Azarmi Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Domo Chemicals Holding NV | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PolyTechnyl Germany GmbHFreiburg im Breisgau (vormals: Hannover)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.02.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Vormals: Sitz der Gesellschaft: Hannover Registergericht: Amtsgericht Hannover Handelsregisternr.: B 217863 Nunmehr: Sitz der Gesellschaft: Freiburg im Breisgau Registergericht : Amtsgericht Freiburg i. Br. Handelsregisternr.: B 721454 Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr von 28. Februar bis zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine Angaben Die PolyTechnyl Germany GmbH, Hannover, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. §267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist am 17. Dezember 2018 als Tochter der Performance Polyamides GmbH, Hannover, gegründet worden. Der erste Geschäftsvorfall war die Einzahlung des Stammkapitals am 28. Februar 2019, so dass das Rumpfgeschäftsjahr 2019 am 28. Februar 2019 beginnt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB sowie den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Finanzierung der Gesellschaft war bis zur Veräußerung der Gesellschaft an die DOMO am 31. Januar 2020 in die Gesamtfinanzierung der Solvay-Gruppe eingebunden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Im Interesse der Klarheit der Darstellung sind nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einige Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und stattdessen im Anhang gesondert ausgewiesen. Die im Rahmen der Ausgliederung von der Performance Polyamides GmbH übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden zu Buchwerten übernommen. Die den übertragenen Teilbetrieb betreffenden Erlöse und Aufwendungen wurden der PolyTechnyl Germany GmbH ab dem 1. Januar 2019 zugerechnet. Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - bewertet, soweit erforderlich, wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Abschreibungen werden bei Gebäuden je nach Ausführung linear über eine Nutzungsdauer von 5 bis 50 Jahren, beim beweglichen Anlagevermögen linear über den Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei technischen Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt die Nutzungsdauer 3 bis 20 Jahre. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden erstmals im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5 abgeschrieben wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe der geschätzten Einzelrisiken vorgenommen. Es bestehen keine Forderungen in ausländischen Währungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn (bei Pensionen) Geschäftsjahre abgezinst. Änderungen des Abzinsungssatzes auf den Erfüllungsbetrag werden im Finanzergebnis erfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden in den versicherungsmathematischen Berechnungen und Annahmen angemessen berücksichtigt. Dabei wird von thematischen Berechnungen und Annahmen angemessen berücksichtigt. Dabei wird von einer Gehaltsdynamik von 2,75 % und einer Rentendynamik von 1,75 % ausgegangen. Bei den Anwartschaften wird von einer Fluktuation von 1,32 - 3,58 % gestaffelt nach Alter ausgegangen. Der Abzinsungssatz für die Verpflichtungen beläuft sich auf 2,71 %. Hierbei handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bestehen nicht. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 HGB über den Ansatz aktiver latenter Steuern wird,soweit sich ein aktiver latenter Steuerüberhang ergibt, kein Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr ergeben sich aktive Latenzen aus dem Unterschied im Anlagevermögen durch die Einbringung der Vermögensgegenstände zum Verkehrswert in der Steuerbilanz sowie unterschiedliche Ansätze für die Pensionsrückstellung. Passive Latenzen sind nicht vorhanden. III. Erläuterungen zur Bilanz Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in TEUR angegeben. ANLAGEVERMÖGEN Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem in der Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 699 resultieren aus Forderungen gegen die Solvay SA Treasury Department in Höhe von TEUR 399 sowie Rhodia Operations (FR) mit einem Betrag von TEUR 300. Davon entfallen TEUR 300 auf Lieferungen und Leistungen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zusammen aus Reisekostenvorschüssen an Mitarbeiter (TEUR 8) sowie Ansprüchen auf Erstattung von Umsatzsteuer (TEUR 12) und Ertragssteuern (TEUR 10). EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital (TEUR 26) ist in voller Höhe eingezahlt. Muttergesellschaft ist die Performance Polyamides