Unternehmens Geschäftsaktivitäten Das Kerngeschäft der Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) ist die Versorgung der Stadt Kaarst mit Erdgas und Strom auf Basis langfristig geschlossener Konzessionsverträge. SWK beliefert Haushalts- und Gewerbekunden mit Erdgas, Wärme und Ökostrom. Darüber hinaus übernimmt SWK den Straßenbeleuchtungsbetrieb in der Stadt Kaarst. Wesentliche Leistungen sind neben der Inspektion und Reinigung der Straßenbeleuchtungsanlagen die Fehlerortung und die Entstörungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich 24-Stunden-Rufbereitschaft. Darüber hinaus unterstützt SWK die Stadt bei der Optimierung der Straßenbeleuchtungsanlagen unter Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklung sowie durch Erstellung eines Erneuerungskonzeptes. SWK betreibt Ladepunkte für Elektroautos und -fahrräder. Auf den Dächern der Stadtparkhalle sowie der Betriebsstelle der GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) hat SWK darüber hinaus Solaranlagen zur Erzeugung von Ökostrom errichtet. Neben dem klassischen Gas-, Strom- und Wärmevertrieb bietet SWK auch quartiersbezogene, sektorenübergreifende Energieversorgungskonzepte an. SWK hält zudem 100 % der Geschäftsanteile an der Kaarster Gesellschaft für Bäder mbH (KGB). Gegenstand der KGB ist die Unterhaltung des Hallenbades in Kaarst, Ortsteil Büttgen. Die Betriebsführung der KGB erfolgt durch die Stadt Kaarst. Zwischen der SWK als Organträger und der KGB als Organgesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Verpachtung des Gasnetzes und des Stromnetzes SWK hat sowohl das Gas- als auch das Stromversorgungsnetz an die GWN verpachtet und damit die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes umgesetzt. Betriebsführung durch die Gesellschafter SWK verfügt - mit Ausnahme von vier geringfügig Beschäftigten - über kein eigenes Personal. Der technische Betrieb der Gas- und Stromversorgungsanlagen obliegt der GWN als Pächterin der Anlagen. Als Unterauftragnehmer der SWK übernimmt die GWN ebenso die zuvor beschriebenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung in der Stadt Kaarst. Die Gesellschafter GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, und Stadt Kaarst führen den kaufmännischen Betrieb auf Basis langfristig geschlossener Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträge. Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die SWK führt die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb aus. Auf der Grundlage der Anforderungen des § 6b Abs. 3 EnWG sowie des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG führt SWK getrennte Konten für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb und erstellt in ihrer Rechnungslegung für diese Tätigkeiten jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss). Die im Energiewirtschaftsgesetz beschriebenen Entflechtungsvorschriften bedeuten für SWK die Pflicht zum so genannten Legal-Unbundling und damit die rechtliche Verselbstständigung des Strom- und des Gasnetzbetriebs. Die Umsetzung der Entflechtungsvorschriften erfolgt von SWK durch Verpachtung sowohl der Strom- als auch der Gasverteilungsanlagen an die GWN. Branchenentwicklung Die Marktlage im Jahr 2023 war von einer Konsolidierung, nach den extremen preislichen Verwerfungen des Vorjahres, geprägt. Die Folgen des fortlaufenden Kriegsgeschehens und die Tatsache, dass die russischen Gasflüsse nach Europa nahezu vollständig zum Erliegen gekommen waren, beschäftigen Anfang des Jahres 2023 weiterhin die Marktteilnehmer. Mit zunehmendem Blick auf das Ende des Winters 2022/2023 entspannten sich die Preise allerdings merklich. Eine Gasmangellage konnte bald ausgeschlossen werden. Ein wesentlicher Faktor war der milde Winter, durch den der Heizgasverbrauch unterdurchschnittlich ausfiel. Darüber hinaus zeigten die hohen Energiepreise ihre Wirkung. Die Verbraucher und vor allem auch die Industrie reduzierten ihre Nachfrage. Mit jedem Wintertag, an dem das Gasangebot ausreichend war, wurden Risiken