PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH

Flughafenstraße 21, 63263 Neu-Isenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51200
Vorher
KeyConsult Unternehmensberatung GmbH
Eingetragen
2.7.1997
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Managementberatung, allgemeine Unternehmensberatung, insbesondere die EDV- und die Organisationsberatung, die Beratung über Ablauf, Organisation und Realisierung von EDV- Anwendung, die Wartung, die Entwicklung von Vorgehensmodellen, Weiterentwicklung und Prüfung von bestehenden Programmsystemen, die Durchführung von Schulungen, der Erwerb und der Vertrieb von Hardware, Servicedienstleistungen im operativen Tagesgeschäft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, Prozessoutsourcing sowie Tätigkeiten im Agenturgeschäft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ludmil Fischer
seit 8.4.2020
Geschäftsführer
Andreas Kerker
seit 8.10.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
PRO CONSULT Management- und Systemberatung AG
Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH

Neu-Isenburg

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Strom Gas Sonstiges Interne Aufrechnung
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.844,14 3.867,50 1.916,64 12.060,00 0,00
17.844,14 3.867,50 1.916,64 12.060,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 594.795,43 0,00 0,00 594.795,43 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.283.180,46 510.917,06 157.743,46 614.519,94 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 117.606,69 25.489,83 12.632,13 79.484,73 0,00
1.995.582,58 536.406,90 170.375,58 1.288.800,10 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 249.042,07 53.976,87 26.749,60 168.315,61 0,00
C. Kapitalausgleichsposten 0,00 0,00 0,00 276.939,18 -276.939,18
2.244.624,65 590.383,76 197.125,18 1.734.054,89 -276.939,18
2.262.468,79 594.251,26 199.041,82 1.746.114,89 -276.939,18

Passiva

31.12.2023 Strom Gas Sonstiges Interne Aufrechnung
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00
II. Gewinnvortrag 0,13
III. Jahresüberschuss 396.790,93
496.791,06
zugeordnetes Eigenkapital 496.791,06 -8.187,11 -5.421,29 510.399,47 0,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 547.960,43 134.724,55 66.686,19 346.549,68 0,00
547.960,43 134.724,55 66.686,19 346.549,68 0,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 238.358,10 28.992,46 14.367,94 194.997,70 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 841.699,48 182.428,22 90.406,90 568.864,36 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 137.659,72 8.267,13 4.088,92 125.303,67 0,00
davon aus Steuern € 103.810,34 (Vj. T€ 17)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 8.874,15 (Vj. T€ 10)
1.217.717,30 219.687,80 108.863,76 889.165,74 0,00
D. Kapitalausgleichsposten 0,00 248.026,02 28.913,16 0,00 -276.939,18
2.262.468,79 594.251,26 199.041,82 1.746.114,89 -276.939,18

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

31.12.2022 Strom Gas Sonstiges Interne Aufrechnung
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.802,56 5.700,42 3.014,71 15.087,43 0,00
23.802,56 5.700,42 3.014,71 15.087,43 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 611.503,03 0,00 0,00 611.503,03 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 875.098,43 416.881,75 198.135,28 260.081,39 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 109.396,53 26.199,12 13.855,61 69.341,80 0,00
1.595.997,99 443.080,87 211.990,90 940.926,23 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 419.489,30 100.462,50 53.130,40 265.896,41 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.356,00 1.043,21 551,71 2.761,08 0,00
D. Kapitalausgleichsposten 0,00 0,00 0,00 179.374,67 -179.374,67
2.019.843,29 544.586,57 265.673,00 1.388.958,39 -179.374,67
2.043.645,85 550.286,99 268.687,71 1.404.045,82 -179.374,67

Passiva

31.12.2022 Strom Gas Sonstiges Interne
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00
II. Gewinnvortrag 0,13
III. Jahresüberschuss 493.396,93
593.397,06
zugeordnetes Eigenkapital 593.397,06 91.812,48 58.599,07 442.985,50 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 216.265,03 51.792,80 27.391,04 137.081,19 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 544.753,90 133.311,53 69.372,58 342.069,79 0,00
761.018,93 185.104,33 96.763,61 479.150,99 0,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 268.492,87 44.965,13 22.749,67 200.778,07 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 323.966,27 74.669,11 39.489,35 209.807,81 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 96.770,72 16.780,16 8.667,11 71.323,46 0,00
davon aus Steuern € 17.097.30 (Vj. T€ 33)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 9.508,72 (Vj. T€ 12)
689.229,86 136.414,39 70.906,14 481.909,33 0,00
D. Kapitalausgleichsposten 0,00 136.955,78 42.418,89 0,00 -179.374,67
2.043.645,85 550.286,99 268.687,71 1.404.045,82 -179.374,67

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Strom Gas Sonstiges
1. Umsatzerlöse 7.164.300,76 1.552.775,86 769.517,16 4.842.007,75
2. Sonstige betriebliche Erträge 164.329,80 42.906,19 21.226,73 100.196,88
7.328.630,56 1.595.682,05 790.743,88 4.942.204,63
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.593.586,60 390.762,17 197.212,22 1.005.612,20
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.067.676,61 822.682,16 406.910,41 1.838.084,03
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 579.509,52 155.411,47 76.868,75 347.229,30
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 30.492,57 6.608,90 3.275,21 20.608,47
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.283.875,12 278.264,46 137.900,96 867.709,70
6.555.140,42 1.653.729,18 822.167,55 4.079.243,69
7. Ergebnis vor Steuern 773.490,14 -58.047,13 -31.423,68 862.960,94
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 376.413,21 -28.248,20 -15.292,09 419.953,50
9. Ergebnis nach Steuern 397.076,93 -29.798,93 -16.131,59 443.007,44
10. Sonstige Steuern 286,00 61,99 30,72 193,29
11. Jahresüberschuss 396.790,93 -29.860,92 -16.162,31 442.814,15