GmbH, Hannover. Einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB aus dem Unterschiedsbetrag zwischen 10- und 7-Jahres-Durchschnittszins aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung unterliegt ein Betrag in Höhe von TEUR 25. RÜCKSTELLUNGEN Basierend auf den bestehenden Zusagen an aktive und passive Mitarbeiter/Rentner sowie ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Anwartschaften wurden diesen von Poly- Technyl Germany GmbH Direktzusagen erteilt, resultierend in einer Pensionsrückstellung von TEUR 189. Bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurde ein Zinssatz von 2,71 % angesetzt. Bei dem Zinssatz handelt es sich um den für den Bilanzstichtag von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag veröffentlichten durchschnittlichen Markzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,97 % würde sich zum 31. Dezember 2019 ein Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 211 ergeben. Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 25. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Rückstellungen für Gratifikationen in Höhe von TEUR 255, noch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in Höhe von TEUR 36, Jubiläumsrückstellungen in Höhe von TEUR 24 sowie für Sozialversicherung auf Gratfikationen in Höhe von TEUR 9. VERBINDLICHKEITEN
Bei den Steuern handelt es sich um abzuführende Lohn- und Kirchensteuern. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Bei den Sonstigen Betrieblichen Erträge (TEUR 83) handelt es sich um die Verrechnung von geldwerten Vorteilen aus der Nutzung von Dienstwagen an Mitarbeiter. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.083 enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 37. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die wesentlichen Komponenten der Sonstigen Betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 219 die Konzernumlagen für konzerninterne Serviceleistungen, Mieten in Höhe von TEUR 167, Reisekosten (TEUR 122) und Versicherungen (TEUR 40). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in voller Höhe die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und Jubiläen. V. Sonstige Angaben SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Es bestanden keine Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und sonstigen Haftungsverhältnissen. Anzahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer pro Quartal bzw. im Geschäftsjahr, getrennt nach den Gruppen der Arbeiter und Angestellten ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Nachtragsbericht Mit Vertrag vom 17. Januar 2020 hat die Gesellschafterin Performance Polyamides GmbH
Mit Gesellschafterbeschluss vom 29. Januar 2020 wurde die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 23.315,00 aufgelöst und an die Gesellschafterin Rhodia Operations S.A.S. zurückgezahlt. Die angekündigte, finale Veräußerung des Unternehmens an DOMO ist am 31. Januar 2020 vollzogen worden. Ergebnisverwendung Der ausschüttungsfähige Gewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 69.693,70 (unter Berücksichtigung des durch die Kapitalrücklage gedeckten, der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 3 unterliegenden Betrages in Höhe von EUR 25.262,00) wird als Dividende an die Muttergesellschaft Rhodia Operations S.A.S. ausgeschüttet. Eine .Interimsdividende in Höhe von EUR 65.000,00 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 29. Januar 2020 ausgeschüttet. Konzernverhältnisse Die PolyTechnyl Germany GmbH war zum 31. Dezember 2019 eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Performance Polyamides GmbH, Hannover. Der Abschluss der Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Solvay S.A., Brüssel, Belgien, einbezogen; dieser umfasst sowohl den größten, als auch den kleinsten Kreis von konsolidierten Unternehmen. Der Konzernabschluss ist bei der belgischen Nationalbank in elektronischer Form unter der Unternehmensnummer 0403.091.220 hinterlegt.
Freiburg im Breisgau, den 30. März 2020 Die Geschäftsführung Pierre-Yves Denis Louis Fyard Feststellung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 30.11.2020 festgestellt. Entwicklang des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PolyTechnyl Germany GmbH, Freiburg im Breisgau (vormals: Hannover) Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der PolyTechnyl Germany GmbH, Freiburg im Breisgau (vormals: Hannover), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Februar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Februar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 30. März 2020 Deloitte
GmbH
Dieter Tenambergen, Wirtschaftsprüfer Dirk Hetebrügge, Wirtschaftsprüfer |
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