QMK
GmbH
Schallstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
292.434,00 |
298.006,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.119,00 |
20.233,00 |
| II.
Sachanlagen |
277.565,00 |
276.023,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.750,00 |
1.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
331.595,55 |
268.258,42 |
| I.
Vorräte |
77.338,78 |
43.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
252.006,77 |
214.066,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.250,00 |
10.392,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.678,45 |
23.178,43 |
| Summe
Aktiva |
670.708,00 |
589.442,85 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
101.260,78 |
52.385,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.385,17 |
-7.829,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
48.875,61 |
35.214,97 |
| B.
Rückstellungen |
5.388,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
552.646,52 |
527.245,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
111.603,44 |
224.704,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
441.043,08 |
302.540,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.412,70 |
6.312,62 |
| Summe
Passiva |
670.708,00 |
589.442,85 |
Anhang
A l l g e m e i n e A n g a b e n Vorliegender
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
B i l a n z i e r u n g s - u n d B e w e r t u n g s
m e t h o d e n
Anlagevermögen Der Wertansatz der Sachanlagen
berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben, sonstige Risiken
sind durch angemessene Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgenstände sind mit ihrem
Nennbetrag bewertet.
Fremdkapital Die Steuerrückstellungen beinhalten
die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von Euro
339.061,18.
Kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von Euro
111.430,66.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
S o n s t i g e A n g a b e n
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Herrn Falko Kreißig, Kaufmann
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 Euro (Vj 0,00 Euro)
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 31.351,02 Euro (Vj 43.955,12
Euro)
sonstige Berichtsbestandteile
Schallstadt 06.04.2023
Falko Kreißig, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2023
festgestellt.
|