ausgepreist. Die deutschen Erdgasspeicher waren Anfang April noch zu über 60 % 1 gefüllt. Somit konnte auch mit Blick auf den nachfolgenden Winter schon leichte Entwarnung gegeben werden. Das Gas- Kalenderjahr 2024 wurde Ende des Jahres 2022 noch mit rund 80 €/MWh 2 gehandelt. Ende März 2023 sank der Preis auf weniger als 60 €/MWh. Der 2022er-Schlusskurs für das Base- Kalenderjahr 2024 im Strom lag bei 215 €/MWh. Hier sank der Preis im gleichen Zeitraum auf rund 150 €/MWh. Vergleicht man die Entwicklung der beiden Produkte, so zeigte sich eine weiterhin hohe Korrelation. Durch das Merit-Order-Prinzip decken die Gaskraftwerke üblicherweise die Rest-Last und setzen somit das Preissignal für den Strommarkt. Ab den Sommermonaten trat eine Seitwärtsbewegung ein und der Blick der Marktteilnehmer verschob sich am Gasmarkt von dem unmittelbaren Blick auf die stark heizgasgetriebene Nachfrage hin zu weiter in der Zukunft liegenden Unsicherheiten und vor allem der Frage, ob der Winter 2023/2024 eine erneute Herausforderung für die Versorgungssicherheit werden könnte. Waren früher die wesentlichen preisbestimmenden Faktoren auf dem europäischen Kontinent zu suchen und durch die Produktion in Norwegen, Russland und den Niederlanden geprägt, so verschob sich der Fokus durch den stark ansteigenden LNG-Handel auf globale Einflüsse. Die europäischen Käufer stehen nun im direkten Wettbewerb mit weltweiten Nachfragern, wovon ein Großteil in Asien zu finden ist. Vergleicht man den europäischen Leitmarkt TTF (Title Transfer Facility) mit dem asiatischen Pendant JKM (Japan-Korea- Marker), so war eine hohe Korrelation feststellbar. Es wurde vor allem der Entwicklung der chinesischen Nachfrage viel Beachtung geschenkt. Da der dortige wirtschaftliche Aufschwung nach der Covid19-Pandemie weiterhin auf sich warten ließ und man auf inländische Kohleverstromung sowie einen starken Zubau von Erneuerbaren setzte, hielt sich die dortige Gasnachfrage in Grenzen.
1 https://agsi.gie.eu/data-overview/DE
Mit Blick auf das Angebot konnte Russland seine Exporte (vor allem LNG) insbesondere nach China und Indien deutlich steigern. Darüber hinaus waren die wichtigsten LNG-Exportnationen Australien, Katar und die USA. In den USA stand Anfang des Jahres 2023 das für Europa wichtige Exportterminal Freeport aufgrund eines Brands temporär nicht zur Verfügung. In Australien hielt im Sommer ein Streik der Arbeitenden an den wichtigsten Exporthäfen die Märkte in Atem. Das Land steht für mehr als 10 % der weltweiten Produktion. Der Streik wurde nach einigen Wochen beigelegt. Mit Blick auf Katar stand die Befürchtung im Raum, dass der Konflikt zwischen Israel und der Hamas sich zu einem Flächenbrand hätte ausweiten können, falls die arabischen Staaten mit Exporteinschränkungen, Schifffahrtsblockaden oder Ähnlichem reagiert hätten. Bisher hat zwar jedes der Ereignisse temporär zu Preisaufschlägen geführt, keines hatte jedoch einen dauerhaften Effekt auf den Markt. Im Gegenteil, das Ausbleiben der Risiken ist mit Erleichterung und Preisabgaben aufgenommen worden. Die erhöhte Komplexität dieser globalen Wechselwirkungen erschwert die Aufgabe einer vollumfassenden Markteinschätzung und darauf basierender Handelsstrategien. Am Ende des Jahres hatten die Energiepreise das Niveau von vor dem russischen Angriff auf die Ukraine unterschritten. Die Kalenderjahre 2024 wurden zuletzt mit rund 37 €/MWh (Gas) bzw. 96 €/MWh (Strom Base) gehandelt. Die höchsten Preise wurden für den Winter 2024/2025 notiert. Dieses Produkt wurde im Bereich Gas zum Jahresende mit einem Preis von 42 €/MWh gehandelt. Somit wird die Versorgungslage im Winter auch in diesem Jahr im Fokus bleiben. Es wird erneut die Frage sein, inwiefern die Speicher bis zum nächsten Winter gefüllt sein werden und ob es nochmals zu Schwierigkeiten bei der Versorgung kommen kann. Die milden Temperaturen zu Jahresbeginn, die kommenden Erweiterungen der LNG- Importkapazitäten in Deutschland und die steigende weltweite Produktion lassen dieses aus heutiger