FATAX
GmbH
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
953,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
953,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.617,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.171,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.445,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.570,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.097,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
97,49 |
| B.
Rückstellungen |
1.846,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.626,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.626,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.570,40 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde als verkürzte Bilanz für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3
HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde in der
Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der FATAX GmbH, Bornheim
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§ 246 ff HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (z. B. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung
steuerrechtlich zugelassener Zeiträume. Die
Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 150,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter)
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für diese,
soweit sie einen Wert von 1.000,00 € nicht
übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein
Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet und
über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden
mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tagewerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten
sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht
einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen
des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 500 €
übersteigt.
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und
gem. § 6a EStG.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem
Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Etwaiges Disagio
für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens
"Sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3
HGB aktiv abgegrenzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB ergeben
sich unmittelbar aus dem Jahresabschluss, soweit sie
nachfolgend nicht aufgeführt sind.
Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 16. Juni
2011.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
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Herr Franz-Theo
Faßbender
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