AKS
Treuhand GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.09.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.904,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.432,73 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
472,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.904,93 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.309,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
20.690,27 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
95,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.904,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH- Gesetzes
beachtet. Wegen der steuerlichen Wertansätze bildet
die Bilanz eine "Steuerbilanz" ab.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
- Immaterielle
Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.
2. Sachanlagen
- Sachanlagen sind
nicht vorhanden.
3. Finanzanlagen
- Beteiligungen wurden
zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
4. Vorräte
- Vorräte sind
nicht vorhanden
5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
- Die Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere
wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
6. Rückstellungen
- Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
7. Verbindlichkeiten
- Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres. Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die
aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, liegen nicht vor.
Ergänzende Angaben
Angaben über die Geschäftsführer
Geschäftsführer
Adamzik, Thomas
Schulze, Roswitha
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Thomas
Adamzik, Roswitha Schulze
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