Sicht aber etwas unwahrscheinlicher erscheinen. Geschäftsverlauf Erdgas- und Wärmevertrieb Der Erdgas- und Wärmeverkauf sank im Vergleich zum Vorjahr um 30,3 Mio. kWh auf 98,8 Mio. kWh. Der Gasabsatz an Tarifkunden lag mit 76,3 Mio. kWh um 26,2 Mio. kWh unter dem Vorjahresniveau. Grund hierfür ist neben Kundenverlusten das Einsparverhalten der Kunden im Zusammenhang mit der Energiekrise aufgrund des anhaltenden Kriegs in der Ukraine. Zum Ende des Berichtsjahres wurden insgesamt 3.561 Tarifkunden mit Gas versorgt. Der Gasabsatz an Sondervertragskunden lag im Berichtsjahr mit 22,5 Mio. kWh um 4,1 Mio. kWh unter dem Vorjahresniveau. Stromvertrieb Angeboten wird ausschließlich Ökostrom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien produziert wird. Damit versorgt SWK die Haushalte im Stadtgebiet voll umfassend mit Energie, d. h. mit Gas, Wärme und Strom. Zum Ende des Berichtsjahres wurden insgesamt 2.175 Tarifkunden mit Ökostrom versorgt. Der an die Tarifkunden gelieferte Ökostrom belief sich auf 5,9 Mio. kWh; im Vorjahr waren es 9,0 Mio. kWh. Der Stromabsatz an Sondervertragskunden stieg dagegen im Berichtsjahr um 0,9 Mio. kWh auf 2,3 Mio. kWh. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Investitionen in Sachanlagen 2,3 Mio. €. Diese betrafen mit 1,9 Mio. € hauptsächlich die Erweiterung und Erneuerung des Stromversorgungsnetzes (einschließlich Netzanschlüsse) und den Messstellenbetrieb. Zum Ende des Berichtsjahres waren 77,4 % (Vorjahr: 87,2 %) des gesamten Vermögens langfristig gebunden. Finanzlage Neben den eigenen finanziellen Mitteln sichert die Einbindung von SWK in das Cash-Pooling des Gelsenwasser-Konzerns die Liquidität des Unternehmens. Zum Bilanzstichtag bestanden hieraus Verbindlichkeiten von 6,0 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €). Die Guthaben bei Kreditinstituten beliefen sich auf 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Das langfristig gebundene Vermögen war zum 31. Dezember 2023 zu 44,9 % (Vorjahr: 45,7 %) durch Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel finanziert. Die Eigenkapitalquote beträgt 29,4 % (Vorjahr: 33,3 %). Ertragslage Die Umsatzerlöse (inkl. Energie- und Stromsteuer) des Geschäftsjahres 2023 lagen mit 23,4 Mio. € erneut deutlich über denen des Vorjahres (19,9 Mio. €). Davon entfielen 15,7 Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €) auf den Verkauf von Erdgas und Wärme, 4,5 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) auf den Stromverkauf und 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) auf Erlöse aus der Verpachtung des Gasnetzes und des Stromnetzes. Korrespondierend zur Erlösentwicklung stiegen sowohl die Gas- als auch die Strombezugskosten gegenüber dem Vorjahr. Kundenverluste und Einsparungen der Kunden hatten zur Folge, dass der tatsächliche Bedarf der Kunden deutlich unter den auf Basis vorheriger Absatzprognosen eingekauften Energiemengen lag. Die zu viel eingekaufte Menge konnte zu Marktpreisen oberhalb der Bezugskosten veräußert werden. Bedingt dadurch lag das Ergebnis vor Beteiligungs- und Zinsergebnis mit 2,6 Mio. € um 0,7 Mio. € oberhalb des Vorjahresergebnisses. Nach Abzug der Verlustübernahme der KGB (0,8 Mio. €), des negativen Zinsergebnisses (0,2 Mio. €) sowie des Steueraufwands (0,7 Mio. €) verblieb ein Jahresüberschuss von 0,9 Mio. €, der um 0,4 Mio. € über dem des Vorjahres lag. Der für 2023 budgetierte Wert von 0,5 Mio. € wurde damit ebenfalls übertroffen. Aufgrund der disquotalen Gewinnverteilung im Zusammenhang mit der Übernahme des Verlustes der KGB entfallen von dem Jahresüberschuss 0,7 Mio. € auf die GELSENWASSER AG und 0,2 Mio. € auf die Stadt Kaarst. Risikobericht und Prognose Risikobericht Neben den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und -instrumenten, den internen Kontrollmechanismen und Prüfungen sowie dem Controlling ist beim Betriebsführer GELSENWASSER AG ein Risikomanagement-System installiert. Die Basis bildet ein systematischer, den gesamten Gelsenwasser-Konzern umfassender