Y2T Technology GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ludmil Fischer seit 8.4.2020 | Geschäftsführer |
Andreas Kerker seit 8.10.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbHNeu-IsenburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Zusätzliche Angaben zum Tätigkeitsabschluss der PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH, Neu-Isenburg, für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die zusätzlichen Angaben zu den Tätigkeiten sollen entsprechend dem § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG in der Rechnungslegung die Regeln, einschließlich der Abschreibungsmethoden, angeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. Die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses erfolgt aufgrund der § 6b-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstmalig und getrennt nach Tätigkeiten innerhalb der Strom- und der Gasverteilung sowie für sonstige Tätigkeiten als Dienstleistungsunternehmen. Die Tätigkeitsbilanz beinhaltet einen Kapitalausgleichsposten; hierbei handelt es sich um ein Instrument, mittels dessen die im Einzelabschluss der Gesellschaft enthaltenen Kapital- und Finanzposten sachgerecht zugeordnet werden. Die unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet in erforderlichem Umfang Kosten- und Erlöszuordnungen, die per Schlüsselung und direkter Zuordnung erfolgen. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Tätigkeitsabschluss sind keine vom handelsrechtlichen Abschluss abweichenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausgeübt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Hierzu verweisen wir auf den handelsrechtlichen Anhang der Gesellschaft. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wenn möglich, eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Unternehmensaktivitäten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist, da nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung auf der Basis sachgerechter Verteilungsschlüssel. Grundlage für diese Verteilungsschlüssel sind Umsatz und Personalaufwand. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung berücksichtigt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Wesentlichen aus einer per Verteilungsschlüssel vorgenommenen Zuordnung, wenn keine direkt zuordenbaren Anlagegüter vorhanden sind. Die Verteilungsschlüssel wurden entsprechend der im Berichtsjahr gebuchten Abschreibung auf die jeweiligen Tätigkeiten sowie auf Sonstige Aktivitäten gewählt. Primär wurden alle zuordenbaren Forderungen direkt über Kontenzuordnung den entsprechenden Tätigkeiten zugerechnet. Die übrigen Forderungen wurden auf Sonstige Aktivitäten verteilt. Die flüssigen Mittel wurden anhand des Umsatzes der einzelnen Tätigkeitsbereiche verteilt. Die restlichen Bilanzpositionen des Umlaufvermögens wurden soweit keine direkte Zuordnung möglich war anhand des Umsatzes den Tätigkeiten zugeordnet. Die Verteilung des zugeordneten Kapitals erfolgt analog zum langfristigen Vermögen. Für Steuerrückstellungen sowie für sonstige Rückstellungen erfolgte die Zuordnung entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand oder Umsatz ableiten. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen werden mittels des Umsatzes verteilt. Sonstige Verbindlichkeiten werden entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand oder Umsatz ergibt, aufgeteilt. Bei dem angesetzten Kapitalausgleichsposten handelt es sich um eine passivische Bilanzgröße, welche - basierend auf dem Finanzfondkonzept - den Saldo aus Vermögen- und Schuldenpositionen gegenüber den anderen Aktivitäten abbildet. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Erfassung der Geschäftsvorfälle leistungsbezogen. Die erbrachten Dienstleistungen werden den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Es bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten. Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Kapitalanteile Der Kapitalausgleichsposten sowie das der jeweiligen Tätigkeit zugeordnete Eigenkapital werden als Finanzierungsfunktionen des gemeinsamen Bereiches gesehen und finden somit außerhalb der vorgeschriebenen Aktivitäten statt. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzierungsmittel wird in der Bilanz über den jeweiligen Tätigkeitsbereich dargestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Sollten zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten Leistungsbeziehungen entstehen, würden diese in der Regel zu Marktpreisen bewertet. Aktuell bestehen solche Beziehungen nicht.
Neu-Isenburg, 29. April 2024 Geschäftsführung Andreas Kerker Ludmil Fischer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH, Neu Isenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH, Neu Isenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Sonstige Aktivitäten" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bremen, den 29. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carsten Engelhard, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Mersch, Wirtschaftsprüfer |
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