Elektro
Stierstorfer GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
302.628,83 |
342.093,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
37.327,50 |
43.860,50 |
| II.
Sachanlagen |
265.045,68 |
297.977,18 |
| III.
Finanzanlagen |
255,65 |
255,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
555.550,94 |
638.955,45 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
401.814,90 |
540.109,83 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.000,00 |
1.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
153.736,04 |
95.845,62 |
| Aktiva |
858.179,77 |
981.048,78 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
659.708,60 |
661.529,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,59 |
564,59 |
| III.
Gewinnrücklagen |
82.379,52 |
82.379,52 |
| IV.
Bilanzgewinn |
550.764,49 |
552.585,47 |
| davon
Gewinnvortrag |
552.585,47 |
647.294,35 |
| B.
Rückstellungen |
112.015,95 |
76.917,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.455,22 |
242.602,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.455,22 |
242.602,03 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
12.791,56 |
42.856,56 |
| Passiva |
858.179,77 |
981.048,78 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2021
der Firma Elektro Stierstorfer GmbH, Straubing
A.
Allgemeine Angaben
1.
|
a) Firmenname lt.
Registergericht:
|
Elektro Stierstorfer
GmbH
|
|
b) Firmensitz lt.
Registergericht:
|
Straubing/Geiselhöring
|
|
c) Registereintrag:
|
Handelsregister
|
|
d)
Registergericht:
|
Amtsgericht Straubing
|
|
e) Registernummer:
|
HRB10828
|
2. Der Jahresabschluss der Elektro Stierstorfer
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
3. Besondere Umstände, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs.
2 HGB), konnten im Rahmen der Bilanzerstellung nicht
festgestellt werden.
4. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Gesellschaft. Bezüglich der Erstellung der Offenlegung
des Jahresabschlusses werden von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB Gebrauch gemacht.
5. Soweit sich gegenüber dem Vorjahr eine
Änderung in der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung ergibt (§ 275 Abs. 2 HGB), werden die
Vorjahreswerte der entsprechenden Konten ebenfalls neu
zugeordnet ausgewiesen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1.1.
Sachanlagen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Zugang bis zum 31.12.2017 wurden
bis zu einem Wert von 410 Euro und mit Zugang ab dem
01.01.2018 bis zu einem Wert von 800 Euro im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
veranlasst.
1.2.
Vorratsvermögen
Die Bestände an Handelswaren, unfertigen und
fertigen Erzeugnissen sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt. Der Warenbestand wurde durch
körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
1.3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert. Bewertungsabschläge auf
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
sämtlicher erkennbarer Risiken in angemessenem und
erforderlichem Umfang vorgenommen.
Auf den einzelwertberichtigten Forderungsbestand wird
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
gebildet.
1.4.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
1.5.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
1.6.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und
werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
erkennbare Risiken angemessen abzudecken.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
laufende Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die Pensionsrückstellungen werden auf Grund
eines finanzmathematischen Gutachtens nach den
Grundsätzen des § 253 Abs. 1 S. 2 HGB berechnet.
1.7.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
2.
Sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs.
4 HGB)
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 5.373,49 € haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr (im Vorjahr: 0,00 Euro).
3.
Gezeichnetes Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Das gezeichnete Kapital von 26.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
4.
Pensionsrückstellung (§ 285 Nr. 24 HGB)
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Ein versicherungsmathematichem Gutachten liegt
derzeit noch nicht vor. Es wurde
verhältnissmäßig angepasst. Der Aktivwert
der Rückdeckungsversicherung wurde die Allianz
Lebensversicherungs-AG per 31.12.2021 festgestellt.
5.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
264 c HGB)
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine
Verbindlichkeit gegen den
Gesellschafter-Geschäftsführer Johann
Stierstorfer 12.791,56 Euro, (im Vorjahr 42.856,56 Euro)
enthalten.
D.
Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse (§ 268 Nr. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HBG
bestehen nicht.
2.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr:
- Herr Johann Stierstorfer
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
3.
Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Abs. 7 HGB)
Die Anzahl der Arbeitnehmer betrug im
Geschäftsjahr durchschnittlich < 10 Arbeitnehmer.
Der aktive Gewerbebetrieb wurde zum 31.07.2021 eingestellt
und sämtliche Arbeitsverhältnisse wurden beendet.
E.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Geiselhöring, den
05.06.2023
gez.
Johann Stierstorfer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2023
festgestellt.
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