Risikomanagementprozess. Ungünstige Entwicklungen werden so frühzeitig erkannt, dass gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können. Durch die Einbindung von SWK in den Risikomanagementprozess der GELSENWASSER AG wird gleichzeitig auch die Angemessenheit und Effektivität des Risikomanagementsystems von SWK durch die Interne Revision der GELSENWASSER AG überwacht. Zudem ist das Risikofrüherkennungssystem Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer der GELSENWASSER AG. Schwerpunkt der Risikobetrachtungen sind die Marktrisiken. Als Folge der Liberalisierung des Energiemarktes und des freien Anbieterwechsels sieht sich SWK weiterhin einem sehr starken Wettbewerb ausgesetzt, der zu einem erhöhten Preisdruck führt bzw. Absatzrisiken mit sich bringt. SWK stellt sich den Auswirkungen der steigenden Wettbewerbsintensität durch strukturelle Weiterentwicklung ihrer kundengruppenbezogenen Produkte und ihres Beschaffungsportfolios. Dabei spielen die Kundenkommunikation und der Kundenservice eine immer wichtigere Rolle. Die Auswirkungen der Liberalisierung des Energiemarktes stellen die deutsche Energiewirtschaft vor immer neue Herausforderungen. Bei der Umsetzung der Vorgaben und der sich stetig weiterentwickelnden Anforderungen durch den Gesetzgeber und die Regulierungsbehörden ist ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Flexibilität erforderlich. Um sich den wachsenden Herausforderungen der Energiemärkte zu stellen, hat SWK gemeinsam mit Gelsenwasser eine Beschaffungsplattform eingerichtet, um die Energieportfolien weiter zu optimieren. Für die sich hierdurch ergebenden Risiken sind in Form einer Konzernrichtlinie verbindliche Vorgaben für den Umgang mit den Risiken im Umfeld von Handel, Beschaffung und Vertrieb von Energie geregelt. Die Überwachung der Risiken wird vom Controlling wahrgenommen. Für den Gasvertrieb der SWK besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Temperaturen deutlich von den prognostizierten Witterungsverhältnissen abweichen, auf deren Basis der Gaseinkauf erfolgt. In diesem Fall besteht das Risiko, dass Gas in Phasen niedrigerer Temperaturen zu hohen Preisen nachgekauft und in Phasen höherer Temperaturen zu niedrigen Preisen zurückverkauft werden muss. Aus heutiger Sicht sind keine bestandsgefährdenden Risiken und sonstigen Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Prognosebericht Trotz des zunehmenden Drucks durch den geöffneten Energiemarkt sieht sich SWK mit ihrem Partner Gelsenwasser gut aufgestellt, um sich durch Kundennähe, hohes fachliches Knowhow und marktgerechte Preisgestaltung auch weiterhin im Wettbewerb zu behaupten. Im mittelfristigen Planungszeitraum wird mit Kundenzuwächsen, insbesondere im Strombereich, gerechnet. Ausbau, Sicherung und Erhalt der Versorgungsanlagen werden wie in den Vorjahren auch im Jahr 2024 weiter im Fokus der SWK stehen. Hierbei müssen die Qualitätsanforderungen an eine sichere Netznutzung im Vordergrund stehen. Der Investitionsplan sieht für das Jahr 2024 Investitionen in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € vor. Hiervon entfallen 2,6 Mio. € auf das Stromnetz und 0,2 Mio. € auf das Gas- und Nahwärmenetz. Für den Ausbau regenerativer Stromerzeugungsanlagen (PV-Anlagen) sind 0,4 Mio. € sowie der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Kaarst 0,3 Mio. € vorgesehen. Die Unternehmensplanung zeigt für 2024 ein Ergebnis von rund 0,4 Mio. €. Dies berücksichtigt bereits die zeitgleiche Übernahme des erwarteten Verlustes der KGB in Höhe von rund 0,6 Mio. €. Die erwartete Unternehmensentwicklung basiert auf der im Herbst 2023 erstellten Mittelfristplanung. Risiken für eine ungünstigere Entwicklung könnten vor allem aus einer geringeren globalen Wachstumsdynamik als Folge der anhaltenden geopolitischen Krisen, wie dem Krieg in der Ukraine oder den Auseinandersetzungen im Nahen Osten, sowie damit möglicherweise einhergehenden erneuten Lieferengpässen und Rohstoffpreisausschlägen resultieren. Die Versorgungslage in Deutschland kann wegen der gut gefüllten Speicher gegenwärtig als ausreichend bezeichnet werden; gravierende Abweichungen von der prognostizierten Witterung können dieses Bild aber schnell ändern. Daraus könnten Belastungen für den Energievertrieb entstehen. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich. Auch Preissenkungen an den Energiemärkten können das Ergebnis negativ beeinflussen, zum Beispiel wenn dadurch Kundenbewegungen ausgelöst werden. Öffentliche Zwecksetzung Das Kerngeschäft von SWK ist die Versorgung der Stadt Kaarst mit Energie. SWK hat die ihr von der Stadt Kaarst im Rahmen der Daseinsvorsorge übertragene öffentliche Zwecksetzung nachhaltig erfüllt. Durch die wirtschaftliche und strategische Ausrichtung des Unternehmens ist die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet und die wirtschaftliche Energieversorgung sichergestellt.
Kaarst, 28. März 2024 Stadtwerke Kaarst GmbH Markus Barczik Stefan Meuser Tätigkeitsabschlüsse der Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst, für das Geschäftsjahr 2023Bilanz zum 31.12.2023ElektrizitätsverteilungAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 2023Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Elektrizitätsverteilung
Zusatzangaben zum Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung der Stadtwerke Kaarst GmbH für das Geschäftsjahr 2023A. Angaben nach § 268 HGB 1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 424 T€ eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Alle anderen Verbindlichkeiten haben jeweils in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Posten größeren Umfangs in den sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine entsprechenden Posten enthalten. 4. Posten größeren Umfangs in den Verbindlichkeiten, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen In den Verbindlichkeiten sind keine entsprechenden Posten enthalten. 5. Aufgliederung der Haftungsverhältnisse Als Bestandteil der Gesamtunternehmung haften die einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens gesamtschuldnerisch. Daher wird auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) verwiesen. B. Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG 1. Einleitung Die SWK erstellt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG in ihrer Rechnungslegung für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss). 2. Aufbau der Profitcenterrechnung Die erforderliche Kontentrennung wird bei der SWK über die SAP-Profitcenterrechnung abgebildet. Nicht direkt zurechenbare Kosten werden dabei über separate Profitcenter abgebildet und letztendlich mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln auf die Tätigkeiten zugeordnet. Die Profitcenter sind hierarchisch organisiert und werden darüber zu den benötigten Tätigkeitsbereichen zusammengefasst. 3. Zuordnung der Aktiva und Passiva Die Bilanz wird ebenfalls in der SAP-Profitcenterrechnung abgebildet. Die Bewegungen der Finanzbuchhaltung werden dort parallel mitgebucht. Soweit der Profitcenterbezug nicht erfasst wurde und auch maschinell nicht ermittelt werden kann, werden die Buchungen einem Sammelprofitcenter zugeordnet und soweit wie möglich nachträglich durch manuelle Umbuchungen zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Buchungen werden geschlüsselt. Gemäß der §§ 266, 268 und 272 HGB kann ein einzelner Tätigkeitsbereich im Gegensatz zum Gesamtunternehmen nicht über ein gezeichnetes Kapital verfügen. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen wurden entsprechend dem Kapitalbedarf im Eigenkapital ausgewiesen. Dem erläuterten Vorgehen entsprechend ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In den jeweiligen Tätigkeitsbilanzen existieren somit keine bilanziellen Ausgleichsposten. Bilanz zum 31.12.2023GasverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung 2023Gasverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Gasverteilung
