Cyber Valley GmbH
Heisenbergstraße 3, 70569 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Karlheinz Dr. Mayer seit 5.12.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg | 51.00% |
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. | 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cyber Valley GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit Die Cyber Valley GmbH wurde am 28.12.2021 gegründet und am 28.02.2022 unter HRB 783656 in das Handelsregister, Amtsgericht Stuttgart, eingetragen. Das Land Baden- Württemberg hält 51% der Geschäftsanteile, die Max-Planck-Gesellschaft 49%. Gegenstand des Unternehmens ist die Stärkung der Erforschung, der Entwicklung, der Anwendung und der Akzeptanz von Methoden und Technologien auf dem Feld der Intelligenten Systeme. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Das Land Baden-Württemberg hat die Cyber Valley GmbH förmlich mit den im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben betraut. Diese sind als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Bereich der Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsförderung nach Maßgabe des Art. 5. 4 des DAWIFreistellungsbeschlusses einzuordnen. Geschäftsentwicklung Zwischen dem 01.01.2023 und 31.12.2023 wurden hauptsächlich neues Personal rekrutiert sowie Geschäftsprozesse implementiert. Die Gesellschaft hatte zum 31.12.2023 14 Festangestellte. Die Geschäftsführung und der Posten der Finanzreferentin wurden bereits in 2022 besetzt. Weiter konnten in 2023 folgende zwölf Posten besetzt werden:
Einige durchgeführte Projekte des Geschäftsjahrs 2023 seien nachfolgend erwähnt:
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das Jahresergebnis sowie der Gesellschafterzuschuss sind finanzielle Leistungsindikatoren und somit die Steuerungsgrößen für das Unternehmen. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verwenden wir unter anderem die Anzahl der Angebote sowie deren Reichweite. Zusätzliche Indikatoren sind die Anzahl der Partner und hier insbesondere der Start-ups im Ökosystem Cyber Valley - entstanden aus dem Forschungskooperationsvertrag "Innovationscampus Cyber Valley" aus 2016, heute Europas größtes Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und Robotik, mit Partnern aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft. So wurde das Start-up Netzwerk im Berichtsjahr von 35 auf 49 Mitglieder vergrößert. Die Cyber Valley GmbH ist im Juli 2023 der WIN-Charta beigetreten. Die WIN-Charta wurde als Instrument für nachhaltig wirtschaftende kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Baden-Württemberg entwickelt. Sie basiert auf Selbstverpflichtung, Eigeninitiative und Außenkommunikation. Mit der Unterzeichnung der WIN-Charta bekennen sich Unternehmen dazu, die zwölf Leitsätze der WIN-Charta einzuhalten und ihre Nachhaltigkeit weiter zu steigern. Attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeitende sind ein essentielles Instrument, der derzeit schwierigen Lage am Arbeitsmarkt bezüglich der Mitarbeitergewinnung entgegenzutreten. Sie dienen dazu, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen sowie die Zufriedenheit und die Motivation unter den Mitarbeitenden zu stärken. Mit Beschluss durch den Aufsichtsrat am 20.11.2023 wurden folgende Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze genehmigt:
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Zuwendung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der institutionellen Förderung wurde mit TEUR 1.460 nicht im geplanten Umfang ausgeschöpft, da insbesondere die Aufwendungen für Veranstaltungen sowie für Werbemaßnahmen in 2023 geringer ausgefallen sind, als vorgesehen. Einen wesentlichen Kostenfaktor stellen die Personalkosten dar, die mit TEUR 737 bzw. rd. 44% der betrieblichen Erträge nahezu auf Planniveau liegen. Bei jahresdurchschnittlich, auf Vollzeitbasis umgerechnet 8,8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben sich durchschnittliche Personalkosten je Beschäftigten von TEUR 84. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Fremdleistungen im Rahmen der Projektarbeit. Der Jahresüberschuss von TEUR 123 liegt deutlich über dem für 2023 geplanten Niveau, was insbesondere auf zum Jahresende nicht verbrauchte und daher unter den Vorräten aktivierte Werbeartikel zurückzuführen ist. Von der um TEUR 611 auf TEUR 837 gestiegenen Bilanzsumme entfallen rd. 67% auf liquide Mittel, denen u.a. Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Zuschussgeber Land Baden-Württemberg in Höhe von TEUR 410 gegenüberstehen. Die Vorräte (TEUR 134) betreffen Werbeartikel, die kurz vor dem Bilanzstichtag angeschafft wurden. Das Eigenkapital ist ergebnisbedingt um TEUR 123 höher ausgewiesen und repräsentiert mit TEUR 224 rd. 27% der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote). Die vom Land als Zuschuss zur Verfügung gestellten Mittel wurden nicht vollständig verwendet, da sich die Gesellschaft weiterhin im Aufbau befindet. Für das kommende Geschäftsjahr wird mit einer vollständigen Verwendung der Mittel gerechnet. Chancen und Risiken Als Landesagentur mit klarer Mission zum Zukunftsthema Intelligente Systeme kann die Cyber Valley GmbH auf exzellente Unterstützung der Gesellschafter und ein breites Interesse in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vertrauen. Die Pionierrolle im Rahmen des Innovationscampus-Modells eröffnet viele Chancen zur globalen Kooperation; birgt jedoch auch nennenswerte Risiken in puncto Stakeholder, Management und Entscheidungsgeschwindigkeit. So gilt es beim Übergang in die nächste Phase Cyber Valley 2.0 Gründungspartner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft so zu unterstützen, dass sie weiterhin als engagierte und überzeugte Botschafter des Innovationscampus-Modells in Erscheinung treten. Bei gleichzeitigem Wachstum des Gesamtnetzwerks "at scale". Die konkreten Herausforderungen liegen darin, neue Mitarbeitende schnell und effektiv in die noch junge Unternehmung zu integrieren und durch kontinuierliche Weiterbildung auf sich verändernde Rollenanforderungen vorzubereiten. Das überproportional dynamische und internationale Themenumfeld, hohe Anforderungen an die Arbeitsqualität sowie der starke Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt müssen weiterhin als größte Risiken bewertet werden. Prognosebericht Um Ihre Aufgaben zu erfüllen, wird die Cyber Valley GmbH aus Landesmitteln finanziert. Diese Finanzierung wird auf Basis eines jährlich zu erteilenden Zuwendungsbescheids erteilt werden, der unter Haushaltsvorbehalt steht. Der Zuwendungsbescheid sieht vor, dass das Vermögen und etwaige Überschüsse nur zur Erreichung des Gesellschaftszwecks verwendet werden dürfen. Der voraussichtliche Finanzbedarf liegt nach aktuellen Schätzungen bei ca. 2.085.000,00 Euro pro Jahr. Die Lohnkosten der Mitarbeitenden sowie die Sachkosten werden grundsätzlich von den Zahlungen des Landes Baden-Württemberg abgedeckt sein. Weiterhin erhält die Cyber Valley GmbH anteilige, von der Max-Planck-Gesellschaft weitergeleitete Zuwendungen aus Mitteln der Carl-Zeiss-Stiftung in Höhe von 200.000,00 Euro. Für das kommende Jahr liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung der Gesellschaft nach Innen und der Erhöhung der Sichtbarkeit nach Außen. Dies geschieht primär durch Anpassung der Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse an das rapide Wachstum der letzten 24 Monate. Die im Stellenplan definierten Stellen sollen ab 2024 voll besetzt sein. Somit kann die Aufbauphase der GmbH als abgeschlossen betrachtet werden. Im ersten Quartal 2024 werden folgende Posten innerhalb der Gesellschaft besetzt werden:
Im zweiten und dritten Quartal 2024 werden folgende Posten innerhalb der Gesellschaft besetzt werden:
Für das kommende Geschäftsjahr wird mit einer vollständigen Verwendung der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Mittel und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet.
Stuttgart, 12.06.2024 Cyber Valley GmbH Rebecca
C. Reisch
Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | 1.665.511,88 | 0,00 |
| 2. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 618.123,32 | 95.080,50 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 119.354,95 | 9.468,12 |
| 3. Abschreibungen auf Sachanlagen | 24.504,95 | 6.753,02 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 780.735,32 | 55.393,82 |
| 5. Ergebnis nach Steuern | 122.793,34 | -166.695,46 |
| 6. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 122.793,34 | -166.695,46 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Cyber Valley GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB 783656 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist auf Grund der Bilanzsumme, des Umsatzes und der Anzahl der Arbeitnehmer als "Kleinstkapitalgesellschaft" einzuordnen (§ 267a Abs. 1 HGB). Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Jahresabschluss der Gesellschaft jedoch nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu analytischen Zwecken ist aus folgenden Gründen nur von eingeschränkter Aussagekraft:
Die Gesellschaft hat ihren operativen Geschäftsbetrieb erst im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 aufgenommen. Zudem wurde seitens des Gesellschafters im Berichtsjahr ein Ertragszuschuss (TEUR 1.460) geleistet, der in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen ist. Im Vorjahr wurde der Zuschuss gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt (TEUR 251).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Für die Ermittlung der Abschreibungen wurde eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 (netto) wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang erfasst.
