Hubcom
Computer GmbH
Weinheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.160,00 |
60.397,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.960,00 |
60.197,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
701.546,00 |
645.169,67 |
| I.
Vorräte |
223.005,51 |
216.769,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.896,22 |
74.105,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
211.644,27 |
354.294,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
572,68 |
238,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
137.796,26 |
161.936,39 |
| Aktiva |
880.074,94 |
867.741,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
378.634,68 |
344.905,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
352.634,68 |
318.905,73 |
| davon
Gewinnvortrag |
228.905,73 |
152.489,48 |
| B.
Rückstellungen |
317.169,87 |
357.076,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.082,97 |
165.758,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
184.082,97 |
165.758,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
187,42 |
|
| Passiva |
880.074,94 |
867.741,06 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
-137.796,26 |
-143.132,59 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine so genannte kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Ein Lagebericht wurde gem. § 264 Abs. 1 HGB
nicht aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
bewertet. Der Ansatz des abnutzbaren Anlagevermögens
wird um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Altbestände werden
planmäßig fortgeführt. Zugänge des
Berichtszeitraums wurden linear zu den steuerlich
höchstzulässigen Sätzen abgeschrieben.
Zugänge im Geschäftsjahr werden monatsgenau (pro
rata temporis) abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (
Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2
EStG) werden im Zugangsjahr als Abgänge behandelt.
Die
Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
dauernder Wertminderung angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Herstellungskosten
beziehungsweise Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
mit dem Nennwert angesetzt und erforderlichenfalls werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Bei den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich
um im Voraus bezahlte Wartungsverträge, bzw.
Mitgliedschaften.
Der Wert der
aktiven latenten Steuern wurde auf 137.796,26 EUR
vermindert. In dieser Höhe darf nicht
ausgeschüttet werden (Ausschüttungssperre
gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB). Die Beträge,
für die eine Ausschüttungssperre besteht,
müssen im Anhang zur Bilanz aufgegliedert ausgewiesen
werden.
Eine
handelsrechtliche Pensionsrückstellung ist nach
dem versicherungsmathematischen Grundsatz entsprechend dem
Teilwertverfahren nach der PUC-Methode unter Zugrundelegung
des 10-Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,82 % nach den
Richttafeln 2018G in Höhe von 1.028.513,00 EUR
gebildet worden. Die handelsrechtliche
Pensionsrückstellung aufgrund der bisherigen Bewertung
mit dem 7-Jahrsdurchschnittzinssatz von 1,74 % beträgt
1.042.156,00 EUR. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem
10-Jahresdurchschnitt und dem bisherigen
7-Jahresdurchschnitt beträgt 13.683,00 EUR
Mehr-Ertrag.
Eine
steuerrechtliche Pensionsrückstellung ist nach
dem versicherungsmathematischen Grundsatz entsprechend dem
Teilwertverfahren nach § 6 a EStG unter Zugrundelegung
eines Zinssatzes von 6% und der Richttafeln 2018G in
Höhe von 555.474,00 EUR bewertet worden. Der
Unterschiedsbetrag aufgrund des Übergangs auf die
Richttafeln 2018G von 2005G in 2018 beträgt 7.435,00
EUR Mehr-Ertrag. Dieser wurde gemäß
BMF-Schreiben vom 19.10.2018 mit 1/3 bei der Berechnung der
Körperschaft- und Gewerbesteuer der Jahre 2018 bis
2020 berücksichtigt.
Die steuerliche Pensionsrückstellung wurde in
Höhe von 555.474,00 EUR gebildet.
Die Vermögensgegenstände (Ansprüche
aus der Rückdeckungsversicherung), die der
Erfüllung von Schulden aus der
Altersversorgungsverpflichtung dienen, sind nach § 246
Abs. 2 HGB mit diesen verrechnet worden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken
in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Form
eines Anlagespiegels sowie eines Anlagegitters dem
Jahresabschluss beigefügt.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Rückstellung für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie die
Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen.
3. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert. Zum Bilanzstichtag lagen
keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über
fünf Jahren vor.
4. Ergebnisverwendung
Der Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
Gewinnvortrag Stand
31.12.2022
|
|
32.150,00
|
EUR
|
Gewinnausschüttung
|
|
-0,00
|
EUR
|
Jahresüberschuss
2023
|
|
79.768,99
|
EUR
|
Gewinnvortrag Stand
31.12.2023
|
|
111.918,99
|
EUR
|
Der Gewinnvortrag aus 2022 sowie der
Jahresüberschuss 2023 sollen nach dem Vorschlag der
Geschäftsführer teilweise ausgeschüttet und
ein Restbetrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die
Ausschüttung regelt ein Gesellschafterbeschluss.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB waren
nach Auskunft nicht vorhanden.
Für die Berichtsgesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 Abs. 2 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in der
aktuellen Fassung Gebrauch gemacht.
Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten
Arbeitnehmer
Im
Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres
folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
|
|
|
davon geringf.
|
Geschäftsführer
|
|
2
|
0
|
Angestellte
|
|
8
|
2
|
insgesamt
|
|
10
|
2
|
Mitglieder der Geschäftsführung
Zu
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern
waren bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Thomas Broschard, Weinheim Herr Jens
Hochhuth, Weinheim
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang)
Weinheim, den 26.03.2024
Gezeichnet Gezeichnet
Thomas Broschard Jens Hochhuth,
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024
festgestellt.
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