Zusatzangaben zum Tätigkeitsabschluss Gasverteilung der Stadtwerke Kaarst GmbH für das Geschäftsjahr 2023A. Angaben nach § 268 HGB 1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 65 T€ eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Alle anderen Verbindlichkeiten haben jeweils in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Posten größeren Umfangs in den sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine entsprechenden Posten enthalten. 4. Posten größeren Umfangs in den Verbindlichkeiten, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen In den Verbindlichkeiten sind keine entsprechenden Posten enthalten. 5. Aufgliederung der Haftungsverhältnisse Als Bestandteil der Gesamtunternehmung haften die einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens gesamtschuldnerisch. Daher wird auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) verwiesen. B. Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG 1. Einleitung Die SWK erstellt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG in ihrer Rechnungslegung für die Tätigkeit Gasverteilung eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss). 2. Aufbau der Profitcenterrechnung Die erforderliche Kontentrennung wird bei der SWK über die SAP-Profitcenterrechnung abgebildet. Nicht direkt zurechenbare Kosten werden dabei über separate Profitcenter abgebildet und letztendlich mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln auf die Tätigkeiten zugeordnet. Die Profitcenter sind hierarchisch organisiert und werden darüber zu den benötigten Tätigkeitsbereichen zusammengefasst. 3. Zuordnung der Aktiva und Passiva Die Bilanz wird ebenfalls in der SAP-Profitcenterrechnung abgebildet. Die Bewegungen der Finanzbuchhaltung werden dort parallel mitgebucht. Soweit der Profitcenterbezug nicht erfasst wurde und auch maschinell nicht ermittelt werden kann, werden die Buchungen einem Sammelprofitcenter zugeordnet und soweit wie möglich nachträglich durch manuelle Umbuchungen zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Buchungen werden geschlüsselt. Gemäß der §§ 266, 268 und 272 HGB kann ein einzelner Tätigkeitsbereich im Gegensatz zum Gesamtunternehmen nicht über ein gezeichnetes Kapital verfügen. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen wurden entsprechend dem Kapitalbedarf im Eigenkapital ausgewiesen. Dem erläuterten Vorgehen entsprechend ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In den jeweiligen Tätigkeitsbilanzen existieren somit keine bilanziellen Ausgleichsposten. Bilanz zum 31.12.2023MessstellenbetriebAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 2023Messstellenbetrieb
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Messstellenbetrieb
Zusatzangaben zum Tätigkeitsabschluss Messstellenbetrieb der Stadtwerke Kaarst GmbH für das Geschäftsjahr 2023A. Angaben nach § 268 HGB 1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 3 T€ eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Alle anderen Verbindlichkeiten haben jeweils in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Posten größeren Umfangs in den sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine entsprechenden Posten enthalten. 4. Posten größeren Umfangs in den Verbindlichkeiten, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen In den Verbindlichkeiten sind keine entsprechenden Posten enthalten. 5. Aufgliederung der Haftungsverhältnisse Als Bestandteil der Gesamtunternehmung haften die einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens gesamtschuldnerisch. Daher wird auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) verwiesen. B. Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG 1. Einleitung Die SWK erstellt gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 EnWG in ihrer Rechnungslegung für die Tätigkeit Messstellenbetrieb eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss). 2. Aufbau der Profitcenterrechnung Die erforderliche Kontentrennung wird bei der SWK über die SAP-Profitcenterrechnung abgebildet. Nicht direkt zurechenbare Kosten werden dabei über separate Profitcenter abgebildet und letztendlich mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln den Tätigkeiten zugeordnet. Die Profitcenter sind hierarchisch organisiert und werden darüber zu den benötigten Tätigkeitsbereichen zusammengefasst. 