AssetGate GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Blunk seit 31.7.2024 | Geschäftsführer |
Dominic Wien seit 29.1.2020 | Geschäftsführer |
Jörn Marquardt seit 13.3.2018 | Geschäftsführer |
Birgit Schaub seit 2.1.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Konsul Inkasso GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Konsul Inkasso GmbH, nachstehend die Gesellschaft, für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Die Konsul Inkasso GmbH, Essen, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DB Capital Markets (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, die wiederum eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main ist. Sie ist im Handelsregister der Stadt Essen unter der Nummer HRB 18787 eingetragen. Zwischen der Konsul Inkasso GmbH, Essen, und der DB Capital Markets (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. § 42 GmbHG wurde beachtet. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die nicht belegten Posten sind gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt worden. Soweit erforderlich, ist die Bezeichnung dem jeweiligen Posteninhalt angepasst worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 252 und § 253 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden gemäß den steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des immateriellen Vermögens (Trivialsoftware) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Es wird eine Nutzungsdauer kleiner ein Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 S. 1 HGB mit dem Nominalbetrag angesetzt und innerhalb eines Jahres fällig. Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert angesetzt. Die Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, das sogenannte Deckungsvermögen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mit den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen verrechnet. Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen in der GuV saldiert ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der Saldo als separater Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auszuweisen. Die unmittelbaren Pensionsverpflichtungen werden nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Als Bewertungsmethode wird die projizierte Einmalprämienmethode (Projected Unit Credit-Method) unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung folgender Parameter: 10-jähriger Rechnungszinsfuß 1,83% (Vj: 1,78%), Dynamik der anrechenbaren Bezüge 2,44% (Vj: 2,64%), Anpassung laufender Renten 2,91% (Vj: 3,02%), Heubeck Richttafeln 2018 G. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Heubeck-Richttafeln 2018G wurden entsprechend der unternehmensindividuellen Sterblichkeitsannahmen modifiziert. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt zum 31.12.2023 € 59.669,00 (Vj: T€ 268). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich, wie folgt, dar:
Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen entgeltlich erworbene Lizenzen (Software). Bei den Sachanlagen handelt es sich um die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von € 129.006,11 (Vj: T€ 176). Die Position sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 103.350,72 (Vj: T€ 7) beinhaltet eine Forderung an die DB AG, Frankfurt am Main, aufgrund eines Schuldbeitrittsanspruchs sowie anrechenbare Kapitalertragsteuern gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von € 2.940.270,37 (Vj: T€ 3.694) werden bei der Deutsche Bank AG unterhalten. Sie sind allesamt täglich fällig. Der Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt € 0,00 (Vj: T€ 198). Die im Vorjahr in dieser Position bilanzierten Altersteilzeitforderungen (Deckungsvermögen) wurden im Geschäftsjahr komplett verbraucht. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert € 25.000,00 und ist voll eingezahlt. Es wird zu 100 % von der DB Capital Markets (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert € 1.500.200,00 EUR (Vj: T€ 1.500). Die Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von € 1.034.654,66 (Vj: T€ 1.601) stammt aus der Saldierung der an einen unabhängigen Vermögenstreuhänder übertragenen, nicht börsennotierten Fondsanteile, die ausschließlich für die Erfüllung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern verwendet werden, mit den dazugehörigen Pensionsverpflichtungen. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens inklusive zugehöriger Barmittel zum 31. Dezember 2023 betragen € 5.724.079,15 (Vj: T€ 5.491). Die Bewertung der Fondsanteile erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert, der sich aus den Marktkursen für Fondsanteile ergibt. Die Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 in Höhe von € 5.541.917,84 (Vj: T€ 4.955) wurden mit den Pensionsverpflichtungen in Höhe von € 6.576.572,50 (Vj: T€ 6.556) saldiert. Auf die Berücksichtigung einer Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 S.2 HGB, i. V. m. § 268 Abs. 8 HGB, wird aufgrund ausreichender Kapitalrücklage verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 193.175,31 (Vj: T€ 172) betreffen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen für Boni und Recognition Awards in Höhe von € 91.949,34 (Vj: T€ 106) sonstige Rückstellungen für den Geschäftsbetrieb in Höhe von € 79.640,39 (Vj: T€ 52) und Rückstellungen für nicht genommene Urlaubstage in Höhe von € 21.585,58 (Vj: T€ 15). Die Verbindlichkeiten in Höhe von € 440.628,23 (Vj: T€ 798) betreffen den an die Gesellschafterin abzuführenden Gewinn in Höhe von € 346.734,26 (Vj: T€ 740) sowie Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb und abzuführender Lohnsteuer € 93.893,97 (Vj: T€ 58). 2. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von € 3.270.204,01 (Vj: T€ 5.257) sind im Wesentlichen mit der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, realisiert worden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 98.514,68 (Vj: T€ 124) betreffen konzerninterne Erstattungen für Übergangsleistungen an ehemalige Mitarbeiter in Höhe von € 98.322,79 (Vj: T€ 115) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen des Jahres 2022 in Höhe von € 191,89 (Vj: T€ 23). Der Personalaufwand in Höhe von € 3.193.423,79 (Vj: T€ 3.380) beinhaltet die laufenden Gehälter und sozialen Abgaben. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen € 1.698,00 (Vj: T€ 2). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von € 593.330,64 (Vj: T€ 668) umfassen hauptsächlich die Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von € 766.468,00 (Vj: T€ 0) betreffen Zinsaufwände aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von € 77.226,00 (Vj .: T€ 181), welche mit den saldierungsfähigen Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von € 843.694,00 (Vj: T€ 657 Aufwand) saldiert wurden. Im Vorjahr wurde der saldierte Betrag (Aufwand) unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwände ausgewiesen. IV. Sonstige Angaben Im Durchschnitt wurden in 2023 (ohne Geschäftsführung) 43 Mitarbeiter (Vj: 46) beschäftigt. Den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Beirats wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Gesellschaft keine Kredite sowie Vorschüsse gewährt. Die Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr keine Vergütung von der Gesellschaft; sie haben ein Anstellungsverhältnis bei der Deutsche Bank AG und wurden von dieser entlohnt. Von den Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Konsul Inkasso GmbH wird in den Konzernabschluss der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, per 31. Dezember 2023 einbezogen. Der Konzernabschluss der Deutsche Bank (Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, HRB 30 000) wird nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. V. Geschäftsführung
VII. Beirat
Essen, den 11.06.2024 Jörn Marquardt Dominic Wien Berthold Lantzius-Beninga Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Konsul Inkasso GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Konsul Inkasso GmbH, Essen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn/Frankfurt am Main, 26. Juni 2024 EY
GmbH & Co. KG
Rothermel, Wirtschaftsprüfer Dr. Brüggemann, Wirtschaftsprüfer |
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