howado Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfram Hänsel seit 24.2.2025 | Geschäftsführer |
Peter Kubalek seit 31.8.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PAVIS Engineering GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Helanis AG | 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PAVIS Engineering GmbHRavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangErgänzende Anhangangaben 2.1 Angabe von Vorjahreswerten Die Vorjahreswerte der Bilanz- und G+V-Positionen sind im Anhang sowie als Kontennachweis zur Bilanz und G+V ausgewiesen. 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2.1 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungs- posten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 2.2.2 Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden über Nutzungsdauern von 3 bis 13 Jahre vorgenommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens, abzüglich der Schulden zum Zeitpunkt der Übernahme, und wird grundsätzlich planmäßig innerhalb von 13 Jahren abgeschrieben. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Bestehen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, wird der niedrigere Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts beibehalten. Vermögensgegenstände des abnutzbaren Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden linear und/oder degressiv entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von EUR 250 bis einschließlich EUR 1.000 wurden im Zugangsjahr (frühere Jahre) in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v. § 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Abwertungen wegen mangelnder Gängigkeit bzw. unzureichender Verwertbarkeit wurden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im notwendigen und angemessenen Umfang vorgenommen. Die Bewertung der Bestände an unfertigen Aufträgen erfolgte mit den Material- und Personaleinzelkosten, die bis zum Bilanzstichtag angefallen sind. Auf Positionen der unfertigen Aufträge wurden Teilwert- abschreibungen von insgesamt € 298.921,00 vorgenommen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Kosten der allgemeinen Verwaltung des jeweiligen Produktionsbereichs bei normaler Auslastung der Produktionsanlagen einbezogen. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden keine Wertberichtigungen gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden, soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. 2.3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Eventualverbindlichkeiten i. S. des § 251 HGB lagen auskunftsgemäß am Bilanzstichtag nicht vor. 2.4 Größenmerkmale § 267 HGB
Nach § 267 (1) HGB handelt es sich hierbei um eine kleine Kapitalgesellschaft. 2.5 Währungsumrechnung Die im Jahresabschluss enthaltenen Positionen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben, wurden zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Diese Positionen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 2.6 Umfang der Belastung des Jahresergebnis durch Steuern vom Einkommen und Ertrag § 285 Nr. 6 HGB Aufgrund des Jahresfehlbetrages im Berichtszeitraum ergibt sich für das Geschäftsjahr keine Ertragssteuerbelastung. 2.7 Allgemeine Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel und der Anlagenbuchhaltung ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstanden rechtlich keine erst nach dem Abschlussstichtag. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.242.651,69 (Vorjahr: Euro 1.562.494,98). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten größer einem Jahr und größer fünf Jahren beträgt Euro 47.017,76 (Vorjahr: Euro 64.287,38). Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt € 164.386,31 und beinhalten: a) aus Steuern € 95.144,66 b) im Rahmen der soz. Sicherheit € 1.209,40 c) sonstige € 68.032,25 Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlich-keitenspiegel ersichtlich. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2023. |
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