Die Vorräte betreffen Werbeartikel. Sie wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) wurden mit dem Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit den vorsichtig geschätzten Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände betragen - wie im Vorjahr - weniger als ein Jahr.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist voll einbezahlt.
Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB hat sich wie folgt entwickelt:
| TEUR | |
| Stand 01.01.2023 | 251 |
| Verrechnung Jahresergebnis 2021 | -8 |
| Verrechnung Jahresergebnis 2022 | -167 |
| Stand zum 31.12.2023 | 76 |
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten (TEUR 41).
5. Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (Jahresaufwand):
| TEUR | |
| IT-Support | 34 |
| Raumkosten | 31 |
| Gesamtbetrag | 65 |
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten einen Ertragszuschuss der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 1.460 sowie einen von Dritten gewährten Ertragszuschuss in Höhe von TEUR 200.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs Beschäftigten (ohne Geschäftsführerin) beträgt gerundet 11 Personen (Vorjahr: 0).
2. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Im Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung durch
|
Frau Rebecca C. Reisch |
wahrgenommen.
Frau Reisch erhielt für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 ein Festgehalt in Höhe von EUR 150.000,00.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
| ― |
Petra Olschowski MdL, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg (Vorsitzende) |
| ― |
Dr. Danyal Bayaz, Minister für Finanzen des Landes Baden-Württemberg (erster stellvertretender Vorsitzender) |
| ― |
Stephan Ertner, Abteilungsleiter im Staatsministerium des Landes Baden- Württemberg (zweiter stellvertretender Vorsitzender), bis 30.03.2023 |
| ― |
Dr. Natalia Jaekel, Ministerialdirigentin im Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg (zweite stellvertretende Vorsitzende), seit 30.03.2023 |
| ― |
Prof. Dr. Klaus Blaum, wissenschaftlicher Vizepräsident der MPG, Chemisch- Physikalisch-Technische Sektion, bis 15.11.2023 |
| ― |
Prof. Dr. Claudia Felser, wissenschaftliche Vizepräsidentin der MPG, Chemisch- Physikalisch-Technische Sektion, ab 15.11.2023 |
| ― |
Prof. Dr. Michael J. Black, Direktor, Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, Abt. Perzeptive Systeme & Sprecher des Cyber Valley Executive Board, |
| ― |
Prof. Dr. Bernhard Schölkopf, Direktor, Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, Abt. Empirische Inferenz |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Vergütung.
3. Abschlussprüferhonorar
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 8 (netto). Dieser Betrag betrifft ausschließlich Honorare für Abschlussprüfungsleistungen.
4. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 122.793,34 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, 12.06.2024
Cyber Valley GmbH
Rebecca
C. Reisch
Geschäftsführung
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand
01.01.2023 |
Zugänge | Abgänge | Stand
31.12.2023 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 18.707,00 | 73.531,93 | 10.006,76 | 82.232,17 |
| 18.707,00 | 73.531,93 | 10.006,76 | 82.232,17 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand
01.01.2023 |
Zugänge | Abgänge | Stand
31.12.2023 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 973,00 | 24.504,95 | 10.006,76 | 15.471,19 |
| 973,00 | 24.504,95 | 10.006,76 | 15.471,19 | |
| Buchwerte | ||
| Buchwert
31.12.2023 |
Buchwert
31.12.2022 |
|
| EUR | EUR | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 66.760,98 | 17.734,00 |
| 66.760,98 | 17.734,00 | |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Cyber Valley GmbH, Stuttgart
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Cyber Valley GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cyber Valley GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 12.06.2024
MENOLD
BEZLER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Schmeisky
Wirtschaftsprüfer
Barth
Wirtschaftsprüfer
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. August 2024 festgestellt worden.
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