3. Zuordnung der Aktiva und Passiva Die Bilanz wird ebenfalls in der SAP-Profitcenterrechnung abgebildet. Die Bewegungen der Finanzbuchhaltung werden dort parallel mitgebucht. Soweit der Profitcenterbezug nicht erfasst wurde und auch maschinell nicht ermittelt werden kann, werden die Buchungen einem Sammelprofitcenter zugeordnet und soweit wie möglich nachträglich durch manuelle Umbuchungen zugeordnet. Nicht direkt zurechenbare Buchungen werden geschlüsselt. Gemäß der §§ 266, 268 und 272 HGB kann ein einzelner Tätigkeitsbereich im Gegensatz zum Gesamtunternehmen nicht über ein gezeichnetes Kapital verfügen. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen wurden entsprechend dem Kapitalbedarf im Eigenkapital ausgewiesen. Dem erläuterten Vorgehen entsprechend ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In den jeweiligen Tätigkeitsbilanzen existieren somit keine bilanziellen Ausgleichsposten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Gasverteilung und Elektrizitätsverteilung sowie Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 7. Juni 2024 Grant
Thornton AG
Hermann Schulze Osthoff, Wirtschaftsprüfer Christoph Heinrich, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats 2023Regelmäßige Informationen Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) stand im Berichtsjahr in ständigem Kontakt mit der Geschäftsführung. Er hat sich laufend über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft mündlich und schriftlich unterrichten lassen sowie die Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 zu zwei Sitzungen zusammengetreten. In diesen Sitzungen wurden alle Geschäftsvorfälle, die nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, eingehend behandelt. Gegenstand der Erörterungen im Aufsichtsrat waren neben dem Jahresabschluss und der Investitions-, Erfolgs- und Finanzplanung im Wesentlichen die Entwicklungen auf den Energiemärkten in Folge des anhaltenden Kriegs in der Ukraine sowie dem Konflikt zwischen Israel und der Hamas. Darüber hinaus haben sich Aufsichtsrat und Geschäftsführung intensiv ausgetauscht über die strategische Weiterentwicklung der SWK über die bereits etablierten Geschäftsfelder hinaus. Jahresabschluss Der Aufsichtsrat beauftragte die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß Haushaltsgrundsätzegesetz. Nach Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und nach Prüfung des Lageberichts wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat nahm das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Er hat Jahresabschluss, Lagebericht und den Vorschlag zur Gewinnverwendung geprüft und in Ordnung befunden. Er hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht gebilligt und die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung empfohlen. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen vier Mitglieder von der Stadt Kaarst und drei Mitglieder von der GELSENWASSER AG entsandt wurden. Die Entsendung aller Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rats der Stadt Kaarst. Neben Frau Bürgermeisterin Ursula Baum sind unverändert zum Vorjahr die Herren Maarten Gassmann, Dennis Oscheja und Dirk Salewski von der Stadt Kaarst in den Aufsichtsrat entsandt, von der GELSENWASSER AG die Herren Thilo Augustin, Jan Paul Hagedorn sowie Dirk Wessling. Frau Bürgermeisterin Ursula Baum nimmt die Funktion der Vorsitzenden und Herr Thilo Augustin die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wahr. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SWK sowie deren Betriebsführern für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Kaarst, 7. Juni 2024 Stadtwerke Kaarst GmbH Aufsichtsrat Ursula Baum, Vorsitzende Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 7. Juni 2024 festgestellt. |
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