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

2022 Strom Gas Sonstiges
1. Umsatzerlöse 5.721.386,23 1.370.201,23 724.641,88 3.626.543,13
2. Sonstige betriebliche Erträge 107.852,83 26.537,54 13.753,73 67.561,56
5.829.239,06 1.396.738,77 738.395,59 3.694.104,70
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.178.697,77 309.308,85 162.744,53 706.644,39
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.506.213,87 620.292,66 320.080,16 1.565.841,04
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 478.708,92 118.481,36 61.138,13 299.089,43
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.978,60 2.868,73 1.517,15 7.592,72
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 953.186,20 228.276,30 120.725,75 604.184,15
5.128.785,36 1.279.227,92 666.205,73 3.183.351,73
7. Zinsen und ähnliche Erträge 249,00 0,00 0,00 249,00
8. Ergebnis vor Steuern 700.702,70 117.510,86 72.189,86 511.001,97
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 207.019,77 49.578,67 26.220,08 131.221,02
10. Ergebnis nach Steuern 493.682,93 67.932,18 45.969,79 379.780,95
11. Sonstige Steuern 286,00 68,49 36,22 181,28
12. Jahresüberschuss 493.396,93 67.863,69 45.933,56 379.599,67

Zusätzliche Angaben zum Tätigkeitsabschluss der PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH, Neu-Isenburg, für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die zusätzlichen Angaben zu den Tätigkeiten sollen entsprechend dem § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG in der Rechnungslegung die Regeln, einschließlich der Abschreibungsmethoden, angeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind.

Die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses erfolgt aufgrund der § 6b-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstmalig und getrennt nach Tätigkeiten innerhalb der Strom- und der Gasverteilung sowie für sonstige Tätigkeiten als Dienstleistungsunternehmen.

Die Tätigkeitsbilanz beinhaltet einen Kapitalausgleichsposten; hierbei handelt es sich um ein Instrument, mittels dessen die im Einzelabschluss der Gesellschaft enthaltenen Kapital- und Finanzposten sachgerecht zugeordnet werden. Die unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet in erforderlichem Umfang Kosten- und Erlöszuordnungen, die per Schlüsselung und direkter Zuordnung erfolgen.

Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben.

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Im Tätigkeitsabschluss sind keine vom handelsrechtlichen Abschluss abweichenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausgeübt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Hierzu verweisen wir auf den handelsrechtlichen Anhang der Gesellschaft.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wenn möglich, eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Unternehmensaktivitäten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist, da nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung auf der Basis sachgerechter Verteilungsschlüssel. Grundlage für diese Verteilungsschlüssel sind Umsatz und Personalaufwand. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung berücksichtigt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Wesentlichen aus einer per Verteilungsschlüssel vorgenommenen Zuordnung, wenn keine direkt zuordenbaren Anlagegüter vorhanden sind. Die Verteilungsschlüssel wurden entsprechend der im Berichtsjahr gebuchten Abschreibung auf die jeweiligen Tätigkeiten sowie auf Sonstige Aktivitäten gewählt.

Primär wurden alle zuordenbaren Forderungen direkt über Kontenzuordnung den entsprechenden Tätigkeiten zugerechnet. Die übrigen Forderungen wurden auf Sonstige Aktivitäten verteilt. Die flüssigen Mittel wurden anhand des Umsatzes der einzelnen Tätigkeitsbereiche verteilt. Die restlichen Bilanzpositionen des Umlaufvermögens wurden soweit keine direkte Zuordnung möglich war anhand des Umsatzes den Tätigkeiten zugeordnet.

Die Verteilung des zugeordneten Kapitals erfolgt analog zum langfristigen Vermögen.

Für Steuerrückstellungen sowie für sonstige Rückstellungen erfolgte die Zuordnung entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand oder Umsatz ableiten.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen werden mittels des Umsatzes verteilt. Sonstige Verbindlichkeiten werden entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand oder Umsatz ergibt, aufgeteilt.

Bei dem angesetzten Kapitalausgleichsposten handelt es sich um eine passivische Bilanzgröße, welche - basierend auf dem Finanzfondkonzept - den Saldo aus Vermögen- und Schuldenpositionen gegenüber den anderen Aktivitäten abbildet.

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Erfassung der Geschäftsvorfälle leistungsbezogen. Die erbrachten Dienstleistungen werden den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet.

Es bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten.

Forderungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Kapitalanteile

Der Kapitalausgleichsposten sowie das der jeweiligen Tätigkeit zugeordnete Eigenkapital werden als Finanzierungsfunktionen des gemeinsamen Bereiches gesehen und finden somit außerhalb der vorgeschriebenen Aktivitäten statt. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzierungsmittel wird in der Bilanz über den jeweiligen Tätigkeitsbereich dargestellt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

Sollten zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten Leistungsbeziehungen entstehen, würden diese in der Regel zu Marktpreisen bewertet. Aktuell bestehen solche Beziehungen nicht.

 

Neu-Isenburg, 29. April 2024

Geschäftsführung

Andreas Kerker

Ludmil Fischer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH, Neu Isenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH, Neu Isenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Sonstige Aktivitäten" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Bremen, den 29. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Engelhard, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christian Mersch, Wirtschaftsprüfer

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