Stephan Uhl
GmbH
Höchstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
263.789,00 |
301.924,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
263.788,00 |
301.923,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.588.501,28 |
756.190,64 |
| I.
Vorräte |
756.082,50 |
118.194,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
235.350,21 |
325.798,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
597.068,57 |
312.197,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.432,15 |
9.174,28 |
| Aktiva |
1.871.722,43 |
1.067.288,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
585.667,40 |
520.636,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
495.071,94 |
288.164,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
65.030,87 |
206.907,26 |
| B.
Rückstellungen |
46.275,60 |
65.132,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.216.074,43 |
474.260,79 |
| D.
Passive latente Steuern |
23.705,00 |
7.259,00 |
| Passiva |
1.871.722,43 |
1.067.288,92 |
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
2.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr
unverändert beibehalten worden.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare
Abschreibung gewählt.
Die Vorräte / in Arbeit befindlichen
Aufträge wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
ihrem Nennwert, vermindert um Pauschalwertberichtigungen,
bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach
den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie
beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
3.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
3.1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden wie im Vorjahr keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
ausgewiesen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis
zu einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
3.2. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Rückstellung wurde nach steuerlichen
Grundsätzen berechnet.
Verrechnungsfähige
Vermögensgegenstände
Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die
Rückdeckungsversicherung, welche mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen verrechnet wurde, mit einem Zeitwert in
Höhe von 17.442,00 € angesetzt.
3.3. Verbindlichkeiten
Bezeichnung
|
Stand
|
RLZ
|
RLZ
|
RLZ
|
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
|
193.126,76 €
|
43.044,81 €
|
150.081,95
€
|
- €
|
Verbindlichkeiten aus
LuL
|
137.331,43 €
|
137.331,43 €
|
- €
|
- €
|
Erhaltene Anzahlungen
|
741.389,16 €
|
741.389,16 €
|
- €
|
- €
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
144.227,08 €
|
144.227,08 €
|
- €
|
- €
|
Summe
|
1.216.074,43 €
|
1.065.992,48 €
|
150.081,95 €
|
- €
|
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert
sind
Ein Betrag in Höhe von 193.126,76 € ist
durch Pfandrechte gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
117.732,94 € (Vorjahr: 63.727,59 €)
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
4.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt.
Risiken aus Wechseln, Schecks und
Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es
wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestellt.
4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen
Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.
4.3. Größenabhängige
Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
4.4. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 7
Arbeitnehmer beschäftigt.
4.5. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
das Geschäftsführungsorgan
An das Geschäftsführungsorgan wurden keine
Kredite und Vorschüsse gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Höchstadt, den
17.09.2024
gez.
Bianca Uhl, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2024
festgestellt.
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